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Andie 4. Strafkammer des Königl. Landgerichtes III  in Berlin.

Berufungssache May-Lebius16 P. 221/17 10.

(1)

Schriftsatz.

Die auf dem Umschlag angegebene

Notiz

steht in engstem Zusammenhange mit andern Prozessen, in die ich durch die nie ruhenden Angriffe des Herrn Lebius verwickelt worden bin. Seine fast zahllosen Beleidigungen gegen mich bilden eine einzige, sowohl nach ihrer Absicht als auch nach ihrer Ausführung zusammenhängende, juridisch lückenlose Tat. Um diese sich durch sieben volle Jahre hindurchziehende Tat begreifen und ihre geheimen und öffentlichen Motive taxieren zu können, muß man sich für die Geschichte dieses erbitterten Kampfes „Lebius gegen May“ im Klaren sein. Besonders für den Richter ist es ganz unmöglich, in einem Teile dieses zusammenhängenden Ganzen Recht zu sprechen, ohne sich mit den übrigen Teilen ebenso genau beschäftigt zu haben. Ich muß daher dringend um die Erlaubnis bitten, diese Geschichte, natürlich in den kürzesten Zügen, hier geben zu dürfen, und bemerke zum Voraus, daß es sich dabei um die Aufdeckung einer ununterbrochenen Kette von Übertreibungen, Verdrehungen, Fälschungen und Erfindungen handelt, deren Raffiniertheit man, wenn man ein schlimmeres Wort vermeiden will, als genial bezeichnen muß. Diese oft lächerliche, oft imponierende Unwahrhaftigkeit bildet das prozessuale Rückgrat des Herrn Lebius, ohne welches alles schon längst zusammengebrochen wäre. Es ist ganz unmöglich, alles aufzuzählen, was dieser Herr gegen die Wahrheit gesprochen und geschrieben hat, doch will ich versuchen, wenigstens einen Teil davon in der Weise anzudeuten, daß ich die betreffenden Punkte fortlaufend numeriere. Jede eingeklammerte Ziffer im Text bedeutet also eine neue Unwahrheit des Herrn Lebius. Was ich behaupte, belege ich durch Beilagen, in denen sich die Beweise befinden.

       

Ich reiste im Jahre 1902 im Süden und wurde in Trentino von einer heimatlichen Postsendung erreicht, bei der sich auch eine Zuschrift eines gewissen Lebius befand, der sich in ganz überschwänglicher Weise als einen großen Kenner und Bewunderer meiner Werke bezeichnete und die Bitte aussprach, mich einmal besuchen zu dürfen. Diese Überschwänglichkeit erregte sofort meinen Verdacht. „Der will Geld, weiter nichts!“ sagte ich mir. Man hält mich nämlich für reich, obgleich ich es nicht bin, und besonders sind es notleidende Schriftsteller und Journalisten, die sich um Hülfe an mich wenden. Ich antwortete diesem Rudolf Lebius, daß ich im Süden sei und ihn also jetzt nicht empfangen könne. Diese Zuschrift gab ich in Arco auf die Post. Um mich als Lügner hinzustellen, behauptet Lebius jetzt in der „Berliner Korrespondenz“ und auch anderwärts, daß ich damals in Prag, nicht aber im „Süden“ gewesen sei. Siehe Beila­ge A. Ich beginne also hier zu zäh­len (1) und meine mit dieser Eins die erste Unwahrheit resp. Lüge des Herrn Lebius. In derselben Korrespondenz, nur zwei Zeilen weiter oben, gesteht Lebius, daß ich ihm damals ein „völlig unbekannter Mann“ gewesen sei, und doch schrieb er mir, er kenne und bewundere mich und meine Werke. Das ist (2), also Unwahrheit Nummer zwei. Und noch zwei Zeilen weiter oben sagt er, daß er sich infolge eines Aufsatzes der „Frankfurter Zeitung“ an mich gewendet habe. In einem seiner Schriftsätze aber behauptet er, von einer Dresdner sozialdemokratischen Zeitung zu einem Interview bei mir veranlaßt worden zu sein (3). Und wenn er in der „Frankfurter Zeitung“ einen Artikel über den „Fall May“ gelesen hat, kann ich ihm doch sodann kein „völlig unbekannter Mann“ gewesen sein. Dem­nach (4). Und auf der letzten Zeile sagt Lebius, daß er ein Jahr später eine Einladung von mir erhalten habe. Es war aber zwei Jahre später. Ich registriere als (5). Wir haben demnach jetzt schon fünf, sage fünf wissentliche Unwahrheiten. Dieser Anfang läßt wohl viel erwarten!

Lebius sagt pfiffiger Weise nur, daß er eine Einladung erhalten habe. Er sagt die Wahrheit und fälscht doch, indem er das Vorhergehende verheimlicht. Man soll nicht erfahren, daß er um diese Einladung gebeten hat. Man soll vielmehr denken, daß sie nur allein von mir ausgegangen sei. Es soll der Anschein erweckt werden, als ob nicht er mich, sondern ich ihn gewünscht habe. Er setzt diese Fälschung auch jetzt noch in der Presse fort. Die Wahrheit aber ist, daß ich ihn nur infolge des Briefes kommen ließ, den er mir am 7. April 1904 schrieb:

„Sehr geehrter Herr!

Schon vor anderthalb Jahren versuchte ich, mich Ihnen zu nähern, wovon die inliegende Karte ein Beweis ist. Inzwischen habe ich hier eine neue Zeitung herausgegeben, die grossen Anklang findet. Können Sie mir vielleicht etwas für mein Blatt schreiben? Vielleicht etwas Biographisches, die Art, nach der Sie arbeiten, oder über derartige Einzelheiten, für die sich die deutsche May-Gemeinde interessiert. Ich würde Sie auch gern interviewen.

Mit vorzüglicher Verehrung

Rudolf Lebius,

Verleger und Herausgeber.“

Lebius hatte also meine damalige Karte zwei Jahre lang sorgfältig aufgewahrt, um sich Eingang bei mir zu verschaffen. Es mußte ihm also sehr viel daran liegen, an mich kommen zu dürfen. In dem Vorwort zu seinem neuesten Pamphlet „Die Zeugen Karl May und Klara May“ aber behauptet er: „Dieser Herr May interessiert mich eigentlich überhaupt gar nicht.“ Also Unwahrheit Num­mer (6). Er unterzeichnet „mit vorzüglicher Verehrung“; in dem angegebenen Vorwort aber behauptet er: „Seine Schriften sind mir so zuwider, daß es mich Überwindung gekostet hat, einiges von ihm zu lesen;“ al­so (7) Die Behauptung, daß sein Blatt großen Anklang finde, entsprach der Wahrheit nicht; ich sollte damit geködert wer­den (8). Das sollte ein Blatt für die „Nationalsozialen“ sein, also für königstreu und christliche gesinnte Leute, von denen er sich unterstützen ließ, obgleich er in seinem eigenen Blatte (siehe Beila­ge B) erklärte, daß er ein freier Schriftsteller und aus der christlichen Kirche ausgetreten sei. Vor Gericht aber bezeichnet er sich als Prote­stant (9)!

Man darf den Besuch gewisser Journalisten vom Schlage des Herrn Lebius nicht abweisen, zumal wenn sie mit einem, wenn auch noch so kleinen Zeitüngelchen bewaffnet sind, sonst rächen sie sich. Ich schrieb ihm also, daß er kommen dürfe, und er antwortete am 28. April:

„Vielen Dank für Ihr liebenswürdiges Schreiben. Ihrer freundlichen Einladung leiste ich natürlich gern Folge. Falls Sie mir nicht eine andere Zeit angeben, komme ich Montag, den 2. Mai 3 Uhr zu Ihnen (Ab­fahrt 3,31).

Mit großer Hochachtung und Verehrung

Rudolf Lebius.“

Ich mache auf die „große Hochachtung und Verehrung“ aufmerksam, die er mir da heuchelt, und bezeichne sie nicht als eine neue Lüge, obgleich sie sich noch weiter wiederholt.

Er kam. Doch durfte er mich nicht interviewen. Er gesteht das im „Berliner Korrespondent“ selbst ein. Ich duldete das nicht. Er wurde von meiner Frau, die ihn empfing, nur unter der Bedingung zu mir gelassen, daß absolut nichts veröffentlich werde. Er gab erst ihr und dann auch mir sein Wort darauf. Er blieb zum Kaffee und er blieb bis nach dem Abendessen. Er sprach sehr viel; er sprach fast immerfort. Ich aber war absichtlich schweigsam. Ich sagte nur, was unbedingt nötig war. Ich traute ihm nicht und hatte, um später einen Schutzzeugen zu haben, zugleich mit ihm den Militärschriftsteller und Redakteur Max Dittrich eingeladen, der an meiner Stelle die Unterhaltung leitete.

Lebius trank viel Wein, während ich nur nippte. Er wurde um so lebhafter, je ruhiger und wägsamer ich blieb. Er gab sich alle Mühe, mich und meine Frau davon zu überzeugen, daß er „ein ganzer Kerl“ sei. So lautete sein Lieblingsausdruck, den er sehr oft brauchte. Er sprach unablässig von seinen Grundsätzen, seinen Ansichten, seinen Plänen, von seiner großen Geschicklichkeit, seinen reichen Erfahrungen und seinen ausgezeichneten Erfolgen als Journalist und Redakteur, Herausgeber und Verleger, Herdenführer und Volkstribun. Ich gebe in Beila­ge C eine eidesstattliche Versicherung meines Zeugen Max Dittrich über diesen Besuch des Rudolf Lebius bei mir.

Der Versuch dieses Mannes, uns zu imponieren, geschah in der Weise eines ganz gewöhnlichen, unvorsichtigen Menschen, der so von seinen eigenen Vorzügen überzeugt ist, daß er gar nicht daran denkt, andere könnten darüber lachen. Als er sah, daß nichts bei mir verfing, wurden seine Anstrengungen krampfhafter. Ich mußte von seiner Vortrefflichkeit überzeugt werden, um jeden Preis! Denn er brauchte Geld, viel Geld! Und die Hoffnung, die er auf mich gesetzt hatte, schien seine letzte zu sein! Darum offenbarte er uns in seiner Geldangst seine verborgensten Geschäfts- und Lebensgrundsätze. Er glaubte infolge des vielen Weines, uns dadurch zu gewinnen, stieß uns dadurch aber um so sicherer ab. Da ich mich hier kurz zu fassen habe, gebe ich von diesen seinen Grundsätzen nur die drei wichtigsten wieder. Nämlich:

  1. Wir Redakteure und Journalisten haben gewöhnlich kein Geld. Darum dürfen wir uns auch keine eigene Meinung gestatten. Wir wollen leben. Darum verkaufen wir uns. Wer am meisten zahlt, der hat uns!
  2. Jeder Mensch hat dunkle Punkte in seinem Charakter und in seinem Leben. Auch jeder Arbeitgeber, jeder Beamte, jeder Polizist, jeder Richter oder Staatsanwalt hat solches Werg an seinem Roken. Das muß man klug und heimlich

zu erfahren suchen. Keine Mühe darf dabei verdrießen. Und ist es erforscht, so hat man gewonnenes Spiel. Man bringt in seinem Blatte eine Bemerkung, die dem Betreffenden sagt, daß man alles weiß, doch so, daß er nicht verklagen kann. Dann hat man ihn in der Hand und kann mit ihm machen, was man will. Er gibt klein bei. In dieser Weise habe ich meinen Lesern schon außerordentlich viel genützt!

  1. Die Menschen zerfallen in sozialer Beziehung in Schafe und Böcke, in Herren und Knechte, in Gebietende und Gehorchende. Wer aufhören will, Herdenmensch zu sein, der hat das Herdengewissen bei Seite zu legen. Wenn er das tut, dann laufen alle, die dieses Gewissen noch mit sich schleppen, hinter ihm her. Es ist ganz gleich, zu welcher Herde er gehören will. Er kann von einer zur anderen übertreten, kann wechseln. Das schadet ihm nichts. Nur hat er dafür zu sorgen, daß es mit der nötigen Wärme und Überzeugung geschieht, denn das begeistert. Laufen ihm die Sozialdemokraten nicht nach, so laufen ihm die Anderen nach!

Als wir drei diese erstaunlichen Belehrungen hörten, brauste Max Dittrich einige Male zornig auf; meine Frau war still vor Erstaunen; ich aber ging hinaus, um den Ekel zu verwinden! Lebius bekam infolgedessen weder Geld noch sonst etwas von mir. Da sah er ein, daß diese beispiellose Selbstentlarvung nicht nur ganz umsonst gewesen sei, sondern daß er sich durch sie in unsere Hände geliefert hatte. Wir drei waren nun die gefährlichsten Menschen, die es für ihn gab. Er durfte uns nie vor Gericht zu Worte kommen lassen, sondern mußte alles tun, uns als unglaubhafte, eidesunwürdige Personen hinzustellen. Ich lege großen Wert darauf, dies ganz besonders zu betonen, denn

es ist der einzig richtige Schlüssel zu seinem ganzen späteren Verhalten, welches man ohne diesen Schlüssel wohl kaum begreifen könnte, weil der Haß dieses Mannes gegen uns drei fast unmenschlich erscheint.

Noch ehe er sich an diesem Abend mit Max Dittrich entfernte, beklagte ich mich absichtlich über die vielen Zuschriften, in denen man mich, den gar nicht reichen Mann, mit Bitten um Geld überschüttet, und tat dies in einer Weise, die jeden gebildeten ehrenhaften Mann abhalten mußte, mir mit ähnlichen Wünschen zu kommen. Schon gleich am nächsten Tag schrieb er mir folgenden Brief:

„Dresden-A., den 3. 5. 04.

Sehr geehrter Herr Doktor!

Indem ich Ihnen herzlich für den freundlichen Empfang und die erwiesene Gastfreundschaft danke, bitte ich Sie, wenn Sie die Kunstausstellung besuchen oder sonst einmal nach Dresden kommen, bei uns zu Mittag essen oder den Kaffee einnehmen zu wollen.

In einem Punkte muß ich unser gestriges Abkommen widerrufen. Ihre unentgeltliche Mitarbeit kann ich nicht annehmen. Wir zahlen 10 Pf. für die Zeile, was wohl derselbe Preis sein wird, den Sie auch von anderen Blättern erhalten haben.

Was Sie mir gestern erzählt haben, habe ich heute noch einmal überdacht. Es will mir scheinen, als ob trotz des kolossalen Absatzes Ihrer Werke der Umsatz noch erheblich gesteigert werden könnte. Meine Buchhändler- und Verlags­erfahrungen haben mich gelehrt, daß der Wert einer richtig geleiteten Propaganda und direkten Reklame gar nicht überschätzt werden kann.

Meine Frau und ich empfehlen sich Ihrer werten Frau Gemahlin und Ihnen in Verehrung und Dankbarkeit ergebenst

Rudolf Lebius.“

Ich mache darauf aufmerksam, daß er mich „Doktor“ titulierte, obgleich ich ihm während seines Besuches bedeutet hatte, und zwar wiederholt, hiervon abzusehen. Er tat dies aber nicht, denn, wie sich später herausstellte, hielt er diesen „Doktor“ für eine Waffe, auf die er nicht verzichten wollte, falls er seine Absichten bei mir nicht erreichen werde.

Ich mache besonders darauf aufmerksam, daß er hier davon spricht, das der „kolossale Absatz“ meiner Werke durch Propaganda und Reklame noch erheblich gesteigert werden könne und daß er mir hierzu seine „Buchhändler- und Verlagserfahrungen“ anbietet, ohne daß ich sie gewünscht habe. Unterzeichnet ist dies mit „Verehrung und Dankbarkeit“!

Um diese Zeit schrieb Max Dittrich eine Broschüre über mich und meine Werke. Er war so unvorsichtig, das Manuskript Lebius zu zeigen. Dieser kam sofort nach Radebeul geeilt, um mich zu bitten, mich bei Dittrich dafür zu verwenden, daß dieser ihm, Herrn Lebius, das Werk in Verlag gebe. Er wurde ganz selbstverständlich mit dieser Bitte abgewiesen, und ich schrieb Herrn Max Dittrich, daß ich niemals wieder mit ihm verkehren würde, wenn es ihm einfalle, diesem Manne die Broschüre zu überlassen.

Dieser zweite Besuch des Herrn Lebius dauerte höchstens zehn Minuten lang. Als er fort war, fehlte mir eine Photographie, die er mir entwendet hatte. Er durfte nie wiederkommen. Trotzdem hat er

wiederholt behauptet, in meinem Hause vielfach verkehrt zu sein und mich sehr genau studiert zu haben.

Am folgenden Tage schrieb er mir:

„Dresden-A. 12. 7. 04.

Fürstenstraße 34.

Sehr geehrter Herr Doktor!

Ich möchte sehr gern die Dittrichsche Broschüre verlegen und würde mir auch die gröste Mühe geben, sie zu vertreiben. Durch den Rücktritt von der „Sachsenstimme“ — offiziell scheide ich erst am 1. Ok­tober d. J. aus — bin ich aber etwas kapitalschwach geworden.

Würden Sie mir vielleicht ein auf drei Jahre laufen­des 5 prozentiges Darlehen gewähren? Ich zahle Ihnen die Schuld vielleicht schon in einem Jahr zurück.

Als Dank dafür würde ich die Broschüre so lanzieren, daß alle Welt von dem Buche spricht. Ich habe ja auf diesem Gebiete besonders große Erfahrung.

Meine Zeitung kommt zu Stande und zwar auf ganz solider Basis. Nun heißt es arbeiten und zeigen, daß man ein ganzer Kerl ist usw. usw. Beste Empfehlung an Ihre Frau Gemahlin! Ihr Ihnen ergebenerRudolf Lebius.“

Hier ist ganz besonders zu beachten, daß er sich mir hier als Verleger der Dittrischen Broschüre anbietet, obwohl ich ihm hierzu nicht die geringste Veranlassung gegeben habe. Auch kam ich hier gar nicht in Frage. Dittrich war ja als der Verfasser derjenige, der zu bestimmen hatte. Ich werde im Verlaufe nachweisen, daß Lebius wiederholt und bis in die neueste Zeit behauptet hat, daß nicht er sich mir, sondern ich mich ihm für diese Broschüre angeboten hat. Also Unwahrheit Num­mer (9).

Sein angeblicher „Rücktritt von der Sachsenstimme“ ist Unwahrheit Num­mer (10). Er ist gar nicht zurückgetreten, und darum ist es Unwahrheit Num­mer (11), wenn er behauptet, daß seine „Zeitung zu Stande komme, und zwar auf ganz solider Basis.“ Durch diese der Wahrheit straff in das Gesicht schlagende Darstellung sollte ich geködert werden, ihm Geld zu geben. Ganz denselben Zweck hat es, daß er verspricht, die Broschüre derart zu lanzieren, daß „alle Welt“ von dem Buche redet. Ich antwortete gar nicht. Dieser Mann war für mich geschäftlich unmöglich. Trotzdem hat er sodann, sogar noch am 10. August 1910 in einer Hohensteiner Zeitung behauptet, ich habe ihm nicht nur die Broschüre, sondern auch noch Geld für seine Zeitung angeboten -

angeboten (12). Aber trotzdem ich ihm nicht antwortete und trotzdem ich ihn mit der Broschüre total abgewiesen hatte, gestattete er sich die Zudringlichkeit, mir am 8. Au­gust wieder zu schreiben:

„Die „Sachsenstimme“ ist am 4. d. zu vorteilhaften Bedingungen an mich allein übergegangen. Ich kann jetzt schalten und walten, wie ich will. Um mich von dem Drucker etwas unabhängig zu machen, würde ich gern einige tausend Mark (3—6) auf ein halbes Jahr als Darlehn aufnehmen. Ein Risiko ist ausgeschlossen. Hinter mir stehen die jüdischen Interessentenfirmen, die mich, wie die letzte Saison bewiesen hat, in weitgehendem Maße unterstützen. Das Weihnachtsgeschäft bringt wieder alles ein. Würden Sie mir das Darlehn gewähren? Zu Gegenleistun­gen bin ich gern bereit. Die große Zahl von akademischen Mitarbeitern erhebt mein Blatt über die Mehrzahl der sächsischen Zeitungen. Wir können außerdem die Artikel, auf die Sie Wert legen, an 300 oder mehr deutsche und österreichische Zeitungen versenden und den betreffenden Artikel blau anstreichen. So etwas wirkt unfehlbar. In Dresden lasse ich mein Blatt allen Wirtschaften (1760) zugehen. Mit vorzüglicher Hochachtung

Rudolf Lebius.“

Allein dieser kurze Brief enthält folgende Unwahrheiten: Die „vorteilhaften Bedingungen“ bestanden lediglich darin, daß seine bisherigen Gönner sich nun von ihm zurückgezogen hatten und er mit seinem Blättchen allein und mittellos da­stand (13). „Ein Risiko ist ausgeschlos­sen“ (14). „Hinter mir stehen die jüdischen Interessen­ten“ (15). Die 1760 Wirtschaften in Dres­den (16). Die „große Zahl von akademischen Mitarbei­tern“ (17). Sein Blatt steht über der Mehrzahl der sächsischen Zeitun­gen (18). In einem Briefe von 16 Zeilen sechs wissentliche Unwahrheiten! Das genügt doch wohl! Zugleich erfuhr ich, daß er den Offenbarungseid geleistet habe und also nichts, gar nichts besaß! Und dabei versicherte er, daß ein „Risiko ausgeschlossen“ sei! Und dabei wollte er meine Artikel „blau anstreichen“ und 3 bis 6 tausend Mark aus mir herausholen! Ich war der Ansicht, daß so etwas unbedingt vor den Staatsanwalt gehöre. Er konnte den Drucker seines Blättchens nicht bezahlen; er hatte überhaupt nur Schulden und konnte nicht einmal die kleinsten Honorare entrichten. Er behauptete, für die Zei­le 10 Pfennige zu zahlen; das ist aber auch nicht wahr (19), denn er ist wegen noch geringerer Honorarbeträge ausgepfändet worden. Im „Berliner Korrespon­dent“, Beila­ge A, gibt er (20) zu, daß er sein Blatt

gern los sein wollte; indem er es herausstrich, um Geld von mir zu bekommen, machte er sich also einer strafbaren Handlung schuldig.

Diese Beila­ge A enthält überhaupt noch weitere Unwahrheiten: Ich soll ihn „ersucht“ haben, die Dittrichsche Broschüre in Verlag zu neh­men (21), während er mich doch in seinem Briefe vom 12. 7. 04 darum gebeten hat. Redakteur Dittrich soll „eine alte Zuchthausbekanntschaft“ von mir sein (22). Ich aber habe Dittrich 1875 in Dresden kennen gelernt. „Ich soll mich als Verfasser der „Lobhudelei“ bekannt ha­ben (23); es ist aber durch Dittrich selbst wie auch durch den Zeugen Härtner in Lebius Gegenwart beschworen worden, daß ich gar nicht der Verfasser bin. Ich soll Herrn Lebius nicht mehr geantwortet haben, weil er den Verlag der Broschüre abgelehnt ha­be (24), ich aber antwortete nicht, weil ich mich von ihm nicht um mein Geld bringen lassen wollte. Seine Ablehnung habe mich in großen Zorn ver­setzt (25); da er aber gar nicht abgelehnt hat, kann ich auch nicht zornig gewesen sein. Ein in Berlin lebender Schriftsteller habe meine Schwindelei mit dem Doktortitel aufge­deckt (26); es hat dabei gar kein Schwindel stattgefunden. Dieser Schriftsteller soll von meinen „Ein­bruchsdiebstählen“ erzählt ha­ben (27). Ich habe nie einen Einbruchsdiebstahl begangen, und dieser Schriftsteller, Namens Max Weise, hat als Zeuge vor dem Amtsrichter Dr. Musäus in Dresden beschworen, daß er niemals etwas derartiges über mich gesagt habe. Ich soll eine Phantasieanzeige über Lebius bei der Staatsanwaltschaft erstatten ha­ben (28); was ich da vorbrachte, das war nicht Phantasie, sondern Wirklichkeit und hatte nur keinen Erfolg, weil Lebius die Staatsanwaltschaft heillos belog. So schrieb er ihr z. B., der Hotelwirt auf dem Berge Sinai habe gesagt, ich sei ein Schwind­ler (29); es hat aber auf dem Sinai noch niemals ein Hotel gegeben! Ich soll diese Anzeige in verschiedenen Blättern veröffentlicht ha­ben (30) und die Folge davon soll gewesen sein, daß sein Blatt ein­ging (31). Dasselbe hat er schon oft auch anderweit behauptet. Bald soll ich und bald soll meine Frau ihn „kaput“ gemacht und um sein Blatt gebracht haben; als diese letztere ihn aber deshalb beim Amtsgericht Charlottenburg verklagte, verteidigte er sich in überraschendster Weise damit, daß er das ja gar nicht gesagt haben könne, weil es zu lächerlich sei, dies zu behaupten. Siehe Beilage D. Ich soll mich dem „Vorwärts“ als Zeugen angeboten ha­ben (32), eine mündliche Aussprache mit ihm gehabt und dann Lebius und seine Frau unter einem falschen Vorwande eingeladen ha­ben (33). Beilage R beweist das Gegenteil. Ich soll seiner Frau ein Ehrenwort abgenommen

haben (34). Wie kann das möglich sein, da ich ja gar nicht einmal weiß, ob er oder seine Frau ein Ehrenwort hat!

Diese eine „Berliner Korrespondenz“ enthält nur 4 kurze Absätze des Herrn Lebius, in denen sich aber 19 handgreifliche Unwahrheiten vorfinden. Randbemerkung überflüssig!

Um nun wieder auf die Briefe des Herrn Lebius zurückzukommen, die alle geschrieben wurden, um Geld aus mir herauszulocken, so mache ich auf seine Über- und Unterschriften aufmerksam: „Sehr geehrter Herr .... Mit vorzüglicher Verehrung!“ „Mit großer Hochachtung und Verehrung!“ „Sehr geehrter Herr Doktor .... In Verehrung und Dankbarkeit!“ Lebius gesteht in Beila­ge A, Sei­te 1, Zei­le 8 v. u. ein, daß ich seine Briefe trotz dieser überschwänglichen Höflichkeiten gar nicht beantwortete. Das ist wohl der beste Beweis, daß ich nichts von ihm wissen wollte und daß ich ihm die Dittrichsche Broschüre unmöglich angeboten haben kann. Als er hieraus endlich doch ersehen mußte, daß auf direktem Wege nichts mit mir zu machen sei, schrieb er nicht mehr an mich, sondern an Dittrich. So am 15. August 1904:

„Werter Herr Dittrich!

Ich gebe Ihnen für die Vermittlung ein Prozent. Mehr als 10 000 Mk. brauche ich nicht. Ich würde aber auch mit weniger vorlieb nehmen. Das Honorar sende ich am 20. d. wie verabredet.

Könnten sie nicht Dr. May bearbeiten, daß er mir Geld vorschießt?

Freundlichen GrußR. Lebius.“

Dann am 27. August:

„Werter Herr Dittrich!

Meine Frau kommt am 1. September zu Herrn Dr. Klenke, einen kleinen Betrag kassieren. Bei dieser Gelegenheit gibt Sie Ihnen Ihr Honorar. Sie haben meine schriftliche Zusage, daß ich Ihnen 1 Prozent von dem Gelde gebe, welches Sie mir von H. B. oder Dr. M. (May) vermitteln. Sie erhalten das Geld sofort ....

Freundlichen GrußLebius.“

Er war nämlich Herrn Max Dittrich ein Honorar von 37 Mark 45 Pfennigen schuldig, welches er trotz der Kleinheit dieses Betrages nicht bezahlen konnte. Es wurde ihm daraufhin ein Spiegel gerichtlich abgepfändet. Als er von Dittrich, anstatt der 10 000 Mark von mir, eine Mahnung um diese 37 Mark 45 Pfennig bekam, schrieb er ihm am 3. September:

„Geehrter Herr Dittrich!

Ich habe Herrn Dr. med. Klenke ersucht, Ihnen 40 Mk. zu meinen Lasten gutzuschreiben. Ihr Verhalten mir gegenüber finde ich höchst sonderbar, um nicht zu sagen beleidigend.

Achtungsvoll

R. Lebius

Diesem Dr. Klenke fiel es aber auch nicht ein, die Schulden des Herrn Lebius zu bezahlen, und so kam in logischer Folgerichtigkeit am 7. September in Form einer Postkarte folgende Drohung bei mir an:

„Werter Herr!

Ein gewisser Herr Lebius, Redakteur der „Sachsenstimme“, erzählte einem Herrn, daß er einen Artikel gegen Sie schreibt. Ich habe es im Lokal gerade gehört. Es warnt Sie ein Freund vor dem Manne.B.“

Über den Verfasser und den Zweck dieser Karte war ich mir natürlich sofort im Klaren. Auch das Gutachten der vereideten Sachverständigen lautet dahin, daß sie unbedingt von Lebius selbst geschrieben ist. Jedenfalls erwartete er ganz bestimmt, daß ich auf diese Erpressung hin die 10 000 Mark zahlen werde. Gab ich sie nicht, so waren mir nicht nur der jetzt angedrohte, sondern noch weitere Racheartikel sicher und auch noch anderes dazu, was mich in Besorgnis setzen mußte. Aber ich ließ auch jetzt nichts von mir hören und sah mit gutem Gewissen dem unvermeidlichen Artikel entgegen, der am 11. September 1904 in Nummer 33 des Lebiusschen Blattes, der „Sachsenstimme“ erschien und die dreifache Überschrift hatte:

„Mehr Licht über Karl May

160 000 Mark Schriftstellereinkommen

Ein berühmter Dresdner Kolportageschriftsteller“.

Ich gebe diesen entsetzlichen, verlogenen Aufsatz in Beilage E zur Ansicht. Dieser Mann hatte meiner Frau und mir sein Wort gegeben, nichts zu veröffentlichen. Er war sogar nur unter diesem Versprechen bei uns hereingelassen worden. Und nun veröffentlichte er doch, und zwar in welcher Weise und aus welchen Gründen! Er stellte alles auf den Kopf; er drehte alles um! Er legte uns alles, was ihm beliebte, in den Mund, und was wir wirklich gesagt hatten, das verschwieg er, um sich nicht zu blamieren. Dieser Aufsatz enthält über 70 moralische Unsauberkeiten; ich zähle aber, um nicht zu ermüden, nur die hervorragendsten auf und füge die betreffende Ziffer bei:

Ich sei ein Kolportageschriftstel­ler (35).

Ich habe 160 000 Mark Einkommen gehabt (36).

Jetzt aber habe ich jährlich 80 000 Mark (37).

Ich selbst soll ihm das gesagt haben (38).

Er kenne mich genau. Er habe öfters mit mir gesprochen, getrunken, gegessen (39).

Meine Frau habe nicht mir, sondern ihm Recht gegeben (40).

Ich soll ihm gestanden haben, gar keine Reisen gemacht zu haben (41).

Ich soll mir Marmorbüsten zum Preise von 50—60 000 Mark haben machen lassen (42).

Um mich als Schwindler hinzustellen, behauptet er, ich sei kurzsichtig (43).

Mein Verleger habe mit einem kleinen Papiergeschäft Bankerott gemacht (44).

Er spricht von „unlängst“ und von „Erkundigungen bei Fremden“, wo er doch schon vor Monaten und persönlich bei mir gewesen ist (45).

Er sagt die Unwahrheit über meine Leserkreise, um mich zu blamieren (46).

Er stellt sich, als ob er vor dem Erscheinen der Max Dittrich-Broschüre nichts von ihr gewusst habe, und hat sich doch so große Mühe gegeben, sie selbst in Verlag zu be­kommen (47).

Er behauptet, diese Broschüre mache Dunst, und wollte sie doch veröffentlichen (48).

Er erklärt nur deshalb Geld von mir verlangt zu haben, um es zu dieser Broschüre zu verwenden, und war doch mit ihr schon abgewiesen, als er die 10 000 Mark verlangte (49).

Er leugnet 20 Jahre meiner Schriftstellertätigkeit hin­weg (50).

Er spricht von einem „fünfjährigen Stillschweigen“ mei­nerseits, und doch sind in dieser Zeit vier vollständig neue Bände von mir erschienen (51).

Er bediente sich das Ausdruckes: „wie er selbst mir mitteilte“, und doch habe ich ihm so etwas nie gesagt (52).

Er bezeichnet die Helden meiner Erzählungen als „Glücksritter“ und weiß doch ganz genau, dass sie Perso­nifikationen der Menschheitsseele, des Edelmenschen, des Christentums, des Islam usw. sind (53).

Es soll mir „peinlich gewesen“ sein, dass meine Frau mich desavouiert habe. Sie hat dies aber gar nicht getan, sondern mir völlig Recht gege­ben (54).

Das ganze Gespräch mit meiner Frau hat in grad entgegengesetzter Weise stattgefunden (55).

Ich soll gestanden haben, nicht gereist zu sein. Und ich soll behauptet haben, mich „auf der ganzen Erde herum­getrieben“ zu haben (56).

Ich soll ihm eine mystische Zweiseelentheorie“ entwickelt haben (57).

Die „zahlreichen Amateurphotographien“ von denen er redet, sind nur vier ganz bescheidene, kleine Aufnahmen (58).

Meine Frau ist auf diesen Aufnahmen nicht mit zu sehen (59).

Er sagt: „Wie May nach dieser Anerkennung und diesem Ruhm lechzt! Ich habe ihm ganz im Gegenteil gesagt und ausführlich erklärt, daß und warum ich diesen fürchterlichen Ruhm geradezu hasse und daß ich nichts sehnlicher wünsche, als ganz unbekannt zu sein; die Menschen sollen mich in Ruhe lassen! (60).

Ich befände mich auf einer schiefen Ebene, die nach abwärts führt (61).

Er weiß genau, weshalb ich in der Ichform schreibe, und dennoch schändet er sie (62).

Die 400 Mark für Professor Sascha Schneider sind nicht wahr (63).

Auch das von der „Karl May-Mappe“ ist nicht wahr. Ich soll dadurch als Geck, als eitler Mensch hingestellt werden (64).

Er nennt Max Dittrich wegwerfend „Provinzredakteur“. Dittrich war Redakteur in Straßburg, Dresden, Berlin usw. (65).

Er bezeichnet Max Dittrich als einen „schwer Rücken­marksleidenden“ und verwandelt das später öffentlich in ein schweres syphilitisches Nervenleiden (66).

Ich soll eingestanden haben, dass Dittrichs Brochüre für mein neues Buch Reklame machen solle (67).

Als das „Jugendbildnis, welches mich Ende der zwanziger Jahre“ darstellt, aufgenommen wurde, war ich fast 60 Jahre alt! (68).

Ich soll den Eindruck eines Schwächlings auf ihn gemacht haben! (69).

Ich soll einen „Kneifer tragen, den ich aber ver­stecke“! (70).

Die „österreichische Thronfolgerin“ ist nicht wahr (71).

Ich habe nie gesagt, dass man an kaiserlichen und königlichen Höfen „für mich schwärme“ (72).

Mich hat weder der Zufall noch die Not zur Kolportage getrieben. Ich habe ihr niemals angehört. Und ich habe auch niemals skruppellos geschrie­ben (73).

Mein Verleger Fehsenfeld hat keinen Onkel; also ist das, was über diese Person gesagt wird, erdichtet, wie sie selbst (74).

Er sagt, ich erdichte meine Reiseabenteuer in meiner Radebeuler Studierstube (75).

Bei der Betrachtung dieses ersten Schmähartikels gegen mich ist der Ton auf den Umstand zu legen, daß Lebius die Dittrichsche Broschüre über mich unter allen Umständen in Verlag haben wollte, daß er sich alle Mühe gab und große Versprechungen machte, um sie zu bekommen. Nun er sie aber nicht bekam, sondern abgewiesen wurde, machte er Front nicht nur gegen mich, sondern auch gegen sie. Er gibt am Schluß der ersten Alinea seines Aufsatzes zu, daß sie die eigentliche Veranlassung zu diesem Aufsatze bilde. Auch in einer späteren Zuschrift an die Redaktion der „Dresdener Rundschau“ gesteht er ein, durch das Erscheinen dieser Broschüre zu seinen Angriffen gegen mich „provoziert“ worden zu sein. Natürlich aber nur dadurch, daß sie nicht in seinem, sondern in einem anderen Verlag erschien. Ich gebe die betreffende Rundschau-Nummer in Beila­ge F zur Ansicht.

Hatte Lebius die Absicht, mir in diesem Aufsatze zu zeigen, was alles noch kommen könne und kommen werde, falls ich mich nun nicht schleunigst bequeme, das gewünschte Geld zu geben, so äußerte das keine Wirkung auf mich. Ich zahlte nicht und antwortete nicht. Da brachte er in Nr. 44 seiner „Sachsenstimme“ ein zweites Elaborat, von dem ich in Beila­ge G ein Exemplar zur Ansicht stellt. Dieses Elaborat enthält folgende sehr wunden Punkte:

Er habe, ehe er mich kannte, Bücher von mir gelesen (76).

Ich sei ein gebrechliches Männlein. Ich messe aber 1 Meter 70 und habe 1 Meter 5 Brustumfang (77).

Er und ich, wir hätten Vertrauen zu einander gefaßt, als wir uns kennen lernten (78).

Er habe über die Verlagsbedingungen der Broschüre des Langen und Breiten mit mir gehandelt, während ich ihn doch sofort abgewiesen habe (79).

Ich habe unausgesetzt über meine Gegner und deren Undankbarkeit geklagt (80).

Er habe mich gefragt, ob ich mich pekuniär an seinem Blatte beteiligen wolle (81).

Es soll mir zugemutet worden sein, im Falle des Mißerfolges der Broschüre den Verlust des Lebius zu decken! (82).

Sein Blatt sei damals noch wenig gelesen worden. Damals behauptete er, daß es „großen Anklang“ gefunden habe (83).

Er behauptet, von mir gefordert zu haben, zuzugeben, daß ich ein Schriftsteller Jules Verne’scher Art sei. Hätte er das getan, so hätte ich ihn augenblicklich hinauswerfen lassen (84).

Meine Frau sei ganz mit seinem Vorschlage einverstanden gewesen. Er hat es aber gar nicht gewagt, ihn zu machen! (85).

Meine „Indianergeschichten“ seien blutrünstig. Grad das vermeide ich stets. Das habe ich ihm bewiesen (86).

Er behauptet, ich reize ernste Leute durch krankhafte Schwindeleien (87).

Kurze Zeit darauf erschien in Nr. 46 der „Sachsenstimme“, welche ich in Beila­ge H deponiere, ein weiterer Artikel, aus dem ich nur die folgenden Punkte ziehe:

Ich sei ein zweiter Leo Taxil (88).

Mein Vater sei Barbier gewesen (89).

Ich habe Lehrer werden sollen, sei es aber nicht ge­worden (90).

Ich sei ein sinnlich veranlagter Mann (91).

Meine Bekannten hätten sich darüber gefreut, daß es mir endlich besser gehe (92).

Der Inhaber der Münchmeyerschen Firma, Fischer, könne ganz genau über mich Auskunft erteilen, wenn er nur wol­le (93).

Herr Fischer habe einen ganzen Haufen alter Briefe von mir in der Hand (94).

Es habe eine hohe Konventionalstrafe zwischen mir und Fischer gegeben (95).

Meine Rechtsanwälte seien Brückner und Hientzsch (96).

Schon eine Woche später erschien in Nr. 47 der „Sachsenstimme“ unter dem irreführenden Titel „Amtliches Material über Karl May“, ein fernerer Aufsatz, der mir Gelegenheit zur folgenden Weiterzählung gibt:

Die Überschrift „Amtliches Material“ enthält die Unwahrheit (97).

Ich soll Wind „ausgestreut“ haben und darum nun Sturm „einheimsen“! (98).

Ich soll in jüngster Zeit zwei Broschüren zu meiner eigenen Verherrlichung haben erscheinen lassen. Ich habe mich aber bemüht, ihr Erscheinen zu verhindern. Ich habe sogar verhindert, daß Herr Lebius die eine herausgab, was er doch gar zu gern getan hätte (99).

Ich soll die „gekränkte Unschuld“ gespielt haben (100).

Ich soll das Doktordiplom im März „dieses Jahres“ beim Ministerium eingereicht haben. Das ist unbedingt absichtliche Fälschung, denn das hierauf bezügliche Material wurde Herrn Lebius in die Hand gegeben. Er wußte, daß diese Eingabe schon früher geschehen war! (101).

Er behauptet, das Ministerium habe diese Worte nicht gesagt; ich aber erkläre, daß sie aus dem Munde des Freiherrn von Welck stammen,

der als Regierungsrat im Ministerium über diese Angelegenheit zu befinden hatte und als Vertreter des Ministers meine Frau in Audienz empfing (101a).

Ich habe mich als Messias aufgespielt! (102).

Ich bausche den Münchmeyerprozeß über Gebühr auf (103).

„Ungeheuere Honoraransprüche“ ist unwahr (104).

Den Kolportageverlag können sich nur reiche Leute leisten? Lächerlich! (104a).

Diese ganze Darstellung des Kolportageverlages ist eine einzige, große Unwahrheit, um auf meine Richter einzu­wirken (105).

Ich habe nie behauptet, auf „diesen“ Gewinnanteil Anspruch zu haben (106).

Daß es sich in diesem Prozesse um „kein“ Vermögen handelt, ist unwahr (107).

Ich bringe diese Nummer 47 der „Sachsenstimme“ in Beila­ge J. Aus Num­mer 48 in Beila­ge K ist nur zu erwähnen, daß ich in einem Uhrenladen eingebrochen sein soll. Das ist nicht wahr, also (108).

Diese Nummer 48 kam zu Weihnacht heraus. Das war Herrn Lebius noch nicht genug. Das Fest mußte mir noch besser versalzen werden. Am „heiligen Abend“ hingen in den Fenstern der Dresdener Buchhandlungen Plakate mit großen, roten Buchstaben, welche die Aufgabe hatten, meine „Vorstrafen“ öffentlich zu verkünden. Und damit die Aufmerksamkeit der Passanten unbedingt und unweigerlich angezogen werde, war mein Name mit dem der Gräfin Montignoso verbunden, welche damals für alle minderwertigen Menschen die „Sensation“ des Tages bildete. Ein schreienderer Beweis, daß es sich nicht um eine literarische Tat, sondern nur um die Befriedigung einer niedrigen, persönlichen Rache handelte, kann wohl kaum erbracht werden! Ich gebe in Beila­ge L ein solches Plakat zur Betrachtung.

In Beila­ge M gebe ich ein Exemplar von Nummer 12 der „Sachsenstimme“ vom Jahre 1905. Ich habe da folgende Punkte zu numerieren:

Ich soll „Hintermann“ der „Dresdner Rundschau“ sein (109).

Auch Max Dittrich soll der Gewährsmann dieses Blattes sein (109a).

Ich soll wegen Einbruchs auf viele Jahre in das Zuchthaus gekommen sein (110).

Ich soll im bürgerlichen Leben einen schweren Stand gehabt haben (111).

Münchmeyer soll sich meiner erbarmt haben (112).

Ich sei gar nicht Redakteur gewesen (113).

Ich soll den „kriminellen Grundzug meines Wesens“ nicht verloren haben (114).

Man könne mich als „Hochstapler auf dem Gebiete der deutschen Jugendschriftstellerei“ bezeichnen. Und doch habe ich Herrn Lebius versichert und bewiesen, dass ich gar nicht Jugendschriftsteller sein will und es auch nicht bin (115).

Er sagt, ich behaupte noch heute, meine Indianerge­schichten selbst erlebt zu haben (116).

Es sei irreleitend, wenn Max Dittrich sich als Redakteur und Militärschriftsteller bezeichne (117).

Max Dittrich sei niemals Militärschriftsteller gewe­sen (118).

Max Dittrich werde von mir über dem Wasser gehal­ten (119).

„Ebensowenig wird er sagen, der Jude so und so.“ Zu uns hat er wiederholt gesagt „der Jude Herzfeld“ … (120).

Er habe keine Schandartikel gegen mich verfasst (121).

Meine „eigene Verherrlichungsbroschüre“. Die er doch selbst so gerne lanzieren wollte! (122).

Max Dittrich habe den Verlag bemogelt (123).

Nur darum habe seine Honorierung Schwierigkeiten gemacht (124).

Ferner Nr. 13 der „Sachsenstimme“ vom Jahre 1905 in Beila­ge N:

Er sei nicht erpicht gewesen, die Dittrich’sche Broschüre zu verlegen (125).

„Herr May war eifrig bemüht, Herrn Lebius mit der Broschüre hereinzulegen!“ Man weiß aber, daß Lebius sie wollte, und ich wies ihn sofort ab, sogar persönlich und binnen 10 Minuten! (126).

Er habe die Verlagsübernahme abgelehnt (127).

Er wäre schwer hereingefallen (128).

Auch Nummer 27 der „Sachsenstimme“ vom Jahre 1905 in Beila­ge O:

Ich soll des Kriegsbeil ausgegraben haben (129).

Ich behaupte, der Schrecken der Indianer zu sein (130).

Ich behaupte, daß an meinen Händen das Blut unzähliger Indianer und Angehöriger anderer unkultivierter Nationen klebe (131).

Meine Freunde behaupten, dass ich 80 000 Mk. Einkommen habe! Nur er selbst hat das getan! (132).

Meine Villa gehöre meiner Frau (133).

Ich zahle für jede Zeichnung 400 Mark (134).

Ich habe ungefähr 30 Bücher geschrieben (135).

Er habe sich nie als Gegner Karl Mays gefühlt (136).

Ich arbeite mit Mitteln der Brunnenvergiftung gegen ihn (137).

Ich fordere durch Selbstverherrlichung die Kritik heraus (138).

Ich habe den Angriff der „Dresdner Rundschau“ inspiriert (139).

Das Verhalten meines Anwaltes sei reif, von der Anwaltskammer geprüft zu werden (140).

Die erste „Selbstverherrlichungsbroschüre“ (141).

Und Num­mer 30 der „Sachsenstimme“ vom Jahre 1905 in Beila­ge P:

Er habe den „Karl May-Rummel“ ein für allemal aufge­klärt (142).

Ich sei ein in meinem Berufe gescheitertes, schwächliches, kurzsichtiges Schul­mei­ster­lein (143).

Ich rase vor Wut (144).

Meine Rachsucht schrecke vor keinem Mittel zurück (145).

Ich habe einen schaurigen Enthüllungsartikel in die „Rundschau“ lanziert (146).

Ich soll im „Beobachter“ gegen ihn gewütet haben (147).

       

Das ergibt also 147, sage und schreibe einhundertsieben­undvierzig Unwahrheiten, deren sich Herr Lebius während dieser kurzen Zeit in seiner „Sachsenstimme“ gegen mich schuldig gemacht hat! Wieviel Lügen, absichtliche Fälschungen, raffinierte Bosheiten und völlige Infamien hierunter sind, das will ich nicht untersuchen, sondern denen überlassen, die hierzu berufen sind. Ich betone ausdrücklich, daß diese Aufstellung nicht etwa alles, sondern nur eine Auswahl enthält. Ich könnte diese Ziffer trotz ihrer Höhe gut verdoppeln. Ich habe lange dazu geschwiegen, bis es nicht mehr zum Aushalten war. Da mußte ich mich endlich wehren. Ich erstattete bei der Staatsanwaltschaft Anzeige wegen Erpressung. Ich legte Briefe bei. Auch die drohende Karte vom 7. September 1904. Die Sachverständigen erklärten, daß Lebius sie unbedingt geschrieben habe. Die erwähnte Behörde aber war der Ansicht, daß dies nicht zureiche, eine Untersuchung zu eröffnen. Und Lebius gab sich bei seinen Auskünften die größte Mühe, mich als einen Menschen hinzustellen, dem man nicht glauben dürfe. Das Meisterstück hat er dabei abgelegt, indem er der Königlichen Staatsanwaltschaft in Dresden berichtete, daß der Wirt des Hotels auf dem Berge Sinai in Dresden gewesen sei und sich sehr schlecht über mich ausgesprochen habe. Nun weiß aber Jedermann, daß es auf dem Sinai bis heutigen Tages noch nie ein Hotel gegeben hat; das zeigt wohl zur Genüge, was man von

der Erfindungsgabe des Herrn Lebius alles erwarten kann. Ich erhob zweimal Privatklage gegen ihn. Die eine zog ich während der Verhandlung aus reinem Ekel vor dem Schmutz, in dem ich da waten sollte, zurück. Die andere brachte ihm in der ersten Instanz eine Geldstrafe von 30 Mark; in der zweiten Instanz aber wurde er freigesprochen, weil mein Anwalt krank geworden war und einen Vertreter stellte, der die Sache führte, ohne orientiert zu sein.

Das ist alles, was ich gegen die ebenso zahlreichen wie unausgesetzten Angriffe des Herrn Lebius getan habe. Gewiß wenig genug! Daß ich Berichterstattern Auskunft gab, wenn sie kamen, mich zu fragen, versteht sich ganz von selbst. Es kann mir niemand zumuten, diesen Herren aus Angst vor Herrn Lebius die Unwahrheit zu sagen. Dennoch behauptet er noch heute, daß nicht ich von ihm, sondern er von mir verfolgt und angegriffen werde. Ich bezeichne das jetzt als „Absichtliche Fälschung“ Nummer (148), auf die ich später noch zurückzukommen habe.

Selbst als er aus Dresden mit Hinterlassung einer ganz bedeutenden Schuldenlast verschwunden war, hörten seine Angriffe gegen mich nicht auf. Ich erwähne da nur den Aufsatz in der österreichischen Lehrerzeitung, durch den er zirka 40 000 Lehrer auf mich hetzte. Ich schwieg. Ich schwieg selbst dann, als er in der mehr als bekannten Wilhelm Bruhn’schen „Wahrheit“ in Berlin, die ich nicht zu charakterisieren brauche, weil das schon genügend durch den Strafrichter geschehen ist, einen geradezu empörenden Angriff gegen mich brachte, in dem er mich als „atavistischen Verbrecher“ brandmarkte, der wegen „fortgesetzter Einbruchsdiebstähle“ fast ein Jahrzehnt im Gefängnis und Zuchthaus gesessen habe! Er behauptete da, daß ich eine schwere, chronische Krankheit durchgemacht habe, die „offenbar kulturhemmend“ gewirkt habe. Ich lege die betreffende Nummer der „Wahrheit“ in Beila­ge Q zur Ansicht nieder und beweise damit, daß Herr Rudolf Lebius

ein Mitarbeiter der Bruhnschen „Wahrheit

ist. Er hat seinen vollen Namen unterschrieben. Hiermit haben wir, nachdem auf dem Dresdner Kampfplatz endlich Ruhe für mich eingetreten war, den Berliner Hinrichtungsplatz erreicht, auf dem ich von Herrn Lebius literarisch, geschäftlich, physisch und moralisch zu Tode gequält werden soll.

Ich hatte in dem großen Münchmeyerprozeß eine Frage an Lebius zu richten. Ich erfuhr, daß er in Berlin lebe, und ging mit meiner Frau dorthin, ihn aufzusuchen. Wir entdeckten seine Wohnung. Wir hörten, daß er ein neues Blatt herausgab, der „Bund“ genannt. Wir

telephonierten ihm. Er bestellte uns nach Café Bauer. Wir folgten dieser seiner Weisung. Er kam mit seiner Frau und deren Schwester. Er beantwortete meine Frage nicht. Er leugnete alles. Ich sagte ihm, daß ich sein neues Blatt sehen möchte. Das war ganz ehrlich und gut gemeint, ohne alle böse Absicht. Er aber begehrte sofort zornig auf und fragte drohend: „Haben Sie etwas vor? Dann gehe ich auf der Stelle von neuem gegen Sie los! Hier in Berlin gibt es über zwanzig Blätter wie die „Dresdner Rundschau“. Die stehen mir alle zu Gebote, wenn ich Sie totmachen will! Hier dauert das gar nicht lang!“

Ich antwortete, daß es mir gar nicht einfalle, wieder in den alten Sumpf zu steigen. Meine Frau sagte zu seiner Frau in ruhiger, freundlicher Weise, daß es die schönste Aufgabe verheirateter Frauen sei, versöhnend zu wirken und die Härten des Lebens zu mildern; dann entfernten wir uns.

Das war am 2. oder 3. September. Einen Monat später, am 1. Oktober, kam folgender Brief aus Berlin; ich war verreist:

„Geehrter Herr!

Obwohl völlig unbekannt, erlaube ich mir, bei Ihnen einmal anzufragen, ob Sie mir nähere Mitteilungen über einen Herrn Lebius, seinerzeit in Dresden, machen könnten. Genannter Herr, ehemaliger Sozialdemokrat, hat gegen mich als den seinerzeit verantwortlich zeichnenden Redakteur des „Vorwärts“ die Privatbeleidigungsklage angestrengt. Es wird vor Gericht meine Aufgabe sein müssen, Herrn Lebius als „Ehrenmann“ zu kennzeichnen. Auf den Rat eines Dresdener Kollegen wende ich mich vertrauensvoll an Sie, ob Sie mir über diesen Herrn vielleicht einige Auskunft geben könnten. Sollte dies der Fall sein, so sehe ich Ihrer Freundlichkeit sehr verbunden entgegen.

Mit größter HochachtungCarl Wermuth,
Redakteur des „Vorwärts.“

Ich wiederhole, dass ich verreist war und also auf diesen Wunsch, selbst wenn ich gewollt hätte, nicht eingehen konnte. Am 5. April 1908, also

ein volles halbes Jahr später,

erhielt ich von der Redaktion des „Vorwärts“ eine weitere Zuschrift:

„Zu unserm Bedauern haben Sie es bisher unterlassen, sich über die gegen Sie gerichteten Angriffe des Lebius zu äußern resp. uns die notwendigen Beweismittel der ehrabschneiderischen Tätigkeit des Lebius in Bezug auf Ihre Person zur Verfügung zu stellen. Wie ich von meinem Kollegen Wermuth erfuhr, hat Ihre Frau mitgeteilt, dass Sie sich zur Zeit auf Reisen befinden und nicht

in der Lage seien, uns mit dem gewünschten Material gegen Lebius zu versehen. Ich hoffe, daß Sie inzwischen von der Reise zurückgekehrt sind und nunmehr ....“

Hiermit ist wohl zur vollsten Genüge bewiesen, daß nicht ich Herrn Lebius verfolge, sondern er mich. Herr Lebius behauptet, daß ich mich damals, am Sedanstage, an ihn gemacht habe, um dem „Vorwärts“ beizustehen. Hier beweise ich, daß ich damals von jeder Beleidigungsklage noch gar nichts gewußt habe, sondern daß der „Vorwärts“ es mir erst einen Monat später mitteilte und dann aber nach wieder sechs Monaten noch gar keine Antwort bekommen hat!

Hat Herr Lebius vielleicht bei der Berliner Staats­anwaltschaft ebenso gelogen wie bei der Dresdner? War auch dort vom „Sinai-Hotel“, das es gar nicht gibt, und ähnlichem die Rede?

Und während ich jetzt, bei Ankunft dieses Briefes, Herrn Lebius sechs Monate lang geschont hatte, wo es mir doch so bequem und leicht gemacht worden war, mich an ihm zu rächen, was hatte da er getan? Mir ein Schafott gebaut, auf dem ich öffentlich hingerichtet werden sollte. Sogar die Zeit, das Datum dieser Exekution, war fest bestimmt: es war der erste April. Der Henker wünschte das so, denn wenn ich länger lebte, so war er selbst verloren.

Bevor ich dies weiter ausführe, gebe ich als Beweisstücke folgende drei Originalbriefe des „Vorwärts“ in Beila­ge R:

Die beiden obenstehenden Zuschriften und eine dritte vom 4. Ok­tober, vom Redakteur Wermuth geschrieben, aus welcher deutlich hervorgeht, daß meine Frau in meiner Abwesenheit nicht auf die Zeugenschaft gegen Lebius eingegangen ist, sondern geantwortet hat, daß sie sich bei einen „Kenner“, also einem Rechtsanwalt erkundigen werde. Das Resultat war dann eben, daß wir volle sechs Monate schwiegen.

Hiermit ist ein- für allemal bewiesen, daß es mir nicht eingefallen ist, Lebius zu verfolgen. Ich bin an diesem Vorwurf völlig unschuldig.

Nämlich Herr Lebius hatte den „Vorwärts“ wegen Beleidigung verklagt, und der „Vorwärts“ hatte mich, natürlich ohne erst viel zu fragen, als Zeugen angegeben. Das Gewissen des Lebius sagte ihm, daß er von diesem Zeugen wohl nicht viel freundliches zu erwarten habe. Ja, es kam ihm sogar der Gedanke, daß ich von dieser Zeugenschaft schon im Café Bauer gewußt habe. Das erzürnte ihn. Er schickte seine Frau zu meiner Frau nach Radebeul, um mir zu drohen. Meine Frau wünschte diese Zusammenkunft in meinem Hause; aber darauf ging Frau Lebius nicht ein. Sie entschloß sich für ein öffentliches Lokal,

weil sie da wieder eine Schwester als „Zeugin“ mitbringen konnte, da es, wie bereits zweimal gesagt, „Schurken gibt, aus deren Mund oder Feder dann alles anders klingt, als es in Wirklichkeit geklungen hat“. So ist es denn auch gekommen. Meine Frau wurde als Zeugin vernommen, und die Schwägerin des Herrn Lebius wurde vernommen. Beide haben gegenteilig ausgesagt, und beide haben ihre Aussagen beschworen. Eine von ihnen hat also gewissenlos geschworen, und Gott wird Richter sein! Meine Frau, deren Gewissen ich kenne, sagt mir, Frau Lebius sei von ihrem Manne sehr gut instruiert gewesen und habe verlangt, ich solle beschwören, daß jene Erpresserkarte nicht von Lebius sei. Da wir aber heut mehr als je davon überzeugt sind, daß er sie geschrieben hat, so ist seine Gattin ganz unverrichteter Sache zu ihm nach Berlin zurückgekehrt.

Als er erfuhr, daß dieser Versuch mißlungen sei, sah er sich ganz selbstverständlich auf den alten, vertrauten Trick zurückgewiesen, mich — — — eidesunwürdig zu machen. Er beschloß, dies durch die Herausgabe einer Broschüre zu tun, deren Inhalt, ganz gleich, ob wahr oder unwahr, absolut tödlich für mich sein mußte. Da das aber für Herrn Lebius zu gefährlich war, sah er sich nach einem Strohmanne um, der ihn und Karl May noch nicht kannte und unerfahren, vertrauensselig und bedürftig genug war, sich für einige Hundert Mark völlig ungeahnt in die ganz sicher zu erwartende Gefängnisstrafe stürzen zu lassen. Er fand ihn in einem gewissen Herrn F. W. Kahl aus Basel, zog ihn in sein Netz und umspann ihn derart mit Selbstvergötterungs- und Lügenfäden, daß der junge, völlig ehrliche Mann es fast für eine Ehre hielt, sich in den Dienst eines so bedeutenden, geistig, sozial und auch juristisch hervorragenden Mannes stellen zu dürfen.

Herr Lebius ging, wie überhaupt und immer, auch hierbei außerordentlich schlau und raffiniert zu Werke. Er verschwieg anfänglich, daß es sich nur um eine Broschüre gegen mich handle. Er machte dem jungen Manne weis, daß er ein wis­senschaftliches Werk über berühmte resp. berüchtigte Männer schreiben solle. Er nannte ihm Namen derselben; darunter befand sich auch der meinige. Aber als Kahl sich an das Werk machte und täglich seine Instruktionen erhielt, lauteten diese so, daß nach und nach alle diese „Berühmten und Berüchtigten“ verschwanden und nur Karl May allein übrig blieb. Aus dem „wissenschaftlichen“ Werke aber sollte ein Pamphlet allerniedrigsten und allergefährlichsten Ranges werden. Kahl erkannte das von Tag zu Tag immer deutlicher. Er begann zu ahnen, daß er in aller Liebenswürdigkeit in das Verderben geführt werden solle. Als er das Herrn

Lebius zu verstehen gab, hielt dieser es für geraten, ihm den ganzen Zweck der Broschüre einzugestehen. Er gab folgendes zu:

Lebius hat den Redakteur des „Vorwärts“ wegen Belei­digung verklagt.

Der „Vorwärts“ hat Karl May als Zeugen gegen Lebius angegeben.

Darum ist es für Lebius notwendig, Karl May kaput zu machen.

Um das zu erreichen, gibt er die hier in Arbeit liegende Broschüre heraus.

Der Termin, in dem Karl May als Zeuge verhört wird, findet anfangs April statt.

Darum muß die Broschüre ganz unbedingt bis zum 1. April fertig zum versenden sein.

Wenn die Broschüre erst später fertig wird, hat sie keinen Zweck; dann braucht man sie überhaupt gar nicht erst zu schreiben.

Sie wird an die Zeitungen versandt, die darüber be­richten. Das soll auf die Richter wirken.

Sie wird auch den Richtern direkt vorgelegt. Sobald dies geschieht, ist May als Zeuge kaput.

Als der bisher ehrliche, junge Mann das hörte, wurden seine Bedenken noch größer, als sie vorher gewesen waren. Als er diese äußerte und seiner Besorgnis, gerichtlich bestraft zu werden, Ausdruck gab, stellte Herr Lebius ihm folgendes vor:

Wir Schriftsteller stehen überhaupt und stets mit einem Fuße im Gefängnisse.

Bestraft zu sein, ist für uns eine gute Reklame. Auch ich bin schon oft vorbestraft.

Sie brauchen sich vor dem Gericht gar nicht zu fürchten. Sie sind noch nicht vorbestraft, Sie dürfen schwören. May aber darf nicht schwören.

May steht unter Polizeiaufsicht. Es ist ihm verboten, in einer Stadt zu wohnen. Darum wohnt er in Radebeul.

Ich bin ein grosses, forensisches Talent. Wenn ich anfange, zu sprechen, sind die Richter alle mein!

Wenn man in einem Prozesse steckt und man schreibt eine solche Broschüre, das wirkt ungeheuer bei den Richtern!

Die Frau May hat mich mit Tränen in den Augen um Gnade für ihren Mann gebeten.

May muss durch die Brochüre totgemacht werden. Alles übrige ist Beiwerk, um den wahren Zweck zu verschleiern!

Die Folge von diesen und ähnlichen sonderbaren Expektorationen war, daß Herr Kahl beschloß, sich von dieser Sache zurückzuziehen. Er verbot Herrn Lebius, etwas von ihm zu drucken oder gar etwa seinen Namen für diese Broschüre zu mißbrauchen. Er richtete ganz dasselbe Verbot auch an den Verleger. Er glaubte, damit ganz sicher aus diesem Sumpfe wieder herausgestiegen zu sein. Aber er kannte Herrn Lebius und dessen Unverfrorenheit noch nicht. Die Broschüre erschien, und zwar genau zum Hinrichtungstage, am ersten April. Ihr Titel war:

Karl May,

ein Verderber der deutschen Jugend

von

F. W. Kahl-Basel.

Herr Kahl erfuhr erst durch eine Schweizer Zeitung, daß die Broschüre doch noch erschienen sei und zwar unter seinem Namen. Er tat sofort die geeigneten Schritte. Der von Herrn Lebius gefürchtete Termin, an dem ich als Zeuge vernommen werden sollte, hat nicht stattgefunden. Ob er den Herren Richtern die Broschüre dennoch vorgelegt hat oder nicht, ist mir unbekannt. Aber an die Zeitungen versandt hat er sie schleunigst, und zwar mit Waschzetteln, Begleitworten usw. von deren verleumderischer — — — Niederträchtigkeit, hätte ich fast gesagt, man eine Ahnung bekommt, wenn man nur folgende Zeilen liest, die er an die „Neue Züricher Zeitung“ schickte:

„Herr May hat sich an mir dadurch gerächt, daß er durch Verleumdungen meine wirtschaftliche Stellung untergrub und mich in den Bankrott trieb. Sobald ich in einer andern Stadt festen Fuß gefaßt hatte, erschien er wieder auf der Bildfläche, um dasselbe Manöver zu wiederholen. Dabei liebt er es, bevor er zu einem neuen Schlage gegen mich ausholt, mich jeweils in meiner Wohnung aufzusuchen und mit tränenden Augen um Frieden zu bitten.“ Hierauf erkläre ich:

Die „wirtschaftliche Stellung“ des Herrn Lebius konnte überhaupt von keinem Menschen untergraben werden; sie hatte niemals Untergrund (148).

Herr Lebius soll mir einen einzigen Zeugen dafür bringen, daß ich ihn in den Bankrott getrieben habe (149).

Herr Lebius mag mir die Städte nennen, in denen ich erschienen bin, um dieses Manöver zu wiederholen (150).

Herr Lebius mag sagen, welches die Schläge sind, zu denen ich ausgeholt habe (151).

Ich bin niemals in irgend einer Wohnung des Herrn Lebius gewesen (152).

Er hat niemals eine Träne in meinem Auge zu sehen bekommen (153).

Ich habe ihn nie um Frieden gebeten (154).

Ich gebe in Beilage S eine Broschüre „Der gelbe Sumpf“, in welcher auf Seite 23 diese raffinierten Lügen zu lesen sind.

Und ich halte es für das beste, die verwerflichen Punkte des Lebiusschen Machwerkes schon jetzt hier aufzuzählen. Ich gebe hierzu in Beilage Sch ein Exemplar zum Nachschlagen.

Schon der Titel, „ein Verderber der deutschen Jugend“, sagt die Unwahrheit (155).

Auch der Name Kahl ist unwahr (156).

Der Äquivalentsatz soll Gültigkeit auf mich haben (157).

Will ehemaliger eifriger Mayleser sein (158).

Sagt, er erkläre sich mit dem Artikel in der „Wahrheit“ nicht vollständig einverstanden, und ist doch selbst der Ver­fasser! Schwindel! (159).

Hierzu gehören die Karl Mayschen Reiseschriften (160).

Blutrünstigkeit (161).

Atavistischer Charakter! (162).

Schwere chronische Krankheit (163).

Ich ein Leo Taxil! (164).

Durch mich zum Narren gehalten (165).

Wahrheit verschleiert (166).

Ich sei abgetan. Lächerlich! (167).

Ich wende mich an die Unbefähigten (168).

Lehrer und Erzieher beschäftigen sich überhaupt nicht mit mir (169).

Sie seien falsch unterrichtet (170).

Will mich als Volks- und Jugenderzieher hinstellen (171).

Sucht das mit allen möglichen Mitteln zu erreichen (172).

Jugendverführung (173).

Wirkung der Mayliteratur (174).

Soll dem Mörder ein Rezept gegeben haben (175).

Ich preise mich als Wohltäter der Menschheit (176).

Die „Briefsammlung“ soll öffentlich ausgestellt gewesen sein! (177).

Frankfurter Zeitung soll den Schleier von mir weggezogen haben (178).

Ich soll nicht einmal das „Geographiebuch“ genügend studiert haben! (179).

Ich schreibe geographische Böcke (180).

Die „Sachsenstimme“ sei ein Leipziger Blatt! Infame Fälschung! Er selbst gab sie in Dresden heraus. Siehe Zeuge Kahl! (181).

Pag. 15 Aufzählung Punkt 1—4 enthält in Punkt 3 ei­ne raffinierte Fälschung (182).

Der „edle, fromme“ Dichter der Himmelsgedanken (183).

Der „grosse, edle Dichter“ (184).

Soll eine Reise gemacht haben, und zwar mit einer Reise­agentur! (185).

Ich soll mich gern an Plätzen aufgehalten haben, die von der Kultur beleckt sind (186).

Wilde, blutige Abenteuer! (187).

Der Boden sei mir abgegraben worden (188).

Ich soll eingesehen haben, dass manche Positionen ver­loren seien (189).

Ich soll den Rückzug angetreten haben, und zwar selbst (190).

Ich soll 1898 meine persönlichen Reiseerlebnisse erzählt haben (191).

Es soll keine Literatur in den Indianerdialekten ge­ben (192).

Professor Schumann soll das nachgewiesen haben (193).

Ich soll als katholischer Schriftsteller schreiben (194).

Ich soll diese Position geändert haben (195).

Sie sollen für mich so wichtig gewesen sein (196).

Meine Reisen sollen „auf einmal“ figurisch (sic!) oder al­legorisch geworden sein (197).

Katholischer Protestant (198).

Ich habe mich für einen katholischen Schriftsteller ausge­geben (199).

Ich sei deshalb empfohlen worden (200).

Ich soll Schleichwege gegangen sein (201).

Es sei mir nachgewiesen worden, dass ich protestantisch sei (202).

Die ganze katholische Presse sei von mir abgefallen (203).

Die Art und Weise, wie ich meine Leser zu „gewinnen“ su­che (204).

Ich sei nicht aufrichtig (205).

Ich habe mich in eine Lügenburg verschanzt. Hier zeige ich die seinige! (206).

Die Wahrheit habe dieses Gebäude zerstört (207).

Ich habe Schwindel für gute Arbeit ausgegeben (208).

Ich habe die Öffentlichkeit jahrzehntelang irrege­führt (209).

Meine Arbeiten seien böse Taten (210).

Seine Broschüre setze meine Qualität als Mensch und Persönlichkeit in das richtige Licht (211).

Diese Menschen versuchten, Licht in das Dunkel zu bringen (212).

Ich sei ein „lauernder Feind“, ein Brunnenvergifter (213).

Um diese Schmähschrift zu widerlegen, bedürfte es einer ausführlichen Gegenschrift, zu der ich weder Zeit noch Neigung besitze, weil ich den leider schon zu oft gerochenen Sumpf von neuem durchzuriechen hätte. Es möge vielmehr genügen, einige Stellen der Broschüre zu betonen, aus denen die Kampfesweise des Herrn Lebius sich genügend erkennen läßt.

Ich verweise zunächst auf die kurze, zweite Alinea der Einleitung. „Die Wahrheit“, Berlin, vom 30. Juni 1906, brachte folgenden Artikel mit dessen Folgerungen ich mich im übrigen nicht vollständig einverstanden erkläre“. Hier tut er, als ob dieser Artikel ihn gar nichts angehe, und doch ist er selbst der Verfasser, hat ihn mit seinem vollen Namen unterschrieben, wie in Beilage G nachgewiesen wird. Um die Leser zu täuschen, verleugnet er sich also selbst, begeht eine Felonie gegen sich selbst, durch welche er zeigt, daß ihm jedes Mittel recht und billig ist, und sei es auch noch so verwerflich.

Ich verweise ferner auf Sei­te 15, auf deren oberster Seite er sein eigenes, von ihm selbst in Dresden gegründetes Dresdener Blatt „ein Leipziger Blatt“ nennt. Vom Zeugen Kahl nach dem Grunde befragt, antwortete er, er tue das, um nicht als Verfasser der angezogenen Stellen entdeckt zu werden. Also er zitiert gegen mich etwas, was er selbst geschrieben hat, und um zu vertuschen, daß er als sein eigener Zeuge auftritt, fälscht er den Erscheinungsort seines Blattes! In dieser und ähnlicher Weise gehen die Unwahrheiten und Fälschungen durch das ganze Machwerk hindurch. Ja, er fälscht sogar sich selbst! Er zitiert auf Sei­te 15 das, was die „Sachsenstimme“ vom 29. Juli 1905 über mich gebracht hat, und setzt dem Punk­te 3 vier volle Zeilen zu! Mehr brauchen wir hier jetzt wohl nicht!

Er schickte, um mich „vor den Richtern kaput zu machen“, wie Zeuge Kahl bestätigen wird, diese Broschüre in alle Welt hinaus. Ich erlangte eine einstweilige Verfügung gegen sie. Sie durfte nicht weitergedruckt und weiterverbreitet werden. Und ich erhob Privatklage wegen Beleidigung gegen ihn. Diese Privatklage konnte nicht zur Verhandlung kommen, weil mein Rechtsanwalt alle meine Beweise, und deren waren weit über hundert, verloren hatte. Sie fanden sich erst dann, als es zu spät war, bei ihm wieder. Ich war also gezwungen, auf die Vergleichsvorschläge, welche der Vorsitzende machte, ein­zugehen. Lebius nahm alle seine Anwürfe gegen mich, materielle wie formelle, zurück, drückte sein Bedauern aus, mich angegriffen zu haben, und versprach, mich von nun

an in Ruhe zu lassen. Das tat er durch seine Unterschrift. Es war mir unmöglich, einem solchen, vor Gericht gegebenen Versprechen nicht zu glauben. Und doch war es eine Untreue und Gewissenlosigkeit sonder gleichen, daß er mir dieses Versprechen gab, denn er konnte es mit nicht anders geben, als in der Absicht, es nicht zu halten. Er hatte sich nämlich mit meiner geschiedenen Frau in Verbindung gesetzt, um sie prozeßlich gegen mich auszuspielen. Sie hatte mich öffentlich so schwer beleidigt, daß ich gezwungen war, Privatklage gegen sie zu erheben. Ihn hatte ich als Zeuge angegeben. Während der Vergleichsverhandlung im Amtsgericht versprach er mir, als Zeuge die mir schuldige Wahrheit zu bekennen. Aber noch an demselben Tage entdeckte ich nicht nur den Aufenthaltsort meiner geschiedenen Frau in Berlin, sondern ich bekam auch den Beweis in die Hand, daß er gar keine andere Absicht hatte, als sie weiter gegen mich auszuspielen. Es war also von Friedehalten seinerseits keine Rede, und als der Termin kam, an dem er als mein Zeuge auszusagen hatte, weigerte er sich, sein mir gegebenes Versprechen zu halten. Ich hatte ihm, indem ich mich mit ihm verglich, eine schwere Strafe geschenkt und sah mich nun durch seinen Wortbruch gezwungen, auch auf den Sieg im andern Prozeß zu verzichten. Er aber behauptet noch heut der Wahrheit strikt zuwider, daß ich es sei, der nicht Ruhe gehalten habe. Also Unwahrheit Nummer (214). Die Wahrheit liegt, allerdings von ihm ganz unbeabsichtigt, in seinem vorschnellen Geständnisse, daß er in Hinblick auf seinen Vergleich mit mir von meiner geschiedenen Frau verlangt, erst einen Teil ihrer Schmucksachen zu versetzen, weil das nach außen hin einen besseren Eindruck mache. Also die unmittelbare Folge meiner persönlichen Haltung war, daß er diese für mich höchst gefährliche Frau durch den Verlust ihrer Juwelen sofort zu neuer Erbitterung gegen mich trieb. Ich komme an geeigneter Stelle auf sein Verhältnis zu dieser Frau zurück, die ganz sein Werkzeug ist und infolge seiner Versprechungen keinen anderen Willen hat, als nur den seinen. Ich wollte sie retten, kann aber nicht. Sie wird und muß an diesem ihrem sogenannten Beschützer zu Grunde gehen.

Diese arme, von Lebius in fast jeder Beziehung vollständig ausgezogene Frau ist nicht etwa die erste oder einzige geschiedene Frau, deren er sich bemächtigt, um seine Zwecke zu erreichen. Es ist vielmehr eine ganz besondere taktische Gewohnheit von ihm, geschiedene Frauen gegen ihre Männer auszuspielen. Das eklatanteste Beispiel hiervon ist der Fall „Max Dittrich“. Indem ich ihn hier kurz erwähne, bitte ich um ganz besondere Aufmerksamkeit, weil er für die Beur­teilung des Herrn Lebius von allergrößter Wichtigkeit ist.

Ich hatte bekanntlich, als dieser Herr seinen Besuch bei mir machte, den Redakteur und Militärschriftsteller Max Dittrich als Zeugen dazu geladen, aus Mißtrauen und Vorsicht, um gegen etwaige spätere Lügen und Schwindeleien des Herrn Lebius durch eine vollgültigen Zeugen geschützt zu sein. Herr Dittrich war damals vom Anfang bis zum Ende anwesend und hatte jedes von mir gesprochene Wort gehört. Einen solchen Zeugen gegen sich zu haben, wurde Herrn Lebius mit der Zeit immer peinlicher, immer gefährlicher. Er beschloß darum, ihn eidesunwürdig zu machen, also ganz dasselbe, was er auch bei mir getan hat und noch heute tut. Es ist das, wie sich später zeigen wird, ein persönlicher Trick von ihm, den er für unfehlbar hält — — — eidesunwürdig machen!

Er befolgt dabei den Grundsatz, den er uns während seines Besuches bei uns vortrug: Jeder Mensch, jeder Polizist und Richter, jeder Beamte hat Werg am Rocken, hat eine Schuld auf sich, die er verheimlichen muß. Man muß das entdecken und in die Zeitung bringen; dann wird man Herrscher und als „tüchtiger Kerl“ bekannt. So tat Herr Lebius auch hier. Die erste Frau Max Dittrichs war gestorben; von der zweiten Frau hatte er sich scheiden lassen; jetzt war er infolge eines Schiffsbruches, bei dem er nur gefährlich verletzt dem Tode entging, schwer nervenkrank geworden. Das gab ein hochinteressantes Material, aus dem sich jedenfalls etwas machen ließ! Herr Lebius ging also aus, um nach dem „Werg am Rocken“, nach der „heimlichen“ Schuld und Sünde zu suchen. Er forschte überall, schriftlich, mündlich, persönlich. Er stellte sich überall ein, wo er glaubte, etwas erfahren zu können. Er scheute sich nicht, sogar zu Dittrichs Verwandten zu gehen. Er schlich sich zu Dittrichs alter Schwägerin, zu Dittrichs Neffen und Nichte, sogar zu Dittrichs zweiter Frau, die wieder verheiratet war und in glücklicher, stiller Ehe lebte. Er forschte sie aus, ohne daß sie ahnten, warum und wozu. Sie antworteten vertrauensvoll und unbefangen. Aber als er plötzlich zu ihrem Entsetzen die Worte „Gericht“ und „Eid“ fallen ließ, da fühlten sie die Krallen, in die sie geraten waren. Sie hatten nichts Böses sagen können und baten, sie aus dem Spiele zu lassen. Er versprach es ihnen. Besonders entsetzt über die Aussicht, in diesen Lebiusschen Schmutz verwickelt zu werden, war Dittrichs zweite Frau. Ihr jetziger Mann war ein lieber, guter, aber in Beziehung auf die „Ehre“ sehr streng denkender, unerbittlicher Herr. Seine Frau in solcher An­gelegenheit an Lebius‘ Seite, das wäre unbedingt von den schwersten Folgen für ihn und sie gewesen! Sie bat also Lebius, sie ja nicht mit darin zu verwickeln, und er scheute sich nicht, es ihr hoch

und heilig zu versprechen. Dann aber ging er schleunigst hin und brachte in Num­mer 12 seiner „Sachsenstimme“ einen Bericht, dem ich nur einige Punkte entnehme, die nicht einmal die schlimmsten sind, nämlich:

„Max Dittrich hatte von seiner ersten Frau keine Kinder, wohl aber zwei von seiner Stieftochter, bevor diese das 16. Lebensjahr erreichte.“

„Seine Frau härmte sich über die Ausschweifungen ihres Mannes zu Tode.“

„Obgleich seine zweite Frau sehr tolerant war, trieb Dittrich es schließlich so schlimm, daß eine Ehescheidung unvermeidlich wurde.“

„Mit der 16jäh­rigen mit im Hause wohnenden Nichte seiner Frau unterhielt er ein mehrjähriges Verhältnis.“

„Dann fing er ein Verhältnis mit einem jungen Mädchen an.“

„Seine Frau ließ ihn durch ein Detektivbureau beob­achten.“

„Während des Ehescheidungsprozesses wohnte Dittrich mit seiner Braut zusammen und hatte auch seine Tochter bei sich.“

„Jetzt ist er wegen schweren, syphilitischen Nervenleidens Halbinvalide.“ usw. usw.

Man kann sich den Schreck der Verwandten denken, als sie das lasen und dann als Zeugen vor Gericht beordert wurden, weil Max Dittrich ganz selbstverständlich Herrn Lebius verklagte! Die Nichte mußte im Hause vernommen werden; sie lag krank. Die geschiedene Frau Dittrichs ging in ihrer Herzensangst zum Richter und sagte ihm aufrichtig, daß diese entsetzliche Sache ein absoluter Todesschlag für das Glück ihrer jetzigen Ehe sei; sie werde das wohl kaum überleben. Dieser vortreffliche Herr hatte nicht nur das Gesetz im Kopfe, sondern dazu auch ein menschliches Herz in der Brust und erledigte die Vernehmung in entsprechender humaner Weise.

Selbst angenommen, dass die von Herrn Lebius angegebenen Punkte alle auf Wahrheit beruhten, so liegt doch wohl für jeden nur einigermaßen gebildeten und nicht verrohten Menschen die Frage nahe, ob die Veröffentlichung solcher Dinge gesetzlich resp. preßmoralisch statthaft sei. Ich bin überzeugt, daß jedermann, außer Herrn Lebius, diese Frage mit einem „Nein!“ beantworten wird. Das würde zur Cha­rakterisierung dieses Herrn jedenfalls genügen, ist aber noch lange nicht alles, denn wenn man Gelegenheit findet, die Akten Dittrich contra Lebius aufzuschlagen, so sieht man am Schlusse derselben Herrn Lebius in noch ganz anderer Weise beleuchtet. Er gesteht da nämlich ein, dass seine Verleumdungen gegen Max Dittrich

nicht wahr gewesen seien,

und erklärt sich bereit, die Kosten des Verfahrens zu tragen! Ich glaube, mehr braucht man nicht zu wissen, um diesen Herrn nicht nur literarisch und journalistisch, sondern auch auf anderen Gebieten für

im höchsten Grade gemeingefährlich

zu halten. Ob jemand aus dem Busch herausspringt und den andern ermordet, oder ob jemand aus den Spalten seines Rowdyblattes heraus die Menschen niederknallt, so oft es ihm beliebt, das wird von der Strafgesetzgebung der Zukunft wohl ganz anders betrachtet und ganz anders behandelt werden als heutigen Tages. Doch gibt es, Gott sei Dank, auch jetzt schon geistige und menschheitsethische Instanzen, welche den Todschlag einer Menschenseele für wenigstens ebenso strafbar halten wie die Ermordung eines Menschenkörpers.

Am 27. März 1905 hatte Lebius die oben aufgeführten Anklagen in seiner „Sachsenstimme“ gegen Max Dittrich geschleudert, und am 18. November darauf erklärte er in der zweiten Strafkammer des Königlichen Landgerichtes Dresden zu Protokoll:

„Ich erkläre, dass ich die gegen den Privatkläger in der „Sachsenstimme“ vom 27. März 1905 erhobenen, belei­digenden Behauptungen

! ! ! als unwahr ! ! !

hiermit zurücknehme und mein Bedauern über die gedachten Äußerungen in der „Sachsenstimme“ ausdrücke und den Privatkläger deshalb

! ! ! um Verzeihung bitte ! ! !

Als dann einige Jahre später Lebius in Berlin Streit und Prozesse mit dem „Vorwärts“ begann, gab dieser den Militärschriftsteller Dittrich als Zeugen gegen ihn an. Sofort griff Lebius zu seinem wohlbekannten Trick, Zeugen durch die Presse unschädlich zu machen. Er veröffentlichte genau dasselbe wieder, was er damals über Dittrich veröffentlicht und dann vor dem Dresdener Landgericht

! ! ! als unwahr ! ! !

mit der Bitte um Verzeihung zurückgenommen hatte. Dittrich war demzufolge gezwungen, ihn wieder zu verklagen und auf jene Zurücknahme und Bitte um Verzeihung hinzuweisen. Was tat Lebius? Er erklärte in seinem an das Königliche Amtsgericht Charlottenburg gerichteten Schriftsatz von 24. De­zember 1909, daß er damals jene Abbitte und jenes Eingeständnis der Unwahrheit seiner Behauptungen lediglich

„aus Gründen wirtschaftlicher Natur“

abgelegt habe. Seine Verhältnisse seien damals so bedrängt gewesen, daß er nicht zu den Gerichtsterminen nach Dresden habe reisen können. Er selbst also ist es, der das folgende moralische Porträt von sich liefert:

Lebius verleumdet den Militärschriftsteller Dittrich 1905 in seinem Dresdener Blatte.

Lebius erklärt 1905 vor dem Dresdner Landgericht, daß diese Verleumdungen erlogen seien, und bittet um Verzeihung.

Lebius bringt 1909 in seinem Berliner Blatte jene von ihm als Lügen bezeichneten Verleumdungen als Wahr­heiten wieder.

Lebius erklärt 1909 in seinem Schriftsatz an das Amtsgericht Charlottenburg, daß er damals das Land­gericht Dresden angelogen habe.

Und warum dieser Rattenkönig von Lügen vor Gericht! Und wie ist es möglich, daß ein Mensch, der doch Ehr- und Schamgefühl besitzen muß, sich vor Gericht als Lügner erklären und dann auch diese Erklärung als Lüge bezeichnen kann? Er selbst gibt uns die Antwort auf diese Frage: er befand sich in bedrängter Lage;

! ! ! er hatte kein Geld ! ! !

Also wenn Lebius kein Geld hat, so ist das ein für ihn vollständig genügender Grund, Richter und Gerichtsämter zu belügen und sich als einen Charakter hinzustellen, dem kein vorsichtiger Mensch mehr etwas glauben kann!

Ich gebe diesen seinen Schriftsatz in Beilage T und verweise auf Seite 2. Au­ßerdem sind aus ihm folgende Punkte zu notieren:

Es ist nicht wahr, daß Dittrich während der Zeit des Münchmeyerprozesses „völlig erwerbsunfähig“ war (214).

Es ist nicht wahr, daß Dittrich „wieder“ bei mir hat wohnen „dürfen“. Es geschah dies nur ein einziges Mal (215).

Es ist nicht wahr, daß wir wider besseres Wissen Verleumdungen gegen ihn verbreiten (216).

Es ist eine ganz entsetzliche Lüge, daß wir in Dresden und dann auch in Berlin versuchten, ihn durch Ruinierung des Inseratengeschäftes an „den Bettelstab“ zu bringen (217).

Es ist nicht wahr, daß Dittrich die Sozialdemokratie veranlaßt hat, den inserierenden Firmen mit Boykott zu drohen (218).

Es ist nicht wahr, daß hierdurch ein Ausfall von 18 000 Mark pro Jahr entstand. Das alles ist aus der Luft ge­griffen! (219).

Es ist nicht wahr, daß Dittrich nur mein Werkzeug ist. Er hat die Klage gegen Lebius aus reinem Ekel fallen lassen, ganz ohne sich um meinen Wunsch zu bekümmern (220).

Dittrich hat der Königin Carola niemals falsche Vorspie­gelungen gemacht (221).

Es ist unwahr, daß Dittrich Taschengeld von mir erhält. Er verdient sich mehr als er braucht. Lebius gibt ja selbst zu, daß Dittrich seiner Frau Geld gibt (222).

Unwahr ist, daß Dittrich sich als hochpatriotischer Mann gegeben habe. Er ist es in Wirklichkeit (223).

Unwahr ist, daß Dittrich mit den Sozialdemokraten Hand in Hand arbeitet, um Lebius zu vernichten. Er hat mit ihnen nicht das geringste zu tun (224).

Unwahr ist, daß Dittrich und May sich im Gefängnis kennen gelernt haben (225).

Geradezu eine teuflische Lüge ist es, daß Dittrich sowohl im Prozeß May-Münchmeyer als auch in dem Eheschei­dungsprozeß falsch geschworen hat. Ich stelle fest, daß er mit meiner Ehescheidung gar nichts zu tun gehabt und noch viel weniger da als Zeuge aufgetreten ist! (226).

Diesen Schriftsatz vom 24. De­zember 1909 richtete Lebius gegen Max Dittrich, während er am Tage vorher, also am 23. De­zember in ganz derselben Angelegenheit einen Schriftsatz gegen mich verfaßt und an das Amtsgericht Charlottenburg gesandt hatte. In diesem letzteren Schriftsatze, den ich in Beilage U gebe, behauptet er auf Sei­te 5:

„Meine Bekanntschaft mit May datiert aus dem Jahre 1903. Ich hatte von der sozialdemokratischen „Volkszeitung“ in Dresden, für die ich damals tätig war — ich bin erst 1905 aus der Sozialdemokratie ausgetreten — den Auftrag erhalten, May zu interviewen, weil May damals von sich reden machte.“

Wir wissen aber, daß er nicht schon 1903, sondern erst am 2. Mai 1904 zu mir kam (227).

Auf meine Anfrage teilt mir die Redaktion der sozial­demokratischen „Volkszeitung“ mit, daß Lebius von ihr keinen Auftrag gehabt habe, mich zu interviewen (228).

Zu gleicher Zeit stellten sie fest, daß Lebius nicht erst 1905, sondern schon am 24. Ja­nuar 1904 aus der sozial­demokratischen Partei ausgetreten sei (229).

Ich gebe diesen Brief in Beilage V zu lesen. Lebius operiert also vor Gericht nicht nur mit wissentlichen Unwahrheiten,

sondern auch mit gefälschten Jahreszahlen, um die Wahrheit zu verschleiern und die Richter irre zu machen. Wie zahlreich diese Unwahrheiten nur in diesem einen, meinem Schriftsatze sind, möge folgender Auszug zeigen, der nur eine Auswahl, aber nicht alle bringt:

Ich sei ein Querulant und anormaler Mensch (230).

Ich prozessiere in einem Zwangszustande (231).

Es sei bei mir eine Wahnidee, von ihm verfolgt zu wer­den (232).

Es werde von mir alle Vierteljahre einmal gegen ihn Privatklage erhoben (233).

Er aber habe noch nie gegen mich Privatklage erho­ben (234).

Eine Gegenanzeige sei der einzige gerichtliche Schritt, den er gegen mich unternommen habe. Er hat aber Privatklage gegen mich erhoben. Er hat beantragt, mich nach Amerika steckbrieflich zu verfolgen. Er hat verschiedene Anzeigen gegen mich und meine Frau bei der Staatsanwaltschaft zu Berlin und Dresden erlassen. Er hat andere verleitet, ihrerseits dasselbe zu tun usw. usw. (235).

Ich soll Kronzeuge der Sozialdemokratie gegen ihn sein, bin aber niemals gegen ihn vernommen worden (236).

Ich soll meinem Vater eine gestohlene Uhr und Meer­schaumpfeife geschenkt haben (237).

Ich soll von Einbrüchen gelebt haben (238).

Ich soll in einem Uhrenladen in Niederwinkel einge­brochen sein (239).

Ich soll dem Arbeitshaus überwiesen worden sein (240).

Das Zuchthaus soll für mich die hohe Schule des Verbrechertums geworden sein (241).

Ich soll dort die tausenderlei Kniffe und Pfiffe gelernt haben, mit denen ich später die Behörden und der menschlichen Gesellschaft ein Schnippchen schlug (242).

Gleich nach meiner Entlassung aus dem Zuchthause soll ich wieder Diebstähle begangen haben (243).

Ich soll da in die erzgebirgischen Wälder geflüchtet sein (244).

Ich soll mit dem fahnenflüchtigen Krügel und Anderen eine Räuberbande gebildet haben (245).

Ich soll innerhalb dieser Bande und auch in der öffentlichen Meinung als unbestrittener Führer dieser Bande gegolten haben (246).

Unser Hauptschlupfwinkel soll eine Höhle gewesen sein (247).

Diese Höhle sei mit gestohlener Leinwand austapeziert gewesen (248).

Sie habe in dem herrschaftlich Waldenburgischen Walde, Abtei­lung 6, gelegen, zwischen Grünthal und Langenberg, oberhalb der Kirche (249).

Ich soll da täglich räuberische Überfälle ausgeführt haben, namentlich gegen Marktfrauen (250).

Ich soll da fortgesetzt Diebstähle, Einbrüche und sonstige Schwindeleien verübt haben (251).

Ich soll bei der Ausraubung eines Uhrenladens in Waldenburg für 520 Taler Goldwaren erbeutet haben (252).

Ich soll auch gewildert und Schlingen nach Klein- und Großwild gelegt haben (253).

Meine Hehler sollen der Wegewärter Vogel in Langenberg, die Witwe Johanna Schramm in Kaufungen und der Landwirt Gräpner in St. Egidien gewesen sein (254).

Ich soll bei ihnen verschwiegene Gelage abgehalten haben, „wobei der gestohlene Wein in Strömen floß“ (255).

Die Weiber sollen sich schließlich gefürchtet haben, die Wälder zu betreten (256).

Die Regierung soll zur Säuberung der Wälder Militär geschickt haben (257).

Ich soll mit Krügel in einer Gefangenenaufseher-Uniform entkommen sein (258).

Ich soll mit Krügel aus dem Fenster gesprungen und auf den Pferden der Gendarmen davon geritten sein (259).

Ich soll mir in meiner Räuberhauptmannsrolle sehr gefallen haben (260).

Ich soll auf die Tische geschrieben haben, daß ich hier gesessen und Wurst und Brot gegessen habe (261).

Ich soll mich als „Karl May, Räuberhauptmann“ unter­schrieben haben (262).

Ich soll mich als Feldmesser verkleidet und umher­getrieben haben (263).

Ich soll von dem Bauer Leonhardt in Hermsdorf hier­durch 800 Taler erschwindelt haben (264).

Ich soll in Amtsdiener-Uniform mit Krügel über 1000 Taler ergaunert haben (265).

Ich soll der Verhaftung dadurch entgangen sein, daß ich mich täglich anders kleidete (266).

Ich soll nach Mailand entflohen sein (267).

Ich soll im Fieber meine Untaten ausgeplaudert ha­ben (268).

Ich soll Krügel später mit Geld unterstützt haben, in Raten von 500 Mark (269).

Das letzte Mal soll dies vor drei Jahren geschehen sein. Krügel ist aber schon über zehn Jahre tot! (270).

Ich soll in den achtziger Jahren unter Polizeiaufsicht gestanden haben (271).

Meine Schriften sollen „in Erinnerungen aus meinem wechselreichen Verbrecherleben wurzeln“ (272).

Die Prinzessin von Waldenburg soll mich auf ihr Schloß eingeladen haben (273).

Ich soll da im fürstlichen Wagen von der Bahn abgeholt worden sein (274).

Ich soll die fürstliche Residenz in Angst und Schrecken versetzt haben (275).

Ich soll ein Automobil besitzen (276).

Ich soll teuren Launen huldigen (277).

Ich soll eine Marmorbüste haben, die 40 000 Mark kostete (278).

Ich soll 1899 zum ersten Male aus Deutschland hinaus­gekommen sein (279).

Ich soll mich haben als Weltreisender feiern lassen (280).

Ich soll auf eine „Flebbe“ (gefälschte Urkunde) hin den Doktortitel geführt haben (281).

Diese soll 50 Mark gekostet haben (282).

Ich soll eine Reklameschrift über mich erscheinen lassen wollen (283).

Lebius habe sie in seinem Verlag herausbringen sollen. Ja, er bat darum, wurde aber abgewiesen. Siehe seine Briefe! (284).

Ich soll der eigentliche Verfassen derselben sein (285).

Die Unterhandlungen hierüber sollen sich zerschlagen haben. Die Wahrheit ist, daß ihm seine Bitte ohne alle Unterhandlung abgeschlagen wur­de (286).

Ihm sei das Risiko zu groß erschienen, während es dabei doch gar keines gab (287).

Aus dieser Zeit soll mein Haß gegen Lebius stammen. Ich soll ihn hassen, weil er diese Broschüre abgelehnt habe, während doch er von mir abgelehnt wurde! (288).

Dittrich soll Schriftstücke vernichtet haben (289).

Diese Broschüre soll eine Selbstverherrlichungsbroschüre sein (290).

Lebius will erst dann gegen diese Broschüre geschrieben haben, nachdem sie von den Zeitungen abfällig besprochen worden sei (291).

Er sei mich seit jener Zeit nicht mehr losgeworden (292).

Ich sei sein Verfolger (293).

Wir seien notorische Verbrecher (294).

Dittrich, ich und meine Frau sollen in der Zivilklage May-Münchmeyer Meineide geleistet haben (295).

Dittrich und meine Frau sollen im Ehescheidungsprozeß Meineide geleistet haben (296).

Meine geschiedene Frau soll das Opfer eines groben Schwindels sein (297).

Wir sollen die Ehescheidung unter falschen, schwindel­haften Behauptungen eingeleitet haben (298).

Rechtsanwalt Thieme soll gesagt haben, das ich mit meiner Frau wegen Meineides in das Zuchthaus kommen werde (299).

Ich sei verpflichtet, meiner geschiedenen Frau die Rente weiter zu zahlen, während doch er und sein Schwager Medem, der gewesene Rechtsanwalt, sie um diese Rente gebracht haben (300).

Ich schleppe alle möglichen Leute vor Gericht (301).

Wenden wir uns nun zu den Flugblättern, welche Lebius in letzter Zeit gegen mich verfaßt und in vielen tausend Exemplaren nach allen Himmelsrichtungen verbreitet hat. Ich gebe diese Flugblätter in Beilage X zur Ansicht und hebe hier nur diejenigen Punkte hervor, die für den Charakter und die Absichten des Verfassers am bezeichnetsten sind.

Flugblatt Nr. 1.

Lebius nennt mich „Genosse“, um mich herabzusetzen, indem er mich als Sozialdemokrat hinstellt, obwohl er weiß, daß ich keiner bin (302).

Mein Strafregisterauszug weise über zehn Jahre Gefängnis und Zuchthaus nach (303).

Ich soll in einer Gerichtsverhandlung in Schöneberg-Berlin zugegeben haben, daß ich ein Seitenstück zu dem „Fürst der Diebe“, dem Hoteldieb Manolescu sei (304).

Ich soll am liebsten arme Leute bestohlen und beraubt haben (305).

Ich soll vorzugsweise Marktfrauen überfallen haben (306).

Ich soll meinen Schwiegervater erwürgt haben ! ! ! (307).

Dieser Mann soll eines Tages tot auf der Diele liegend gefunden worden sein (308).

Ich soll wie geächtet gelebt haben (309).

Schon mein Vater soll als Schlingenleger in den Wäldern herumgestreift sein (310).

Mein Vater soll auf meine Verbrechen sehr stolz gewesen sein. Er soll vor Eitelkeit darüber fast geplatzt sein (311).

Mein Vater soll den Räubern Nahrungsmittel in die Wälder getragen haben (312).

Meine Schwester soll außer einem kleinen Weihnachts­geschenk nie einen Pfennig Unterstützung von mir bekommen haben (313).

Mein „Lebenssprüchlein“ soll lauten: Die Welt will be­schwindelt sein (314).

Ich soll meine Verbrechererinnerungen niedergeschrieben haben (315).

Mein Einkommen soll kläglich gewesen sein (316).

Der „Deutsche Hausschatz“ soll „fromme Erzählungen“ bei mir bestellt haben (317).

Ich soll nun „fromme Erzählungen“ und „Räuberge­schichten“ zu gleicher Zeit geschrieben haben (318).

Ich soll mich lachend entschuldigt haben: „Soll ich etwa hungern?“ (319).

Pustet soll die Herausgabe meiner Bücher abgelehnt haben (320).

Mein Verleger Fehsenfeld soll ein Habenichts gewesen sein (321).

Ich soll die Münchmeyerschen Manuskripte beiseite ge­schafft haben (322).

Ich soll schwer reich sein (323).

Meine Werke sollen reine Phantastereien sein (324).

Ich soll 1900 zum ersten Male aus Deutschland hinaus­gekommen sein (325).

Meine Frau soll früher mit einem Baumeister verheiratet gewesen sein (326).

Der soll in ewiger Geldklemme gesteckt haben (327).

Frau Plöhn soll behauptet haben, Frau May leiden­schaftlich zu verehren (328).

Frau Plöhn soll bemerkt haben, daß die Mayschen Ehe­leute dem Spiritismus ergeben waren (329).

Sie soll behauptet haben, ein Schreibmedium zu sein (330).

Sie soll den Plan gehabt haben, meine Frau von mir zu verdrängen (331).

Redakteur Dittrich befinde sich in der Irrenanstalt (332).

Er soll sich als mein Jugend- und Busenfreund bekannt haben (333).

Ich soll helfend eingegriffen und von Dittrich Gegen­dienste verlangt haben (334).

Er soll seinen Namen zu der Broschüre hergegeben ha­ben (335).

Dittrich soll erzählt haben, daß er in Hohenstein-Ernsttal Redakteur gewesen sei (336).

Flugblatt Nr. 2.

Die „Entlarvung“ soll in der Notwehr erfolgt sein (337).

Ich soll mich als ehemaliger Räuberhauptmann, be­rüchtigter Einbrecher und literarischer Hochstapler entpuppt haben (338).

Es sei in einem gerichtlichen Schriftsatze dargetan, daß ich die Bekanntschaft Dittrichs im Arbeitshause gemacht ha­be (339).

Zwei Zeugen sollen von Kahl behauptet haben, daß er zu mir gehen werde, wenn er von Lebius kein Geld mehr be­komme (340).

Ich soll für Bechly die „Prozeßkosten anstandslos“ über­nommen haben (341).

Ich soll meiner geschiedenen Frau 4000 Mark Rente ausgesetzt und dabei die Bedingung gestellt haben, daß sie hierfür Erklärungen zu meinen Gunsten und gegen Lebius verfasse (342).

Ich soll mich zu einer Huldigungsfahrt nach Amerika entschlossen gehabt haben (343).

Ich soll eine Rede abgelesen haben (344).

Die Versammlung soll gemerkt haben, daß sie einem Humbug zum Opfer gefallen sei (345).

Der „Bund“-Artikel soll mich als ehemaligen Räuber entlarvt haben (346).

Ich soll die Kuverts eigenhändig geschrieben haben (347).

Diese Erklärung soll durch die Gewährung einer Rente erkauft worden sein (348).

Flugblatt Nr. 3.

Kein Mensch würde Mays Frieden stören, wenn er nicht in krankhafter Prozeßwut Gott und die Welt verklagte! (349).

Ich soll mich in meinem Fürwitz in den Kampf zwischen Sozialdemokraten und Gelben eingemischt haben (350).

Ich und meine Frau sollen der sozialdemokratischen Presse eine Masse Artikel geliefert haben (351).

Meine Frau soll das unter Eid zugegeben haben (352).

In der Wiener „Freistatt“ dagegen gesteht May ein, den Krügel zu kennen. Er habe auf der Schulbank mit ihm jahrelang zusammengesessen (353).

Ich soll eingestanden haben, daß meine „Reisegeschichten“ Phantasieprodukte seien (354).

Die angedeutete Weltreise soll von Dresden nach Berlin und von Berlin nach Dresden gegangen sein! (355).

Meine Behauptung, daß sechs andere Klagen gegen Lebius vorgelegen haben, soll unwahr sein (356).

Jene französischen Blätter sollen keine Mayschen Romane abgedruckt haben! (357) Meine Romane, z. B. die sechs Bände Giölgeda padis’hanün, erschienen, sobald sie in Regensburg bei Pustet herauswaren, sofort auch in französischer Sprache in Le Monde, Paris und dann in Buchform bei Alfred Mâme in Tours.

Die Fehsenfeldsche Veröffentlichung soll von mir stam­men (358).

Ich soll erklärt haben, daß ich aus keiner anständigen Familie stamme (359).

Daß meine Eltern und Geschwister keine guten Menschen gewesen seien (360).

Daß ich keine gute Schule besucht habe (361).

Ich soll behauptet haben, meine Verwandten seien Schuld, daß ich ein Verbrecher wurde! (362).

Ich soll nicht Brot, sondern Schmucksachen gestohlen haben (363).

Ich sei noch heute Hochstapler (364).

Die Prager Bohemia gehöre zu den kleinen, käuflichen Winkelblättchen (365).

Die Broschüre des Lebius

Die Zeugen Karl May und Klara May“.

Lebius habe in Notwehr gehandelt (366).

Ich soll als Schüler verschiedene Diebstähle begangen haben (367).

Eine Schmähschrift soll ihn veranlaßt haben, diese Broschüre zu schreiben (368).

Ich soll ein „gerissener“ Mensch sein (369).

Es sei, als ich noch meine erste Frau hatte, in mir der Plan gereift, meine jetzige zu heiraten (370).

Es habe sich bei den Behörden der Argwohn geregt, daß ich einen Meineid geschworen habe (371).

Meine Prozeßführung habe das Interesse der Staats­anwaltschaft erregt (372).

Ich soll die Richter an der Nase herumgeführt haben (373).

Ich soll zu befürchten gehabt haben, wieder in das Zuchthaus zu kommen (374).

Meine Zeugen sollen im Ehescheidungsprozeß Meineide geschworen haben (375).

Die eidesstattlichen Erklärungen meiner Zeugen sollen von mir selbst geschrieben worden sein (376).

Wir seien unausgesetzt in Deutschland hin- und herge­fahren und haben Sektgelage gehalten (377).

Ich soll mit dem Zeugen Dittrich im Zuchthaus beisammen gewesen sein (378).

Ich soll Lebius gesagt haben, daß ich Verfasser der Dittrich’schen Broschüre sei (379).

Meine Frau habe einen Meineid geschworen (380).

Es sei frecher Schwindel, daß ich damals todkrank ge­wesen bin (381).

Wirft meiner Frau gleich dreimal hintereinander einen Meineid vor (382).

Ich hatte ein Schwindelmanöver angegeben (383).

Die von den Anwälten aufgenommene Erklärung der Frau Pollmer sei verlogen und von mir verfaßt (384).

Ich soll beabsichtigen, meine geschiedene Frau zum Selbstmord zu treiben (385).

Angebliche May-Steckbriefe (386).

Mein Prozeß drehe sich um rückständiges Schriftsteller­honorar (387).

Ich soll meine eigene Geschichte vergessen haben (388).

Münchmeyer soll von meinem Vorleben nichts gewußt haben (389).

Der Verleger Langenscheidt soll mich aufgefordert haben, für ihn eine Selbstbiographie zu schreiben (390).

Ich soll mit meiner jetzigen Frau früher Ehebruch getrieben haben (391).

Dittrich sei mein Zuchthauskamerad (392).

Ich soll durch Schwindelmanöver die Scheidung betrieben haben (393).

Ich soll mir meine Mission bescheinigen lassen (394).

Ich soll mich des Geschäftes wegen für katholisch ausge­geben haben (395).

Lebius habe mich interviewen sollen (396).

Ich hätte 300 Mark für Dittrich beansprucht (397).

Er will das Manuskript der Broschüre von mir mit­genommen haben (398).

Lebius will Mitleid mit Dittrich gehabt haben (399).

Lebius will mich wegen des Anzeigerstreites, der in den November fiel, angegriffen haben. Sein Angriff fiel aber auf den 2. Sep­tem­ber (400).

Er bewundere mich (401).

Ich soll mich durch seinen Artikel geschmeichelt gefühlt und ihm das später selbst gesagt haben (402).

Es habe noch lange nach dem Erscheinen des Artikels keine Spur von Feindschaft zwischen ihm und mir be­standen (403).

Ich sei in Wut geraten (404).

Sein Blatt sei durch mich lebensunfähig gemacht wor­den (405).

Das sei gerichtlich festgestellt (406).

Ich soll lügen, um zu verleumden (407).

Ich soll ihn durch Dittrich aufgefordert haben, ein Darlehn von mir zu verlangen (408).

Ich soll über seinen Bankrott gehöhnt haben (409).

Es sei in den Akten festgelegt, daß ich mit ihm über die Broschüre verhandelt habe (410).

Er habe auf seine Kosten für mich Reklame machen sollen (411).

Er habe mir 1000 Mark geben sollen (412).

Ich habe ihn durch Darlehn ködern wollen (413).

Meine Rachsucht sei nicht befriedigt gewesen (414).

Ich soll ihn öfters antelephoniert haben (415).

Mein Geld habe für die Sachsenstimme bereit gele­gen (416).

Meine Frau habe die Hand seiner Frau geküßt und Kro­kodilstränen vergossen (417).

Wir seien direkt von der Vorwärtsredaktion gekom­men (418).

Wir sollen Gaunerkniffe gegen Lebius angewendet haben (419).

Ich soll mir Blödsinn aus den Fingern gesogen haben (420).

Dittrich sei ein ehemaliger Zuchthäusler (421).

Kahl soll seinen Bekannten erklärt haben, wenn er von Lebius kein Geld bekomme, schreibe er für May gegen Lebius (422).

Ich soll Kahl 1000 Mark gegeben haben (423).

Ich soll die Kahl’sche Erklärung selbst entworfen ha­ben (424).

Ich soll Bechly mit kostspieligen Prozessen bedroht ha­ben (425).

Das Ehepaar May soll entlarvt und zusammengebrochen sein (426).

Ich soll mich als einen zweiten Christus hingestellt ha­ben (427).

Ich soll seine soziale Tätigkeit vergiftend und verderbend genannt haben (428).

Ich soll meine Verbrechererinnerungen niedergeschrieben haben (429).

Ich soll wie geächtet gelebt haben (430).

Behauptung, daß Frau May und Dittrich mir als willenlose Zeugen dienen (431).

Der Schwiegersohn eines Rechtsanwaltes soll auf meine Kosten studiert haben (432).

Ich soll die Zeugen Schrott und Rößler bestochen ha­ben (433).

Ich soll gesagt haben, meine Frau sei irrsinnig (434).

Diese Leute hätte infolgedessen alle an meine Frau gerichteten Briefe an mich geschickt (435).

Ich sei durch meine Erfolge übermütig geworden (436).

Ich soll mich als das edelste und größte Genie der Jetztzeit hingestellt haben (437).

Tolle Selbstverhimmelung (438).

Ich soll Briefe gefälscht haben (439).

Ich soll Lebius „wider besseres Wissen“ verdächtigt ha­ben (440).

Ich soll den Verlagsbuchhändler Bechly durch eine Fülle von Prozessen auf das fürchterlichste drangsaliert haben (441).

Ich soll die Prozeßkosten des Bechly bezahlt haben (442).

Ich soll die Zeugin Dittrich besucht haben, um sie zu beeinflussen (443).

Der Zeuge Krügel soll von mir und meinen Anwälten gezwungen worden sein, Unterschriften abzugeben (444).

Ich soll Krügel zu einem Falscheid verleitet haben (445).

Ich soll meiner Schwester aus Angst vor Lebius eine Monatsrente von 100 Mk. ausgesetzt haben (446).

Ich sei wöchentlich mehrmals betrunken nach Hause ge­kommen (447).

Ich soll Unzüchtigkeiten mit einem Kinde vorgenommen haben (448).

Ich soll noch erst vor 10 Jahren in Niederlößnitz einen ganz gemeinen Einbruchsdiebstahl versucht haben (449).

Unsere gesellschaftliche Stellung sei unerquicklich (450).

Wir wollten deshalb nach Italien (451).

Wir sollen Frau Pollmer den ganzen Abend bearbeitet haben, ihr Zeugnis zu verweigern (452).

Meine Frau soll weinend gesagt haben, daß sie keine Gewalt über mich habe (453).

Sie soll tränenden Auges zugestimmt haben, daß sie die Frau eines ehemaligen Räuberhauptmannes sei, daß sie sich ja so schäme und daß noch weit schlimmere Sachen an das Tageslicht kommen würden (454).

Die Frau Plöhn sei meine Geliebte gewesen, und ich habe schon damals die Absicht gehabt, sie zu heiraten (455).

Ich soll aus Rachsucht falsche Anzeigen gemacht ha­ben (456).

Ich soll bandenmäßige Einbrüche in Uhrläden begangen haben (457).

Meine geschiedene Frau halte noch heut in allen Maypro­zessen zu mir (458).

       

Eine Auswahl von Unwahrheiten aus dem Lebiusblatte

Der Bund“.

  

Am 28. März 1909:

Genossin Klara May (459).

Genosse Karl May (460).

Meine Frau habe Material gegen Lebius geliefert (461).

Sie schreiben dauernd für den „Vorwärts“ und für die „Metallarbeiterzeitung“ (462).

Kronzeugin der Sozialdemokratie (463).

Ungereimte Beschuldigungen gegen den Redakteur Le­bius (464).

Wir stützen uns hierbei auf Aktenmaterial (465).

May wurde mit Leib und Seele Spiritist (466).

Ich hätte die katholische Geistlichkeit gefürchtet (467).

Es habe in der Nachbarschaft geheißen, daß Karl May zwei Frauen habe (468).

Herr Plöhn habe geduldig dazu gelächelt, denn es sei dabei für ihn etwas mit abgefallen (469).

Die spiritistischen Geister sollen verlangt haben, daß für Frau Plöhn eine jährliche Rente von 3000 Mark ausgesetzt werde (470).

Ich sei mit Frau Plöhn eine Gewissensehe eingegan­gen (471).

Ich habe mit Frau Plöhn engumschlungen im Wagen gesessen (472).

Frau Plöhn soll gesagt haben: „Karl und ich werden uns heiraten“ (473).

Ich soll das in brutaler Form wiederholt haben (474).

Ich soll mit Frau Plöhn unsere Vergnügungsfahrt als Ehepaar fortgesetzt haben (475).

Ich soll Frau Pollmer gedroht haben, daß ich sie verhaften lassen werde, falls sie nicht in dem Hotel bleibe (476).

Frau Pollmer habe noch im Februar nicht gewagt, sich zu rühren (477).

Die Frau Pollmer würde im Jenseits wieder mit mir vereint sein (478).

Im Diesseits aber gehöre ich mit samt meinem Gelde der Frau Plöhn (479).

Im März sei die Frau Pollmer aus diesem Hotel nach Dresden geflohen. Sie soll sich auf meinen Befehl in Weimar niedergelassen haben (480).

Am 17. Januar 1909:

Kein Gericht wird mich vereidigen aus bekannten Grün­den (481).

Am 17. April 1910: „Genosse Karl May“ (482).

Ich sei als Räuberhauptmann entlarvt worden (483).

Dittrich sei eine alte Zuchthausbekanntschaft von mir (484).

Der ganze Mayschwindel sei wie ein Kartenhaus zusammengefallen (485).

Ich hätte keinen Anwalt mitgebracht, offenbar aus Angst, diesem reinen Wein einschenken zu müssen (486).

Ich sei kopflos geworden, habe mich gar nicht mehr verteidigt (487).

Am 14. August 1910:

Beweislose Schwindeleien des bekannten Hochstaplers May (488).

Die völlige Haltlosigkeit der May’schen Schwindeleien habe sich ergeben (489).

Der „Bund“ werde von mir durch unzählige Privatbe­leidigungs-Klagen belästigt (490).

Kahl habe zu ungunsten des Lebius eine falsche eides­stattliche Erklärung abgegeben (491).

Ein wirklicher Indianer habe meine Schriften nachgeprüft und als verlogenen Schund charakterisiert (492).

Ich soll behauptet haben, mit dem Indianer oft gesprochen zu haben (493).

Die Sozialdemokraten sollen mich beraten haben, eine Scheinklage gegen Krügel zu erheben (494).

Krügel soll mich in Dresden mehrfach besucht ha­ben (495).

Die Gerichtsakten, die sich auf meine Räubertätigkeit bezogen haben, sollen noch vor wenigen Jahren vorhanden gewesen, jetzt aber plötzlich verschwunden sein (496).

Ich soll der alleinige Kläger und Angreifer sein (497).

Ich soll der katholischen Kirche, der sozialdemokratischen Partei und vielen Privatpersonen versprochen haben, daß ich sie in meinem Testament bedenke (498).

Ich soll mir im Hotel auf meine Kosten Linoleum haben legen lassen (499).

Ich soll den Triumphator gespielt haben (500).

Ich hätte eine Siegesfeier abgehalten (501).

Am 19. Dezember 1909:

Ich sei wegen verschiedener Diebstähle in Waldenburg entlassen worden (502).

Ich soll eine Meerschaumpfeife gestohlen haben (503).

Ich sei in Niederwinkel in einen Uhrenladen eingebro­chen (504).

Das Zuchthaus sei mir zur Hochschule des Verbre­chertums geworden (505).

Ich soll da tausenderlei Kniffe und Pfiffe gelernt haben, mit denen ich den Behörden ein Schnippchen nach dem andern schlug (506).

Ich soll gleich nach meiner Entlassung aus dem Zuchthaus wieder Diebstähle begangen haben und steckbrieflich verfolgt worden sein (507).

Ich soll in die erzgebirgischen Wälder geflüchtet sein (508).

Ich soll Krügel dort getroffen und mit ihm eine Räuber­bande gebildet haben (509).

Wir sollen Hehler gehabt haben (510).

Ich soll der Führer gewesen sein (511).

Wir sollen eine Höhle gehabt haben (512).

Sie war mit gestohlener Leinwand wohnlich austape­ziert (513).

Wir sollen Einbrüche unternommen haben (514).

Wir sollen Marktweiber überfallen haben (515).

Wir sollen für 520 Taler Goldwaren geraubt haben (516).

Wir sollen gewildert und Schlingen gestellt haben (517).

Wegwärter Vogel, Eduard Gräpner und Johanna Schramm sollen unsere Hehler gewesen sein (518).

Bei ihnen sollen heimliche Gelage stattgefunden haben, bei denen der gestohlene Wein in Strömen geflossen ist (519).

Ich soll eine Gefangenenaufseher-Uniform getragen ha­ben (520).

Wir sollen aus den Fernstern auf die Pferde der Gen­darmen gesprungen sein (521).

Ich soll mich auf einem Zettel als „Karl May, Räuber­hauptmann“, unterschrieben haben (522).

Ich soll als Feldmesser Schwindeleien getrieben ha­ben (523).

Ich soll den Bauer Leonhardt in Hermsdorf um 800 Taler betrogen haben (524).

Ich soll täglich andere Kleidung getragen haben, um der Verhaftung zu entgehen (525).

Ich soll in Mailand das Nervenfieber bekommen ha­ben (526).

Auch Krügel soll mit dort gewesen sein (527).

Krügel soll sich an 26 Bettüchern vom Königstein herunter gerettet haben (528).

Ich soll diesem Krügel jeweils 500 Mark geschickt ha­ben (529).

Ich soll in den achtziger Jahren unter Polizeiaufsicht gestanden haben (530).

Ich soll Kolportageschriftsteller geworden sein (531).

Meine Schriften sollen auf meinem Verbrecherleben fu­ßen (532).

Ich soll auf das Waldenburger Schloß eingeladen worden sein (533).

Ich soll ein kostbares Automobil besitzen und teuren Launen huldigen (534).

Ich soll eine Marmorbüste besitzen, die 40 000 Mark kostet (535).

Ich soll für ein gefälschtes Doktordiplom 50 Mark bezahlt haben (536).

Die Regierung habe diesem Unfug ein Ende gemacht (537).

Ich soll von der Sozialdemokratie hochgefeiert sein (538).

Am 2. Januar 1910:

Ich wolle es nie zu einer öffentlichen Verhandlung kom­men lassen (539).

Ich bedrohe die Tagespresse (540).

Am 10. Juli 1910:

Ich hätte Angst gehabt, den Indianer zu empfangen (541).

Ich soll den Indianern das Christentum gebracht ha­ben (542).

Dieser Indianer will Präsident der historischen Gesell­schaft von Ontario gewesen sein (543).

Er will alle Indianerhäuptlinge Nordamerikas ken­nen (544).

Ich wiederhole immer und immer wieder die Redensart von der aussterbenden Indianerrasse (545).

Ich hätte behauptet, zu den bestorientierten Indianer­schriftstellern zu gehören (546).

Meine gewöhnliche Form der Begrüßung sei der Kuß (547).

Es herrsche in meinem Romane ein allgemeine Ab­schleckerei (548).

Am 28. August 1910:

Die Behauptung, daß Lebius dem Krügel 2000 Mark ange­boten habe, sei erlogen (549).

Der Fall May werde von Stadthagen vertreten (550).

Am 9. Oktober 1910:

Es sei Krügel klar gemacht worden, daß er vor dem Notar keinen Eid leiste (551).

Vor einem Richter werde er sich besinnen, zu schwö­ren (552).

Das sind weit über ein halbes tausend Unwahrheiten, von denen ich jede einzelne als Unwahrheit beweisen kann. Wollte ich hinzufügen, was Lebius teils in Schriftsätzen, teils mündlich vor Gericht alles

der Wahrheit zuwider behauptet hat, so würde das volle Tausend sehr schnell zu erreichen sein. Ich meine aber, daß die Ziffer

552

vollständig genügt, den Nachweis zu führen, daß man den Aussagen und Darstellungen dieses Herrn mit der allergrößten Vorsicht entgegenzutreten hat. Seine Unwahrheiten entstam­men nicht etwa dem Augenblick, der momentanen Notwehr, sondern sie sind aggressiv; er pflegt sie gründlich zu überlegen und sehr wohl vorzubereiten und wartet dann mit schlauester Berechnung den geeigneten Augenblick ab, sie über sein Opfer herfallen zu lassen. Das sind nicht derartige Lügen, mit denen der skrupellose Mensch sich aus der Not zu befreien versucht; das sind auch nicht die Lügen eines geborenen Lügners, der nicht anders kann, als gegen die Wahrheit zu sündigen. Sondern das sind die Lügen, mit denen sich die kalte, gewissenlose Raffiniertheit wappnet, nur um zu rächen und zu — — — vernichten. Dem hat auch Frau Pollmer, obgleich sie die wohlbezahlte Hauptzeugin dieses Mannes ist, Worte gegeben, indem sie ausrief:

„Lebius ist ein Schuft, der über Leichen geht!“

     

Herr Lebius hat mich durch seine ununterbrochenen, maßlos beleidigenden Angriffe in zahlreiche Prozesse verwickelt. Da seine Beleidigungen ohne alle Ausnahme strafbar sind und da sie für den gesunden, einfachen Menschenverstand zweifellos als ein Produkt der Rache dafür erscheinen, daß ich ihn [ihm] damals die drei- — sechs- — zehntausend Mark nicht gegeben habe, so würde er diese Prozesse unbedingt verlieren, falls es ihm nicht möglich wäre, für diese niedrigen Motive eine anständige und prozeßlich wirksame Deckung zu finden. Er suchte und fand diese Deckung in den literarischen Angriffen, denen ich von der Seite, auf welcher man mich und meine Bücher nicht verstehen kann oder nicht verstehen will, ausgesetzt bin. Herr Lebius weiß gar wohl, was diese meine Werke sind und was ich mit ihnen beabsichtige. Ich habe es ihm bei seinem Besuche ausführlich erklärt, und er hat dies in seiner „Sachsenstimme“ eingestanden. Um aber nicht gegen seine eigenen Absichten zu verstoßen, gibt er nur „eine höchst mystische Zwei­seelentheorie“ zu, für welche ich in dem, was ich schreibe, Anschauungsunterricht erteile. Mir genügt dieses Zuge­ständnis vollständig, weil man hieraus ersieht, daß meine Reiseerzählungen bildlich zu nehmen seien. Wenn er trotzdem eine jede Gelegenheit herbeizieht, um zu erklären, daß sie nicht bildlich, sondern real und wirklich zu nehmen seien, so ist das eine beabsichtigte Unwahrheit (553) sondergleichen, die nur den Zweck hat, mich als „literarischen Schwindler und Hochstapler“ hinzustellen und ihn [ihm] dadurch für seine eigentlichen Absichten Deckung zu gewähren. Er stellt sich so, als ob seine Angriffe nur den Zweck verfolgten, das deutsche Volk von mir als einem literarischen Schädling zu befreien. Er spricht von Enthüllungen; er behauptet, mich entlarvt zu haben. Das ist die Stelle, an der er wegelagert; das ist der Strauch, hinter dem er sich und seine Rachsüchtigkeit versteckt, und es ist wohl an der Zeit, ihn hinter diesem Busch hervorzuziehen.

Ich betrachte Lebius nicht als Mensch, als der er für mich gar nicht existiert, sondern als einen sogenannten „Arbei­terführer“, welcher nebenbei vorgibt, Journalist und Redakteur zu sein und darum die Pflicht zu haben, Karl May zu entlarven. Da diese „Entlarvung“ durch einen unausgesetzten Strom von Beleidigungen geschieht, so konstatiere ich, daß

Herr Lebius schon oftmals wegen Beleidigung bestraft worden ist, die Zahl dieser Bestrafungen vor Gericht aber nicht genau (554) anzugeben pflegt. Es gibt in Deutschland und Umgegend viele tausend Schriftsteller, Redakteure und Journalisten. Wie kommt grad Lebius, ausgesucht Lebius, dem ich kein Geld gegeben habe, dazu, den Henkersknecht an mir zu machen? Selbst wenn er ein literarisch hervorragender Mensch wäre, würde das noch lange kein Grund sein, sich für den verpflichteten Richter und Henker der deutschen Literatur zu halten! Was hat er denn eigentlich geleistet? Ist überhaupt etwas von ihm gedruckt worden? O doch! Aber wenn man so etwas liest, so pflegt man immer auf „Abtritt“, „Appartement“, „Pissoir“, „Syphilis“, „Tripperspritze“ usw. zu stoßen. Mit einem „Abtritt“ nahm er in seiner letzten „Sachsenstimme“ von Dresden Abschied; in seinem Lustspektakel „Unter Spiritisten“ spielt ein Bauchgrimmen mit Sturm auf den Abort die schließende Rolle; in den Beiblättern seines „Bund“ wird man unweigerlich auf „Venerie“ und „Syphilis“ gestoßen, und was die beiden „Elaborate“ betrifft, auf die er am stolzesten ist, so mögen einige wenige Stellen zeigen, daß es auch hier nach Lustseuche und schlimmen Giften riecht.

In seiner Schrift „Religion der Zukunft“ sind folgende Stellen zu lesen: „Die Menschheit hat lange genug im Nebel des Christentumes herumgetappt.“ — — — „Das Volk wandte sich enttäuscht von Christus ab; es erkannte ihn als politischen Schwächling.“ — — — „Der Vater Christi sei der jüdische Gott, der mit Maria Geschlechtsverkehr habe.“ — — — „Wir müssen unsere Kinder davor bewahren, viele Jahre ihres Lebens damit zuzubringen, sich von falschen, als Religion in den Schulen eingepaukten Anschauungen wieder zu befreien.“ — — — „Der Sieg über das kirchliche Christentum ist der Sieg der Wahrhaftigkeit über die Heuchelei“!

In seinem sogenannten Roman „Gärung“ führt er folgende ethische Kunststücke vor: „Die kleinen Künste vorsichtiger Frauen, die nicht in andere Umstände kommen wollen.“ — — — „Er hatte früher eine schwere Geschlechtskrankheit durchgemacht, die wohl seine Zeugungskraft vernichtet hatte.“ — — — „Was versteht denn eine Studentin von der Wirtschaft? Die ist höchstens fürs Bette gut!“ — — — „Wobei er mit dem vollen Busen der jungen Frau und ihren Schenkeln absichtlich recht derb in Berührung zu kommen suchte.“ — — — „Sie wollte sich ihm ganz hingeben, aber er merkte nichts.“ — — — „Er sei „betriebsunfähig“ geworden. Zur näheren Erläuterung dieser Worte zog er aus der Brusttasche eine (Tripper-) Spritze. Er füllte

sie mit Bier und machte sich das Vergnügen, heimlich nach den herumsitzenden Mädchen zu spritzen“ (in einem vielbesuchten Café)!

In solchem Tone geht es weiter, bis an das Ende des entsetzlichen Machwerkes, wo es selbstverständlich heißt: „Leberecht bezahlte die drei Gläser schwedischen Punsch und suchte dann den Abort auf“! In dieser Weise liest man 222 Seiten durch!!! Die Kritik äußert sich folgendermaßen über dieses Werk:

„Schweinisches Machwerk! Verdient einen Ehrenplatz in einer Geschichte der Pornographie!“ „Erbärmliches Machwerk! Kinkerlitzchen! Schmutz! Klatschweiber! Schnüffler! Das kann nur von Leuten gelesen werden, die Ehre und Moral verloren haben! Was soll man da erst vom Verfasser denken!“

Dieser Schmutz ist im Jahre 1907 geschrieben und in Buchform herausgegeben worden, also genau zu der Zeit, in welcher mich Lebius in seiner Broschüre „Karl May, der Verderber der deutschen Jugend“ mit meinen sittlich reinen Werken öffentlich an den Pranger stellte! Und seine religions- und gotteslästerlichen Interjektionen veröffentlichte er in denselben Tagen, in denen er mich für die ganze Zeitungswelt als religiösen Heuchler verschrie! Und nachdem ihm die ganze Schmutz- und Sensationspresse dafür zugejubelt hat, zeigt er die Stirn, diesen Syphilis- und Tripperspritzen-Roman von neuem zu veröffentlichen, aber nicht in Buchform, sondern in einem angeblichen Volks- und Familienblatte, genannt „Deut­scher Bürger, nationaldemokratisches Wochenblatt“. Der Schluß ist erst kürzlich am 1. Ok­tober erschienen.

Man bedenke, was das heißt! Diese tierischen Unsitt­lichkeiten erscheinen im Verlage des „Bund“, redigiert von demsel­ben H. Speck­mann, gedruckt in derselben Druckerei und verfaßt von demselben Rudolf Lebius wie der „Bund“. Sie werden für die Familie, für die „Bürger“ herausgegeben. Sie geraten hunderttausenden von Frauen und Kindern in die Hände! Lebius, der literarische Sittenrichter, der hochgefeierte Arbeiterführer, vergiftet die Frauen, Mütter, Schwestern, Söhne und Töchter seiner Arbeiter mit Ehebruchs-, Huren-, Syhpilis- und Tripper-Schundliteratur, die aus seiner eigenen Feder tröpfelt. Ausdrücke wie „Klugscheißer“ sind ihm grad gut genug für die „gelben“ Seelen, von denen er sich bewundern läßt! Und da darf er es wagen, an der Spitze seines Blattes eine ganze Reihe der angesehensten Firmen zu verzeichnen, mit der er, als seinen Gönnern, auf vertraulichem Fuße steht?! Ist das wohl möglich?

Allerdings ist es möglich, doch nur auf dem Gebiete, wo man aus Geschäftsrücksichten glaubt, Herrn Lebius bewundern zu müssen.

Auf literarischen Gebiete aber ist man schon längst nicht mehr blind. Herr Lebius war es selbst, der diese Kreise zur Erkenntnis führte, daß kein Mensch so wenig wie er geeignet ist, im Namen des deutschen Volkes und der deutschen Literatur sich einen Urteilsspruch über Karl Mays Leben und Karl Mays Werke anzumaßen. Die deutsche Dichtkunst ist keine Motorfabrik oder Aktiengesellschaft, die einen Lebius braucht, wenn einmal einige kleine Geister streiken. Und noch viel weniger läßt sie sich von ihm weißmachen, daß er May nicht aus gemeiner Rache, sondern aus höheren, gar ethischen Rücksichten verfolge, er, der öffentlich behauptet, daß Gott mit Maria Geschlechtsverkehr unterhalten habe! Auf diese Deckung hat Herr Lebius zu verzichten. Hinter diesen Busch kann er sich unmöglich mehr verbergen. Seine Stellung im deutschen Volke, in der deutschen Gesellschaft und in der deutschen Literatur ist nicht eine solche, daß er sich brüsten kann: „Ich bin von der deutschen Kunst und der deutschen Moral beauftragt, mit beiden Fäusten auf Dich loszuschlagen; ich habe Deutschland von Dir und Deinen Büchern zu säubern, und kein Richter kann mich für das, was ich Dir tue, bestrafen, denn ich stehe unter dem mächtigen Schutze des 193. Pa­ragraphen!“

Daß er auf diesen Schutz nun zu verzichten hat, das weiß Herr Lebius gar zu gut. Drum sah er sich, um sich doch noch zu retten, nach einem andern Schutze um und nach andern „berechtigten Interessen“, mit deren Hülfe er bei dem genannten Paragraphen doch noch unterkriechen könne. Und sein Suchen schien von Erfolg zu sein; aber er mußte weit, weit herniedersteigen, nämlich von der deutschen Dichtkunst und der deutschen Moral tief, tief herunter zu einer geschiedenen Schriftstellersfrau, die nichts sehnlicher wünschte, als nicht geschieden worden zu sein. Dies war die frühere Frau Karl Mays, die aber nun nach ihrem Mädchennamen Frau Pollmer hieß, weil es ihr als der einzig Schuldigen gerichtlich verboten worden war, den Namen May ferner zu führen. Herr Lebius wußte von früheren Prozessen her, wie nützlich es ist, bei geschiedenen Frauen nach ihren geschiedenen Männern zu fragen, und so fuhr er von Berlin nach Weimar, wo Frau Pollmer wohnte, und klopfte bei ihr an, um zu versuchen, mit Hülfe ihrer Unerfahrenheit genug viel „berechtigte Interessen“ zu konstruieren, und unter dem Schutze des Paragra­phen 193 Rettung für sich selbst zu finden. Er glaubt, daß ihm dies gelungen sei, ich aber glaube es nicht. Jedenfalls aber ist Frau Pollmer gegenwärtig diejenige Person, auf welche Herr Lebius alle seine prozessualen Hoffnungen setzt, und ich halte es daher für geboten, dieser Frau hier diejenige Aufmerksamkeit zu widmen, die ich ihr und der Sache schuldig bin.

Indem ich mich hier gezwungenermaßen über sie auszusprechen habe, bin ich gesonnen, dies in der schonendsten und mildesten Weise zu tun, obgleich sie ihrerseits privat und öffentlich in einer Weise gegen mich vorgeht, für die es in der Sprache gebildeter Menschen keinen Ausdruck gibt. Der Umstand, daß sie doch nun einmal meine Frau gewesen ist, hat sie davor zu schützen, daß ich mich mit denselben unsauberen Waffen verteidige, mit denen ich von ihr und Lebius angegriffen werde. Ich werde sie also nur rein psychologisch zeichnen, nicht anders.

Frau Pollmer stammt aus meiner Vaterstadt Hohenstein-Ernstthal. Sie hat ihre Eltern nicht gekannt; sie ist ein Kind der Liebe. Ihr Großvater kam aus einem obererzgebirgischen Dorfe als Barbier nach Hohenstein, trieb daselbst sein Gewerbe und verlegte sich später nebenbei mit auf den Verkauf homöopathischer Tropfen, Kügelchen und Pulver. Als ich ihn kennen lernte, betrug sein Einkommen ungefähr 600 Mark in Jahr.

Er war ein schöner, hochgewachsener Mann und gab auf diese seine Schönheit mehr als viel. Auch seine beiden Kinder, ein Sohn und eine Tochter, waren mit diesem rein äußeren Vorzug begabt, und zwar zu ihrem Unglück, wie ich sagen muß. Pollmer wollte mit seinen schönen Kindern hoch über seinen Stand hinaus. Der Sohn wollte ein armes aber braves, fleißiges Mädchen heiraten, aber er durfte nicht. Er konnte das nicht verwinden, ging fort, sank zum Vagabunden herab und ist einsam und elend in einer Dorfscheune zugrunde gegangen. Die Tochter hatte sich im Stillen mit einem armen, ehrlichen Barbiergehilfen verlobt; aber ein solcher Schwiegersohn war für Pollmers Pläne viel zu gering; er wurde fortgejagt. Die Folge war, daß die Tochter im Wochenbette starb; ihr Kind aber, die jetzige Frau Pollmer, blieb leben.

Wie schon angedeutet, besaß Pollmer eine reichliche Gabe von Schönheitsstolz. Darüber, daß seine beiden Kinder an diesem Stolze zugrunde gegangen waren, habe ich nie ein Wörtchen der Reue von ihm gehört. Da war er hart und unbeugsam. Und da war er auch sehr bald genügend getröstet, denn er bemerkte täglich mehr und mehr, daß seine Enkelin sich zu einer noch größeren Beauté entwickelte, als ihre Mutter gewesen war. Sie war für ihn unbedingt das schönste und wertvollste Mädchen der ganzen Gegend. Er warf alle seine früheren und auch noch neue, größere Hoffnungen auf sie und erzog sie dementsprechend in der Weise, daß sie sich für den Engel hielt, der ja nicht zu einem gewöhnlichen, sondern nur zu einem möglichst hervorragenden Manne herniedersteigen dürfe.

Dieser Teil der Erziehung gelang nur zu gut. Die Pollmersche Enkelin hat sich Zeit ihres Lebens und bis zum heutigen Tage für ein makelloses Wesen gehalten, welches wie das Schillersche „Mädchen aus der Fremde“ zu behandeln ist. Sie behauptet sogar noch jetzt, daß sie mein Engel gewesen sei, ohne den ich unbedingt nicht hochgekommen wäre. Aber ein großes Hindernis für die Pollmerschen Pläne bildete die große Ärmlichkeit der dortigen Verhältnisse. Nach Hohenstein-Ernstthal kamen weder Prinzen noch Millionäre, und die jährlichen 600 Mark waren nicht ausreichend, die Augen der Menschheit auf sich zu ziehen. Doch gab es hier gewisse Erbeigenschaften, die ich nicht übergehen darf. Ich meine zunächst den Aberglauben und die Hartnäckigkeit, den Eigenwillen, die Sinnlichkeit des Augenblickes, die alle Berechnung über den Haufen wirft, die absolute Unmöglichkeit, jemals verzeihen oder um Verzeihung bitten zu können, die Geldgier, welche nur so lange ungefährlich ist, als es keine Möglichkeit, sich zu bereichern, gibt, eine immerwährende Selbstglorifikation und die hieraus folgende Gewohnheit, den Wert anderer nur nach dem eigenen Vorteile abzuschätzen.

Ich zähle diese angeerbten Pollmerschen Eigenschaften nicht in der Absicht auf, Frau Pollmer zu beschuldigen, sondern sie zu entlasten. Ich wünsche, betreffs dessen, was geschehen ist, so viel Verantwortung wie möglich von ihr zu nehmen. Der alte Pollmer war abergläubisch im höchsten Grade; er ließ sich Karten schlagen. Es war ihm Reichtum durch die Schönheit seiner Tochter prophezeit worden. Er glaubte daran; er hielt diesen Glauben mit größter Hartnäckigkeit fest; er erzog seine Enkeltochter in diesem Glauben und in dieser Hartnäckigkeit. Er behandelte sie trotz der Armut, in welcher sie beide lebten, wie ein Wesen, welches nicht nötig hat, zu arbeiten und zu sorgen. Sie durfte machen, was sie wollte. Der alte Mann hat viele hunderte von Abenden einsam und allein daheimgesessen, während sie sich anderwärts vergnügte. Als man ihn darauf aufmerksam machte, daß dies falsch von ihm sei, fuhr er zornig auf: Seine Enkeltochter sei nicht dazu erzogen, sich abzuarbeiten, wie andere; er wünsche, daß sie ihr Leben genieße; sie sei jetzt groß genug und habe ihren Willen; sie solle ihre Jugend genießen und sich gut unterhalten. Und sie tat dies! So zog er ihr jenen Eigenwillen und jenes Bedürfnis nach Schwatz und Klatsch an, welches uns beiden, ihr und mir, später zum Unheil geworden ist, jene unwiderstehliche Sucht nach Schwatz, welche selbst das Heiligste aus dem Seelenleben profaniert und sogar die verborgensten Heimlichkeiten der Ehe ohne Gewissen und Bedacht jeder Tratschbase preisgibt, nur um sich sprechen zu hören. Frau Pollmer kann nicht dafür, daß ein solches

Weib aus ihr geworden ist; ich entschuldige sie. Aber dieses unheilbare Hängen an andere Weiber, dieses Vereinsamenlassen des Mannes, wie sie einst ihren alten Großvater vereinsamen ließ, hat zu der Katastrophe geführt, durch welche sie aus der Ehe gestoßen und ihren Klatschbasen überantwortet worden ist. Man wird bald sehen, daß auch alle die anderen Erb- und Eigenschaften der Pollmerschen Familienseele das ihre beigetragen haben, meine einstige Frau zu dem zu machen, was sie im Laufe der Zeit geworden ist, nämlich eine körperliche Ruine, in welcher nun alle die Geister hausen, denen sie sich damals verschrieb, als sie noch keine Ruine war. Ich verurteile sie nicht, sondern ich bemitleide sie; das ist aber noch kein Grund, mich von diesen Geistern, die mich bis an den Rand des Verderbens brachten, vollends hineinstürzen zu lassen!

       

Ich wohnte damals in Dresden. Ich hatte meine „Geographischen Predigten“ geschrieben, in denen ich das Programm meiner schriftstellerischen Zukunft festlegte. Dieses Werk war auch nach meiner Vaterstadt gelangt und, wie von vielen anderen, auch von Pollmer gelesen worden. Es gefiel ihm so, daß er es wieder und wieder las und mit allen Bekannten davon sprach. Er war, wie man sich später auszudrücken pflegte, ein „Karl May“-Leser geworden. Das erzählte mir eine meiner dortigen Schwestern, bei der ich, von einer Reise kommend, für einige Tage eingekehrt war. Das Geschick wollte, daß ich bei einer Freundin dieser Schwester die Enkeltochter des alten Pollmer kennen lernte oder vielmehr nicht kennen lernte, weil sie sich vollständig anders gab, als sie der Wahrheit nach sich eigentlich hätte geben sollen. Sie war so still, so zurückhaltend, so bedachtsam, außerordentlich sympathisch, dazu schön, wie man sich eine Frau nur wünschen kann. Freilich flackerte hinter dieser Stille und Ruhe zuweilen etwas dem Widersprechendes auf. Dadurch wurde mir dieses Mädchen zum Rätsel und also doppelt gefährlich, weil nichts den Schriftsteller so sehr zu fesseln vermag wie ein psychologisches Rätsel, dessen Lösung ihn interessiert. Und dieses Wort, nämlich „Ein psychologisches Rätsel“, ist der Schlüssel zu allem, was nun geschah. Ich stand als Psycholog vor einer Sphinx, und ich nahm mir vor, das Rätsel dieser Sphinx zu lösen. Das war eine schriftstellerisch lohnende Aufgabe, die nur dann zum Fehler werden konnte, wenn ich, anstatt kühl objektiv zu bleiben, auf den Gedanken kam, mich auch subjektiv mit diesem Rätsel zu verbinden, und leider, leider blieb es nicht bei der kalten Objektivität!

Als ich nach Dresden zurückgekehrt war, schrieben wir uns. Was ich von dieser Barbierstochter für Briefe bekam! Auch sie waren Rätsel! Ich las da von meinem „schönen, hochwichtigen Beruf“, von meinen „herrlichen Aufgaben“, von meinen „edlen Zielen und Idealen“. Sie zitierte Stellen aus meinen „Geographischen Predigten“. Sie knüpfte Bemerkungen daran, die ich für tiefsinnig hielt. Welch eine Veranlagung zur Schriftstellersfrau! Zwar trat mir die Frage nahe, ob so ein Mädchen wirklich in dieser Weise schreiben könne, aber ich hatte noch nicht die Erfahrung gemacht, die ich später zu machen hatte, und so nahm ich an, daß sie das alles selbst verfaßt habe, und hielt mich für außerordentlich glücklich, ein solches Juwel kennen gelernt zu haben.

Als bei meinem nächsten Aufenthalte in Hohenstein ihr Großvater mich besuchte und mich zum Mittagessen zu sich lud, beschloß ich, aufrichtig zu sein, und antwortete:

„Sehr gern will ich kommen, doch nur unter der Bedingung, daß ich nicht nur Ihretwegen, sondern auch um Ihrer Tochter willen kommen darf.“

„Wie meinen Sie das?“ fragte er erstaunt. „Haben Sie etwa Absichten auf sie?“

„Allerdings.“

„Das heißt, Sie wollen sie heiraten?“

„Ja.“

„Und was sagt sie dazu?“

„Sie ist einverstanden.“

Da sprang er von dem Stuhle auf und rief, indem sein Gesicht sich zornig rötete:

„Daraus wird nichts, nichts, nichts! Meine Tochter ist nicht dazu geboren und nicht dazu erzogen, daß sie sich mit einem armen Teufel durch das Leben schindet! Die kann andere Männer kriegen! Die soll mir keinen Schriftsteller heiraten, der, wenn es gut geht, nur von seiner Berühmtheit und nur vom Hunger lebt!“

„Denken Sie dabei etwa an meine Vorstrafen?“ fragte ich. „Das würde ich gelten lassen.“

„Unsinn! Das kümmert mich nicht. Es laufen Hundert­tausende in der Freiheit herum, die in das Zuchthaus gehören! Nein, das ist es nicht. Ich habe ganz andere Gründe. Sie bekommen meine Tochter nicht!“

Er rief das sehr laut.

„Oho!“ antwortete ich.

„Oho? Hier gibt es kein Oho! Ich wiederhole Ihnen, Sie bekommen meine Tochter nicht. Sie haben nichts; Sie sind mir zu arm!“

Er stampfte dabei, um seinen Worten Nachdruck zu geben, mit dem Spazierstock auf den Boden. Wäre ich klug gewesen, so hätte ich ihm ruhig gesagt: „Gut, so behalten Sie sie!“ Aber ich war eben nicht klug, trotz der sechsunddreißig Jahre, die ich zählte. Die „Sphinx“ mit ihrem „Rätsel“ hatte es mir angetan. Ich brauste nun auch auf:

„Wenn ich sie nicht bekomme, so werde ich sie mir nehmen!“

„Versuchen Sie das!“

„Ich werde es nicht versuchen, sondern ich werde es wirklich tun! Hören Sie? Wirklich tun!“

Er ging, und ich sah mit dem Gefühle der Überlegenheit hinter ihm her. Ich Tor! Ich ahnte nicht, daß ich soeben den größten, ja den allergrößten Fehler meines ganzen Lebens begangen hatte. Alles, alles, was hinter meinen sogenannten Vorstrafen lag, war nichts, war gar nichts gegen das, was ich soeben gegen mich selbst verbrochen hatte. Mit der Drohung, die den alten Pollmer treffen sollte, hatte ich nur mich selbst zu Boden geworfen, hatte durch sie mein Wort verpfändet, langjährige Seelenqualen und geistige Erniedrigungen auf mich zu nehmen, die man nur im Stillen ertragen, nicht aber in hörbaren Worten oder mit lesbaren Buchstaben beschreiben kann. Diese Erkenntnis kam mir erst später, erst dann, als das große Leid schon längst nicht mehr abzuwenden war.

Nach jener Szene mit Pollmer schrieb ich seiner Enkeltochter: „Entscheide zwischen mir und Deinem Großvater. Wählst Du ihn, so bleib; wählst Du mich, so komm sofort nach Dresden!“ Ohne auf ihre Antwort zu warten, reiste ich ab. Sie wählte mich; sie kam. Ich übergab sie einer alten, lieben Pfarrerswitwe. Diese hatte zwei hochgebildete Töchter, welche Lehrerinnen waren. Bei diesen drei Damen konnte die Pollmer alles lernen, was sie für jetzt und später brauchte. Ich bezahlte alles, sogar die Kleider und Wäsche. Von da gab ich ihr Gelegenheit, sich in der Führung einer eigenen Wirtschaft auszubilden. Das währte ganz selbstverständlich längere Zeit. Inzwischen erfuhr ihr Großvater, daß ich im Begriffe stehe, nicht nur ein wohlhabender, sondern sogar ein reicher Mann zu werden. Das imponierte ihm. Er begann, sich mit dem Gedanken, mir seine Enkelin zu geben, auszusöhnen. Er schrieb an sie. Er verzieh ihr, daß sie ihn meinetwegen verlassen hatte. Er forderte sie auf, heimzukommen, mich aber mitzubringen. Sie erfüllte ihm diesen Wunsch, und ich begleitete sie. Sie zog zu ihrem Vater und ich zu meinen Eltern.

Jetzt ging mit der Pollmer scheinbar eine Änderung vor, die aber in Wirklichkeit keine Änderung war. Sie erschien mir jetzt nur deshalb anders, weil sie sich nach und nach immer genauer so gab, wie sie war, während sie es in Dresden für nötig gehalten hatte, sich so zu zeigen, wie ich sie mir wünschte. In Dresden waren wir uns noch neu; da konnte unser Verhältnis sich sehr leicht lösen; das fühlte sie. Nun aber war eine lange Zeit vergangen; sie hielt uns für so fest verbunden, daß an eine Trennung nicht zu denken war, und so gab sie sich nicht mehr so, wie ich es wünschte, sondern so, wie es ihr anerzogen war. Ich gebe hieran nicht ihr, sondern ihrem Großvater die Schuld, der dieses Verhalten in ihr anregte und sie darin bestärkte. Ich gab ihr zu lesen und zu schreiben, um sie fortzubilden; sie hatte keine Lust dazu, und ihr Vater duldete es nicht. Ich brachte sie zu meinen Eltern; die waren ihr zu ernst. Es dauerte nicht lange, so war sie täglich und allabendlich wieder bei ihren Klatschgenossinnen, und ihr Großvater saß allein daheim, genau so, wie es früher gewesen war. Da, wo sie jetzt verkehrte, gab es nur Alltägliches oder gar Triviales, nur Lachen, Scherzen, Spielen, Tändeln, tanzen, keinen Sinn für Besseres und Höheres. Ich bat, doch vergebens. Ich wiederholte meine Bitte; sie lachte und nannte mich dumm. Ich zürnte und warnte; da wurde sie grob. Ich ging zu ihrem Großvater und machte ihn auf die Folgen aufmerksam. Er lachte mich einfach aus und sagte, er habe mir ja längst schon mitgeteilt, daß seine Tochter nicht so sauertöpfisch erzogen sei, wie ich es verlange. Wenn ich mich jetzt in ihr täusche, so trage nur ich allein die Schuld daran. Es sei ja gar nicht notwendig, daß ich sie heirate, sie bekomme einen jeden andern, den sie wolle. Ich machte noch einen Versuch mit ihr selbst, aber mir schlimmstem Erfolge. Sie war empört darüber, daß ich mich bei ihrem Großvater beschwert hatte, und ließ es mich entgelten. Da verwandelte sich die entzückende Sanftmut der Augen in blitzende Wut; die schwellenden Lippen geiferten; aus den kleinen Händchen wurden drohende Fäuste; die zierlichen Füße stampften; die Stimme schnappte über; die Schönheit war vollständig verschwunden, und vor mir stand mit verzerrten Zügen ein häßliches, keifendes Weib, wie man es in den Possenspielen herumziehender Theaterschmieren zu sehen bekommt. Das ekelte mich an; ich ging fort und kam nicht wieder. Aber durchschaut hatte ich sie noch nicht. Ich hielt das, was mir da so abstoßend entgegengetreten war, nicht für angeboren oder eingewurzelt, sondern für etwas vorüber­gehendes, was sich vielleicht niemals wiederholen werde. Aber widerlich war es mir doch gewesen; ich blieb also fern und beobachtete von weitem. Ich gewahrte nichts erfreuliches.

Meine Eltern und Geschwister warnten. Ich sah ein, daß sie Recht hatten, und verzichtete. Es bereitete mir nicht einmal besonderen Schmerz, diesem zweifelhaften Glücke zu entsagen. Ich fühlte nichts von unglücklicher Liebe, arbeitete fleißig und machte Reisen. Von einer dieser Reisen zurückgekehrt, erfuhr ich, daß der „alte Pollmer“ gestorben sei; der Schlag habe ihn getroffen. Das konnte nicht wundern, denn er war schon seit langer Zeit schwer asthmatisch und schlagflüssig gewesen. Ich eilte nach seiner Wohnung. Man hatte mir zu viel gesagt. Er war nicht tot; er lebte noch, konnte aber weder sprechen noch sich bewegen. Seine Enkeltochter saß nicht etwa pflegend bei ihm, sondern in einer andern Stube. Sie zählte Geld. Der alte geizige Mann hatte das, was er an klingender Münze besaß, stets sehr versteckt gehalten. Sie hatte eifrig nachgesucht und es gefunden. Nun schlugen die Münzen beim Zählen laut klingend aneinander, und drüben lag der alte sterbende Mann, dem ihre Gegenwart so außerordentlich nötig war! Stand ihr das Geld etwa höher als er? Es war nur wenig; ich glaube, kaum zweihundert Mark.

Ich zog sie davon fort, zu dem Kranken hinüber. Er erkannte mich und wollte reden, brachte es aber nur zu einem unartikulierten Lallen. Aus seinen halbstarren Augen sprach eine ungeheure Angst, die mich innerlich tief ergriff. Ich schrieb eine Frage in Spiegelschrift und hielt sie ihm vor. Wahrscheinlich konnte er sie lesen, aber es war ihm unmöglich, durch die von mir angedeuteten Zeichen ja oder nein zu antworten. Da kam der behandelnde Arzt. Er hatte ihn schon gleich am frühen Morgen untersucht, tat dies jetzt wieder und gab uns dann den Bescheid, daß alle Hoffnung vergeblich sei. Als er sich entfernt hatte, trat tiefe Stille ein. Der Blick des Sterbenden war mit einem unbeschreiblichen Ausdruck auf mich gerichtet. Hatte er verstanden, was der Arzt sagte? Da glitt seine Enkeltochter vor mir nieder, faßte meine beiden Hände und bat mich, wieder zu ihr zurückzukehren und sie um Gotteswillen nicht zu verlassen; sie habe nun weiter niemand als mich. Ich sah zu ihr nieder und wollte „nein“ sagen. Und ich sah hinüber in die ausdruckslosen und doch so fürchterlich beredten Augen des Alten; da sagte ich „ja“. Ich habe dieses mein Wort gegeben, und ich habe es gehalten, zweiundzwanzig Jahre lang, bis es nicht länger möglich war. Ich habe sogar noch mehr getan: ich habe ihren Wunsch erfüllt, in Hohenstein wohnen zu bleiben, und ihr eine Häuslichkeit geboten, in der wir sehr wohl glücklich hätten sein können, wenn es nur auf mich und mein aufrichtiges Wollen angekommen wäre. Es war die Pollmersche Erbschaft, die diesem Glücke entgegenstand.

So gering diese Erbschaft in materieller Beziehung war, so groß, ja so unübersehbar groß war sie auf dem Gebiete des inneren, des seelischen Lebens. Die Pollmerschen Geister waren nicht mit dem Alten begraben worden; er hatte sie uns zurückgelassen, und ich ahnte nicht, wie verhängnisvoll das für mich werden sollte. Ich hatte mein Wort gegeben, seine Tochter nicht zu verlassen, und ich war fest entschlossen, dieses Wort niemals zu brechen. Ich Tor! Ich hielt mich damals für einen guten Psychologen und hatte doch nicht einmal eine Ahnung davon, daß ein krummsinniges Weib, sobald es auch nur den allergeringsten Geist besitzt, vieltausendmal stärker ist als ein geradsinniger Mann, dem sämtliche hohen Geister zur Verfügung stehen!

Die Pollmerschen Geister waren klug genug, sich nicht plötzlich zu zeigen. Die junge Ehe mußte sich erst soweit befestigen, daß sie nicht gleich bei den ersten Stößen zu wanken begann. Dann aber fing es an.

Zunächst bemerkte ich, daß mir Geld verschwand, bald Gold, bald auch nur Silber. Mein Portemonnaie war nirgends sicher, selbst unter dem Kopfkissen nicht. Wer war der Dieb? Ganz gewiß der Pollmersche Geist der Geldgier, der Habsucht! Nicht etwa meine Frau, o nein! Die versicherte mir mit dem ehrlichsten Augenaufschlag, daß es ihr gar nicht einfalle, sich um mein Geld zu bekümmern! Sodann wurde mir bald hier, bald da gesagt, daß meine Frau behaupte, mein guter Engel zu sein, ohne den ich unbedingt zu Grunde gehen müsse; sie habe mich schon in Dresden unter ihren Schirm genommen. Ich verbot ihr, solche Reden zu führen; sie aber bewies mir in der aufrichtigsten Weise, daß ihr etwas so albernes niemals über die Lippen kommen könne. Also nicht sie, sondern wieder so ein Pollmerscher Geist! Ich sitze arbeitend im Zimmer und schreibe an einer sehr ernsten, ergreifenden Szene. Da stören mich zwei laute Stimmen, die im Vorzimmer erklingen. Ich kann nicht anders, ich muß hören, außer ich halte mir die Ohren zu. Da wird vom Eichelober und vom Grünkönig gesprochen, von einer Kindtaufe und von mir, daß ich mir nichts gefallen lasse, von der Frau Uhlig, daß sie den Schnupfen hat, und von dem alten Leipziger Karl, der mit Pöklingen handelt. In diesem Tone geht es volle drei Viertelstunden lang in einem Atem fort, bis ich aufspringe und um Ruhe bitte. Und wer sind die beiden Klatschweiber, denen es ein so großes Vergnügen macht, über mich und die lieben Nächsten herzuziehen? Nicht etwa meine Frau und die im Hinterhause wohnende alte Kartenschlägerin, o nein; diese beiden Damen tratschen nicht! Sondern es sind eben die bekannten Pollmerschen Geister der Geschwätzigkeit, deren Geschnatter ich mir gefallen lassen muß.

So kamen sie nach und nach, alle, alle, um sich zu offenbaren, die Sinnlichkeit, der Aberglaube, die Hartnäckig­keit, der Eigenwille, das giftige Geträtsch, die Engelhaftigkeit, die Geldgier, die Mitleidslosigkeit, die Unmöglichkeit, einen Fehler einzugestehen oder um Verzeihung zu bitten. Und alle diese seelischen Häßlichkeiten und Gebrechen waren in einen jugendlich schönen Körper gekleidet und rühmten sich, mein Engel zu sein, ohne den ich unbedingt zu Grunde gehen müsse. Und alle diese Untugenden und Fehler konnten so kindlich naiv lächeln und so treuherzig, ehrlich und aufrichtig dreinschauen, daß ein jeder, der dieses Pollmerkind nicht genau kannte, augenblicklich für sie eingenommen war. Auch ich war durch diese Kindlichkeit und Naivität getäuscht worden, begann aber nun, klar zu sehen, und nahm mir vor, gegen dieses Pollmersche Erbe anzukämpfen und meine Frau von ihm zu befreien. Du lieber Gott! Ja, wenn sie den Willen dazu gehabt hätte! Den hatte sie aber nicht!

Ich wollte ihr Interesse für mich und meine Lebensaufgabe erwecken. Ich las ihr meine Manuskripte vor. Sie hörte nur zu, wenn es etwas Lustiges war. Ernstes wies sie ab. Damit war es also nichts. Ich legte ihr meine gedruckten Arbeiten vor; sie las nichts, rein nichts, und wenn ich sie zwingen wollte, so wurde sie zornig und stand genau so zurückweisend und abstoßend vor mir wie damals, als sie zum ersten Male unter Fußstampfen die Fäuste ballte. Ich gab ihr andere Bücher und andere Schriften, die nicht von mir waren; sie las sie nicht. Und wenn ich das wiederholte, so schrie sie mich an: „Laß mich in Ruh!“ Aber zu Klatsch und Tratsch hatte sie immer Lust und Zeit. Da stand ihr kein Weib zu niedrig, selbst wenn es die Waschfrau war. Ging ich aus und nahm sie mit, so war ich blamiert, sobald die Unterhaltung der Gesellschaft auf höheres kam. Sie stieg nie zu anderen hinauf, sondern sie zog diese anderen herunter. Darum trat die Entfremdung ein, die unausbleiblich war. Für mich war sie nicht mehr die körperlich schöne, sondern die geistig unwissende und seelisch häßliche Frau. Sie sah meine Gleichgültigkeit wachsen und wählte, anstatt zum richtigen Mittel zu greifen, ein so falsches, daß das Übel größer wurde, als es vorher gewesen war. Sie fälschte nämlich Briefe, Liebesbriefe an sich selbst, die sie von einem vertrauten jungen Menschen schreiben ließ und mir in die Hände spielte. Diese Briefe sollten mir sagen, daß sie einen anderweiten Geliebten habe, mit welchem sie per Stelldichein verkehre. Ich sollte eifersüchtig werden, tat dies aber nicht und zog es vor, die Sache als das zu nehmen, was sie war — ein echter Emma Pollmerstreich.

Leider aber hatte dieser Streich auch eine sehr ernste Seite. Er ließ mich nämlich an jene Briefe denken, die sie mir in der ersten Zeit unserer Bekanntschaft nach Dresden geschrieben hatte, jene Briefe, die ein so schönes Verständnis für mich und mein schriftstellerisches Wollen verraten hatten. Damals hatte ich an sie geglaubt, und sie für die Verfasserin gehalten. Nun aber kam mit einem Male die richtige Erkenntnis. Sie war ja gar nicht imstande, einen derartigen Brief zu schreiben. Sie hatte schon damals, grad wie jetzt, mit einem fremden Gaule geackert, freilich mit einem edleren, als der jetzige war. Man kann sich denken, wie tief mich diese Überzeugung traf. An so ein Wesen hatte ich mein Leben, mein ganzes äußeres und inneres Sein gekettet! Um einer solchen Frau willen hatte ich dem Sterbenden mein Wort gegeben, sie niemals zu verlassen! Diese Ehe konnte von jetzt an nur noch Körper sein! Eine Zwangsverbindung ohne höheren Zweck und ohne Seele! Ich fühlte mich stark genug, mein Wort trotzdem zu halten. Nur keine Scheidung, außer es war nicht länger möglich, mit ihr unter einem Dache zu sein! Und kein Mensch durfte ahnen, womöglich sie selbst auch nicht, daß ich, in tiefster Einsamkeit versteckt, fortan allein zu leben und allein zu sterben habe. Auch sie durfte das nicht erfahren, weil sie, zu unwissend, mich zu verstehen, doch nur darüber gelacht hätte. Und noch viel schlimmer: Sie hätte es in ihrer unheilbaren Schwatzhaftigkeit allen ihren Klatschbasen ausgeliefert und das, was mir so heilig war, zum Gespötte jedes Lästermundes gemacht. Und das, das durfte nicht sein!

Aber in dieser tiefen, inneren Einsamkeit in dem kleinen Städtchen, welches mir geistig gar nichts bot, wohnen bleiben, das ging nicht an; da hätte ich zugrunde gehen müssen. Ich nahm mir also vor, nach Dresden zu ziehen, sagte dies aber nicht, sondern führte sie selbst darauf. Daß ich dort mit dem Kolportageverleger Münchmeyer ein geschäftliches Abkommen traf, ist bekannt. Weniger bekannt aber ist, daß meine damalige Frau, freilich ohne ihr Wissen, nicht unbeträchtlich dazu beigetragen hat, daß dieser Vertrag in der für mich so günstigen Weise zustande kam. Münchmeyer war nämlich, ich will mich so ausdrücken, ein Damenherr. Ein hübsches Gesicht konnte ihn in Ekstase versetzen, und die Pollmer hatte noch mehr als das. Kaum sahen sich beide, so war das Wohlgefallen, welches sie aneinander fanden, jedem ihrer Blicke anzusehen und jedem ihrer Worte anzuhören. Sie war Barbierstochter gewesen und innerlich geblieben. Er war Zimmergesell gewesen und innerlich geblieben. Sie ließen einander ihr gegenseitiges Wohlgefallen in echter Barbier- und Zimmer­mannsweise merken; sie haben lange, sehr

lange für einander geschwärmt, und dieser intimen Zuneigung der Frau Pollmer für diesen Mann hat sie gar manches zu verdanken, was ihr noch heut zur Belastung wird. Richtig jedenfalls ist: Hätte ich meinen Kontrakt, wie er lautet, allein mit Münchmeyer erreichen wollen, so wäre hierzu wohl eine wochenlange Verhandlung nötig gewesen. Im Banne dieser Frau aber ging er, nur um ihr in dem gewünschten Lichte zu erscheinen, auf alles ein, was ich zur Forderung stellte, und er tat dies um so lieber, als ich ihm versprach, nach Dresden zu ziehen.

Wir zogen zwar nicht nach Dresden selbst, sondern nach Blasewitz; dies hinderte aber Münchmeyer nicht, alle seine Sonntage bei uns zu verleben. Als ihm das nicht mehr genügte, mietete er sich eine Blasewitzer Wohnung in unserer Nähe, um es zu ermöglichen, öfterer als nur einmal wöchentlich bei uns zu sein. Hierdurch kam es, daß ich ihm ganz andere geschäftliche Bedingungen stellen konnte als andere Schriftsteller, die zudem weniger leisteten als ich. Aber gesagt muß hierbei sein, daß die Schwärmerei Münchmeyers und meiner Frau für einander nicht etwa zu Dingen geführt hat, die ich mir als Ehemann hätte verbitten müssen. Diese Schwärmerei war, besonders seinerseits, zwar eine etwas derbe, doch stand ich höflicher Weise immer dabei, um auch mit schwärmen zu dürfen. Und als ich es für geraten hielt, zog ich von Blasewitz, wo er sein Absteigequartier hatte, nach der Stadtgrenze. Er stellte sich zwar auch dort ein, doch nicht sehr oft, denn es bedurfte nur eines Winkes für meinen sehr vernünftigen Wirt, so sagte dieser ein Wort, und Münchmeyer kam nicht wieder.

Er schickte aber seine Frau. Freilich nicht in unsere Wohnung, die ihm ja verboten war und also auch ihr. Aber sie bestellte meine Frau allsonntäglich zu einer Landpartie, die ich nicht untersagte, weil ich zwar die persönlichen Besuche Münchmeyers verhindern, nicht aber geschäftlich mit ihm brechen wollte, solange meine Arbeiten für ihn noch nicht vollendet waren. Ich beteiligte mich sogar an diesen Landpartien, um die Pollmer nicht allein mit Frau Münchmeyer zu wissen.

Diese Dame paßte für ihren Mann. Sie war vom Dorfe wie er und hatte ihr Avencement von der Dienstmagd über die Waschfrau bis zur Kolporteurin und Verlegersfrau gemacht. Ich finde das als sehr ehrenhaft und lobenswert, und wenn ich es nicht für geraten hielt, meine Frau mit dieser Frau allein zu lassen, so hatte dies nicht Standesursachen, sondern rein psychologische Gründe.

Die beiden Frauen waren einander nämlich ganz außerordentlich ähnlich, wenn nicht äußerlich, so doch innerlich. Auch lagen ihre Geburtsorte nur eine Viertelstunde auseinander. Es gab für sie also eine

Menge von Anknüpfungspunkten, die sehr leicht zu einer engen Freundschaft führen konnten, und diese Freundschaft wollte ich nicht. Warum? Des Einflusses wegen, den ich für meine Frau fürchtete. Es war von Frau Münchmeyer weder geistig noch seelisch noch irgendwie etwas für sie zu holen. Diese Frau hatte ganz eigenartige Lebensansichten und Lebensgewohnheiten, besonders in Beziehung auf das Geld. Münchmeyers Kolportageverlag brachte ihm reichen Verdienst, und doch kam er fast nie aus den pekuniären Sorgen heraus. Ich wünschte nicht, daß seine Frau etwa die Lehrerin der meinigen werde, die auch schon ohnedies sehr große Neigung hatte, die von mir verdienten Gelder als ihr persönliches Eigentum zu betrachten. Ich ließ die beiden Frauen also nicht allein miteinander spazieren gehen, sondern ich ging mit. Aber diese Vorsicht wirkte zwar nach der einen Seite, nicht aber nach der andern. Die Münchmeyer bemerkte meine Zurückhaltung sehr wohl und hütete sich darum, bei mir anzustoßen. Die Folge war, daß sie der Pollmer gefiel. Es dauerte gar nicht lange, so imponierte sie ihr. Diese Verlegersfrau war außerordentlich resolut und in der Ehe von großer Energie; ihr Mann hütete sich sehr, sie zu erzürnen. Das gefiel der Pollmer. Sie versuchte, sich bei mir durch dieselben Mittel in denselben Respekt zu setzen. Das gelang ihr aber nicht. Ich machte kurzen Prozeß: ich zog wieder aus, und zwar nach einer Stadtgegend, die ganz entgegengesetzt von der Richtung der Münchmeyerschen Ausflüge lag.

Ich glaubte, durch diese Taktik meinen Zweck erreicht zu haben, wurde aber, leider erst nach längerer Zeit, eines Besseren belehrt. Meine Frau erkrankte. Der Arzt verordnete ihr tägliche, frühmorgendliche Spaziergänge nach dem „großen Garten“, wo sie einige Stunden zu bleiben und Milch oder Kakao zu trinken hatte. Die Kur schlug sehr gut an. Die Patientin wurde kräftig und immer kräftiger, in jeder Beziehung, sogar auch in ihrem Verhalten zu mir. Auch ihre Lebensansicht und die Energie, mit der sie diese Ansicht in die Praxis übertrug, gewann von Woche zu Woche an Stärke. Ich erfuhr da sehr viel, was ich bisher noch nicht gewußt hatte: Die Frauen seien zu bedauern. Es gebe keine einzige glückliche Ehe. Die Männer seien Tyrannen, weiter nichts. Sie seien alle Verschwender, mit ihrem Rauchen, Trinken und Spielen. Die Frauen müssen darben; sie können nur heimlich sorgen, für sich und ihre Kinder, damit sie nicht im Alter hungern müssen usw.!

Das und vieles Andere, Ähnliche wurde nicht etwa mit einem Male gesagt, sondern nach und nach, in Zeit von Wochen. Ich fragte mich erstaunt, woher sie das Alles habe. Das war ja ganz genau so, als ob man Frau Münchmeyer sprechen höre! Und richtig! Bei der

nächsten Gelegenheit wurde fortgefahren: Auch ich spiele den Tyrannen, und sie sei die Sklavin, das Opfer! Geld bekomme sie gar nicht! Höchstens für die Wirtschaft, für Essen und Trinken, für Kleider und Wäsche, nicht aber für sich! Da sei Frau Münchmeyer tausendmal klüger wie sie! Die nehme ihrem Manne das Geld heimlich weg. Die trage es in der Schürze hinunter in den Keller und verstecke es hinter die Kohlen! Die spare nicht fünf Mark oder zehn Mark, sondern gleich tausendweis. Wer das doch auch so haben könnte!

Nun wußte ich ja gleich, aus welcher Quelle diese trüben, verdorbenen Wasser strömten! Ich sagte nichts, aber ich forschte nach. Was ich da erfuhr, war sehr interessant. Nämlich Frau Münchmeyer hatte sich leidend gefühlt und den Arzt um Rat gefragt. Es war ihr der Bescheid geworden, alltäglich und frühmorgentlich einen Spaziergang nach dem „großen Garten“ zu machen und dort Kakao oder Milch zu trinken! Es fiel mir gar nicht ein, hierüber zu sprechen; ich beobachtete still weiter, und fand, daß dieser so pfiffig abgekartete Verkehr für meine Frau von einer Wirkung war, die mich zwang, ihn sofort zu untersagen. Die Münchmeyer war geradezu zum Muster, zum Ideal für die Pollmer geworden. Ich stand in größter Gefahr, die Ansichten dieses Musters auch in meiner Ehe zur Herrschaft kommen zu sehen, und griff zum dritten Male nach demselben Mittel, welches ich schon zweimal angewendet hatte, meine Frau gegen Einflüsse, die ich nicht dulden durfte, zu schützen: ich kündigte meine Wohnung und zog fort, aus der Stadt, wo Münchmeyers wohnten hinaus, nach Kötzschenbroda, dem entferntesten Orte der Lößnitz, wo ich glauben durfte, vor weiteren Annäherungen sicher zu sein. Ich erfuhr leider erst viel später, welche Gründe Münchmeyers hatten, meine Frau für sich zu gewinnen und für sich festzuhalten. Sie war die einzige Zeugin meiner geschäftlichen Abmachung mit Münchmeyer, und weil diese Abmachung nur eine mündliche war und es über sie nichts Schriftliches gab, hatte diese Zeugin unter Umständen später einen ganz besonderen Wert.

Inzwischen hatte die Pollmer sich in Dresden außer der Frau Münchmeyer noch eine andere „Freundin“ beigefügt, mit der sie innigen Umgang pflegte, obgleich ich ihr verboten hatte, mit dieser Frau zu verkehren. Das war eine Turnlehrersfrau, geborene Tischlerstochter, die in einer beispiellos sonderbaren Ehe lebte. Als ihr Mann starb, hielt sie ihm im Bekanntenkreise die kurze und bündige Leichenrede „Sein Todestag ist der schönste Tag meines Lebens!“ Diese Frau kam häufig zu uns nach Kötzschenbroda, um halbe resp. ganze Tage bei uns zu bleiben. Was die Pollmer von dieser forschen Person für unsere Ehe lernen

konnte und auch in Wirklichkeit gelernt hat, brauche ich nach jener zartsinnigen Leichenrede gewiß gar nicht erst anzudeuten. Ich will nur konstatieren, daß diese Turnlehrerin jahrelang die heimlichen Gelder meiner Frau empfing, um sie hinter meinem Rücken „in der Sparkasse“ anzulegen.

Man wird herausfinden, daß meine Frau eine Vorliebe für Freundinnen ganz besonderer Art hatte. Ich konnte da machen, was ich wollte, so war es vergeblich; ich hatte nicht den geringsten Einfluß auf sie. Sie wählte am liebsten den Umgang, den ich ihr verbot. Die Person, die ich nicht haben wollte, saß plötzlich an unserm Tisch und kehrte täglich wieder. Ich konnte da weiter gar nichts tun, als den Hut aufsetzen und fortgehen, so oft sie kam. So schaffte sie sich in Kötzschenbroda gleich zwei neue Freundinnen an, zwei grillige alte Jungfern. Es bildete eine wahre Qual für mich, mit diesen männerfeindlichen, drastischen Mamsells zu verkehren, und doch mußte ich es tun, um nicht zu verraten, daß meine Ehe eine noch viel größere Marter für mich war! Und eines Tages kam meine Frau nach Hause, mir strahlenden Angesichtes mitzuteilen, daß sie in einem Dresdener Blatte annonciert habe, sich eine Freundin zu suchen. Man denke! Es meldeten sich mehrere. Sie wählte. Als ich die Erwählte zu sehen bekam, war es eine Berlinerin mit einer sehr schönen Büste, die aber nicht ganz echt erschien, und einem sehr poetisch klingenden Namen, den ich aber nicht für den richtigen hielt. Ich mochte sie nicht, mußte aber schweigen. Sie kam sehr oft zu uns; sie aß bei uns; sie blieb tagelang, ja wochenlang als Gast bei uns. Während sie da war, konnte ich nicht arbeiten. Das machte mich so unglücklich. Sie brachte einen „Onkel“ mit, der auch mit aß. Als dieser nicht mehr kam, brachte sie einen „Bräutigam“ mit, der auch mit aß. Hierauf kam der „Onkel“ doch wieder und sah den „Bräutigam“. Es gab eine Szene. Ich warf sie alle hinaus. Hierauf hat der „Onkel“ die „Nichte“ geheiratet, ist aber schon längst wieder von ihr geschieden.

Frau Pollmer sah sich, um diesen Verlust zu ersetzen, nach einer neuen Freundin um. Die sich finden ließ, war eine Kaufmannswitwe, deren Mann sich erschossen hatte. Hierzu kam als weitere Neue die junge, fette Frau eines alten Herrn, der ihr den Kosenamen Karnickel gegeben hatte, um anzudeuten, was hier an dieser Stelle nicht angedeutet werden darf. Als er starb, heiratete sie schnell weiter und immer weiter, so daß ihr Name jetzt folgendermaßen zu schreiben ist: Frau Luise Achilles, verwitwete Frau Luise Häußler, verwitwete Frau Luise Langenberg, verwitwete Frau Luise Hübner, geborene Luise Schmidt.

Diese Aufzählung mag für jetzt genügen. Sie hat den Zweck, Frau Pollmer zu charakterisieren und hierauf nachzuweisen, daß sie zwar unschuldig ist an allem, was ihr angeboren wurde, nicht aber unschuldig an alledem, was sie diesen sogenannten „Freundinnen“ zu verdanken hat. Diese Freundinnen sind ihre eigene Wahl gewesen. Sie hat auf diese Personen mehr gegeben, als auf sämtliche Bitten, Mahnungen und Warnungen ihres Mannes, und nun die ganz selbstverständlichen, vorauszusehenden Folgen davon eingetreten sind, gibt es keinen Menschen, dem sie die Schuld zuzumessen hat als nur allein sich selbst.

       

Es beginnt hier ein Abschnitt, den ich eigentlich mit dem Worte „Scheidung“ überschreiben müßte. Nicht, daß ich an Scheidung gedacht hätte, gewiß nicht! Das am Sterbebett gegebene Wort war mir zu heilig, als daß mir in den Sinn gekommen wäre, es zu brechen. Aber die Pollmer schien es jetzt darauf abgesehen zu haben, den Riß, der uns innerlich trennte, zum klaffenden Abgrund zu erweitern, den man auch äußerlich erkennen mußte. Das Ehrgefühl erstarb in ihr. Es machte ihr Vergnügen, den oben erwähnten Riß nicht zu verbergen, sondern ihn jedermann, sogar den Dienstboten, geflissentlich zu offenbaren. Ich wollte steigen, ihr aber gefiel es unten. Sie weigerte sich, mit mir zu kommen, und zog mich bei jedem Schritt, den ich aufwärts tat, wieder hinab.

Ich arbeitete damals mehr als fleißig, oft wöchentlich zwei oder drei Nächte hindurch. Sie aber bekümmerte sich nicht im geringsten um diese meine Arbeiten und lebte genau so, wie sie in Hohenstein bei ihrem Großvater gelebt hatte. Damals war er der Einsame gewesen; Jetzt war ich es. Sie saß täglich bei ihren Klatschbasen fest oder brachte sie mir, was noch schlimmer war, ins Haus. Ich fand nach der Arbeit weder Ruhe noch Erholung daheim, denn ein geistiger Austausch war mit dieser Frau unmöglich. So hatte ich zwar ein Haus, aber kein Heim. Alles, was andere geistig beschäftigte Männer nach getaner Arbeit in ihrem Heim finden, war mir versagt. Ich mußte es außerhalb des Hauses suchen, an Orten und bei Leuten, die ich lieber gemieden hätte, weil ich nicht zu ihnen gehörte. Dazu kam, daß die Pollmer allen Zank und alle Quälereien, in denen sie Virtuosin war, auf die Essenszeit verlegte. Sie begründete das damit, daß ich ja Tag und Nacht beim Schreibtische sitze und sie also nur während der Mahlzeiten Gelegenheit habe, mir vorzuwerfen, was ihr nicht gefalle. Da stand ich still

vom Tische auf und kehrte, ohne gegessen zu haben, an meine Arbeit zurück, um, wenn der Hunger kam, ihn dann im Restaurant zu stillen. Dies war ihr nicht etwa unlieb, denn nun war ich vom Hause fort und sie konnte mit ihren Freundinnen schalten und walten, wie es ihr beliebte. Das war zunächst eine Ausnahme, wurde aber nach und nach zur Regel.

Es ist mir niemals eingefallen, meiner Frau eine ungute Zensur zu geben. Ich habe alles gegen jedermann verschwiegen und sie immer nur gelobt. Das brachte sie in den Ruf einer vortrefflichen Frau, die alles Lob verdiente. Sie aber tat das Gegenteil; sie tadelte mich, wo sie nur konnte; sie wälzte alles auf mich. Sie stellte sich als meine Stütze, als meinen guten Engel hin, und wer eine Stütze, eine immerwährende Engelsrettung nötig hat, der muß doch fast verloren gegangen oder doch wenigstens sehr tief gesunken sein. Daß ich sie stets nur lobte, das trug man ihr fleißig zu; infolgedessen kam sie sich auch wirklich engelhaft vor. Daß sie mich stets nur tadelte, das wurde mir ganz selbstverständlich verschwiegen, ich konnte es also nur ahnen, erfuhr es aber nicht, und weil ich demzufolge schwieg, glaubte allgemein, es sei das alles wahr. So kam ich in den Ruf eines Menschen, der zwar sehr fleißig arbeite und ein vielgelesener Schriftsteller sei, sonst aber nicht viel tauge. Das sprach sich nicht nur in der Nähe herum, sondern es ging auch in die Ferne. Von dort aus wurde es mir von Leuten, die mich besser kannten und mich vor diesem Weibe warnten, zugetragen.

Ich war hierüber empört, aber ich schwieg. Ich beobachtete scharf und erfuhr nun alles, was mir bisher verschwiegen geblieben war. Meine Frau befand sich ganz in den Händen ihrer Klatschgevatterinnen. Sie schmeichelten ihr. Diesen unglücklichen Witwen und zurückgesetzten alten Jungfern war es eine wahre Wonne, meine Frau auszunutzen und zu sich hinüber zu ziehen. Ich begann mich zu wehren, aber nicht in ordinärer, sondern in einer Weise, die mir näher lag: Ich wollte die Verlorengehende durch ganz ungewöhnliche Liebe und Güte vor dem Falle zu retten und festzuhalten versuchen. Ich erwähnte sie in meinen Schriften und Büchern. Ich lobte sie da. Ich stellte meine Ehe als eine glückliche dar und gab ihr das zu lesen. Ich sagte mir, daß nur eine Frau, die weder Einsicht noch Gefühl im Busen trägt, hier ungerührt bleiben könne. Doch war es vergeblich. Es verdoppelte nur ihre Einbildung und wurde später als Fallstrick gegen mich verwendet. Ich kaufte nur deshalb, weil sie es wünschte, ein Haus, welches in keiner Weise für mich paßte. Ich stattete es ganz nach ihren Wünschen aus. Sie durfte es sich so einrichten, wie es ihr beliebte. Sie nahm das

alles als selbstverständlich hin und wurde nur noch anmaßender als vorher. Ich entzog sie ihren niedrigen Gewohnheiten, ihrem Klatsche, indem ich sie mit auf Reisen nahm und mit hochgebildeten Leuten in Berührung brachte. Vergeblich! Sie blamierte mich zum Erröten! Ich gab ihr kein Wirtschaftsgeld, sondern erlaubte ihr, so viel aus der Kasse zu nehmen, wie sie für den Haushalt brauchte. Vergeblich! Ihr Dank hierfür war der, daß sie mir die Kasse völlig entziehen wollte. Ich setzte sie zur Universalerbin ein und deponierte das Testament in ihrer Gegenwart beim Gericht. Sie sollte sehen, daß ich alles für sie tat, was ein Mann für seine Frau zu tun vermag. Ich wollte sie hierdurch für immer von jeder Geld- und Nahrungssorge befreien. Vergeblich! Sie unterschlug mir trotzdem Tausende und ließ sich sogar Nachschlüssel machen, um meine kleine Privatschatulle zu bestehlen, aus der ich arme Verwandte zu unterstützen pflegte. Kurz, sie blieb trotz all meiner Güte unten und ich kam trotz meiner Anstrengung nicht in die Höhe, weil es mir, so lange ich mein Wort nicht brechen wollte, nicht möglich war, mich aus ihrer Atmosphäre zu befreien.

Da kam die Zeit, die mir die Augen öffnete, erst leise und dann weiter, immer weiter. Diese Frau hatte in ihrem kolossalen Eigenwillen und ihrer Selbstüberhebung eine Tat begangen, die von fast verderblichen Folgen für mich war. Ich sah meine ganze Zukunft auf das Spiel gestellt. Die Konse­quenzen dieser unglückseligen Tat erstreckten sich sogar bis in den Kreis der höchsten Behörden, die sich nun, ohne daß ich es ahnte, mit meiner Person zu beschäftigen hatten und Erkundigungen über mich einzogen. Diese wurden ganz im Pollmerschen Sinne erteilt: Meine Frau könne nur gelobt werden, von mir aber sei nur das Gegenteil zu sagen.

Hierzu gesellte sich eine Angelegenheit, deren Ausgang mich in Beziehung auf die Pollmer geradezu erschreckte. Sie besaß nämlich Postvollmacht. Sie konnte jede Summe für mich empfangen und quittieren. Da kam es mir zuweilen vor, als ob meine Einnahmen eigentlich geringer seien, als sie sollten. Ich fragte meine Frau. Sie sagte, das habe sie schon längst bemerkt. Sie sei überzeugt, daß ich vom Verleger, Drucker und Buchbinder betrogen werde. Sie unterstützte diesen Verdacht durch dieses und jenes Vorkommnis und tat dies in einer Weise, daß ich gar nicht anders konnte, ich mußte daran glauben, zumal mein Verleger, wenn er mir Geld schickte, mich meist nicht wissen ließ, für welches Buch oder welche Auflage es sei. Sie riet mir, die Sache zu untersuchen. Ich tat dies und nahm sie mit. Ich fuhr nach Stuttgart und nach Freiburg in Baden und forschte da fast zwei Wochen lang,

bekam aber nichts heraus. Da meinte sie, ich sei nicht pfiffig genug, ich solle die Sache der Geheimpolizei übergeben. Ich befolgte auch diesen Rat. Sie ging mit in das Detektivbureau. Sie wohnte meinen Verhandlungen mit dem Direktor bei. Sie sah, welch bedeutenden Vorschuß ich ihm zahlen mußte, und sie besorgte dann die Beträge, welche ich daheim noch zu zahlen hatte, zur Post. Sie wußte also ganz genau, welche Mühe und welche Kosten mir diese Nachforschungen bereiteten. Sie sah auch, wie sehr mein Mißtrauen mich mit den Geschäfts­freunden, die ich beobachten ließ, entzweite, und doch wußte sie mehr als genau, daß diese Herren völlig unschuldig waren, denn wie sich später herausstellte, war sie es selbst, die mir die Gelder unterschlug!

Ich gebe hier rein psychologische Züge, nur um anzudeuten, nicht um ausführlich zu sein. Wollte ich in eingehender Weise erzählen, was ich in dieser qualvollen Ehe erduldete, erlitt, verzieh und immer wieder verzieh, so hätte ich das an anderer Stelle zu tun, nicht aber hier. Meinen armen, vom Schlag getroffenen Vater durfte ich nur mit zehn Mark pro Woche unterstützen, obwohl er gar nichts verdienen konnte. Was er mehr brauchte, mußte ich ihm heimlich schicken, doch führte sie zum Briefkasten geheim einen Nachschlüssel, um mir die Briefe zu entwenden und zu vernichten, in denen ich um Hilfe gebeten wurde. Die Pollmersche Geldgier wuchs von Jahr zu Jahr. Je höher meine Einnahmen stiegen, desto größer wurde sie. Und um so deutlicher trat auch der Einfluß hervor, den die Lehren der Frau Münchmeyer damals auf Frau Pollmer gemacht hatten. Sie hielt sich nicht nur für vollständig gleichberechtigt auf das Geld, welches ich verdiente, sondern sie betrachtete sich sogar, seit sie mein Testament in den Händen des Gerichtes wußte, als die eigentliche Besitzerin alles dessen, was ich mir erworben hatte und noch erwarb. Sie verlangte allen Ernstes von mir, ihr die Villa ganz zu überlassen und mir ein Arbeitshäuschen hinüber in den entfernten Garten zu bauen. Da sei ich völlig ungestört von den Schauspielern und Sängern, die sie bei sich zu sehen beabsichtige. Hier drang der Pollmersche Geist mit Vehemenz hindurch: „Meine Tochter ist nicht zur Arbeit geboren; sie soll ihr Leben genießen!“ Das, was die Pollmer mir hier zumutete, hatte sie auch von Frau Münchmeyer gelernt. Auch diese behielt in der letzten Lebenszeit ihres Mannes die ganze Villa für sich, während er sich in einem bescheidenen Raum des Nebengebäudes wohlzufühlen hatte.

Dieser Einfluß der Frau Pollmer sollte sich leider in noch viel stärkerer Weise zeigen. Meine damalige Vorsicht, die Beiden auseinander zu halten, war ohne Erfolg gewesen. Die Münchmeyer war

nämlich auch nach der Lößnitz zu uns gekommen, weshalb und wozu, das gehört nicht hierher. Es gilt nur zu konstatieren, daß diese Dame das Ideal und Muster meiner Frau geblieben war und von ihr bis in die neueste Zeit in einer Weise gegen mich in Schutz genommen worden ist, die ich hier ganz unmöglich übergehen kann.

Nämlich Münchmeyer hatte den mit ihm vereinbarten Geschäftsvertrag nicht eingehalten; er war weit über das ihm Erlaubte hinausgegangen und hatte mich um ganz horrende Summen geschädigt. Ich erfuhr das leider erst lange nach seinem Tode. Ich war fest gesonnen, seine Witwe, welche das Geschäft fortführte, wegen Betrug und Unterschlagung zu belangen, aber die Pollmer gab dies nicht zu. Sie machte mir Szenen, deren Häßlichkeit kein Mensch widerstehen konnte, und diese Szenen wiederholten sich so oft ich auf meine Absicht, Strafanzeige zu machen, zurückkam. So verschob sich die Ausführung dieser Absicht von Jahr zu Jahr, und die unwiderleglichen Beweise der Münchmeyerschen Schuld blieben im Kasten liegen. Da erfuhr ich, daß Frau Münchmeyer ihr Geschäft verkaufen wolle. Ich stand gerade im Begriff, für längere Zeit nach Afrika und Asien zu gehen und konnte dieses Gerüchtes wegen unmöglich zu Hause bleiben. Aber ich warnte Frau Münchmeyer brieflich, meine Romane ja nicht etwa mit zu verkaufen, denn sie seinen nun wieder mein Eigentum. Ehe ich dann abreiste, zeigte ich der Pollmer den Kasten mit den Münchmeyerschen Dokumenten. Ich sagte ihr, daß diese Schriftstücke unbedingt und auf alle Fälle die Verurteilung der Schuldigen herbeiführen müßten. Und ich machte ihr begreiflich, daß kein einziges Blatt aus diesem Kasten verloren gehen dürfe und daß er bei Feuersgefahr das Allererste sei, was gerettet werden müsse. Dann reiste ich ab. Sie brachte mich mit Plöhn und dessen Frau nach Genua.

Wer war Plöhn? Richard Plöhn war mein Freund, ein lieber, guter Mensch. Gründer und Besitzer der „Sächsischen Verbandstofffabrik“ in Radebeul. Seine Frau, eine seelisch hochstehende und auch geistig sehr begabte Dame, gehörte zu den weiblichen Charakteren, welche von ungewöhnlicher Weichheit sind und darum leicht beeinflußt werden. Man hat sie darum und weil ihr Wert ein hoher ist, sorgfältig zu behüten. Beide lasen meine Bücher, und darum freuten sie sich, als sie uns kennen lernten. Wir gewannen uns gegenseitig sehr schnell lieb, nannten uns baldigst du und du, obgleich ich sonst nicht Brüderschaft zu machen pflege, und hielten wie Brüder und Schwestern eng zusammen, mit niemand Anderem verkehrend. Sonderbarer Weise aber war Herr Plöhn absolut nicht dazu zu bringen, sich auch mit der Pollmer du zu

nennen; er lehnte dies entschieden, einige Male sogar zornig ab. Es war dies nicht etwa Feindseligkeit, sondern die reine Vorsicht. Er durchschaute sie; er traute ihr nicht. Er wußte nur zu gut, wie leicht seine Frau zu beeinflussen sei, und hat ihr später auch den Vorwurf nicht erspart: „Du bist durch sie sehr weit herunter gekommen und beinahe schlecht geworden! Mich dauert ihr armer Mann. Was muß der leiden! Und wie er es trägt! Behandelte sie mich nur ein einziges Mal so wie ihn, ich glaube, ich schlüge sie tot!“

Frau Plöhn hatte eine sehr gute ästhetische Vorbildung und ein wertvolles Verständnis für alles Edle und Schöne, gehörte aber leider zu denen, die meine Bücher zwar gerne lesen, aber das, was ich in die Tiefe lege, nicht sehen und erkennen. Sie achtete mich als Verfasser, als Mensch war ich ihr nicht unsympathisch, weiter aber nichts. Ich kam nur selten zu Plöhns, denn ich hatte zu arbeiten, desto öfter aber die Pollmer. Sie kam beinahe allabendlich, aß mit, blieb bis Mitternacht und ging dann heim. Da saß ich noch und schrieb. Wenn sie sich mit mir zanken wollte, kam sie zu mir ins Zimmer; hatte sie aber gute Laune, so ging sie schlafen. Ich aber schrieb auf alle Fälle, mochte sie hereingekommen sein oder nicht, bis zum Morgen oder bis zum Mittag weiter. So sind in hunderten und aberhunderten von kalten, liebeleeren, qualvollen Nächten alle die Bücher entstanden, in denen ich von nichts als nur von Liebe rede und nichts als nur Liebe lehre.

Und während ich daheim arbeitend in meinem stillen Winkel saß, an nichts als nur an diese Liebe denkend, schwatzte die Pollmer bei Plöhns von allem Möglichen, nur nicht von Liebe zu mir. Sie rühmte sich, noch keine Zeile von mir gelesen zu haben, bezeichnete mich als ihren Tyrannen, sich aber als meinen Engel und scheute sich auch nicht, wenn Andere dabei saßen und hörten, was sie sprach. Sie schloß hieran die Lebensregeln der Frau Münchmeyer, so daß Plöhn ihr sicher das Haus verboten hätte, wenn er nicht meinetwegen so rücksichtsvoll gewesen wäre, dies nicht zu tun. Übrigens litt er an einer schweren Nierenkrankheit und durfte sich nicht aufregen. Darum zankte er sich nicht mit der Pollmer, sondern ging einen anderen Weg, seine Frau von dem Einflusse dieses Schädlings zu befreien.

Ich habe gesagt, daß ich Frau Plöhn nicht unsympathisch gewesen sei; nun aber hatte sie mich infolge der Pollmerschen Schnattereien beinahe hassen gelernt. Sie hielt das Alles für wahr und bedauerte meine Frau auf das Herzlichste, einen solchen Mann zu haben. Ich bemerkte das wohl, war aber still dazu. In dieser Zeit war die Zahl meiner Leser ins Riesenhafte gewachsen. Ich bekam hunderte und tausende von

Briefen, die ich nicht beantworten konnte, weil ich keine Zeit dazu hatte. Wie schön, wenn ich diese Beantwortung meiner Frau hätte übergeben können. Für eine jede Andere wäre das ein Pflicht, eine Freude und Ehre gewesen, die Pollmer aber brauste schon bei der ersten, kleinen Andeutung, die ich machte, zornig auf, daß ich ihn nun gar zumute, sich auch noch mit meinen Lesern herum zu schinden. Als Plöhn das hörte, bat er mich allen Ernstes, diese Arbeit seiner Frau zu übergeben; er wünsche dies dringend, ihrer Aus- und Fortbildung wegen und außerdem aus rein persönlichen Gründen. Ich verstand ihn gar wohl und erfüllte seinen Wunsch. Das war der Weg, von dem ich soeben sprach, der schnellste und sicherste Weg, durch die Einsicht in mein Wirken und Wollen seine Frau von dem Einflusse der Pollmer frei zu machen. Die Erstere ist seit jener Zeit meine Sekretärin gewesen und geblieben bis auf den heutigen Tag.

Als ich die oben erwähnte Reise antrat, wurde ich von meiner Frau und Plöhns bis Genua begleitet und dort auf das Schiff gebracht. Ich gab ihr die Weisung, von dort aus direkt nach Hause zurückzukehren und ja daheim zu bleiben, um meine jedenfalls wichtigen Briefe sofort beantworten zu können. Sie versprach es zwar, hielt aber, wie gewöhnlich, nicht Wort. In Ägypten erfuhr ich, daß Frau Münchmeyer ihr Geschäft verkauft habe und meine Werke dazu; das zwang mich zu einem Prozeß, den ich sofort einzuleiten gedachte. Ich schrieb heim und gab Weisungen, erhielt aber keine Antwort. Ich schrieb und depeschierte wiederholt, doch stets ohne Erfolg, denn meine Frau war nicht nach Hause gereist, sondern nach der Reviera, Monte Carlo, Nizza, Lyon, Paris und dann zu einer Freundin auf langen Logierbesuch gegangen. Die ersten Nachrichten, die ich erhielt, kamen nicht von ihr, sondern von Plöhns. Sie hat mir während der ganzen fast zweijährigen Reise überhaupt keinen einzigen wirklichen Brief geschrieben, sondern es Herrn und Frau Plöhn überlassen, mir Antwort zu geben. Wenn ich nur aus Schonung für sie über die näheren Gründe dieses ihres Verhaltens hinweggehe, kann ich doch über zwei Punkte nicht schweigen, die noch heut von größter Wichtigkeit für mich sind. Eines Abends nämlich ist sie zu Plöhns gekommen und hat ihnen ganz vergnügt mitgeteilt, daß sie den wichtigen Kasten geleert und die sämtlichen Münchmeyerschen Dokumente verbrannt habe. „Nun ist es ihm doch nicht mehr möglich, die Münchmeyer anzuzeigen!“ hat sie hinzugefügt. Plöhns kannten den Wert dieser Dokumente. Ihr Schreck war groß, und sie hielten mit ihren Vorwürfen nicht zurück. Sie betrachteten es zunächst als ihre Pflicht, mich sofort zu benachrichtigen, beschlossen nach längerer

Überlegung leider aber doch, mir jetzt noch nichts zu schreiben, um mich nicht der für mich als Reiseschriftsteller so notwendigen glücklichen Reisestimmung zu berauben. Ich habe später auf diesen schweren Verlust zurückzukommen.

Der zweite Punkt ist ein spiritistischer. Frau Pollmer ist nämlich enragierte Spiritistin. Es ist gar nicht daran zu zweifeln, sondern es sind hundert Beweise vorhanden, daß sie eine reichliche Menge jener noch nicht erforschten, magne­tischen Kraft besitzt, welche der heutigen, modernen „Sug­gestivtherapie“ zu Grunde liegt. Diese Kraft ist nachge­wiesenermaßen in der Pollmerschen Familie erblich. Frau Pollmer hat sie von ihrem Großvater, der seine Heilerfolge als Pulver- und Körnchenhändler gewiß mehr dieser Kraft als der ärztlichen Homöopathie, von der er nichts verstand, verdankte. Ich schreibe es nur diesem eigenartigen Fluidum zu, daß es ihr so leicht gefallen ist und heut noch fällt, mich und andere, viel klügere Menschen über sich zu täuschen. Ganz unfähig, sich selbst zu beobachten und kennen zu lernen, ist sie auf falsche Wege geraten und zur Spiritistin geworden, und zwar zur Anhängerin jenes niedrigen Spiritismus, welcher sein Heil im Rücken der Tische, Schweben der Stühle und ähnlichen Dingen sucht. Sie spricht mit den „Geistern“; sie verkehrt auch schriftlich mit ihnen; sie tut alles, was sie wollen. Sie fragt sie um Rat, holt sich Auskunft von ihnen und setzt das, was ihr von ihnen befohlen wird, hoch über alle juristischen und ethischen Gesetze. Sie besitzt kein Verständnis dafür, daß die Stimmen dieser angeblichen „Geister“ nur die Stimmentöne ihrer eigenen Anima sind und daß sie also nicht höheren, gar himmlischen Wesen, sondern nur sich selbst und ihren eigenen Regungen gehorcht.

Unter dieser Art von Spiritisten ist es Axiom, daß die wichtigsten geistigen oder seelischen Ereignisse von ganz gewöhnlichen materiellen Vorgängen abhängig sind. Wer einen Menschen töten will, braucht nur dessen Geburtsschein zu verbrennen, und wenn ein Spiritist seinen Trauschein vernichtet, so ist er dadurch für alle Ewigkeit von seiner Frau geschieden. Nun kam kurz nach Vertilgung der Münch­meyerdokumente die Pollmer wieder sehr vergnügt zu Plöhns und teilte mit, daß sie heut ihren Trauschein zerrissen und im Küchenofen verbrannt habe. Wenn eine Frau das tut, so läßt dies doch, auch wenn sie keine Spiritistin ist, mit Sicherheit darauf schließen, daß sie wünscht, ihren Mann loszuwerden. Heut aber, nachdem ich von ihr geschieden bin, behauptet die Pollmer, ich habe nicht die geringste Veranlassung zur Scheidung gehabt.

Während meiner Orientreise war in der Heimat die bekannte resp. berüchtigte Karl May-Hetze ausgebrochen. Ich schrieb meiner Frau und bat um ausführliche Auskunft. Sie antwortete kein Wort, obgleich es sich um meine ganze Zukunft handelte. Plöhns schickten zwar einige Zeitungs­artikel, die aber auch nicht ausreichten, mir als Unterlagen zur Abwehr zu dienen. Ich befand mich damals auf der Sundainsel Sumatra und telegraphierte von Padang aus der Pollmer, daß sie unverzüglich nach Ägypten kommen solle, wohin ich von Sumatra aus per Dampfer kommen werde, um von ihr über die gegen mich gerichteten Angriffe genügend unterrichtet zu werden und daraus ersehen zu können, ob ich meine Reise fortsetzen könne oder nicht. Ich gab ihr alles an, was nötig war, um pünktlich bei mir einzutreffen. Ich fuhr von Padang ab und kam zur rechten Zeit in Port Saïd an. Auch ihr Schiff stellte sich ein, sie aber fehlte; sie war nicht mitgekommen, hatte es aber nicht für nötig befunden, mir Nachricht zu geben. Ich telegraphierte heim; sie war abgereist. Ich wartete bis zum nächsten Schiff; sie kam nicht. Ich schrieb und telegraphierte nach allen Orten, wo ich sie vermuten konnte. Endlich erfuhr ich, sie sei an der Riviera, aber wo, das wisse man nicht. Nun ging ich mit einem englischen Dampfer nach Marseille und ließ von da aus den Telegraphen spielen. Sie steckte in Arenzano, einem kleinen Orte der italienischen Küste. Sie hatte Plöhns bei sich, die aber gar nicht ahnten, daß sie mich ganz ohne alle Nachricht gelassen hatte. Ich fuhr über Nizza hin. Dort angekommen, war meine erste Frage an sie, ob die Münchmeyerdokumente ja gut aufgehoben seien. Sie versicherte es in einer Weise, daß keine Spur von Zweifel möglich war. Plöhns standen dabei. Sie hörten diese Lüge, fürchteten sich aber, mir die Wahrheit mitzuteilen. Sie haben leider geschwiegen, bis wir nach Hause kamen.

Ich kehrte mit ihnen nach Ägypten zurück, weil ich glaubte, daß Plöhn dort Heilung finden könne. Wir wollten später über Palästina, Syrien, die Türkei, Griechenland und Italien heim. Es war keine gute, sondern eine schlimme Reise. Die Pollmer war nur gezwungenermaßen gekommen. Sie wäre lieber daheim geblieben, als liebenswürdigen Gründen. Das ließ sie uns entgelten. Was uns zur Erholung und zum Segen dienen sollte, das wurde zur Qual und zum Fluch. In Damaskus wollte sie mich partout dazu bringen, nach Bagdad zu reiten, weil ich über diese Stadt noch viel zu schreiben hätte; sie aber kehre mit Plöhns wieder heim. Das was in der tödlichen Zeit des Hochsommers, in der es keinem Europäer einfallen darf, diesen gefährlichen Ritt durch die Wüste zu wagen. Außerdem befanden sich die dortigen Beduinen wegen gewaltsamer Steuereintreibung in Aufruhr. Es wäre

geradezu Wahnsinn gewesen, zu tun, was sie begehrte. Ich erklärte ihr das; auch andere erklärten es ihr. Sie blieb trotzdem dabei. Plöhns warnten mich, ihr ja nicht etwa zu Willen zu sein. Das machte mich bedenklich. Ich fragte mich, ob es wohl Gründe für meine Frau gebe, meine Heimkehr nicht zu wünschen oder gar zu fürchten. Plöhns schwiegen. Später freilich wurde mir vieles klar, die verbrannten Dokumente gar nicht gerechnet. Sie hatte mir versichert, daß sie während meiner Abwesenheit nur sechstausend Mark eingenommen hatte; es stellte sich aber, freilich erst nach längerer Zeit, heraus, daß sie mehr als das Vierfache erhalten hatte. Es wurde mir ängstlich, auch ohne daß ich dies wußte; es trieb mich heim. Ich nahm zwar nicht an, daß sie meinen Tod wünsche, aber daß sie aus irgend einem Grunde den Tag unserer Heimkehr fürchtete, das schien mir gewiß zu sein.

Und dieser Tag kam. Wie oft hatte ich sie während der Reise nach den Dokumenten gefragt und von ihnen gesprochen! Sie hatte stets behauptet, daß sie ganz genau noch so dalägen, wie ich sie in den Kasten gelegt hätte. Sie war schließlich sogar grob und zornig geworden und hatte sich „dieses immerwährende Fragen“ verbeten. Nun war ich daheim. Ich fragte sie, als wir das Haus betraten, noch einmal; sie antwortete dasselbe. Ich ging hinauf in mein Zimmer und öffnete den Kasten. Er war leer. Da eilte ich hinab, faßte ihren Arm und zog sie hinauf, bis hin zur Stelle.

„Wo sind sie, die Dokumente?“ fragte ich.

Da gab es kein gutes Wort, keine Entschuldigung, keine Bitte. Ihre Augen funkelten grad wie damals in Hohenstein. Sie ballte die Hände, stampfte mit dem Fuße und antwortete:

„Verbrannt habe ich sie!“

Mir war, als habe mich jemand mit einer Keule auf den Kopf geschlagen.

„Warum?“ fragte ich.

„Du sollst die Frau Münchmeyer nicht anzeigen und nicht verklagen! Ich dulde das nicht!“

„Habe ich etwa nicht recht?“

„Ja, Du hast recht! Aber ich will nicht! Ich sag nicht, warum! Nun komm: erschlage mich!“

„Dich schlagen, Dich? So ein Weib? Nein, nie!“

Ich griff zum Hute und ging fort, hinaus in die Luft, hinaus auf das Feld, hinaus in den Wald. Da bin ich geblieben, die ganze, lange

Nacht, bis es Morgen wurde. Dann ging ich heim, setzte mich in meinen Winkel und arbeitete. Was? Ein Gedicht für die „Himmelsgedanken“.

       

Von hier an stieg der Gedanke, mich von der Pollmer scheiden zu lassen, mit einer fast täglich sich vergrößernden Deutlichkeit und Schärfe vor mir auf. Nicht ich war es, der ihn nährte, sondern sie. Ich sann noch immer nach, ob es nicht doch vielleicht noch möglich sei, die Katastrophe zu vermeiden; sie aber schien von Gott und von aller Einsicht verlassen zu sein. Es gab böses Wetter in ihr. Alles voller Wolken. Bald dieser, bald jener finstere Gedanke; kein einziges Licht, kein einziger Sonnenblick dabei. Es war einfach nicht mehr auszuhalten mit ihr. Sie aber war dabei unausgesetzt guter Laune. Sie trällerte, indem sie mich seelisch zu Boden trat. Sie schien es auf eine Kraftprobe zwischen sich und mir angefangen zu haben und vollständig überzeugt zu sein, daß ich unterliegen müsse. Ich rührte sie nicht mehr an. Ich vermied, es mit ihr allein zu sein, und schlief in einer abgelegenen Bodenkammer, wo ich mich selbst bediente. Ich aß nur von der Speise, von der vorher die Dienstboten aßen, und hatte meine guten Gründe dazu. Meist aber hielt ich meine Mahlzeiten im Restaurant. Dieses Leben regte mich körperlich und geistig auf. Ich war fast zum Skelett abgemagert, konnte kaum noch gehen, und von der Arbeit war auch kaum noch die Rede. Da starb Plöhn an seiner unheilbaren Nierenkrankheit. Die Pollmer sagte zu seiner Witwe: „Wenn doch ich an Deiner Stelle wäre!“ Ich hatte also ganz richtig beobachtet: Sie wünschte meinen Tod. Sie veranlaßte nach dem Begräbnisse die Frau Plöhn, einige Wochen bei uns zu wohnen, angeblich um besser über die erste Zeit der Einsamkeit hinwegzukommen, in Wirklichkeit aber, um mir mein Heim vollends zu verleiden und eine Verbündete gegen mich stets bei der Hand zu haben. Aber in diesen ihren Absichten scheiterte sie, denn sie war zu kurzsinnig und zu leichtfertig, als daß sie bemerkt hätte, daß Frau Plöhn, seit sie meine Korrespondenz besorgte, notwendigerweise ahnen gelernt hatte, wer den Vorwurf verdiente, ob der Mann oder die Frau, das Unglück unserer Ehe zu verschulden. Diese Ahnung wurde während der wenigen Wochen, die sie bei uns wohnte, zur festen klaren Erkenntnis. Das Beisammenleben in denselben Räumen duldete kein Verbergen; es wurde alles offenbar. Frau Plöhn sah jetzt vor Augen, was ich so lange Jahre hindurch verheimlicht hatte. Der sogenannte Engel entpuppte sich als Satan, ja oft sogar als Bestie, und alle Verleumdung, daß ich ein Tyrann sei,

kam nun an den Tag. Es war, als komme es zur Offenbarung, weshalb ich damals partout nach Bagdad geschickt werden sollte. Die Ärzte teilten mir aufrichtig mit, daß es die höchste Zeit für mich sei, mich hier loszureißen und südliche Höhenluft einzuatmen. Ich beschloß, diesen Rat zu befolgen und das „Losreißen“ auch in einem andern Sinne zu nehmen. Ich wählte als Ziel die schöne, hohe Mendel bei Bozen, die ich kannte. In der herrlichen Luft dieses unvergleichlichen Ortes wollte und mußte ich gesunden. Ich reiste nicht allein; meine Frau sollte mit, und Frau Plöhn ebenso. Sie war ja meine Sekretärin, und wir hatten, so lange wir Plöhns kannten, alle Reisen nur in ihrer Gesellschaft gemacht. Es verstand sich also ganz von selbst, daß Frau Plöhn auch diesmal mit uns kam.

Einige Tage vor der Abreise nahm ich meine Frau sehr ernst, aber trotzdem in Güte vor. Ich sagte ihr, daß diese Reise eine letzte Probe mit ihr sei. Daß sie unser Haus nie wieder betreten und ich mich ganz unbedingt von ihr scheiden lassen werde, falls sie mir nicht untrügliche Beweise erbringe, daß sie fest entschlossen sei, sich zu ändern. Um sie vielleicht zu rühren, gab ich ihr tausend Mark zur Befriedigung der kleinen Reisebedürfnisse. Aber anstatt gerührt zu sein oder mir gar zu danken, ging sie schnell noch hin und stahl mir sechstausend Mark, die sie versteckte!

Wir gingen nicht direkt nach der Mendel; ich mußte erst nach Berlin, Hamburg und Leipzig. Gleich in der ersten Nacht in Berlin schlich sich jemand in mein Zimmer. Am Morgen fand ich mein Portemonnaie bedeutend inhaltsärmer als vorher. Am zweiten Tage eskamotierte die Pollmer mir einen Hundert­markschein aus meiner Tasche. Das wiederholte sich derart, daß ich beschloß, die Verbindungstür zu verriegeln oder gar nicht mehr neben ihr zu wohnen. Sie kaufte sich vier Blusen und einen kostbaren Demimonde für die Promenade. Sie verbot mir und Frau Plöhn den Wein, weil er zu teuer sei, und doch wußte sie, daß mir wegen meiner Körperschwäche befohlen worden war, täglich eine Flasche Wein zu trinken. Sie ging allein aus, und zwar in Bierlokale unbekannten Ranges, wohin zu gehen, ich und Frau Plöhn uns schämten. In Hamburg trieb sie es ebenso. Sie kaufte wieder Blusen, aß nicht mit uns, ging nicht mit uns, besuchte Stehbierhallen mit geschmierten Brötchen, und als ich von einem Hamburger Senator zur Soirée geladen und gebeten wurde, meine Frau mitzubringen, schickte sie an ihrer Stelle Frau Plöhn mit und mutete ihr zu, sich für meine Frau auszugeben. Das war denn doch zu toll, und es kam noch so viel anderes hinzu, daß ich mir vornahm, nur noch einen einzigen Versuch zu machen und

dann weiter keinen. Ich bat Frau Plöhn, ihrer Mutter zu schreiben, daß sie nach Leipzig komme und mit uns zusammentreffe, um mit der Pollmer ein letztes, eindringliches Wort zu reden. Diese alte, vielerfahrene Dame war nämlich nicht ohne Einfluß auf die Pollmer, und ich hoffte, daß dieser Einfluß doch vielleicht eine Wirkung zum Guten haben könne.

Die Mutter kam nach Leipzig; wir kamen auch. Die Wirkung war eine ganz entgegengesetzte. Die Pollmer erklärte, daß sie keine Bevormundung brauche, sondern selbst wisse, was sie zu tun habe. „Los will ich ihn sein!“ rief sie. „Frei will ich sein! Mein Leben will ich genießen! Nehmt ihn hin!“

Frau Plöhn und ihre Mutter gaben sich die größte Mühe, sie dazu zu bringen, mich um Verzeihung zu bitten; dann sei ja alles gut! Aber sie riefen damit nur eine derartig laute Szene hervor, daß ich mich gezwungen sah, schnell abzureisen, um mich im Hotel nicht noch mehr zu blamieren.

Wir machten den nächsten Halt in München. Dort gab es im Hotel Leinefelder die entscheidende Aussprache. Die Pollmer war mit der Scheidung einverstanden. Sie stellte nur die eine Bedingung, daß sie völlig frei sein und so viel Geld erhalten werde, wie sie zu einem sorgenlosen Leben brauche. Als ich ihr das zusagte, fragte sie gar nicht, welche Scheidegründe ich angeben werde, und versprach sogar, sich gar nicht zu wehren, nur um baldmöglichst geschieden zu sein. So waren wir also einig! Aber als ich sie fragte, wo sie bis zur Scheidung zu bleiben gedenke, antwortete sie: „Natürlich auf der Mendel!“

Das war wieder einmal der Geist des alten Pollmer! Sie sah mir triumphierend ins Gesicht; ich aber tat, als ob ich ganz ohne Ahnung sei. Also selbst jetzt noch eine der berüchtigten Pollmerschen Komödien! Sie wußte, daß ich auf die Mendel wollte, um zu gesunden. Dazu gehörten wenigstens sechs bis acht Wochen. Nun gab sie dieselbe Mendel auch als ihren Wohnort an, weil sie hoffte, mich während dieser sechs oder acht Wochen wieder zurückzugewinnen oder doch wenigstens noch bessere Vorteile herauszuschlagen, als ich ihr jetzt gewährte. Ich sollte also übertölpelt werden. Ich erklärte meine Zustimmung und gab ihr meine Absicht kund, morgen abzureisen. Sie war über diesen vermeintlichen Sieg so entzückt, daß sie seit langer Zeit nach dem Essen wieder an unsern Tisch kam und sich eine halbe Flasche Deidesheimer kommen ließ. „Seht Ihrs“, sagte sie, indem sie sich das Glas füllte, „daß ich auch Wein trinken kann? Aber wollen muß ich nur!“

Das war eine höchst widerliche Fahrt, von München bis nach Bozen und zur Mendel! Man kann es unmöglich erzählen. Ich dankte Gott, als wir an das Ziel gelangten. Dort sagte ich ihr folgendes: „Es ist mir unmöglich, mit Dir an einem Orte zu sein. Da Du hier bleibst, muß ich fort, ohne mich erholt zu haben. Hier hast Du tausend Mark; sind sie alle, sende ich mehr. Nun höre: Ich befehle Dir nicht, hier zu bleiben, aber ich bitte Dich darum. Ich leite unsere Scheidung ein und muß also stets wissen, wo Du bist, um Deine Adresse angeben zu können. Ich werde darum den Wirt ersuchen, mir sofort zu telegraphieren, falls Du die Mendel verlässest, ohne daß ich es weiß. Es bleibt Dir unbenommen, Dir einen Anwalt zu nehmen und Dich zu verteidigen. Geschieden aber werden wir doch! Meine Scheidegünde werden Dir zugeschickt. Nur allein auf Dich kommt es an, ab Du leugnest oder eingestehst, ob Du Dich verteidigst oder nicht und ob ich nur das Gericht oder auch meine Güte sprechen lasse!“

Hierauf bat ich die Bedienung, sich der Pollmer anzunehmen und es ihr an nichts fehlen zu lassen. Dann reiste ich ab, direkt nach Dresden, Frau Plöhn, die hier oben vollständig überflüssig war, natürlich mit. Frau Pollmer hat auf der Mendel und dann auch in Bozen ihre Schuld vollständig eingestanden und sich nicht gerichtlich gewehrt. Sie wurde bei der Scheidung als allein schuldig erkannt und des Rechtes, den Namen May zu führen, für verlustig erklärt. Sie hatte also nicht das geringste Recht auf eine Unterstützung von mir. Ich habe ihr trotzdem eine höchst anständige Ausstattung geschenkt und eine jährliche Rente von dreitausend Mark, ganz selbstverständlich unter der Bedingung, daß sie mich und die Meinigen in Ruhe läßt und nichts Feindliches gegen mich oder sie unternimmt.

Was Frau Plöhn betrifft, so stand sie als Witwe völlig einsam da und hatte außer mir keinen Menschen, auf den sie sich stützen konnte. Ich war nun ebenso einsam und brauchte sie als Sekretärin. Wir gehörten in Beziehung auf die Arbeit zusammen. Wir hatten dieselbe Erfahrung; wir trugen dasselbe Leid. Wir hatten geistig und seelisch dieselben Ziele. Mit der Pollmer hatte ich nicht zur Höhe steigen können, denn sie war niedrig angelegt. Mit Frau Plöhn aber konnte ich mit Lust und Erfolg nach allem Schönen und Edlen trachten, denn sie hatte das Verständnis dafür und den inneren Trieb dazu. Wir gehörten also zusammen. Mußten wir da zwei Haushalte führen? Nein! Konnten wir da nicht zusammenwohnen? O doch, aber nur unter der Voraussetzung einer loyalen, gesetzlich erlaubten Verbindung! Gut, wir schlossen die Verbindung; wir wurden Mann und Frau. Nicht

aus niederen, Pollmerschen Gründen, sondern aus reinen, ethisch unanfechtbaren Erwägungen, deren man uns loben, nicht aber tadeln sollte.

Freilich, als Frau Pollmer und ihre Klatschbasen hiervon erfuhren, gab es kein Lob, sondern mehr als Tadel. So schrieb z. B. das schon erwähnte „Karnickel“ an meine Frau: „Du Scheusal! Auch ich habe den guten Karl geliebt; aber ich habe mit dieser Liebe wie eine Löwin gekämpft; du aber hast ihn genommen!“ Solche Leute pflegen nicht zu ruhen. Wir wurden angezeigt wegen Meineid. Die Staatsanwaltschaft durchforschte den Scheidungsprozeß, ohne etwas uns Belastendes zu finden. Wir rächten uns nicht. Wir zahlten der Pollmer die Rente weiter, obwohl wir sie ihr sofort hätten entziehen können. Sie wurde von ihren „Freundinnen“ gegen uns aufgehetzt; sie suchte nachträglich Rechtsanwälte auf und ging in höchst unbesonnener, höchst beleidigender Weise gegen uns vor. Wir zahlten ihr trotzdem ihre Rente weiter. Da fiel sie in die Hände des Journalisten Lebius, der sich die Aufgabe gestellt hat, mich literarisch und moralisch totzumachen. Beide griffen mich in einer so beleidigenden Weise an, daß ich sie verklagen und ihr die Rente entziehen mußte. Sie kam und klagte, sie müsse hungern. Ich verzieh ihr, nahm die Klage zurück und gab ihr die Rente wieder. Anstatt mir das Dank zu wissen, versah sie den Lebius durch eine ihrer Klatschgevatterinnen wieder mit neuen Beleidigungen gegen mich und zwang mich durch die Veröffentlichung derselben abermals, ihr die Rente zu entziehen. Nun ist sie soeben wieder als Bettlerin gekommen und hat Geld verlangt. Aber sie, der ich keinen Pfennig zu leisten habe, erbittet sich nicht etwa dieses Geld, sondern sie fordert es; sie fordert es mit geballten Händen und blitzenden Augen, ganz in derselben Wut wie damals in Hohenstein. Sie behauptet, sie habe es zu bekommen, denn sie sei zu Unrecht geschieden. Sie sagt das nicht nur zu mir, sondern zur Polizei, zum Staatsanwalt, zum Richter. Und Lebius veröffentlicht es in allen Zeitungen, bei denen es ihm gelingt, es anzubringen. Es ist nun endlich einmal an der Zeit, diesem gewissenlosen Unfug zu steuern. Ich fasse das, was ich da vorzubringen habe, kurz in folgendes zusammen:

Beweise,daß die Frau Pollmer an der Scheidung ihrer Ehe schuldig ist.  

Zunnächst wie genauer Bekannte sich über Frau Pollmer aussprechen.

Das Ehepaar Felber in Hamburg. Er war Besitzer des größten dortigen Cafés: Freuen sich, das ich „endlich, endlich Ruhe habe.“ Daß ich 20 Jahre diese Joch getragen habe, ist nicht zum Ausdenken. Jeder Blick, jedes Lachen, jeder Schritt von mir wurde von Frau Pollmer gerügt. Sie war „so bös, aber so bös!“ Siehe Beweis Nr. 1.

Frau Doktor Pfefferkorn in Lawrence, Massachusetts in Amerika. Sie und ihr Mann sehr mit mir und der Pollmer befreundet, schreibt an meine jetzige Frau, daß die Pollmer so häßlich zu mir gewesen sei und mich so gern los sein wollte. Auf meinen von ihr gewünschten Tod hin machte die Pollmer dieser Dame schon weiß, daß sie sie zur Universalerbin einsetzen werde. Siehe Beweis Nr. 2.

Frau Vitali, eine hochgebildete Russin. War mit der Pollmer sechs Wochen lang im Sanatorium beisammen und dann einige Male mehrere Wochen lang bei ihr zum Besuch, kannte sie also ganz genau: Ich konnte nicht anders handeln; ich mußte mich von der Pollmer scheiden lassen. Sie hat mir den Tod gewünscht. Sie verabscheut die Gesinnung und das Treiben der Pollmer und nennt sie eine Gefallene, die meine Knie umfassen und mich um Verzeihung anflehen sollte. Jeder, der mich kannte, habe sich fragen müssen „Wie kommt so ein Mann wie dieser zu solch einer Frau!“ Siehe Be­weis 3.

Frau Gewerberat Grund, welche die Frau Pollmer seit über 15 Jahren kennt, schreibt, der Einfluß dieser Frau ist nicht gut gewesen. Sie habe sich in gehässiger Weise über mich ausgesprochen und damit geprahlt, daß sie nichts mehr mit mir gemein habe und auch im Hause vollständig separiert von mir sei. Sie habe sich geäußert: „Für mich gibt es nur einen Wunsch, frei zu sein von dem Kerl!“ Siehe Beweis Nr. 4.

Diesen Wunsch hat sie mir vor meiner Abreise von der Mendel schriftlich bestätigt. Siehe Beweis Nr. 5. Ein Zusammenleben mit mir sei „vollständig unmöglich“ und ihre Zustimmung zur Scheidung unwiderruflich.

Frau Pollmer behauptet, daß ich sie auf der Mendel im Hotel Penegal mit Gewalt habe festhalten lassen. Das ist nicht wahr. Ich drang nur deshalb auf ihr Bleiben, weil ich stets ihre Adresse haben mußte, siehe Beweis Nr. 6, und bat den Wirt nur, mir im Falle ihres Fortgehens zu melden, wohin sie reise. Sie hat auch sehr wohl gewußt, daß es nicht meine Absicht war, sie gewaltsam bis zur Scheidung dort zu halten, denn schon am 9. Sep­tember, also nach ganz kurzer Zeit, bekam ich die Nachricht, daß sie abreisen wolle. Mir aber meldete sie es nicht. Und auch dem Wirte sagte sie nicht, wohin. Siehe Beweis Nr. 7.

Die Pollmer wohnte erst im Grand-Hotel Penegal auf der Mendel und dann in der köstlichen Villa Lehner in Bozen. Jetzt jammert sie über diesen Aufenthalt, als ob sie damals in einer Hölle gewesen sei, und doch war es geradezu ein Himmel, den ich ihr zur Wohnung angewiesen hatte. Siehe Beweis Nr. 8. An beiden Orten halten es nur reiche Leute länger aus. Ich habe der Pollmer da wiederholt tausend Mark gegeben und hinterher auch noch ihre Schulden zu bezahlen gehabt. Materiell hat es ihr also an nichts gemangelt, aber gesellschaftlich hat es ihr als geistig vollständig impotenter Frau allerdings nicht gefallen können, weil dort nur Angehörige der ersten Kreise verkehren, die Pollmersche Alluren sehr scharf abzuweisen wissen. Also einsam hat sie sich gefühlt, weil sie auch keinen Sinn für Naturschönheiten hat; das muß zugegeben werden.

Die Besitzerin des Hotel Penegal ist eine hochgebildete Frau, eine Aristokratin durch und durch. Ich hatte sie gebeten, Frau Pollmer in ihren Schutz zu nehmen. Sie hätte das sehr gern getan, konnte es aber nicht, denn die Pollmer stieß sie ab. Die ebenso humane wie wahrheitsliebende Dame hat mir hierüber berichtet. Ich lasse hier eine kleine Anzahl ihrer Briefe folgen:

Brief vom 15. Sep­tember 1902: „Ihre Frau Gemahlin sagte zu meiner Tochter, daß sie Ihnen so unendlich viel Böses zugefügt hätte, daß Sie aber, hochgeehrter Herr, immer gleich gut und edel gegen sie gewesen seien, und klagt sich nun an, daß sie in egoistischer Weise ihre Pflichten als Frau nicht erfüllt.“ Siehe Beweis Nr. 9.

Brief vom 22. Sep­tember 1902. Die Pollmer hat alles gesagt, was sie in leichtsinniger Weise gegen mich gefehlt hat. Sie will mir

das gestohlene Gut zurückstellen. Sie will in die Scheidung willigen. Siehe Beweis Nr. 10.

Brief vom 11. Oktober 1902: „Ich bin froh, daß ich jeder Pflicht entbunden bin. Leichte Aufgabe war es keine, diese Frau halbwegs erträglich zu halten. Den einen Moment war sie voll bitterer Selbstanklagen und voll Reue, den anderen schalt sie sich dumm, daß sie es nicht vernünftiger (d. i. pfiffiger) angegriffen habe. Meine Ansicht ist heute folgende: Ihre Frau bedauert, ihr Wohlleben und die soziale Stellung zu verlieren, mehr — als Ihre Persönlichkeit als Gatten leider für immer verloren zu haben.“ Siehe Beweis Nr. 11.

Brief vom 5. Januar 1903: „Ich habe dabei den Charakter Ihrer Frau ganz kennen gelernt, und ich glaube Ihnen von Herzen gern, daß Sie sich von diesen so schwer drückenden Fesseln befreien wollen.“ „Ich versichere Sie, daß sie oft bereut, daß sie klagt, sie habe sich ihr trauriges Schicksal selbst bereitet.“ „Manche Charaktere vertragen die guten Tage nicht, und das war auch bei Ihrer Frau der Fall. Zudem fehlt ihr leider jede Herzensbildung und, wie ich glaube, jede edlere Regung. Daß unter solchen Umständen ein Mann wie Sie es nicht mehr aushalten konnten, mit einem solchen Wesen weiter zu leben, glaube ich Ihnen gern und wünsche Ihnen von ganzem Herzen baldige Erlösung.“ Siehe Beweis Nr. 12.

Und die Tochter dieser Dame, Fräulein Henriette Schrott, eine der bekanntesten Schriftstellerinnen Österreichs, hatte die Pollmer auch beobachtet und schrieb mir über sie: „Ich habe noch kein Wesen getroffen, daß sich so verurteilt wie diese schuldbewußte Seele.“ Die Pollmer hat eingestanden: „Jetzt erkenne ich mein schlechtes Ich. Jetzt weiß ich, was er mir war und was ich ihm hätte sein sollen — — — — — — er kann mir nicht mehr glauben!“ Siehe Beweis Nr. 13.

In der Villa Lehner gab es eine ganz vorzügliche Pension, geführt von Frau und Fräulein Kößler. Die Mutter, Frau Kößler, schrieb mir über die Pollmer folgendes:

Am 8. Februar 1903: „Sie macht sich nur selbst die größten Vorwürfe.“ Siehe Beweis Nr. 14.

Am 1. März 1903: „Daß sie selbst daran Schuld ist, sehe ich jeden Tag mehr ein.“ Siehe Beweis Nr. 15.

Am 4. April 1903: „Ich sage Ihnen ganz offen: Komödie, nichts als Komödie! Sie will nicht vernünftig sein. Sie hat hier einmal eine solche aufgeführt; von da an durchschaue ich sie.“ Siehe Beweis Nr. 16.

Am 14. März 1903: Die Pollmer will in unserer Nähe wohnen und, wie früher, mit uns reisen! Mit mir und Frau Plöhn, meiner jetzigen Frau!..... Es muß bei der Pollmer wohl schon in der Erziehung gelegen haben (Seite 5). Siehe Beweis Nr. 17.

Am 23. August 1903: „Die Absicht, bei Ihnen als Köchin zu sein, hatte sie ja schon in Bozen. Ruhe wird sie nicht geben und das Schwätzen auch nicht lassen.“ Siehe Beweis Nr. 18.

Sehr wichtig ist der Brief einer Dame aus Florenz, Namens Emilie Kundet, welcher sie sich auf der Mendel angeschlossen und der sie alles, wie es scheint, der Wahrheit gemäß, erzählt hatte. Diese Dame war nach Florenz zurückgereist, bekam einen Klagebrief von ihr und antwortete am 8. Ok­tober 1902 folgendermaßen:

„Ihr Brief gelangte gestern in meinen Besitz und beeile ich mich denselben zu beantworten. Sie tun mir wirklich leid, daß Sie noch so eine schwere Zeit durchzumachen haben. Aber bei aller Resignation bleibt nichts anderes übrig, als sich gutwillig den Befehlen Ihres Herrn Gemahls zu fügen, damit nicht noch größeres durchzumachen wäre. Helfen kann man Ihnen ja nicht, das wissen Sie selbst am besten. Ihre Schuld ist zu groß und wie Sie es auch bereuen, es ist leider zu spät! Aber schon deshalb, weil Sie es so bitter bereuen, wird der liebe Gott Ihnen auch beistehen — denn es ist ja mehr Freude im Himmel über einen Sünder, der Buße tut, als über 99 Gerechte, so spricht der Herr!! — Ertragen Sie Ihr Geschick mit gottergebenem Herzen und sind Sie noch dankbar den, der für Sie noch sorgen will, deshalb schreiben Sie ihm ja so, daß er ruhig die Sache ordnen kann — denn ich begreife, daß er so wenig Aufsehen als möglich machen will und er Ihnen dadurch viel Aufregungen erspart. Ein Rechtsanwalt hätte Ihnen neue Kosten verursacht, und helfen hätte er doch nicht können. Denken Sie bei allem, daß Sie von der Gnade Ihres Mannes abhängen und ich finde es von ihm noch schön und edel, daß er Güte walten läßt. — Wie schwer, ja schwer es ist so einen Mann lassen zu müssen, so müssen Sie doch noch Gott danken, daß er die Sache so ruhig abmachen will. Ohne Zweifel wird er Ihnen Ihre Kleider, Weißzeug etc. geben. Er wird es Ihnen schicken, bitten Sie ihn schön darum. Wenn Sie auch nicht mehr nach Dresden kommen, kränken Sie sich nicht darüber, denn erst da wür

Sie wissen, wie ich mit Teilnahme an Ihr Geschick denke, deshalb werden Sie mir wieder einmal schreiben.

Nun Gott befohlen! Mit herzlichem Gruß Ihre Emilie Kundet.“

Ich gebe das Original dieses Briefes, welcher zeigt, wie schuldbewußt sich die Pollmer fühlte und daß sie dies auch anderen Leuten offenbarte, in Beweis Nr. 19.

Dem Vorwurfe gegenüber, daß ich die Pollmer abgehalten haben soll, nach Dresden zur Verhandlung zu kommen und sich zu verteidigen, präsentiere ich ihren am 19. Ok­tober 1902 an mich gerichteten Brief, in dem sie mir schreibt, daß sie „gar nicht daran denke, eine passive Rolle zu spielen.“ Sie verlangt von mir, ihre Zukunft sicher zu stellen, gibt mir nur bis zum 24., also vom Empfange ihres Schreibens an nur einen einzigen Tag, Zeit hierzu, und wenn mir das nicht möglich ist, „so bin ich gezwungen, noch am selben Tage nach Dresden zu reisen, um meine Rechte zu wahren.“ Ferner soll ich ihr die Summe angeben, die ich ihr zu ihrem Lebensunterhalte zahlen will, und dann fährt sie fort: „Kann ich mit diesem Angebote einver­standen sein, so bleibt der auf den 29./10. 02 anberaumte Termin beiderseits unbesucht, und ich erkläre mich bereit, in eine einverständliche Scheidung zu willigen.“ Siehe Beweis Nr. 20.

Dieser Brief kam als Eilbrief an. Sie sah, als er fort war, ein, daß sie sich darin moralisch und prozessual vollständig entblößt hatte, und tat nun das Mögliche, ihn zurückzubekommen. Sie telegraphierte mir, ihn sofort zurück­zusenden. Sie wolle lieber meinen Willen tun. Falls ich ihn aber nicht zurückschicke, so sei sie am 29. im Termin. Siehe Beweis Nr. 21. Hieraus ergibt sich zur Evidenz, daß sie von mir da oben festgehalten worden sei und gar keinen eigenen Willen gehabt habe, eine böswillige falsche Anschuldigung ist.

Und am 23. Januar 1903 schreibt sie an Frau Plöhn, meine jetzige Frau: „Sag selbst, mein Liebes, was kann mir die Zukunft bringen? Ein einsames, verlassenes Dasein voll Reue und Selbstvorwürfen, weiter nichts.“ Und am Schlusse: „Der einzige Lichtblick in meiner dunkeln Nacht ist, wenn Du mir schreibst, so oft wie möglich; weiter will ich nichts.“ Das schreibt sie an dieselbe Frau, gegen die sie später unter dem Einflusse rachsüchtiger Personen zur bedenkenlosen Anklä­gerin wird! Siehe Beweis Nr. 22.

Diesem Einflusse zufolge hat sie mich später auf das Schwerste verleumdet und fast ohne Unterlaß mit Angriffen und Staatsanwalts-Anzeigen verfolgt. Aber wie sie eigentlich von mir dachte, zeigte sie in den aphoristischen Zeilen, die sie mir von der Mendel aus schickte: „Dir, mein Lieber, kann das Urteil feindlicher Mächte gleich sein, denn Du weißt genau, daß über Deinen Wert als Mensch andere, ich darf es ruhig sagen, höhere Mächte bestimmen. Von Dir wird nur die Kraft

verlangt, dem Anprall zu widerstehen, nicht zu fallen und ruhig Deine Aufgabe zu erfüllen.“ Siehe Beweis Nr. 23.

So lange Frau Pollmer auf der Mendel und in Bozen blieb, kam sie nicht mit ihren Klatschgevatterinnen zusammen und konnte nicht von ihnen irretiert resp. gegen mich und Frau Plöhn aufgehetzt werden. Infolgedessen tat und sagte sie alles, was sie damals tat und sagte, aus sich selbst heraus. Ihren damaligen Aussagen ist also unbedingt mehr Glauben und Vertrauen zu schenken, als ihren späteren. Von meinen Gegnern aufgehetzt, stellte sie nachmals aus einer künstlich genährten Erbitterung heraus Behauptungen auf, durch welche sogar die Dresdener Staatsanwaltschaft veranlaßt wurde, sich mit ihnen zu befassen. Die Scheidung sollte nur mit Hülfe von Meineiden usw. ermöglicht worden sein. Frau Pollmer gab die Personen, bei denen sie auf der Mendel und in Bozen gewohnt und denen sie sich mitgeteilt hatte, als Zeugen an, welche, ohne daß ich etwas davon ahnte, gerichtlich vernommen wurden und ihre Aussagen beeiden mußten. Frau Pollmer und Konsorten waren überzeugt, daß ich infolge dieser Aussagen einer schweren Bestrafung nicht entgehen könne; es wurde schon von Meineid und Zuchthaus gesprochen. Aber, wie ganz selbstverständlich zu erwarten war, schlug diese Hoffnung fehl. Es war behauptet worden, daß der oben abgedruckte Brief der Frau Emilie Kundet nicht von ihr geschrieben, sondern von mir gefälscht worden sei. Der Untersuchungsrichter Dr. Larraß wendete sich an sie nach Florenz, und sie antwortete ihm am 25. Fe­bruar 1908, daß der Brief echt sei; sie habe ihn geschrieben, Frau Pollmer aber sei eine Schwätzerin. In Bozen wurden vernommen: Frau Schrott, die Besitzerin des Grand-Hotel Penegal, ihre Tochter Henriette Schrott, ihr Sohn Walter Schrott, der Direktor und Leiter des Hotels, und ferner Frau und Fräulein Kößler. Alle diese Personen kannten die Frau Pollmer ganz genau, denn diese hatte längere Zeit bei ihnen gewohnt und ihnen über ihre Scheidung und deren Gründe die umfänglichsten Mitteilungen gemacht. Ich bringe nur wenige hierher gehörige Punkte ihrer Bezeugungen und verweise im übrigen auf die ausführlichen Vernehmungsprotokolle, welche im Landgericht Dresden unter 2 V 21. 07 liegen. Unter­suchungsrichter Dr. Larraß.

Frau Marie Schrott sagte unter ihrem Eide aus: Die Pollmer habe einen höchst unfeinen Eindruck gemacht; sie sei derb und geschwätzig gewesen und physisch durchaus nicht gebrochen. Mit heftigen Selbstvorwürfen und Selbstanklagen wechselten Ausbrüche einer gewissen Energie, in denen sie erklärte, sich nicht fügen zu wollen. Es sei sehr zu Tage getreten, daß sie mehr den Verlust ihrer materiellen Stellung,

besonders der schönen Villa, als den Verlust ihres Mannes bedauerte. Sie betonte wiederholt ihre eigene Schuld. Es war ihr nicht anzumerken, daß sie keinen eigenen Willen habe. Es wurde ihr geraten, ihre oft geäußerte Reue mir brieflich auszusprechen. Wenn die Ehescheidungsklage Gründe enthielt, welche auf Diebstahl resp. Unterschlagung von Geschäfts­briefen und Dokumenten lauteten, so sei das nur dem entsprechend, was sie in ihren Selbstanklagen oft vorbrachte. Sie habe die Wegnahme von Schriftstücken eingestanden und die Gesamtsumme der Diebstähle auf 18 000 Gulden angegeben. Einen Auftrag, sie in Bozen festzuhalten, habe Frau Schrott keinesfalls gehabt. Die Pollmer habe oft abreisen wollen, sei aber stets von selbst wieder davon abgekommen.

Fräulein Henriette Schrott sagte unter ihrem Eide aus: Die Pollmer gestand ein, sie habe gegen ihren Mann sehr gefehlt; sie habe es unterlassen, den wahren seelischen Kontakt zu ihm zu suchen. Sie habe mir Geld genommen. Sie habe den Eindruck des Komödiantenhaften gemacht. Fräulein Schrott habe den Eindruck der Willenslosigkeit der Frau Pollmer nicht empfangen. Von Drohungen meinerseits ist ihr nichts bekannt. Ich habe gesagt, ich werde gerecht mit der Pollmer sein, aber sie dürfe mich nicht durch unschönes Betragen reizen. Die Pollmer tat öfters die Äußerung, sie habe sich das alles selbst angetan.

Herr Walter Schrott sagte unter seinem Eide aus: „Ihr stand es vollständig frei, die Mendel zu verlassen, wann sie wollte. Wir hatten keinen Auftrag, ihre Abreise zu verhindern, sondern lediglich eine solche Abreise Karl May telegraphisch bekannt zu geben.“

Frau Josefa Kößler sagte unter ihrem Eide aus: Die Pollmer habe ihr mitgeteilt, daß sie von dem ihr von ihrem Manne gegebenen Wirtschaftsgelde 30 000 Mark oder Kronen beiseite gelegt habe, welches Geld, wenn einmal ihr Mann nicht mehr hohe Einkünfte habe, gut zu verwenden sei. Die Pollmer habe nie die ernstliche Absicht geäußert abzureisen, um gegen die Scheidung zu intervenieren. Frau Kößler habe nicht den Auftrag gehabt, sie in Bozen festzuhalten. Die Pollmer huldigte abergläubischen und spiritistischen Ansichten. Doch sagte sie nie, daß sie unter dem Einfluß des Spiritismus mißbraucht worden sei. Auch über den angeblichen ehebrecherischen Verkehr ihres Mannes mit Frau Plöhn verlautete sie nichts. Sie zeigte sich im Gegenteile der Frau Plöhn äußerst zugetan. Sie wurde krank, wenn diese nicht schrieb. Die Pollmer habe ein sekantes, böses Wesen gehabt; sie sei von Charakter so sekant gewesen. Die Pollmer hat ihr niemals mitgeteilt, daß sie vor

ihrer Abreise von dieser Abreise abgeschreckt worden sei. Die Pollmer hat nie geklagt, daß ihr Mann sie nicht gut behandelt habe. Von einer Furcht der Pollmer vor der Plöhn war nie etwas zu hören. Sie war tatsächlich sehr bös und sehr launisch.

Fräulein Maria Kößler sagte unter ihrem Eide aus: Die Pollmer sei nicht böse darüber gewesen, daß Frau Plöhn damals mit mir von der Mendel abgereist sei; sie hat sogar für sie geschwärmt. Die Pollmer war überhaupt egoistisch und launisch und erzählte, daß sie ihren Mann schroff behandelt habe. Sie sagte, wenn ich Frau Plöhn heiratete, würde sie selbst zu uns als Köchin gehen. Als die Scheidungsschrift anlangte, war sie betrübt; dann ging sie ins Theater, und die Betrübnis war verschwunden. Niemand hat die Pollmer in Bozen zurückhalten sollen oder zurückhalten wollen. Sie hat nie die Absicht geäußert, heimzufahren. Die Pollmer hat sich bei Kößlers, obgleich sie sehr vertraut mit ihnen war, niemals und in keiner Weise darüber beklagt, daß sie auf der Mendel festgehalten worden sei. Die Pollmer sagte, sie habe in der Wirtschaft gespart und die Ersparnisse der Plöhn zur Aufbewahrung gegeben. Fräulein Kößler erklärt, daß die Behauptung der Pollmer, wir hätten Kößlers durch Geschenke zu gewinnen versucht, unwahr sei, denn diese Geschenke stammen sogar von der Pollmer selbst.

       

Infolge dieser fünf Zeugenaussagen fielen die Anzeigen der Pollmer und ihrer Genossen gegen mich und Frau Plöhn in nichts zusammen; aber die Angriffe wurden derart fortgesetzt, daß die 4. Straf­kammer des Landgerichts III in Berlin infolge einer Berufungssache sich veranlaßt sah, die Vernehmung derselben Zeugen zu wiederholen. Sie fand am 23. No­vember 1910 vor dem beauftragten Richter in Bozen statt, und zwar mit folgendem Resultate; von dem ich nur einige ausgezogene Sätze bringe:

Frau Schrott beeidet folgendes:

Es ist kein Auftrag gegeben worden, die Pollmer im Hotel festzuhalten oder am Abreisen zu verhindern. Nur tele­graphisch verständigt sollte ich werden, sobald sie sich entfernte. Sie klagte sich an, daß sie verdiene, daß ihr Mann sich von ihr trennte, denn sie sei bös und aufgeregt mit ihm gewesen, sie habe ihm große Summen unterschlagen, von 10 000 bis 20 000 Gulden; auch war die Rede, sie habe ihm Schriftstücke unterschlagen. Infolge ihrer Selbstanklagen müsse man sie für eine schlechthandelnde Person halten. Sie bedauerte, mir nicht Abbitte -

Abbitte geleistet zu haben, da ich ihr unter dieser Voraussetzung Verzeihung zugesichert hatte. Ich habe sie sehr gut behandelt und es tue ihr leid, daß sie aus der Villa fortmüsse, wo sie so schöne Pelze, Kleider etc. hatte. Sie ist ohne Abschied von der Mendel abgereist, damit ich nicht erfahren solle, wohin sie gehe. Ich habe sie dann wochenlang vergeblich suchen müssen, weil das Amtsgericht ihre Adresse haben mußte. Einmal bereute sie, und ein andermal bedauerte sie, es nicht klüger angefangen zu haben, mich noch länger zu täuschen. Ihr Betragen war oft ordinär, gemein. Von einer Beeinflussung durch Suggestion oder Spiritismus hat sie nie gesprochen. Sie wußte sich schuldbewußt. Sie hat sich über die Zeugen­aussagen der Frauen Plöhn und Beibler nie geäußert. Sie besaß Energie und war jedenfalls nicht willenlos.

Fräulein Henriette Schrott sagte unter ihrem Eide aus: Die Pollmer erging sich in Selbstanklagen. Sie gestand, bös an mir gehandelt zu haben, mir Kästen erbrochen und Geld entwendet zu haben, mir Dokumente unterschlagen und anderen Leuten ausgeliefert zu haben, welche einen nachteiligen Gebrauch für mich davon gemacht haben. Nun sei meine reine Schreibweise durch sie geschwärzt. Sie erkenne erst jetzt, wer ich sei. Sie schien von Reue erfüllt zu sein. Sie war aber überzeugt, daß ich ihr keinen Glauben mehr schenken könne. Sie beklagte es besonders, daß sie sich von ihren „schönen Sachen“ trennen müsse. Über Spiritismus hat sie nie gesprochen. Auch von einer Rolle der Frau Plöhn im Ehescheidungsprozeß war nie die Rede. Sie hat auch niemals gesagt, daß sie auf der Mendel bleiben müsse und der Scheidung keinen Widerstand entgegensetzen dürfe.

Herr Walter Schrott erklärt folgendes unter seinem Eide: Die Pollmer habe sich mit mir verständigt, auf der Mendel zu bleiben. Reise sie trotzdem ab, so sei mir das telegraphisch mitzuteilen. Zurückgehalten wurde sie nicht. Es stand ihr frei, abzureisen, ohne gehindert zu werden. Von eine spiritistischen Beeinflussung der Pollmer ist ihm nichts bekannt.

Frau Josefa Kößler beeidet folgendes:

Die Pollmer hat nie festgehalten und an der Abreise verhindert werden sollen. Sie gab an, von ihrem reichlich bemessenen Wirtschaftsgelde 30 000 Kronen oder Mark beiseite gelegt zu haben. Den Eindruck, daß sie nur gezwungenermaßen in Bozen sei, gab es nicht. Vom spiritistischen Ansinnen und daß sie eine Zeit der Sühne und Buße durchzumachen habe, hat sie nie etwas gesagt. Sie war sehr abergläubisch und zog aus allen zufälligen Dingen Schlüsse auf die Zukunft. Sie hat nie die Absicht geäußert, nach Deutschland zu reisen und beim

Scheidungsprozeß zu intervenieren. Sie hat sich bei Advokaten Rat geholt, ist also prozessuell nicht unberaten gewesen. Frau Kößler hätte schon deshalb die Pollmer nicht zum Bleiben gezwungen, weil sie froh gewesen wäre, wenn sie gegangen wäre. Beklagt hat sich die Pollmer über mich niemals.

Fräulein Kößler bezeugt mit ihrem Eide: Die Pollmer sprach davon, daß sie ihrem Manne Geld genommen habe. Einen Zwang, sie am Abreisen zu verhindern, gab es nicht. Sie hat sich in den Ehezerwürfnissen als den schuldigen Teil betrachtet. Es war an ihr kein Mangel an Energie oder eigenem Willen zu bemerken. Sie war sehr abergläubisch und maß jedem Krachen der Diele oder eines Kastens geisterhafte Bedeutung bei. Sie sagte, wenn ich die Absicht habe, Frau Plöhn zu heiraten, so würde ich von Frau Plöhn nichts Gutes zu essen bekommen, und darum würde sie dann zu uns als Köchin gehen.

       

Bei diesen Vernehmungen war der dortige Rechtsanwalt Dr. Rudolf Schlesinger zugegen. Herr Rudolf Lebius war als Angeklagter auch dabei. Er hat über die Zeugen einen Bericht veröffentlicht, der gerichtlich zu beleuchten ist. Einstweilen hat Herr Rechtsanwalt Dr. Schlesinger mir eine Berichtigung zugestellt, welche den Weg zur öffentlichen Verhandlung zu nehmen hat. Die echt Lebius’schen Ausdrücke über Frau Schrott zurückweisend, sagt dieser Herr: „Die Zeugen Schrott, so bestätige ich ausdrücklich, sind ehrenwerte Leute, die hierzulande sich des besten Ansehens erfreuen und denen von vornherein jeder anständige Mensch zubilligt, daß sie unter ihrem Eide vor Gericht nichts als die Wahrheit angeben.“ Über das Weitere ist für jetzt zu schweigen.

       

Die Pollmer hatte in Frau Plöhn ihre aufrichtigste und opferwilligste Freundin gehabt, selbst dann noch, als sie von ihr durchschaut worden war. Frau Plöhn hat sich die größte Mühe gegeben, sie zu entschuldigen und mich von dem Gedanken der Scheidung abzubringen. Sie ist noch heutigen Tages ihre wärmste Fürsprecherin. Sie ließ sogar, wie bereits erzählt, damals ihre Mutter von Dresden nach Leipzig kommen, um die Pollmer womöglich noch zu retten, aber sie konnte trotz alles guten Willens nichts erreichen, weil ich fast täglich auf neue Dinge stieß, die es mir unmöglich machten, ein Wesen wie die Pollmer im

Hause zu behalten. Von der Mendel heimgekehrt, ging ich ihre Kästen durch. Was fand ich da alles! Doppelschlüssel, ganze Stöße unterschlagener Briefe, höchst wichtige Gegenstände, die sie mir heimlich weggenommen und versteckt hatte, einen mir unterschlagenen Verlagskontrakt, den ich lange und vergeblich gesucht hatte. Sein Inhalt hing mit dem geheimnisvollen Verschwinden meines Einkommens zusammen. Auch eine Spur der vernichteten Münchmeyerdokumente fand sich vor, nämlich ein Brief von Münchmeyer, den er an sie geschrieben hatte und der von mir heilig aufgehoben worden war. Alles andere hatte sie verbrannt, diesen Brief aber nicht, weil Münchmeyer sie da seinen Rettungsengel genannt hatte. Der war aus diesem Grunde der Vernichtung entgangen und meinen Augen entzogen worden. Als ich das Frau Plöhn und ihrer Mutter erzählte, erwähnte ich auch den wieder­gefundenen Kontrakt, die vermißten Gelder und den Eifer der Pollmer, mich in dem Gedanken zu bestärken, daß ich von meinem Verleger, dem Drucker und Buchbinder betrogen werde. Da konnten die beiden nun nicht mehr schweigen. Die Pollmer hatte mir jahrelang ganz bedeutende Summen unterschlagen, wieviel, das war von ihr wohl nie zu erfahren, aber zu Plöhns hatte sie nach und nach 42 000 Mark gebracht, und diese hatten es angenommen, natürlich um mir es wiederzugeben und damit sie ja nichts zu anderen Leuten, bei denen es verschwinden würde, trage. Daß mir das Geld jetzt nun zurückgegeben wurde, versteht sich ganz von selbst. Wir benachrichtigten die Pollmer hiervon, und sie war damit einverstanden; sie konnte gar nicht anders; es gehörte ihr ja nicht.

Nach der Scheidung kam sie nach Dresden, uns zu besuchen und uns ihre Wünsche vorzutragen. Als die allein Schuldige hatte sie nichts von mir zu fordern, ich war aber gewillt, für sie zu sorgen. Ich glaubte, sie werde mir hierfür dankbar sein, hatte mich aber getäuscht. Den Grund erfuhr ich bald; er war bei ihren Klatschbasen zu suchen. Sie korrespondierte mit jenem langnamigen „Karnickel“ und hatte auch jene forsche Turnlehrerswitwe besucht, deren schönster Lebenstag der Todestag ihres Mannes gewesen war. Unter diesem Einflusse begann sie jetzt ganz unerwartet, mir Schwierigkeiten zu machen, die aber nicht von Bedeutung waren. Sie ging von Dresden fort und zwar nach Weimar, für welches sie schwärmte. Sie war vor drei Jahren mit Frau Plöhn dort gewesen und hatte mich sogar bestimmen wollen, hinzuziehen, so gut gefiel es ihr da. Ich ließ ihr alles, was sie bei mir besessen hatte, stattete ihr, der einzelnen Person, eine höchst anständige Familienwohnung mit meinen besten Möbeln aus, von denen nur das eine Zimmer über 4000 Mark gekostet hatte, so daß sie sich also nichts

besseres wünschen konnte, und setzte ihr eine Rente von 3000 Mark pro Jahr gerichtlich fest. Das sind sechzig Mark pro Woche, wohl genug für eine alleinstehende, einstige Barbierstochter, die nichts, aber auch gar nichts von mir zu fordern hatte! Ich war überzeugt, den Anforderungen der Humanität und meines Gewissens mehr als genügt zu ha­ben. — — —

     

Es ist ein starker Ton auf den Umstand zu legen, daß die Pollmer droben auf der Mendel und in Bozen, wo sie nur von der Wahrheit der Tatsachen und von ihrem eigenen Innern beeinflußt wurde, ganz ehrliche Geständnisse ablegte. Sie gibt sich an allem nur selbst die Schuld. Sie bekennt die Unterschlagung des Geldes und die Vernichtung der Dokumente. Sie behauptet nie, daß sie das Geld geschenkt bekommen habe, sondern sie spricht stets nur von „Wirtschaftsgeld“. Sie gibt weder mir noch Frau Plöhn die Schuld. Warum? Sie befindet sich bei guten, hochgebildeten, reinen Menschen, an die sie sich mit keiner Lüge wagt. Sobald sie diese Gegenden und diese guten, ehrlichen Menschen verläßt und wieder in die Hände ihrer Klatschgevatterinnen gerät, sind die ihr angeborenen Pollmerschen Geister wieder in ihrem Elemente. Wie damals vor dem Sterbebette in Hohenstein, so hat sich die Pollmer auch in Bozen vor mir auf die Knie niedergeworfen und mich gebeten, ihr wenigstens noch einmal die Hand zu geben. Ich habe es nicht getan, denn ich dachte genau so wie die Zeugin Kößler: „Komödie, nichts als Komödie!“ Damals am Sterbebette kannte ich das noch nicht. Aber mochte dieser Fußfall hier immerhin Komödie sein, so war er doch eine Demütigung, die nur durch das Schuldbewußtsein ermöglicht wurde. Später, als die Freundinnen sich ihrer wieder bemächtigten und sie gar in die Hände ihres Dompteurs Lebius geriet, waren solche Eingeständnisse nicht mehr möglich. Sie stieg in dieser Zeit herab, tief herab und ist bis heut da unten geblieben. Ich muß sagen: Sie ist nie ein Engel gewesen, auch der nicht, für den sie sich ausgegeben hat. Aber darauf konnte ich schwören und dafür lege ich auch heut noch meine Hand ins Feuer, einen Meineid, einen falschen Eid zu leisten, dazu war sie um keinen Preis fähig. Das konnte es in meinem Hause und in meinem Bereiche überhaupt nicht geben. Diesen Bereich hat sie verlassen. Aber trotzdem stand sie, so lange sie ihren Unterhalt von mir bezog, doch wenigstens so weit noch unter meinem Einflusse, daß ihr die Achtung der Gesetze und die Ehrfurcht vor Gericht und richterlichen Handlungen, zu denen die Eidesabnahme ja gehört, geblieben war. Nun ist sie zu Lebius übergegangen, bezieht von ihm stattliche Summen und wird von ihm geformt und verwendet, wie er

sie braucht. Sie besitzt in Beziehung auf die Wahrhaftigkeit keinen eigenen Willen mehr, hat allen Halt verloren, erzählt Dinge, die es nie gegeben hat, und stellt bei ihren gerichtlichen und außergerichtlichen Bekundungen alles, was eigentlich zu meinen Gunsten sprechen sollte, in einer Weise dar, daß es zu Lebius Gunsten spricht.

Noch als sie in der ersten und zweiten Instanz des Münchmeyerprozesses als meine Zeugin trotz unserer Schei­dung der Wahrheit die Ehre gab und auch noch heute bei ihrer damaligen Aussage beharrt und immer beharren wird, weil es eben die Wahrheit war, die sie damals bezeugte, befand sie sich zwar schon wieder im Banne ihrer Klatschbasen, besonders der „Löwin“, jedoch Herrn Lebius kannte sie noch nicht. Seit er sie aber aufgesucht hat und in so innigen Verkehr mit ihr getreten ist, daß sie ihm sogar die Geheimnisse ihres Geschlechts­verkehres mitteilt, hat sie und hat auch er mir hundertmal Veranlassung zu der Überzeugung gegeben, daß ihr Verhältnis zur Wahrheitsliebe jetzt ein ganz anderes geworden ist.

Um die Verbindung Lebius-Pollmer möglichst kurz zu charakterisieren, stelle ich das Resultat einer Zeugenver­nehmung voran, welche jetzt am 14. und 15. No­vember 1911 in Weimar stattgefunden hat. Es handelte sich um die Privat­klagesache Lebius-May, Amtsgericht Hohenstein-Ernstthal. Um Lebius und sein Verhältnis zur Pollmer zu kennzeichnen, waren als Zeugen, außer der Frau Pollmer, angegeben: Rechtsanwalt Schäfer, der prozeßlich oft mit ihr in Berührung gekommen war, die Kammersängerin Selma von Scheidt, die Frau Chordirektor Saal, deren Mutter, die Frau verw. Marie Bär und endlich der stellenlose, zwanzig Jahre alte Geiger Fritz Appunn, welcher schon seit Jahren der Geliebte der 55jäh­rigen Frau Pollmer ist. Die drei Damen sind intime Bekannte der Frau Pollmer, alle fünf Zeugen also wohl im Stande, wahre Auskunft zu geben.

Der Zeuge Appunn sagte unter Eid aus, daß die Pollmer zeitweise monatlich hundert Mark von Lebius bekommen und daß ich zwar unrecht an ihr gehandelt habe, daß aber die Artikel des Lebius gegen mich die Sachen sehr aufgebauscht und entstellt hätten.

Die Zeugin Saal sagte unter Eid aus, daß die Pollmer öfters Stellen aus den Lebiusschen Artikeln gegen mich als Lügen bezeichnet habe. Einmal habe sie sogar dreimal erregt ausgerufen „Lüge, Lüge, Lüge!“ Die Frau Pollmer habe mehrfach gesagt, es sei ihr klar, daß Lebius nicht nur aus Mitleid mit ihr, sondern auch in seinem eigenen Interesse handle.

Die Zeugin Bär, eine alte, ehrwürdige Dame, sagt unter Eid aus, sie kenne die Geschichte meiner Ehescheidung sehr genau. Die Artikel des Lebius seien aufgebauscht und entstellt. Ihr Empfinden sei, daß diese Artikel der Rache des Lebius gegen mich entspringen. Lebius habe es sich zur Lebensaufgabe gemacht, Karl May schriftstellerisch zu vernichten. Der Besuch des Lebius bei der Pollmer konnte dieser nur schädlich sein, und die Tatsachen haben das bewiesen. Frau Pollmer hatte vorher ihr gutes Auskommen; infolge des Lebius hörte ihre Rente auf, und sie kam in eine pekuniär schwierige Lage. Die Pollmer habe mit dem Empfang des Lebius eine Dummheit begangen. Die Pollmer habe sich damit entschuldigt, daß sie sagte, sie habe Lebius angewiesen, nichts ohne ihr Wissen und Wollen zu unternehmen, weil sie sonst ihre Rente verliere.

Die Frau Pollmer sagte unvereidigt aus: Lebius habe gesagt, er komme aus Mitleid mit ihr. Er habe ihre Erzählungen zum Teil entstellt und verdreht. Im Großen und Ganzen entsprach es aber der Wahrheit; die Verwechselungen seien offenbar unabsichtlich. Sie habe Lebius kein Material zur Veröffentlichung zur Verfügung gestellt, wie es überhaupt nicht ihre Absicht gewesen sei, daß ihre Meinung über ihre Ehe in die Öffentlichkeit dringen sollte. Lebius habe ihr im Ganzen 1100 Mark gegeben. Einmal habe er 300 Mark von ihr zurückverlangt, obwohl er ihr nur 200 gegeben habe. Er habe ihr da auch mit einem Zahlungsbefehl gedroht. Sie habe seinetwegen ihre Pretiosen versetzt und dabei habe er gesagt, das sehe nach außen besser aus. Im Übrigen sagt sie ganz auffällig zu Lebius Gunsten aus.

Herr Rechtsanwalt Schäfer sagt unter Eid aus: Sie habe ihre Differenzen mit mir begraben sein lassen wollen, da sei Lebius gekommen. Er habe ihr versprochen, zu schweigen, besonders auch nichts zu veröffentlichen. Er habe aber nicht Wort gehalten. Sein Artikel habe ihre Erzählungen außerordentlich entstellt und mit Einzelheiten ausge­schmückt, von denen sie nichts gesagt habe. Vorher habe sie sich sehr wohl befunden und keine Sorgen gehabt; nun sei sie in Bedrängnis geraten. Sie sehe ein, daß Lebius sie nur habe ausnützen wollen. Ich sei nur gegen ihren Willen angegriffen worden. Es täte ihr dies leid, und sie wolle es gern wieder gutmachen. Sie hat dann eine Erklärung vom 1. No­vember 1909 ganz freiwillig und dann am 14. April 1910 mehrere weitere Erklärungen, und zwar ohne jeden Zwang, abgegeben. Herr Rechtsanwalt Schäfer hat ihr sogar wiederholt

gesagt, sie möge sich ja überlegen, was sie erkläre, denn er wünsche dann nicht zu hören, sie habe sich geirrt oder sei beeinflußt worden. Diese Erklärungen werden nachher im Wortlaut folgen.

Fräulein vom Scheidt sagt unter Eid aus: Die Pollmer habe häufig bedauert, daß sie so schwach gewesen sei, sich von Lebius aushorchen zu lassen. Sie habe ihn aber gebeten, nichts zu veröffentlichen, sondern zu schweigen, weil sie dadurch wo möglich ihre Rente verlieren könne. Als dann die Lebiusschen Artikel erschienen, war sie außer sich und bereute es bitter, sich ihm anvertraut zu haben, sie bezeichnete ihn als

„einen Schuft, der über Leichen gehe.“

Ehe Lebius bei ihr erschien, hatte sie sich mit der Ehescheidung abgefunden und fühlte sich durchaus glücklich und zufrieden. Sie hat dies oft und selbst versichert.

Das Protokoll dieser Vernehmungen befindet sich abschriftlich im Kuvert Beweis Nr. 24. Die Erklärung der Pollmer vom 1. No­vember 1909, zu welcher sie sich aus eigenem Antriebe beim Anwalte einstellte, lautete wie folgt:

Weimar, den 1. No­vember 1909.

Es erscheint Frau Emma Pollmer und erklärt:

„Vor mir aus möchte ich eine gütliche Vereinbarung mit Herrn Karl May herbeigeführt haben.

Ich bin bereit, folgendes zu erklären und mit Veröf­fentlichung dieser Erklärung einverstanden:

„Die von mir gegen Herrn Karl May erhobenen Beschuldigungen kann ich nicht aufrecht erhalten und nehme sie unter dem Ausdruck des Bedauerns zurück. Die Artikel des Herrn Lebius beruhen auf Entstellungen von Mitteilungen, die ich Herrn Lebius gemacht habe.

Ich verpflichte mich ferner, die entstandenen Kosten zu tragen. schließlich verspreche ich, in Zukunft Herrn und Frau May mit Angriffen und Verdächtigungen irgendwelcher Art zu verschonen.“

Ich bitte Herrn und Frau May, mir meine Angriffe zu verzeihen und mir trotz derselben die Rente weiter zu gewähren, da ich leidend bin und ärztlicher Behandlung und guter Pflege dringend bedarf. Ich bitte weiter, die Rente am 1. No­vember 1909 auf 4000 Mk. zu erhöhen und mir 1500 Mk. für ein halbes Jahr nachgewähren zu wollen, eben weil ich krank bin.

Ich weiß, daß ich auf diese Unterstützung keinen Rechtsanspruch habe.

Vorgelesen und genehmigt, auch selbst durchgelesen und mit unterschrieben.

Frau Emma Pollmer

Nachr.

Schäfer, Rechtsanwalt.

Siehe Beweis Nr. 25.

Die Erklärungen vom 14. April 1910, die ebenso ohne allen Zwang abgegeben wurden, sind folgende:

Nr. 1.

Erklärung.

Ich höre, daß Rudolf Lebius, der meinen früheren Mann Karl May einen „geborenen Verbrecher“ genannt hat, am 12. ds. Mts. vom Schöffengericht Charlottenburg freigesprochen worden ist, und zwar meinetwegen, auf Grund „berechtigter Interessen.“ Ich erkläre hiermit, daß Lebius nie meine Interessen vertreten hat, sondern nur seine niedrige Rache gegen Karl May. Und ich höre, daß der betreffende Richter diesem Lebius das Lob erteilt hat, er habe „edel“ an mir gehandelt. Das ist mir rein unerklärlich! Der Richter hat doch den inkriminierten Brief in der Hand gehabt und laut vorgelesen! Da bekennt Lebius doch selbst, daß er mich vollständig ausgebeutet und mich sogar gezwungen hat, meine Juwelen zu versetzen, damit es „nach außen hin“ den Anschein gewinne, daß Karl May, mein gewesener Mann, an diesem Elend schuld sei, welches ich doch keinem Anderen als nur Lebius verdanke!

Ich halte es für meine Pflicht, diese Zeilen an die Öffentlichkeit zu richten, vor der sich Lebius nun als Sieger geberdet, der er doch gar nicht ist.

Weimar, den 14. April 1910.

Frau Emma Pollmer.

Nr. 2.

Erklärung.

Indem ich den Schriftsteller Karl May, meinen früheren Mann, bitte, die wegen des Artikels „Ein spiritistisches Medium …“ gegen mich erhobene Beleidigungsklage zurück­zunehmen, erkläre ich zu der Entstehung und dem Inhalt dieses Artikels folgendes:

Ich bin an den wahrheitswidrigen Behauptungen und bodenlosen Kombinationen, die dieser Artikel enthält, unschuldig. Mein früherer

Mann hatte mich durch eine jährliche Rente von 3000 Mk. lebenslänglich gegen alle Not und Sorge sichergestellt. Ich führte in Weimar ein zufriedenes Leben. Da kam Lebius zu mir; ich kannte ihn nicht. Ich ahnte nicht, daß ich in ihm den Mann vor mir hatte, dessen Lebensaufgabe es ist, Karl May zu vernichten, weil dieser ihn vernichten kann, wenn er nur will. Und ebensowenig ahnte ich, daß er mich nur zu dem Zwecke aufgesucht hatte, die bekannte Bitterkeit geschiedener Frauen auszunutzen, um mich zu seinem gefügigen Werkzeug gegen meinen gewesenen Mann zu machen. Es gelang ihm, mich zu täuschen. Er wollte etwas über meine Scheidung erfahren. Er versprach heilig, zu schweigen; es werde kein Wort veröffentlicht. Ich gab ihm einige Auskunft. Da ging er hin, schrieb sofort den obigen Artikel, der von übelwollenden, absichtlichen Phantasmen strotzt, und veröffentlichte ihn. Dadurch war meine Rente bedroht. Karl May mußte mich verklagen. Ich eilte in meiner Angst nach Berlin zu Lebius. Er brachte mich zu seinem Schwager Medem, einen gewesenen Advokaten. Der sollte meinen Prozeß gegen May führen. Er schrieb an May, daß er als mein Bevollmächtigter auf die Rente verzichte. May ging sofort darauf ein. Dadurch wurde ich vollständig mittellos und geriet in die Hände des Lebius. Der versprach mir Geld. Vorher aber zwang er mich, meine Pretiosen zu versetzen. Bei Gericht liegt ein Brief von ihm, in dem er ungescheut sagt, daß seine Advokaten ihm geraten hätten, ich müsse das alles erst versetzen, damit es den Anschein gewinne, als ob Karl May es sei, der mich in solche Not getrieben habe. Nun mußte ich Schriftsätze unterschreiben, die ich nicht verstand und deren Tragweite ich nicht übersehen konnte. Ich habe sogar mit Tränen dagestanden und meine Unterschrift verweigert. Bis mir endlich die Augen aufgingen und ich einsah, daß es Lebius nicht im geringsten darauf ankam, sich meiner anzunehmen, sondern nur Karl May zu vernichten. Er hat niemals im berechtigten Interesse gehandelt, sondern nur um seiner Rache zu fröhnen. Ich sah ein, daß ich umkehren müsse, wenn ich nicht verloren gehen wolle. Und so nehme ich denn alle Schriftsätze, die ich in dieser Klagsache unterschrieben habe, nach ihrem ganzen Inhalte hiermit ausdrücklich zurück. Sie sind Produkte Lebius’scher Gewissenlosigkeit, Übertreibung und Phantasie. Ich habe schon an anderer Stelle gesagt: „Er ist ein Schuft, der über Leichen geht.“ Er hat das gelesen, mich aber nicht verklagt. Ich bin auch noch jetzt dieser Meinung und stets erbötig, den Wahrheitsbeweis sofort anzutreten.

Er hat gewagt, Karl May einen geborenen Verbrecher zu nennen. Ich höre, daß er am 12. d. M. in einer hierüber am 12. April

geführten Gerichtsverhandlung in Charlottenburg die Stirn gehabt hat, sich dadurch vor der Strafe zu retten, daß er angab, zu dieser Behauptung durch mich und meine Interessen berechtigt gewesen zu sein. Dieser Trick ist ihm einstweilen gelungen. Ich aber erkläre hiermit, daß er es nur durch seine Raffiniertheit fertig brachte, mich in seine Netze zu bekommen, und daß ich mich glücklich preise, ihm wieder entgangen zu sein. Hierauf die Wiederholung, daß ich meine sämtlichen Schriftsätze, die ich in der Beleidigungsklage May-Pollmer unterschrieben habe, nach ihrem ganzen Inhalte zurücknehme. Es ist mir unmöglich, mich zu ihnen zu bekennen.

Weimar, den 14. April 1910

Frau Emma Pollmer.

Hierher gehört eine dritte Erklärung, welche die Pollmer kurz vorher in Dresden bei meinem Vertreter, Herrn Rechtsanwalt Netcke, in Gegenwart und unter Beihülfe ihres Vertreters, des Rechtsanwaltes Thiele abgegeben hat. Sie lautet:

„In der Angelegenheit

Rudolf Lebius und Pater Pöllmann gegen Karl May hat Frau Pollmer in Weimar, Karl Mays geschiedene Frau,

folgende Erklärung zur Veröffentlichung gegeben:

Bezüglich der Vorgänge, welche der im Jahre 1909 gegen Karl May von der Zeitschrift „Der Bund“ in Charlottenburg eingeleiteten Hetze und zugleich der Privatklage von Karl May gegen mich, anhängig beim Schöffengericht zu Weimar, zu Grunde liegen, gebe ich folgende wahrheitsgemäße Darstellung:

Nach der Scheidung von Karl May bin ich nach Weimar verzogen; meine Existenz war durch eine mir von der jetzigen Frau May in gültiger Form ausgesetzte Rente von Mark 3000 jährlich sichergestellt. Ich fühlte mich dort wohl und hatte keine Veranlassung zu Differenzen mit meinem geschiedenen Ehemann.

Vor ca. Jahresfrist kam der Journalist Lebius aus Charlottenburg, der der wirkliche Leiter der Zeitschrift „Bund“ ist, zu mir und suchte mich über Karl May auszufragen. Daß er der Feind von Karl May sei, war mir vollständig unbekannt. Er tat so, als wenn er Mitleid mit mir hätte; er hätte erfahren, daß es mir ungerechter Weise schlecht gegangen sei, schlich sich auf die Art in mein Vertrauen und horchte mich aus. Als ich bemerkte, daß er sich Notizen machte, fing ich an, vorsichtiger zu werden und nahm ihm das Versprechen ab, daß er nichts davon veröffentlichen dürfte. Dieses Versprechen gab er ausdrücklich.

Wie ich dann erfahren habe, hat er sich von einem Tag zum andern in Weimar aufgehalten; er hatte schon am ersten Tag versucht, mich zu treffen, aber vergebens; am zweiten Tag ist es ihm dann gelungen. Trotz seines bestimmt gegebenen Versprechens erschien kurze Zeit darauf in seinem Blatte „Der Bund“ der gegen Karl May und seine jetzige Frau gerichtete Artikel „Ein spiritistisches Schreibmedium“ mit Entstellungen und Unwahrheiten, zu denen er aus der Besprechung mit mir keine Veranlassung bekommen hat. Ich geriet nun in Angst, daß Karl May mich mit dem Artikel in Verbindung bringen und mir meine Rente, auf der allein meine Existenz beruhte, entziehen könnte. Tatsächlich erhielt ich auch nun wenige Zeit später eine Privatklage Karl Mays gegen mich zugestellt, nachdem der kurz vorher fällig gewordene Rentenbetrag auch nicht an mich gelangt war. Nun blieb mir nichts anderes übrig, als mich sofort an Lebius zu wenden, der an der Sache schuld war. Ich fuhr nach Charlottenburg, machte ihn für die Sache verantwortlich und blieb zunächst in Berlin wohnen. Lebius versprach mir, für mich zu sorgen und mir vor allen Dingen einen Anwalt zu verschaffen, der sich meiner gegen Karl May annähme. Bei meinen häufigen Besuchen bei Lebius in Charlottenburg stellte er mir seinen Schwager, den Rechtsanwalt Medem, vor, und dieser nahm nun meine Angelegenheit in die Hand. Ich sollte von ihm Unterstützung in der Privatklagesache wider mich erhalten. Außerdem sollte ein Prozeß gegen Frau May auf Zahlung von 36 000 Mark, als Erbin ihres ersten Mannes angestrengt werden. Ich stellte Medem Vollmacht aus und dieser erklärte, wie ich später erfahren habe, bereits im Juni 1909 Karl May gegenüber den über die 3000 Mark Rente abgeschlossenen Vertrag für absolut unverbindlich. Er bezeichnete den Vertrag auch mir gegenüber als einen Wisch, den ich hätte nie unterzeichnen dürfen. Ebenfalls habe ich hinterher erfahren, daß Karl May diese Erklärung meines Anwaltes akzeptiert hat.

Die ganze Unterstützung von Lebius bestand nun darin, daß ich hin und wieder zum Essen kam, und schließlich gab er mir auf mein Drängen nach und nach 200 Mark, über die er sich zunächst Darlehnsquittungen ausstellen ließ, während er später sagte, er wolle das Geld überhaupt nicht wieder haben.

Später, als ich Miene machte, mich mit Karl May in dem Privatklageverfahren auszugleichen, drohte er mir Klage über 300 Mark an mit der Bemerkung, die 100 Mark seien wegen der Ansprüche, die ich gestellt habe.

In der Zwischenzeit hatte Karl May auch eine Beleidigungsklage gegen Lebius in Charlottenburg anhängig gemacht. Darüber äußerte

sich Lebius mir gegenüber auch einmal, und das war im Mai 1909. Er erzählte mir, er habe in diesem Prozeß einen Vergleich mit Karl May abgeschlossen. Weiteres sagte er nicht.

Zu derselben Zeit war ich in Berlin, und da fanden die vorhin bezeichneten Besprechungen zwischen Lebius bezw. Medem und mir statt.

In dieser ganzen Zeit hat Lebius fortgesetzt mich als Werkzeug gegen Karl May zu benutzen gesucht, indem er sich den Anschein gab, als wenn er nur bezweckte, mir zu helfen. Ganz besonders ist mir erinnerlich, daß er wiederholt auf den Münchmeyer-Prozeß zu sprechen kam, auf meine Aussage, die ich in diesem Prozeß als Zeugin erstattet hatte, und daß er versuchte, mich mit dieser Aussage in Widersprüche zu verwickeln, indem er von mir die Erklärung wollte, ich sei zu dieser Aussage von Frau May verleitet worden, wobei ich ihm auf das Bestimmteste widersprochen habe. Ich bin deshalb wiederholt auf den Gedanken gekommen, daß er mit dem Anwalt der Frau Münchmeyer, Gerlach, den er übrigens als seinen Freund bezeichnete, wegen des Prozesses in Beziehung stehen müsse. Es ist mir jetzt bekannt geworden, daß Rechtsanwalt Gerlach eine Vollmacht zu den Akten meines Ehescheidungsprozesses überreicht hat, die ich mich nicht besinnen kann, auf seinen Namen ausgestellt zu haben. Was es mit dieser Unterschrift von mir für eine Bewandtnis hat, ist mir unerklärlich. Es ist zwar von Lebius davon gesprochen worden, daß Gerlach mich vertreten könne, aber meines Wissens ist eine Vollmacht für Gerlach von mir nie gefordert worden. Persönlich habe ich das erste Mal jetzt bei meiner Anwesenheit in Dresden im „Hotel zum Goldenen Engel“, wohin er ohne meine Veranlassung kam, mit ihm gesprochen, wo er wiederum Vollmacht für meine Prozesse haben wollte, was ich ihm verweigert habe. Dabei hat er mit keinem Wort die frühere Vollmacht erwähnt. Ob ich eine Vollmacht auf einen leeren Bogen für Lebius ausgestellt habe, die dann Lebius an Gerlach weitergegeben haben könnte, weiß ich nicht mehr. Der Wortlaut der mir abschriftlich vorgelegten Vollmacht Anlage A ist mir unbekannt. Ich habe auch nie das Bedürfnis gehabt, mich irgendwie Gerlach zu nähern oder mich gar ihm zu enthüllen. Ich hätte nicht gewußt, weshalb und was ich enthüllen sollte.

Mir ist erzählt worden, daß Lebius bei der Schwester Karl Mays gewesen wäre, um in meinem Auftrage Unterstützung und Fürsprache für mich nachzusuchen. Ich habe Lebius nie dazu ermächtigt. Lebius hat mir aber ferner gesagt, er hätte sich an den Kommerzienrat Pustet in Regensburg, den langjährigen Freund und früheren Verleger Karl Mays, um

Unterstützung für mich gewandt, mit dem Vorwande, Karl May ließe mich verhungern, und die Unterstützung sei zugesagt worden. Dieses ganze Verhalten von Lebius hat mich schließlich bestimmt, mich zu Bekannten in dem Sinne zu äußern, daß sein Vorgehen ein schuftiges sei, und ich habe dies aus voller Überzeugung seiner Handlungsweise gesagt. Diese Bemerkung ist durch einen meiner Bekannten Karl May zu Ohren gekommen, und wie mir gesagt worden ist, schon im Oktober 1909 an Lebius anläßlich eines Strafprozesses weitergegeben worden, ob in derselben Form, weiß ich allerdings nicht. In dieser Ansicht über Lebius werde ich noch mehr dadurch bestärkt, daß mir bekannt geworden ist, daß er verschiedene Zeugen, ehe sie in der Privatklagesache von Karl May gegen mich vernommen worden sind, aufgesucht hat, zumal er bei dieser Gelegenheit sich eidesstattliche Versicherungen von diesen Zeugen verschafft haben soll, von denen ich, als ich sie früher gesehen habe, annahm, sie seien vor Gericht aufgenommen.

Auffallend ist es mir gewesen, daß auch der Bene­diktiner-Pater Ansgar Pöllmann in Beuron, der, wie ich gehört habe, auch Artikel gegen Karl May schreibt, sich brieflich an Freundinnen und Bekannte von mir gewendet hat, um meine Adresse zu erfahren. Der Zweck ist mir bisher nicht bekannt.

Diese Erklärung habe ich nach reiflicher Überlegung in Gegenwart meines Anwaltes und nach genauer Durch­sprache den Eheleuten May und ihrem Anwalte gegenüber in dessen Bureau aus voller Überzeugung der Richtigkeit und ohne jede Beeinflussung abgegeben.

Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben.

Dresden, den 14. Februar 1910.

gez. Frau Emma Pollmer.

Rechtsanwalt Kurt Thiele.

Netcke, Rechtsanwalt.

Auch diese beiden Rechtsanwälte haben vor Gericht mit ihrem Eid belegt, daß diese Erklärung von der Pollmer nach genauer Durchsprechung und Überprüfung vollständig freiwillig abgegeben worden ist. Die Pollmer hat also alle die hier gebrachten Erklärungen vor Rechtsanwälten abgegeben und mit ihnen vorher genau durchgesprochen. Es ist ihr Zeit gelassen worden, sich jede Zeile reiflich zu überlegen. Der Inhalt dieser Erklärungen verdient also ganz ohne Zweifel mehr Glauben und Vertrauen als alles Gegenteilige, was sie später unter dem Drucke der Verführung, der Geldnot und der Nahrungssorge zu sagen gezwungen war. Ich habe darum diese Erklärungen vorausgeschickt, weil

in ihnen der Gesichtswinkel liegt, unter welchem alles weitere zu betrachten ist.

Wenn ich von „Verführung“ spreche, so denke ich dabei an Lebius und an die Klatschgevatterinnen der Pollmer. Zu zeigen, aus welchen Gründen diese gegen mich wühlen, mag ein einziges Beispiel genügen, welche die schon bekannte, äußerst korpulente Frau Luise Langenberg, einstige Frau Luise Hübner, geborene Luise Schmidt betrifft. Sie war in Beziehung auf Liebesbedürfnis und Redegewandtheit die hervorragendste Freundin der Pollmer, und darum hatte Frau Plöhn nicht umhin gekonnt, mit ihr zu verkehren und sich sogar Du mit ihr zu nennen. Ich hatte dieser Frau aus sehr triftigen Gründen niemals Veranlassung gegeben, anzunehmen, daß sie mein Herz auch nur im geringsten verwundet habe, und war überzeugt, daß auch sie, zumal bei der ungewöhnlichen Frequenz ihrer Ehebündnisse, keinen Augenblick Zeit gefunden hatte, mich in ihr inneres einzuschließen, erfuhr aber jetzt das Gegenteil. Sie hörte, daß ich von der Pollmer geschieden und wieder verheiratet sei, und zwar mit keiner, die Luise hieß, sondern mit Frau Plöhn. Da ergrimmte sie und schrieb an die letztere einen Brief voll flammender Vorwürfe wie z. B.: „Du Scheusal! Auch ich habe den guten Karl (damit meinte sie leider mich) heiß geliebt, aber ich habe wie eine Löwin mit dieser Liebe gekämpft!“ Als sie dies geschrieben und abgesendet hatte, machte die „Löwin“ eine kühne Anzeige an den Staatsanwalt, in der sie mich, meine Frau und deren Mutter des Meineides beschuldigte und die Ehe für zu Unrecht geschieden erklärte. Sie behauptet noch heute, diese Anzeige nur deshalb gemacht zu haben, weil ich ihre Freundin Pollmer in Not und Hunger gestürzt habe; aber es handelte sich da um die Zeit ca. eines Jahres, und in diesem Jahre hat die Pollmer nach und nach weit über 5000 Mark aus mir gezogen. Von Not und Hunger konnte also keine Rede sein. Und dann folgte die feine Ausstattung und die Rente von 3000 Mark! So kühn ist die „Löwin“, wenn sie etwas behauptet; Lebius aber ist noch kühner als sie. Und wenn ich sage, daß beide einander nicht nur kennen, sondern auch sich gegen mich verbunden haben, so ist die doppelte Kühnheit der gegen mich gerichteten Angriffe sehr leicht begreiflich.

Lebius hat in einem Schriftsatze vom 30. Au­gust 1910 behauptet, diese Frau habe von mir erzählt, ich sei manchmal so schwarz („besoffen“) und dreckig in ihr Haus gebracht worden, daß sie sich meiner geschämt habe. Und zu meiner jetzigen Frau habe sie geäußert: „Er hat Dich nie geliebt; nur mich hat er geliebt, und was Du jetzt hast, hätte ich

längst haben können!“ Und meine jetzige Frau, die für mich sofort in den Tod gehen würde, die so hoch und vornehm denkt und so stolz auf unsere beiderseitigen Ideale ist, soll zu diesem „Karnickel“, welches sich eine „Löwin“ nennt, tränenden Auges gewimmert haben: „Mein erster Mann hat nie mit dem Gericht etwas zu tun gehabt. Und paß auf, Kaninchen, es kommen noch weit schlimmere Sachen an das Tageslicht. Ich schäme mich ja so!“ Derartige Ausdrücke verraten eine solche ganz unbe­schreibliche Gefühlsroheit und Verlogenheit, daß sie nichts als nur Ekel erregen können. Lebius hätte wohl nie auf Pollmerschen Acker eine so reiche Ernte gehalten, wenn dieser Acker ihm nicht vorher durch die bekannten Klatschbasen und „Löwinnen“ so vortrefflich zubereitet worden wäre. Und Lebius würde die Pollmer schon längst verloren haben, wenn sie ihm nicht immer wieder durch diese Basen zugetrieben würde. Aber da sie selbst auch Base ist, so ist sie mit ihnen verwandt und kann unmöglich von ihnen und Herrn Lebius lassen!

Sie lebte, wie durch Zeugen eidlich erhärtet ist, ganz glücklich und zufrieden in Weimar. Sie hatte da anständige Freundinnen, die keine Klatschen waren, und ihre gesell­schaftliche Stellung war nicht nur befriedigend, sondern sogar erfreulich. Das letztere war eine direkte Wirkung des Namens Karl May. Man fand sie als die Frau des vielgelesenen Schriftstellers hochinteressant und gesellschaftlich begeh­renswert. Daher auch ihre Bekanntschaft mit Fräulein Selma vom Scheidt, der als Kammersängerin und Operndiva alle Türen offen standen. Zwar durfte die Pollmer meinen Namen nicht mehr tragen; er war ihr gerichtlich verboten. Sie hat jede Übertretung dieses Verbotes mit 500 Mark Strafe oder sechs Wochen Gefängnis zu büßen, aber ich ließ mir es ruhig gefallen, so lange sie sich anständig gegen mich betrug. Und das mußte sie ja, weil sie sonst ihre Rente verlor. Wer sie verführte, sich als Werkzeug gegen mich benutzen zu lassen, der raubte ihr nicht nur ihre Rente, sondern auch den Namen, den sie in unerlaubter Weise trug, und brachte sie um die gesellschaftliche Stellung, die allein es ihr ermöglichte, nicht vollends unterzusinken; also in Summa: er brachte sie um alles! Sie hat das alles auch wirklich verloren, den Namen, die Stellung, die Rente. Durch wen? Durch Lebius! Aber er gibt doch vor, nur in ihrem Interesse gehandelt zu haben und gerade darum unter dem Schutze des Paragra­phen 193 zu stehen, wenn er Karl May einen geborenen Verbrecher nennt! O bitte! Die wirklichen und wahren Interessen der Frau Pollmer hat nur allein dieser „geborene Verbrecher“ vertreten, der ihr alles gab, was sie nur brauchte. Lebius kam nur deshalb zu ihr, um sich von ihr Prozeßmaterial

gegen mich zu verschaffen. Das hat er in seinem Schriftsatze vom 30. Au­gust 1910 mit großer Verve verkündet. Es wird nötig sein, sein Verhalten zur Pollmer einmal vom Standpunkte des 193. Pa­ragraphen aus genauer zu untersuchen als bisher.

Er wünschte Aktenmaterial gegen mich und kam deshalb nach Weimar, um die Pollmer aufzusuchen, wie es überhaupt seine Taktik ist, geschiedene Frauen aufzusuchen, deren Männer er prozessieren will. Er wurde nicht vorgelassen und blieb also bis zum nächsten Tage in Weimar, wo es ihm gelang, bei der Pollmer vorgelassen zu werden. Sie hatte sich in die Scheidung gefunden, fühlte sich wohl und zufrieden und trug nur noch die gewöhnliche Schärfe in sich, die bei den meisten geschiedenen Frauen gegen ihre Männer vorhanden ist. Sie betrachten sich viel weniger schuldig, als sie sind, und ergreifen jede Gelegenheit, diese ihre vermeintliche Unschuld an das Licht zu stellen. Bei diesem Punkte setzte Lebius an; er traf hier auf die Vorarbeit der Klatschbasen und hatte den Erfolg, daß die Pollmer zu erzählen begann. Wenn sie das aber einmal tut, so hört sie nimmer auf. Lebius notierte. Als sie das sah, forderte sie Verschwiegenheit von ihm, insbesondere solle er ja nichts veröffentlichen, weil sie sonst ihre Rente verliere. Er versprach es ihr, dachte aber gar nicht daran, sein Wort zu halten. Er hat in anderen Prozessen dasselbe Versprechen auch anderen geschiedenen Frauen gegeben und sein Wort ganz ebenso gebrochen wie hier bei der Pollmer. Er trug die hysterischen Phantastereien dieser Frau mit Freuden heim, fügte seinen ganzen Haß gegen mich hinzu und formte für sein Blatt „Der Bund“ einen Artikel daraus, der alles übertraf, was ich auf pamphletischem Gebiete jemals gelesen habe.

Ich hörte ganz selbstverständlich sofort mit meinen Zahlungen an die Pollmer auf, habe aber keineswegs erklärt, daß ich ihr die Rente nehmen wolle, sondern ich wartete nur darauf, daß sie nun tun werde, was mir gegenüber ihre Schuldigkeit war. Wäre sie zu mir gekommen, um mir ein gutes, anständiges Wort zu sagen, so hätte ich ihr verziehen und ihr die Rente weitergezahlt. Das tat sie aber nicht, sondern sie ging nach Berlin zu ihrer Freundin, der Löwin vulgo Karnickel, und mit dieser dann zu Lebius, wo man ihr die Weisung für ihr weiteres Verhalten erteilte. Sie gehorchte und bekam Geld. Sie wurde einem Schwager von Lebius übergeben, einem „Rechtsan­walt a. D.“, der es übernahm, ihre „Sache gegen mich“ zu führen, und nun vor allen Dingen schrieb, daß er den gerichtlichen Kontrakt vom 5. Ja­nuar 1904, nach dem ich der Pollmer eine lebenslängliche Rente von 3000 Mark zu zahlen hatte, „als völlig unverbindlich ansehe.“ Ich ging ohne

Zögern hierauf ein und hatte nichts mehr zu zahlen. Auf diese Weise hat Lebius die Pollmer um ihre Rente gebracht. Sie wurde hierdurch vollständig mittellos und befand sich ganz in seiner Hand. Er gab ihr zunächst 200 Mark, doch mußte sie ihre Pretiosen versetzen, „weil das nach außen hin einen besseren Eindruck macht.“ Es sollte also nach außen hin so aussehen, als ob ich es sei, der sie in diese große, pekuniäre Not gestürzt habe.

Der Artikel des Lebius im „Bund“ enthielt nur eine einzige Wahrheit, nämlich meine damalige Fahrt mit der Pollmer nach der Mendel. Das andere alles war ein großer, abstoßender Wust von Unwahrheiten vom Anfange bis zum Ende. Diese Fahrt wurde mit einer Menge von Gemeinheiten und Schlech­tigkeiten, die ich begangen haben sollte, verbrämt. Es gleich einem grausigen Schundromane allerniedrigsten Ranges. Ich mußte unbedingt wissen, wie weit die direkte Beteiligung der Pollmer an diesem Machwerk reiche, und erhob darum Privatklage gegen sie. Es stellte sich heraus, daß sie jene Reise nach der Mendel allerdings derart geschildert hatte, daß sie als Opfer erschien, aber alle anderen Unwahrheiten waren freie Erfindungen und Verzerrungen des Herrn Lebius, die er beigefügt hatte, um mich als Lump und Gauner darzustellen.

Um der Pollmer einen rettenden Rückweg zu mir und zur Wahrheit zu schaffen, gab ich mir in diesem Beleidi­gungsprozesse alle Mühe, das, was sie erzählt hatte von dem, was von Lebius hinzugefügt worden war, trennend herauszusuchen. Ich wollte und wollte einen Grund haben, ihr verzeihen zu dürfen. Leider aber stand sie so sehr unter dem Banne dieses Mannes, daß sie jeden Schriftsatz, der von ihm stammte, unterschrieb, ohne ihn gelesen zu haben. Sie nahm alles, und zwar ungeprüft, auf sich. Wo etwas Schlimmes über mich behauptet wurde, stand „Frau Emma May“ darunter. Das war ein Mißbrauch meines Namens, den ich ganz unmöglich länger dulden konnte. Aber noch schonte ich; ich tat keinen gerichtlichen Schritt, sondern ich machte nur in einem Schriftsatze darauf aufmerksam, daß es Frau Pollmer untersagt sei, meinen Namen zu führen. Als Lebius hierauf in seinem nächsten Schriftsatze sich nicht entblödete, zu behaupten, daß der ihr rechtlich zukommende Name nicht Pollmer, sondern May sei, war ich dann freilich gezwungen, ihnen das Gegenteil zu beweisen. Die Sache wurde vor Polizei und Gericht gebracht und die Führung des Namens May ihr bei Androhung der schon oben erwähnten Strafe verboten. So wurde sie also durch Lebius nun auch, nachdem sie schon ihre Rente verloren hatte, um meinen Namen und infolgedessen um ihre bisherige

gute Stellung gebracht. Wie raffiniert und erbarmungslos man vorgegangen ist, um die Pollmer vollständig verarmt und schutzlos in die Hände des Lebius zu bringen, geht auch aus folgendem hervor:

Am 3. Mai 1909 bekam ich von Wilhelm Heyder, dem Wirt der Frau Pollmer in Weimar, eine Depesche. Sie war von Weimar fort und ihm die Miete schuldig geblieben. Er wollte sie pfänden lassen und fragte mich, ob ihre Möbel ihr einwandfreies Eigentum seien. Siehe Beweis Nr. 26. Ich antwortete ihm derart, daß ihr die Möbel blieben. Trotz dieser Not, in der sie sich also befand, verzichtete der Schwager des Lebius, Rechtsan­walt a. D. Me­dem auf ihre Rente, indem er mir am 8. Ju­ni schrieb, daß er den Vertrag, der ihr diese Rente sicherte, als völlig unverbindlich ansehe. Siehe Beweis Nr. 27. Und am 20. Ju­li 1909 bekam ich von ihrem Wirte einen Brief, in dem er mir mitteilt, sie sei „seines Wissens“ in Berlin, habe ihn aber noch immer nicht bezahlt, und er müsse sie folglich auf Räumung der Wohnung verklagen. Siehe Beweis Nr. 28. Also sie hat im Mai kein Geld zur Miete und soll gepfändet werden; sie hat im Juli kein Geld zur Miete und soll verklagt und gepfändet werden, und im Juni, also mitten in dieser Bedrängnis, verzichtete Lebius durch seinen Schwager auf 3000 Mark Rente für sie! Ist das nicht unerhört?! Und sie selbst hat mir und meiner Frau sodann in Dresden die Versicherung gegeben, daß Lebius sie in Berlin habe verführen wollen, „lieber ihre Pension gar nicht zu bezahlen, sondern sie schuldig zu bleiben,“ ganz selbstverständlich zur großen Schande ihres geschiedenen Mannes, von dem es dann geheißen hätte, er habe sie zur Betrügerin gemacht!

Das war die Zeit, in der er sie durch diese Not zwang, ihre Juwelen zu verpfänden, zu meiner Schande und damit sie leben könne. In dieser schweren, monatelangen Zeit bröckelte er der armen Frau, die gewohnt war, aus dem Vollen zu leben, nach und nach 200 armselige Märkchen hin und forderte aber da­für 300 Mark zurück, indem er mit Zahlungsbefehl drohte. Im Vertrauen auf ihn hatte sie mich und meine Unterstützung verscherzt. Sie glaubte, nun nur ihn allein zu haben und nur noch von seiner „Güte“ leben zu können. Darum stand sie ihm für die armen Brocken, die er ihr hinwarf, Rede und Antwort auf Alles, was er sie über mich fragte, bis nichts mehr aus ihr herauszuholen war. Alles, was er da hörte, wurde von ihm in seiner Weise und nach seinen Bedürfnissen bearbeitet und dann vor Gericht oder öffentlich gegen mich vorgebracht. Aber für alles dies zahlte er nichts als nur die 200 Mark. Sie hätte nun verhungern können, wenn ihr nicht ein alter Bekannter von uns, der in Württemberg lebt, eine größere Summe

vorgeschossen hätte. Sie nahm an, daß ich diese Schuld für sie bezahlen und ihr helfen würde, von Lebius loszukommen, falls sich die richtige Person zur Vermittelung finden ließe. Sie sandte darum die Operndiva und Kammersängerin Fräulein Selma vom Scheidt zu mir, die zwar früher gegen mich gewesen war, nun aber eingesehen hatte, daß nicht Lebius, sondern ich es war, der es ehrlich mit der Pollmer meinte. Sie bat eindringlich. Sie legte im Namen der Pollmer alle Geständnisse ab, die mich veranlassen konnten, ihr zu verzeihen. Sie teilte mir auch die wörtliche Versicherung der Pollmer mit, Lebius habe schlimm an ihr gehandelt; er sei ein Schuft, der über Leichen geht!“

Dieses Wort ist eine Beleidigung, wie man sie sich gar nicht größer denken kann. Er hat sie wiederholt gehört oder gelesen; er hat sie sogar aus meiner Hand zu lesen bekommen, sich aber nie dagegen gewehrt, sondern sie auf sich liegen lassen. Er muß also sehr genau wissen, daß ihm die Wahrheit dieses Ausspruches bewiesen werden kann. Ein einziges Mal nur hat er gedroht, diese Drohung aber nicht ausgeführt. Er schrieb nämlich an Fräulein vom Scheidt, daß er sie und Frau Pollmer verklagen werde, unterließ es aber, dies zu tun. Dieser Brief ist derselbe, in dem er mich einen „geborenen Verbrecher“ nennt und der die Veranlassung zu der für den 18. De­zember zu erwartenden Gerichtsverhandlung in Berlin ist.

Verschiedene Umstände verhinderten die Aussöhnung mit der Pollmer. Sie kam erst den 14. Fe­bruar 1910 zustande, und zwar bei meinem Rechtsanwalt Franz Netcke in Dresden, bei dem die Pollmer mit ihrem juristischen Vertreter, Rechtsanwalt Kurt Thiele erschien. Die Erklärung, welche sie da abgegeben hat, ist oben auf Sei­te 100 zu lesen. Später, am 14. April 1910, kam ich zu ihr nach Weimar, um meine gegen sie gerichtete Privatklage zurückzunehmen. Die von ihr bei dieser Gelegenheit abgegebenen Erklärungen sind oben auf Sei­te 98 verzeichnet. Die bei diesen Dresdener und Weimarer Erklärungen anwesend gewesenen Anwälte und sonstigen Personen haben eidlich bekundet, daß Frau Pollmer sie vollständig überzeugt und unbeeinflußt abgegeben hat. Ich sicherte ihr gerichtlich eine jährliche Rente von 2400 Mark auf Lebenszeit zu, stellte aber die ganz selbstverständliche Bedingung, daß sie alle Angriffe etc. gegen mich und die Meinen zu unterlassen habe, widrigenfalls diese Unter­stützung sofort verloren gehe.

Daß Lebius es nicht wagt, gegen den Vorwurf, er sei ein Schuft, der über Leichen geht, sich gerichtlich zu wehren, beweist folgender Vorfall:

Der Verlagsbuchhändler Bechly in Berlin hatte gegen Lebius eine Erklärung abgegeben, in welcher Lebius wis­sentlich gefälschte Tatsachen und verwerfliche Absichten vorgeworfen wurden. Siehe Beweis Nr. 29. Bechly wurde von Lebius verklagt und ich mit. Die Klage gegen mich zog Lebius zurück; die gegen Bechly blieb stehen. Da bat mich Bechly, ihm einen Schriftsatz gegen Lebius zu machen, und da ich sein Mitangeklagter war, tat ich es. Ich schrieb den in Beweis Nr. 30 vorgelegten Schriftsatz, in dem ich erwähnte, daß Frau Pollmer gesagt habe, Lebius sei ein Schuft, der über Leichen gehe. Ich gab die Pollmer und Fräulein vom Scheidt als Zeuginnen an. Ich wußte, daß dies die beabsichtigte Wirkung auf Lebius sofort haben würde. Und wirklich, es wirkte sofort. Am 3. No­vember war dieser Schriftsatz geschrieben und am 5. November, also schon zwei Tage darauf, teilte Lebius Bechly brieflich mit, daß er die Klage zurücknehme. Er fügte aber ergrimmt hinzu: „Herrn May, der den Schriftsatz vom 3. No­vember verfaßt hat, können Sie sagen, daß ich die Sache nun satt habe. Ich werde jetzt unter meinem eigenen Namen ein umfangreiches Buch herausgeben.“ Siehe Beweis Nr. 31.

Diese Rachedrohung ging im Dezember 1910 in Erfüllung. Da erschien seine sehr umfangreiche Broschüre „Die Zeugen Karl May und Klara May“, die er als einen „Beitrag zur Kriminalgeschichte unserer Zeit“ von Rudolf Lebius“ bezeich­nete. Lebius fühlt sich also berufen, Mitarbeiter unserer Kriminalistik zu sein! Diese Mitarbeit scheint aber eine sehr verhängnisvolle für seine eigenen Mitarbeiter zu sein. Denn er hat durch dieses Machwerk seine Mitarbeiterin Pollmer abermals um ihre Rente gebracht. Diese unbegreifliche Frau hatte nämlich im Gefühl des Glückes, wieder Geld von mir zu bekommen, ganz vergessen, daß sie nichts mehr gegen mich und die Meinen reden, tun oder schreiben dürfe. Sie schrieb einer Freundin in Berlin einige Briefe, die höchst vertraulich sein sollten. Diese Briefe enthielten so arge Beschuldigungen gegen mich und meine Frau, daß wir sie uns ganz unmöglich gefallen lassen konnten, falls sie uns zu Gesicht kamen. Und sie kamen uns zu Gesicht! Denn weil sie gar so vertraulich waren, wurden sie zu Herrn Lebius getragen und dieser druckte sie mit grenzenlosem Vergnügen in seiner Broschüre ab, die mir von der Post in das Haus getragen wurde. Das konnte mich gar nicht Wunder nehmen, denn diese ebenso verschwiegene wie vertraute Freundin war keine andere als die bekannte, vielnamige „Löwin“, welche mich einst so heiß geliebt hatte, daß sie mir jetzt unbedingt eine Grube graben mußte. Doch stürzte in diese Grube nur die Pollmer, nicht aber ich. Sie verlor ihre Rente

wieder, und zwar wie es scheint für immer, denn es ist nicht jedermanns Sache, der Unvernunft Tausende und jährlich neue Tausende zuzuwerfen, um für diese völlig unverdiente Güte nichts als nur Undank und endlose Aufregung zu ernten. In diesen Briefen handelt es sich nämlich darum, daß ich Blutschande mit einem achtjährigen Kinde, der Tochter einer Schwester, begangen haben soll. Das ist sogar angezeigt und vom Staatsanwalt untersucht worden. Wenn die Pollmer, das Karnickel und der Lebius bei solchem Wahnsinn angekommen sind, so kann ich für die Erstere nichts mehr tun, als daß ich sie den beiden Andern nun ganz und für immer überlasse. Sie ist freilich heftig erschrocken, als der Rentenzahltag kam, aber kein Geld. Sie wendete sich sofort an diese beiden Andern und zwar in einer Weise, daß Lebius sich gezwungen gesehen hat, ihr Ersatz für den Verlust zu verschaffen, freilich nur mangelhaft. Er hat ihr hundert Mark pro Monat bezahlt und damit abermals bewiesen, daß er sich keineswegs sicher fühlt. Er weiß, daß sie in mehreren Prozessen zwischen ihm und mir als Zeugin auszusagen hat, und ebenso weiß er, welchen Wert das Geld bei ihr besitzt. Er gibt ihr dieses Geld, während ich es ihr entziehe, weil sie das vollständig verdient und weil ich es nicht nötig habe, mir das Wohlwollen eines Zeugen zu erkaufen.

Neunhundert Mark sind es, die er ihr in diesem Jahre vom Januar bis September entrichtet hat; da aber hörte es auf. Das war vorauszusehen gewesen. Sie bat mich brieflich, mit mir sprechen zu dürfen. Ich erlaubte es ihr; sie kam. Sie klagte mir ihre Not. Sie habe nur noch dreißig Mark gehabt, und die seien alle geworden. Sie verlangte Fortsetzung der Rente. Sie bat nicht darum, sondern sie forderte. Ich kenne sie genau genug, um zu wissen, daß dahinter ein Trick von Lebius zu suchen war. Er wollte sie im guten loswerden, und ich sollte mich im bösen zur Zahlung zwingen lassen. Ich erklärte, daß ich ganz unmöglich Geld geben oder gar eine Rente zahlen könne, weil das den Anschein hätte, als ob ich mir jetzt, für November und Dezember, wo sie zweimal als Zeugin benannt worden sei, ihr Zeugnis erkaufen wolle. Ich könne sie freilich nicht hungern lassen und werde ihr etwas borgen; zu weiterem aber sei ich nicht befugt. Ich borgte ihr 300 Mark; sie gab mir einen Schuldschein dafür.

Drei Wochen später schrieb sie wieder nach Geld; aber sie verlangte nicht etwa ein Darlehn wieder, sondern ihre Rente. Das klang ganz wie Lebius! Und um ihre Forderung zu unterstützen, drohte sie mir mit ihren „Memoiren“. So lächerlich das klingt, so meint sie es

doch ernst, und Lebius steht dahinter. Er will die Zahlungen loswerden! Sie behauptet, es sei ein Berliner Verleger bei ihr gewesen — den Namen weigert sie sich, zu nennen — und habe ihr angeboten, ihre Memoiren herauszugeben; einen Schriftsteller habe er schon dazu, und wenn sie einwillige, so gebe er ihr so­fort 500 Mark voraus!

Ich habe ihr gar nicht geantwortet; sie geht mich nichts mehr an, außer es gelingt ihr, mich zu überzeugen, daß sie doch noch nicht die ganz Verlorene ist, für die ich sie jetzt hal­te. — — —

     

Berufungssache May-Lebius.16 P. 221/17 10.

Am 22. November 1909 schrieb Lebius an die Kammer­sängerin Fräulein vom Scheidt folgenden Brief:

Sehr geehrtes gnädiges Fräulein!

Da ich seinerzeit mit dem Schriftsteller Karl May, den ich für einen geborenen Verbrecher halte, sehr schlechte Erfahrungen gemacht hatte, so wandte ich mich im Frühjahr d. J. an seine geschiedene Gattin, die auch ein Opfer seines kriminellen Egoismus geworden war. Frau Emma bat mich mit Tränen in den Augen, ihr wieder zu ihrem Recht zu verhelfen. Sie sagte mir, sie hätte seit Jahren nach einem Schriftsteller ausgeschaut, der für ihre Sache auch vor der Öffentlichkeit kämpfen wolle. Sie brachte mir Feder und Papier und diktierte mir alle für einen solchen Kampf wichtigen Angaben. Als nun May im Verlaufe dieses Kampfes seiner geschiedenen Frau die Monatsrente entzog, habe ich Frau Emma mit mehreren hundert Mark unterstützt und ihr gesagt, daß ich ihr bis an ihr Lebensende hundert Mark Monatsrente gewähren würde, falls von May die Rente auf rechtlichem Wege nicht zu erhalten sei. Auf Anraten meines Rechtsanwaltes habe ich allerdings im Hinblick auf meine gerichtliche Einigung mit May verlangt, daß Frau Emma erst einen Teil ihrer Schmucksachen versetzt, weil das nach außen hin einen besseren Eindruck macht.

Ich habe mich sodann mit aller Macht des Rechts­schutzes der Frau Emma angenommen und hintereinander folgende Rechtsanwälte mit der Bearbeitung der Mayschen Akten betraut:

1. Rechtsanwalt Medem

2. Rechtsanwalt Dr. Miethke

3. Rechtsanwalt Dr. Blau

4. Geheimer Justizrat Ueberhorst und

5. Rechtsanwalt Dr. Gerlach.

Nachdem ich nun in diesem Rechtskampf mehrere hundert Mark Verbindlichkeiten eingegangen bin, höre ich plötzlich zu meinem größten Befremden -

Befremden in einem von May verfaßten Schriftsatz, daß Frau Emma, ohne mich und ihre Rechtsanwälte zu benach­richtigen, durch Sie mit May in direkte Verhandlung getreten ist. May schreibt sogar, Frau Emma hätte durch Sie ihm erklären lassen: „Lebius sei ein Schuft, der über Leichen ginge.“

Ich ersuche Sie höflichst um Aufklärung, widrigenfalls ich gegen Sie und Frau Emma die Privatbeleidigungsklage anstrengen werde. Ich habe auch durch meinen Syndikus Herrn Geheimrat Ueberhorst Schritte vorbereiten lassen, um wieder zu meinem Gelde zu kommen.

Hochachtend

gez. Rudolf Lebius.

Lebius nennt mich in diesem Briefe einen „geborenen Verbrecher“. Er gibt zu, der Pollmer mehrere hundert Mark gegeben und ihr versprochen zu haben, daß er ihr bis an ihr Lebensende hundert Mark Monatsrente gewähren würde. Er gesteht ein, auf Anraten seines Rechtsanwaltes von ihr verlangt zu haben, erst einen Teil ihrer Schmucksachen zu versetzen, weil das nach außen hin einen besseren Eindruck mache. Und er droht, daß er bereits rechtsverbindliche Schritte getan habe, wieder zu seinem Gelde zu kommen. Infolge dieses Briefes war ich nicht nur gegen mich, sondern auch gegen Frau Pollmer verpflichtet, Beleidigungsklage gegen Lebius anzu­strengen. Ich tat es.

Lebius beantwortete meine Klage am 24. März 1910. Er bestritt, daß er behauptet habe, ich sei ein geborener Verbrecher. Sei dieser Ausdruck doch gefallen, so sei es nicht in beleidigender Absicht geschehen. Vielmehr sei dieser Ausdruck keine Beleidigung, sondern eine Entschuldigung für mich. Er trete aber den Wahrheitsbeweis für diese Behauptung an. Um diesen Beweis zu erbringen, brachte er über 30 Punk­te, in denen er alle die Schwindler- und Banditen-Fälschungen, mit denen er mich schon seit Jahren bewirft, aufführt. Sie sind so allgemein bekannt, daß ich es nicht für nötig halte, sie hier zu wiederholen. Um Ordnung in die Beantwortung dieser Punkte zu bringen, bezeichnete ich sie mit a bis z und aa bis ff und schrieb mir alles nieder. Diese Niederschrift memorierte ich, um sie in der Hauptverhandlung mündlich vorzutragen. Ich hielt es nicht für nötig, einen Rechtsanwalt mitzunehmen. Die Beleidigung erschien mir so klar erwiesen, und was den „Wahrheitsbeweis“ bilden sollte, das setzte sich aus so vielen teils lächerlichen, teils empörenden Unwahrheiten und Erfindungen zusammen, daß es gewiß keines Advokaten bedurfte, die Notwendigkeit einer Bestrafung einzusehen. Dies war zwar richtig, aber ich hatte jene juristischen und prozessualen Imponderabilien -

Imponderabilien vergessen, die ich nicht kannte, mit denen sich aber ein Jeder, der Prozesse führt, vertraut zu machen hat. Die schriftliche Aufzählung der Punkte, welche ich mündlich vortragen wollte, war, indem ich die Seiten der Lebiusschen Klagebeantwortung beziffere, folgende:

a)Welches sind die verschiedenen Diebstähle, wegen denen ich aus dem Seminar zu Waldenburg entlassen bin? Sei­te 2.

b)Beweis, daß ich meinem Vater eine Uhr und eine Tabakspfeife als Weihnachtsgeschenk mitgebracht habe. Sei­te 2.

c)Beweis, daß ich von Einbrüchen lebte. Sei­te 3.

d)Beweis, daß ich in einen Uhrenladen in Niederwinkel eingebrochen bin. Sei­te 3.

e)Beweis, daß ich im Zuchthaus tausenderlei Pfiffe und Kniffe lernte. Sei­te 3.

f)Beweis, daß ich den Deserteur Krügel im Walde traf, ihm meine Not klagte und mit ihm eine Räuberbande bildete. Sei­te 3.

g)Beweis, daß ich eine Räuberhöhle bewohnte. Sei­te 3.

h)Beweis, daß ich Marktfrauen räuberisch überfiel. Sei­te 3.

i)Aufzählung der „fortgesetzten Diebstähle, Einbrüche und sonstigen Schwindeleien“, die ich als Räuberhauptmann verübt habe. Sei­te 3.

k)Beweis meiner Ausraubung eines Uhrenladens in Wald­enburg mit 520 Taler Goldwaren. Sei­te 4.

l)Beweis, daß ich Schlingen für Klein- und Großwild gelegt habe. Sei­te 4.

m)Beweis, daß Vogel, Gräpner und die Schramm meine Hehler waren und daß bei unseren Gelagen der Wein in Strömen floß. Sei­te 4.

n)Beweis der vielen gestohlenen Kleidungsstücke, der Gefangenenaufseher-, Gerichtsdiener- und Amtsdiener­uniformen, in die ich mich verkleidet haben soll. Sei­te 4.

o)Beweis der Flucht auf den beiden Pferden. Sei­te 4.

p)Beweis, daß ich geschrieben habe: „Hier haben May und Krügel gesessen und haben Brot und Wurst gegessen.“ Und: „Heut habe ich hier genächtigt. Karl May, Räuber­hauptmann.“ Sei­te 5.

q)Beweis, daß ich mir von den Bauern Leonhardt in Hermsdorf auf diese Weise 800 Taler erschwindelte. Sei­te 5.

r)Beweis, daß ich im Verein mit Krügel und derart verkleidet diesen Bäcker um 1000 Taler brachte. Sei­te 5 und 6.

s)Beweis, daß ich in Mailand war und dort das Nervenfieber bekam. Sei­te 6. Übrigens soll ich hier, also ca. 1870, in Mailand gewesen sein, und am anderen Ort behauptet der Angeklagte, daß ich vor 1900 nicht aus Deutschland hinausgekommen sei! Sei­te 6.

t)Beweis, daß ich Krügel, den ich gar nicht kannte, Geld gegeben habe! Gar in Posten von 500 Mark! Das letzte Mal vor drei Jahren, also 1907. Er ist aber schon 1901 ge­storben!

u)Beweis, daß Pustet „fromme“ Reiseerzählungen bei mir bestellte. Sei­te 7.

v)Beweis, daß ich gesagt habe: „Soll ich etwa hungern?“ Sei­te 7.

w)Beweis, daß ich bei der Prinzessin in Waldenburg war und mehrmals abgeholt wurde im fürstlichen Wagen. Sei­te 7.

x)Beweis, daß ich in ersten Dresdener Kreisen verkehre. Sei­te 7.

y)Beweis, daß Pustet mich damals vor die Wahl gestellt hat. Ich schrieb schon nicht mehr für ihn. Hatte längst schon mitten in einer Erzählung abgebrochen, und zwar eines Waschzettels wegen! Sei­te 8.

z)Beweis, daß ich dem Verlag gestattete, die unsittlichen Stellen nach Belieben fortzuführen. Und daß der Verlag mir alle Manuskripte aushändigte. Ich habe kein einziges bekommen! Sei­te 8.

aa)Beweis, daß ich im Jahre 1900 zum ersten Male aus Deutschland hinausgekommen bin. Sei­te 9.

bb)Beweis, daß mein Vater vor Eitelkeit über den „Verbrecher“ platzte. Sei­te 10.

cc)Beweis, daß ich für diese angeblich „gefälschte“ Urkun­de 50 Mark gegeben habe. Sei­te 10.

dd)Beweis, daß damals, also vor meiner Scheidung, in mir der Plan reifte, die Witwe Plöhn zu heiraten. Sei­te 10.

ee)Beweis, aus der Augsburger Postzeitung, daß und wie ich meine Anhänger beschwindele. Sei­te 12.

ff)Beweis, daß der ehemalige Staatsanwalt und jetzige Rechtsanwalt Dr. Thieme in Dresden auf Grund gewisser Briefe und Unterlagen gesagt habe, daß hier ein großer Schwindel verübt worden sei und Karl May und seine jetzige Frau wegen Meineides in das Zuchthaus kommen würden. Dr. Thieme hat nämlich am 11. Februar als Zeuge erklärt, daß es ihm unmöglich sei, sich dieser Ange­legenheit zu erinnern.

Das Übrige muß ich hier übergehen, weil es Gegenstand einer anderen Klage ist. Aber alle die jetzt von a) bis ff) aufgeführten Punkte nehme ich in die gegenwärtige Belei­digungsklage auf und stelle sie zur Bestrafung, und zwar nach den §§ 185, 186 und 187 des Strafgesetzbuches. Denn wenn schon die 31 angeführten Punkte das „Wider besseres Wissen“ vollauf beweisen, so geht doch noch viel mehr

aus dem eigentlichen Bestreben des Angeklagten, alles so gefährlich wie möglich für mich zu gestalten, die unver­kennbare Absicht hervor, alles zu übertreiben und in ein schlimmeres Licht zu stellen, als sich mit der Wahrheit verträgt. Das, was er da tut, das tut er wissentlich, mit voller Absicht und Überlegung.

Die Hauptverhandlung fand am 12. April 1910 statt. Sie verlief ganz anders, als ich erwartet hatte, und brachte ein geradezu frappierendes Resultat. Es kann mir nicht einfallen, dem Vorsitzenden persönlich nahe treten zu wollen, aber er schien wegen der Überzahl der heut zu erledigenden Sachen große Eile zu haben, und ich gewann den Eindruck, als ob er gesonnen sei, die unserige in höchstens einer halben Stunde zu erledigen. Es gab eine Eile, die schon gleich vom Anfang an zum Schlusse drängte. Lebius, resp. sein Anwalt, sprachen in einem fort. Mir wurde hier und da eine Frage vorgehastet, doch ohne daß ich den nötigen Raum bekam, sie sachgemäß zu beantworten. Die Anklagen schwirrten nur so gegen mich; man konnte zwischen ihnen kaum Atem holen. Ich konnte nur immer wieder bitten, auch sprechen zu dürfen. Da mußte ich, ohne mich verteidigen zu können, anhören, daß ich schon im Seminar eine Uhr und Meerschaumpfeife gestohlen, dann in den Wäldern eine Räuberbande gebildet, Marktweiber angefalllen, Uhrenläden ausgeraubt, zahlreiche Einbrüche verübt habe usw. usw. Lebius wurde von dem Vorsitzenden als ein sehr edler Mensch bezeichnet, obgleich er eingestehen mußte, daß er meine geschiedene Frau nur aufgesucht habe, um sich Prozeßmaterial gegen mich zu holen. Auch daß er ihr Geld gegeben habe, gab er zu. Und plötzlich, ganz unerwartet, klappte dieser Herr die Akten zu, zog sich in das Beratungszimmer zurück und verkündete wiederkehrend, daß Lebius zu fünfzehn Mark Geldstrafe verurteilt worden sei. Der Anwalt des Angeklagten erhob Einspruch. Es könne noch gar kein Urteil gefällt werden, weil er mit seinen Ausführungen noch keineswegs zu Ende sei. Und, was ich für ganz unmöglich gehalten hätte, die Verhandlung begann von neuem. Es wurde mir kaum Zeit zu dem Einspruch gelassen: „Ich denke, es ist soeben ein Urteil verkündet worden!“ Der Rechtsanwalt des Angeklagten durfte sprechen, wie, was und so lange er wollte, ich aber nicht. Ich legte dem Vorsitzenden die Schrift mit den 31 Punkten vor und sagte ihm, daß ich das vortragen werde. Ich tat dies mehrere Male. Als der gegnerische Rechtsanwalt endlich aufhörte, wurde ich gefragt, ob und was ich hierauf zu erwidern habe. Ich bat um ca. zwei Stunden Zeit, meine Punkte vorzutragen. Nach dem, was man hier alles gegen mich vorgebracht habe, könne ich mich ganz unmöglich kürzer fassen. Hierauf

bekam ich keine Antwort. Der Vorsitzende schob mir meine Aufzeichnungen zurück, klappte seine Akten wieder zu, und zog sich mit den Schöffen zur abermaligen Beratung zurück. Als er wiederkam, verkündigte er, daß Lebius freigesprochen worden sei! Das geschriebene Urteil, welches auch die „Gründe“ enthält, ging mir später zu. Es lautete:

Im Namen des Königs.

In der Privatklagesache des Schriftstellers Karl May in Dresden, Villa Shatterhand, Privatklägers, gegen den Journalisten Rudolf Lebius in Charlottenburg, Momsen­str. 47, vertreten durch die Rechtsanwälte Paul Bredereck, Dr. Karl Walter und Dr. Kretschmann in Berlin, Friedrich­str. 169, Angeklagten wegen Beleidigung, hat das Königliche Schöffengericht in Charlottenburg in der Sitzung vom 12. April 1910, an welcher teilgenommen haben:

Amtsgerichtsrat Wessel, als Vorsitzender,

Bankbeamter Lange,

Gärtner Weber

als Schöffen,

Diätar Moldenhauer als Gerichtsschreiber,

für Recht erkannt:

Der Angeklagte wird von der Anklage der Beleidigung freigesprochen. Die Kosten des Verfahrens fallen dem Privatkläger zur Last.

Gründe.

Der Beklagte und der Ankläger stehen auf sehr feindlichem Fuße und befehden sich gegenseitig durch Presseartikel.

Am 12. November schrieb nun der Angeklagte an die Opernsängerin Frl. vom Scheidt, die mit der geschiedenen Ehefrau des Privatklägers, Emma May, in nahem freundschaftlichen Verkehr steht, einen Brief folgenden Inhaltes:

Sehr geehrtes Fräulein!

Da ich seiner Zeit mit dem Schriftsteller Karl May, den ich für einen geborenen Verbrecher halte, sehr, sehr schlechte Erfahrungen gemacht hatte, so wandte ich mich im Frühjahr dieses Jahres an seine geschiedene Gattin, die auch ein Opfer seines kriminellen Egoismus geworden war. Frau Emma bat mich mit Tränen in den Augen, ihr wieder zu ihrem Rechte zu verhelfen. Sie sagte mir, sie hätte seit Jahren nach einem Schriftsteller ausgeschaut, der für ihre Sache auch vor der Öffentlichkeit kämpfen wolle. Sie brachte mir Feder und Papier

und diktierte mir alle für einen solchen Kampf wichtigen Angaben! — — Ich habe mich fortan mit aller Macht des Rechtsschutzes der Frau Emma angenommen und hintereinander folgende Rechtsanwälte mit der Bearbeitung der Mayschen Akten be­traut: 1. Rechts­anwalt Medem etc… Nachdem ich nun in diesem Rechtskampf mehrere hundert Mark Verbindlichkeiten eingegangen bin, höre ich plötzlich zu meinem größten Befremden in einem von May verfaßten Schriftsatz, daß Frau Emma, ohne mich und ihre Rechtsanwälte zu benachrichtigen, durch Sie mit May in direkte Verhandlung getreten ist. May schreibt sogar, Frau Emma hätte durch Sie ihm erklären lassen: „Lebius sei ein Schuft, der über Leichen ginge.“ Ich ersuche Sie höflichst um Aufklärung, widrigenfalls ich gegen Sie und Frau Emma Privatbeleidigungsklage anstrengen werde.“

Durch diesen Brief verfolgte der Angeklagte sowohl fremde Interessen, nämlich die der Ehefrau des Privatklägers, als auch die eigenen, wie aus dem Schlußsatz hervorgeht.

Frau Emma, die geschiedene Frau des Privatklägers, hatte ihn mit der Wahrnehmung ihrer Rechte gegenüber dem Privatkläger betraut. Die Wahrnehmung ihrer Interessen beruhte daher nicht lediglich auf ethischen Gründen, wie Mitleid.

Da aber der § 193 St. G. B. s sich auch auf § 185 St. G. B. s bezieht, so kommt in Frage, ob dem Angeklagten wegen der gerügten Ausdrücke der Schutz jenes Paragraphen zuge­sprochen ist.

Die Bezeichnung „geborener Verbrecher“ ist erst neu­erlich auf Grund der von Lombroso gemachten Untersu­chungen in die gerichtlich-medizinische Wissenschaft ein­geführt. Ob nun die von dem Angeklagten über den Privatkläger in dem Briefe an Frl. vom Scheidt ausgesprochene Ansicht zutreffend ist oder nicht, könnte nur auf Grund eingehender Gutachten von Sachverständigen festgestellt werden.

Dagegen sind die aus dem Vorleben des Privatklägers von dem Angeklagten angeführten Begebenheiten noch keineswegs maßgebend.

Das Gericht hatte daher keine Veranlassung, die umfangreichen Wahrheitsbeweise, auf die sich Angeklagter bezieht, zu erheben, zumal nur wegen formeller Beleidigung aus § 185 St. G. B. s das Verfahren eröffnet ist. Daß Privatkläger bereits mehrfach vorbestraft ist, gibt dieser zu.

Auch wenn unter den Vorstrafen sich entgegen der Behauptung des Angeklagten keine Zuchthausstrafe be­finden sollte, so ist dennoch aus dem ganzen Zusammenhang des Briefes und der Anwendung des fachmännischen -

fachmännischen Ausdrucks noch keinesfalls auf eine Absicht der Beleidigung zu schließen.

Wie aus den Brief weiter hervorgeht, faßt der Angeklagte die Bezeichnung „geborener Verbrecher“ als kriminellen Egoismus auf, dem auch seine geschiedene Ehefrau als „Opfer“ verfallen sei.

Das Gericht ist daher auf Grund des § 193 St. G. B. s zu einer Freisprechung gelangt. Die Konstenentscheidung be­ruht auf § 499, 503 St. P. O.gez. Wessel. 

Ausgefertigt

Charlottenburg, den 22. April 1910.

 Kantstr. 7.

Es versteht sich ganz von selbst, daß ich gegen dieses Urteil Berufung einlegte. Dies geschah schon am 15. April. Es war hochinteressant, zu beobachten, wie Lebius und Genossen sich zu dieser Zeit geberdeten. Es handelte sich hier keineswegs um einen hochwichtigen Prozeß, auf den die Augen der ganzen Welt gerichtet sein müssen, sondern um eine ganz kleine, bescheidene Beleidigungsklage, für welche sich eigentlich kaum ein halbes Dutzend Personen zu interessieren hatten. Auch lag nicht etwa eine große, endgültige Entscheidung vor, sondern das Urteil fiel nur in erster Instanz, und es war sogar fraglich, ob es überhaupt als Urteil gelten dürfe. Auch lagen in andern Gerichtsämtern verschiedene Klagesachen, die ganz unvergleichlich wichtiger waren, als dieser sehr einfache Handel um den „geborenen Verbrecher“. Lebius aber beeilte sich, sie als eine cause célèbre darzustellen, durch welche ein- für allemal über mich und mein Schicksal entschieden worden sei. Mit einem Wort, ich war vernichtet worden, vollständig vernichtet! Er schien mit Unterstützung seiner Zeitungsagentur Tag und Nacht an der Arbeit zu sein, seinen großen Sieg und meinen moralischen Untergang durch die Zeitungen aller Länder zu schleifen. Ich wurde sogar abgebildet. Die Wiener illustrierte Kronen-Zeitung z. B. brachte mich, tiefgebeugt vor meinen Richtern stehend, sodann mich und einen Räuber befreiend, und setzte darunter „Der entlarvte Karl May, zuerst Räuber, dann Jugendschriftsteller“. Siehe Beweis 33. — Das war eine Zeit der raffiniertesten Demütigungen, die sogar heut noch nicht vorüber ist. Ich erinnere nur an die bereits erwähnte amerikanische Zeitung, welche tausenden von Lesern da drüben erzählte, daß ich in dieser Verhandlung zusammen­gebrochen sei, und daß sich meine Freunde auf mich stürzen mußten, um mich vor Selbstmord zu bewahren. Alle Welt glaubt diese Unwahrheiten, und alle Welt hält mich nun wirklich für den herabgekommenen

Menschen, als den Lebius mich hinstellte. Ich hatte keine literarischen Gegner mehr, sondern nur noch persönliche Feinde, welche meine Bücher ebenso wie mich selbst in Verruf erklärten.

Meine Berufung gegen das Wesselsche Urteil wurde von meinen Anwälten begründet. Ihre Schriftsätze gehören nicht hierher. Wohl aber habe ich den gegnerischen Antworten einige Bemerkungen zu widmen, denen eine höchst wichtige Frage vorangestellt werden muß, nämlich die Frage: Ist es wahr, daß man einen ehrlichen Gegner am leichtesten dadurch vernichtet, daß man ihn durch Beschimpfung zu einer Beleidigungsklage zwingt? In dem Rechte, sich verteidigen zu dürfen, häuft man dann so viel Schmach und Schande auf ihn, daß er entweder darunter ersticken muß oder wenigstens derart eingeschüchtert wird, daß er es nie wieder wagt, sich auch als Mensch zu fühlen! So geht es mir! Ich werde ein geborener Verbrecher genannt; ich verklage. Der Mann, der mich beleidigte, zählt in der Verhandlung eine Menge von Unwahrheiten auf, die mich von neuem, und zwar vierzigfach beleidigen. Aber er bringt keinen Beweis für die Wahrheit dieser Behauptungen, nicht einen einzigen! Ich will mich verteidigen; ich darf nicht. Ich will diese neuen Beleidigungen mit zur Privatklage fügen, damit auch sie zu bestrafen sind. Ich sage das; aber ich weiß nicht, ob man es hört oder ob man darauf achtet. Ich bitte, mir Zeit zur Aussprache, zur Erweiterung des Strafantrages zu stellen; man verweigert sie mir. Der Richter läßt mich mit meiner Bitte stehen, klappt die Akten zu und spricht den Angeklagten frei! Wie steht es nun? Ist Lebius noch immer nur wegen der einen Beleidigung angeklagt, daß er mich einen geborenen Verbrecher nannte, oder auch wegen der 31 Punkte, die ich bringen wollte, aber nicht bringen durfte? Und nun in der zweiten Instanz bringt er wieder keinen einzigen Beweis für das, was er in der ersten behauptete, wohl aber immer nur Verleumdungen, die kein Ende nehmen wollen. Und welche Blindheit mutet er den Lesern seiner Schriftsätze zu! Man hat bei jeder Zeile das Gefühl, als ob man auf das Eis geführt werden soll. Oder ist es nicht ein „Auf das Eis geführt werden“, wenn der Angeklagte sich befähigt glaubt, hochgebildete juristische Fachleute mit Ausdrücken, wie „kriminalistische Wissenschaft“, „kriminal­anthropologische Schule“ zu düpieren? Siehe sein Schriftsatz vom 16. Juni 1910, erste Alinea. Wenn Lombroso einem berühmten Psychiater schreibt, daß Schinderhannes ein geborener Verbrecher gewesen sei, so handelt es sich hier um zwei hervorragende Fachmänner, die das nicht persönlich sondern sachlich betrachten und der, den es betrifft, ist schon über hundert Jahre tot; ihn kann es nicht mehr berühren. Wenn aber Lebius an Fräulein

vom Scheidt schreibt, er halte May für einen geborenen Verbrecher, so handelt es sich (die Dame wird es mit wohl verzeihen) um zwei Personen, welche von „kriminal­anthropologischen“ Dingen nicht das Mindeste verstehen, und Karl May ist nicht seit 100 Jahren tot, sondern noch am Leben. Mit andern Worten: Wenn Lombroso es an Professor Wundt nach Leipzig schreibt, so ist es ein psychologischer Terminus technicus; wenn aber der Verfasser von Tripperspritzen­romanen es an eine Sängerin nach Weimar schreibt, so ist es eine Beleidigung, die um so größer und strafbarer ist, als dieser Mann ganz genau wußte, daß May und diese Dame mit einander verkehrten!

Wenn Lebius mich in der nächsten Alinea dieses Schriftsatzes als ein Musterbeispiel für kriminalpsychologische Erscheinungen bezeichnet, so ist das eine neue Auflage, ja eine Verstärkung der Beleidigung. Was Herr Wulffen über mich schreibt, ist freilich höchst interessant, aber Herr Lebius versteht davon wahrscheinlich noch weniger als Herr Wulffen. Klarer und bedeutend wissenschaftlicher ist, was andere, objektivere Gelehrte über mich schreiben, z. B. der berühmte Psycholog und Volklorist Dr. Friedrich Krauß in Wien, der in einer Kritik meiner Autobiographie folgendermaßen schreibt:

Karl May. Mein Leben und Streben. Selbstbio­graphie. Band I. 319 S. 8º. Freiburg i. B. [1911.] F. E. Feh­senfeld.

Seit 15 Jahren zählt May zu den gelesensten, weil beliebtesten und darum verfolgtesten deutschen Schrift­stellern. Der ungeheure Erfolg seiner eine Bibliothek bildenden Schriften zeitigte eine Spur von Erpressern, die ihn auf verbrecherische Weise verleumdet und vor die Gerichte zerrt, nachdem es ihnen auf die Dauer mißglückte, ihn bis auf die Knochen auszurauben. Sie entdeckten, daß er vor 45—50 Jahren „vorbestraft“ sei und dichteten ihm gruselige Banditenstreiche an, die zu schlecht erfunden sind, als daß sie anders denn ekelerregend wirken könnten. Und doch haben sie mittelbar das Verdienst, daß sie May zur Abfassung dieses Buches veranlaßten. Hätte May nichts anderes als diese Selbstbeichte geschrieben, so verdiente er schon daraufhin den Namen eines unserer größten, unserer ehrlichsten Schriftsteller. Für den Psychoanalytiker als den eigentlichen Sexualforscher ist die Arbeit ein kostbares Geschenk. Ohne es selber zu merken, entwirft May von sich ein ganz vortrefflich anschauliches Bild eines schwer belasteten Neurotikers, der da seine durch eine verpfuschte Jugend krankhaft gesteigerte Sexualität endlich zu einem religiös mystischen Edelmenschentum sublimiert hat. Der „Diebstahl“ und der „Betrug“, derenthalben er jahrelang in Gefängnissen büßte, erscheinen für den Psychoanalytiker lediglich als Zwangshandlungen -

Zwangshandlungen eine Neurotikers, die als Strafausschließungsgründe gelten müssen. Davon hatte seine einstigen Richter offenbar keine Ahnung, als sie ihn zu schweren Strafen verdonnerten, und May selber tut sich ein gewaltig Unrecht mit seinen Selbstbeschuldigungen an. Wäre er mit den Schriften Freuds und seiner Schüler irgendwie vertraut, so hätte er gleich gemerkt, daß er nur einen typischen Fall von schwerer Neurose darstellt, die wieder bloß infolge des Umstandes, daß er trotz seiner Belastung zu höchster literarischer Anerkennung gelangen konnte, von großer Bedeutung ist. May ist einer von jenen Neurotikern, die sich einbilden, sie seien Verbrecher gewesen und hätten sich erst zu Edel­menschen emporarbeiten müssen. Er hält darum auch die Erotik für verdammenswert und verurteilt aufs aller­schärfste die Räuberromantik und die Schundroman­fabrikation. Auch das muß man ihm verzeihen, dem die von gewissen chrowotischen Akademikern erzeugten und als wissenschaftlich-geschichtliche Arbeiten ausposaunten Machwerke unbekannt geblieben sind. Dagegen gehalten wirkt der Schauerroman Rinando Rinaldini wie eine abgeklärte ethnologische Studie Prof. Karl von den Steinens. Mich, der ich glücklicherweise von gesunden Vorfahren abstamme, die sich immer gut nähren konnten, ließen die chrowotisch-akademischen Wahnausgeburten ständig kalt, doch reizten sie mich öfters zu Satiren, während ich sie jetzt als Ausbrüche kranker Gehirne anders zu würdigen weiß. Vor drei Jahren suchte ich May auf, weil ich aus einigen seiner Erzählungen den großen Kenner der Erotik herausfühlte und ihn zum Mitarbeiter zu gewinnen hoffte. In seinem Buche, da deutet er sehr viel vom Schmutz und Sumpfe seines Heimatortes Ernsttal an, und darüber hätte ich gern von ihm genaue Angaben gewünscht. Er versagte, weil ihm die Erinnerung daran wehe tat, doch munterte er mich zum Ausharren in meinen Studien auf. Er bewährte sich zu mir als ein feiner Psycholog und wir sind seither in freundschaftlichem Verkehr. Ich denke, es wäre für ihn am besten, er ließe seine Angreifer unbeachtet, anstatt sich über deren Geifer fortwährend aufzuregen. Sie sind seines Zornes nicht wert.Krauß.

Diese Kritik steht im VIII. Band der „Anthropophteia“ [sic], Sei­te 501, siehe Beweis Nr. 34. Die Lebiussche Behauptung, daß ich von Wulffen eine sträfliche Abfuhr erlitten habe, ist Erfindung. Eine „Abfuhr“ auf meine höfliche Anfrage wäre allerdings „sträflich“ gewesen und ich hätte es mir auch nicht gefallen lassen; aber er schrieb mir ganz selbst­verständlich ebenso höflich wie ich ihm, daß die Entfernung der betreffenden Zeilen aus den gebundenen Bänden eine Unmöglichkeit sei; er wolle sich jedoch mit dem Verleger hierüber verständigen. Aus einer höflichen Antwort

eine „sträfliche“ Abfuhr machen, nur allein aus sich selbst heraus, das ist wieder einmal ein echt charakteristisches Beispiel von der unheilbaren Art und Weise, in welcher dieser Mann seine eigene Glaubwürdigkeit zerstört.

Wenn man bei sich selbst keine Wahrheit findet, wird man sie beim Gegner erst recht nicht suchen. Es ist also gar nicht zu verwundern, daß Lebius in diesem seinem Schriftsatze vom 16. Juni Sei­te 2 be­hauptet, meine erstinstanzliche Angabe, daß Andere unter meinem Namen Verbrechen begangen haben und bestraft worden sind, sei erfunden. Sein Anwalt Blau hat dies in Nr. 6 des Blattes „Das Gericht“ vom 21. Mai 1910 in folgender Weise ausgeführt: „May will nämlich glauben machen, daß die Verbrechen von anderen Personen ausgeführt worden seien, die sich nur den Namen Karl May beigelegt hätten und auch unter diesem Namen bestraft worden seien. Über diese Ausrede auch nur ein Wort zu verlieren, hieße die Urteilsfähigkeit des Publikums recht gering einschätzen. Wer sich so verteidigt, klagt sich gewiß an.“ So sagt Herr Blau. Leider muß ich ihn in seiner kriminalistischen Selbstschätzung stören. Ich lege im Beweis Nr. 35 die Num­mer 162 der „Dresdener Neuesten Nachrichten“ vom 18. Juni 1905 bei, auf de­ren 4. Seite unter der Überschrift „Ein König der Schwindler“ über eine Verhandlung vor dem Königlichen Landgericht berichtet wird. Ein „alter, abgefeimter und gemeingefährlicher Verbrecher namens Zerabek hat­te 32 Betrügereien begangen und sich dabei den Namen Karl May beigelegt. Er bekam nach mehrstündiger Beweisaufnahme 8 Jahre Zuchthaus, 3300 Mark Geldstrafe und 10 Jahre Ehrverlust. Und das ist nicht der einzige Fall. Ich bin im Stande, mehrere nachzuweisen. Und wem habe ich das zu verdanken? Herrn Lebius und ähnlich gesinnten Leuten, die mich in hunderten von Zeitungen derart schildern, daß die Verbrecherwelt geradezu darauf geführt wird, sich bei ihren Missetaten meinen Namen beizulegen. Es ist das ein Skandal ganz ohne gleichen!

Zu der unwahren Behauptung, daß ich in meiner Vaterstadt Zeugen bearbeitet habe, sage ich der Wahrheit gemäß, daß diese Zeugen, die ich gar nicht kannte, sich mir freiwillig angeboten haben. Sie warnten mich, mir die Lebius’schen Verfolgungen noch länger gefallen zu lassen. Der Vernehmung der hier auf Seite 3 genannten Zeugen sehe ich mit Genugtuung entgegen.

Sollte das Kammergericht wirklich entschieden haben, daß es nicht gleichgiltig sei, wer beleidigt wird? Oder ist das auch ein Lebiusscher Bluff? Bestände diese Entscheidung wirklich, so Gnadegott den armen Vorbestraften! Sie müßten sich lebenslang alles gefallen lassen

und könnten nie wieder in die Höhe kommen. Das wäre ja ganz unmenschlich!

Die Wahrheit dessen, was auf Seite 4 erzählt wird, daß die Pollmer durch namhafte Geldunterstützung „umgefallen“ und zu mir „hinübergezogen“ worden ist, bestreite ich. Sie hält zu ihm, und sie steht in seinem Sold. Er hat ihr seit Januar monatlich 100 Mark gegeben, bis September, also 900 Mark. Da war sie in Dresden, hatte sich ausgegeben und kam in dieser Not zu mir. Ich borgte ihr 300 Mark gegen Schuldschein, wie jedem anderen Hilfsbedürftigen. Lebius wirft mir vor, daß ich die Pflicht habe, sie zu unterhalten. Falls ich diese Pflicht aber erfülle, klagt er mich an, diese Frau als Zeugin gegen ihn zu kaufen. Also: Ernähre ich sie, so bin ich ein Schurke gegen ihn, ernähre ich sie nicht, so bin ich ein Schurke gegen sie; folglich bin ich ein Schurke, ich mag sie ernähren oder nicht.

Was aber hat er für ein Recht, für eine Pflicht, ihr Geld zu geben? In welcher Absicht tat er dies? Hat er so viel übrig, wie er ihr zahlt? In der Untersuchung darüber, daß er Krügel 2000 Mark versprochen habe, behauptet er, er habe ja gar nicht soviel versprechen können, weil er nicht soviel besitze, und der Pollmer verspricht er eine jährliche Rente von 1200 Mark und hat ihr schon 1100 Mark gegeben! Und wer bezahlt dieses Geld? Etwa er? Steht nicht etwa im Kassenbuche der G. m. b. H. „Der Bund“ deutlich zu le­sen: „200 Mark Vorschuß für Frau Pollmer?“ Wird die Pollmer etwa von dieser G. m. b. H. unterhalten, damit ihrem Redakteur Lebius nichts geschehen kann? Er behauptet, im Interesse der Pollmer zu handeln. Konnte er dies nicht tun, ohne sie um ihre Rente, ihren Namen, ihre Stellung, ihre Pretiosen und ihre Wahrheitsliebe zu bringen? Mußte er sie zu sich nach Berlin zerren? Mußte er nicht, wenn er wirklich die göttliche Berufung als Retter der Pollmer hatte, ehrlich Mann gegen Mann zu mir kommen, um mir seine Vokation vorzulegen und die Sache in Ruhe zu besprechen? Und was die Hauptsache ist: Besaß die Pollmer in Wirklichkeit „berechtigte Interessen“ gegen mich? Und wenn sie sie besaß, konnten sie nur in dieser rohen, jeder Bildung hohnsprechenden Weise vertreten werden? Und wenn es wahr wäre, daß Lebius wirklich von ihr beauftragt worden wäre, ihre Interessen zu vertreten, besaß sie denn das Recht, diesen Auftrag keinem andern als nur diesem Manne zu erteilen, der einen so unerhörten Mißbrauch damit trieb? A. besitzt einen Hund. Er beauftragt den B., diesen Hund zu prügeln. B. aber prügelt den Hund nicht nur, sondern er sticht ihm die Augen aus und

zerschmettert ihm die Beine. Er wird wegen Tierquälerei angezeigt. Kann er freigesprochen werden, weil er behauptet, im Auftrage und im berechtigten Interesse des A. gehandelt zu haben? Gewiß nicht! Nun, A. ist die Pollmer; B. ist Lebius, und der gemarterte Hund bin ich!

Was die Erwähnung der Rente auf Seite 5 betrifft, so ist keine Lebiussche Spitzfindigkeit im Stande, es unwahr zu machen, daß diese Rente wirklich eine reine freiwillige war. Die Pollmer hatte nichts zu fordern, keinen Pfennig. Wenn ich ihr trotzdem für Lebenszeit jährlich 3000 Mark sicherstellte, so geschah das aus reiner Güte, aus reiner Menschen­freundlichkeit. Und jeder vernünftig Denkende wird die Bedingung, die ich hieranstellte, für ganz selbstverständlich halten. Lebius wäre wohl der Allerletzte, der ihr trotz ihrer unaufhörlichen Feindseligkeit die 3000 Mark weiterzahlte!

       

Was den Lebius’schen Schriftsatz vom 30. August 1910 betrifft, so habe ich über ihn einstweilen folgendes zu sagen:

Seite 1, dritte Alinea: Daß Lebius von der Redaktion des Dresdener sozialdemokratischen Blattes beauftragt worden sei, mich zu interviewen, ist nicht wahr. Übrigens schon einmal nachgewiesen. Siehe Beilage V.

Ich habe damals nicht in Prag geweilt, sondern wirklich im Süden. Er hat meine Karte von Arco aus gekommen.

Daß ich Lebius gebeten habe, zu mir zu kommen, ist nicht wahr, sondern er wünschte das und schrieb es mir. Siehe seinen Brief auf Sei­te 3 die­ser Schrift.

Daß ich andere Dinge mit ihm vorhatte, ist nicht wahr. Ich hatte gar nichts mit ihm vor. Ich wollte ihn loswerden. Ich wollte ihn gar nicht sehen.

Daß ich mit Dittrich zusammen im Zuchthause gesessen habe, ist nicht wahr.

Daß Dittrich nur seinen Namen auf das Titelblatt zeichnen mußte, ist erfunden. Das Buch ist von Dittrich geschrieben worden, nicht von mir. Der Kupferstecher Härtner, ein Neffe Dittrichs, hat am 22. März 1911 vor dem Amtsrichter Musäus in Dresden beeidet, daß Dittrich der Verfasser ist. Lebius war dabei und hat es gehört. Außerdem gebe ich in Beweis Nr. 36 ein Exemplar dieses Buches, auf dessen Vorblatt Dittrich selbst bestätigt, daß es von ihm geschrieben ist.

Daß ich ihn in Radebeul empfangen habe, lediglich um ihn zu „bitten“, den Verlag der Broschüre zu übernehmen, daß ich ihm ein „glänzendes Geschäft“ versprochen habe, daß er 300 Mark zahlen sollte etc. etc., das alles ist nichts als Erfindung. Ich wußte, daß dieser Mann seine Gesinnungen wie oft gewechselt hatte, und daß er nichts als nur Schulden besaß. Er wäre der Allerletzte gewesen, dem dieses Buch angeboten worden wäre. Geradezu ein Wahnsinn aber wäre es gewesen, wenn ich, wie er behauptet, sein Blatt hätte kaufen oder mich beteiligen wollen. Er sagt, die ganze Angelegenheit sei in den Ak­ten 3. P. 53/05 Dres­den festgelegt. Da stehen nur seine Behauptungen, bewiesen aber hat er nichts.

Man lese seinen Brief vom 12./7. 04 auf Seite 7 dieser Schrift. Da bietet er sich an für die Broschüre, obgleich ich ihn, wie auf Sei­te 6 zu lesen ist, bereits abgewiesen hatte. Trotz dieser Abweisung bietet er sich abermals an und verlangt sogar, echt Lebius! ein Darlehn dazu! Am 8. Au­gust (siehe Sei­te 8) bittet er um 3—6000 Mark, macht hierfür alle möglichen Versprechungen, sagt aber von der Broschüre, die ich ihm angeblich angeboten haben soll, kein einziges Wort. Das ist doch wohl Beweis!

Der angebliche, jetzt in Berlin lebende Schriftsteller, ein gewisser Kurt Weiße, jetzt Redakteur an den „Dresdener Neuesten Nachrichten“, wird von Lebius sehr oft gebraucht, wenn es gilt, sich hinter jemand zu verstecken. Ich habe ihn kürzlich in einer andern Sache, aber auch gegen Lebius, gerichtlich vernehmen lassen, und er hat beeidet, daß die Lebius’schen Behauptungen über ihn unwahr seien. Lebius war von der Vernehmung dieses Zeugen unterrichtet und hat am Tag vorher an ihn geschrieben. Auch ist er bei der Mutter dieses Zeugen gewesen und hat ihr eine sehr gute Stelle für ihren Sohn angeboten.

Daß ich den Vorwurf der Erpressung gegen Lebius immer wieder erhebe, nicht nur in sozialdemokratischen, sondern auch in dutzenden von anderen Zeitungen, soll er durch Vorlegung dieser Zeitungen beweisen!

Auch diejenigen „zahlreichen sächsischen Zeitungen“, für die ich Artikel geschrieben und gesagt haben soll, es schwebe gegen ihn eine Untersuchung wegen Erpressung, Betrugs und sonstiger Schwindeleien, soll er vorlegen. Ich kenne keine einzige.

Mein befriedigtes Rachegefühl habe keine Grenzen gekannt, als er erfuhr, daß sein Blatt infolgedessen eingegangen sei. Sonst kommt es nur den unbefriedigten Rachegefühlen zu, keine Grenzen mehr zu kennen; bei Herrn Lebius aber ist das auch den befriedigten gestattet, wie man

sieht! Sein Blatt soll bald meinetwegen und bald meiner Frau wegen eingegangen sein. Bald sagt er, ich habe ihn kaput gemacht, bald behauptet er, durch meine Frau kaput gemacht worden zu sein. Er zwang dadurch meine Frau, ihn zu verklagen. In seiner Klagebeantwortung sagte er dann: Diese Behauptung kann gar nicht von mir stammen, weil sie zu sinnlos ist, denn ich bin ja gar nicht kaput! Siehe Beilage D.

Ich soll ihn in Berlin öfters antelephoniert haben, um ihn zu verhöhnen und ihm anzukündigen, daß ich ihn brotlos machen werde. Wer so etwas Unsinniges behauptet, muß es auch beweisen können. Ich kann nämlich gar nicht telephonieren und habe es niemals getan. Meine Gehörnerven sind so empfindlich, daß ich die Nebengeräusche viel lauter höre als die Stimme und diese also absolut nicht verstehen kann.

Ich und meine Frau, wir sollen Artikel im „Vorwärts“ gegen ihn geschrieben haben. Er beweise es! Es ist niemals geschehen.

Wir sollen uns in den Vorwärtsprozessen als Zeugen gegen ihn angeboten haben. Durch die Vorwärtsbriefe auf Seite 20 und 21 dieser Schrift, die Originale in Beilage R, ist erwiesen, daß uns dies gar nicht eingefallen ist.

An dem Tage, an dem ich mit Lebius im Café Bauer war, soll ich persönlich in der Vorwärtsredaktion gewesen sein. Dieser Tag war der 2. oder 3. Sep­tember. Wie diese Briefe beweisen, haben wir aber erst am folgen­den 1. Ok­tober erfahren, daß Lebius eine Klage mit den Sozialdemokraten hat. Und nach vollen sechs Monaten hatten wir diesen Leuten noch nicht einmal geantwortet! Was für ein Mensch ist der, der uns da eine „Falle“ vorwerfen kann!

Der Zeuge Dittrich wird abgelehnt, ganz selbstver­ständlich, weil da die höchst belastenden Dinge zum Vorschein kämen, die ich in dieser Schrift von Seite 29 an beschrieben habe. Ich bitte da nachzuschlagen und auch die Beweise T, U und V zu öffnen.

Es ist mir von großer Wichtigkeit, daß er auf Sei­te 2 die­ses Schriftsatzes die Geständnisse macht, daß er zu der Pollmer gekommen ist, um sich Prozeßmaterial zu verschaffen und daß er ihr eine monatliche Rente von 100 Mark versprochen hat. Hoffentlich sieht er ein, daß er sie nun auch wirklich zahlen muß. Wenn er hier sagt, daß er ihr diese Rente nur für den Bedürftigkeitsfall versprochen habe, so entgegne ich, daß er an anderer Stelle die Zahlung für den Fall versprochen hat, daß ich sie ihr nicht zahle. Siehe den inkriminierten Brief. Das Letztere gilt. Die erzwungene Verpfändung der Juwelen war schon

deshalb eine Barbarei, weil die Bedürftigkeit auch ohne sie erwiesen werden konnte. Denn wenn Lebius von einem Werte dieser Sachen „von vielen Tausenden“ Mark redet, so ist das auch eine jene Aufbauschungen, die ihm so oft und staunenswert gelingen.

Daß die Erklärungen der Pollmer falsch und erpreßt sind, ist nicht wahr. Daß sie vollständig freiwillig und wohlüberlegt gegeben wurden, haben Rechtsanwalt Schäfer, Weimar, am 14. November 1911, Rechtsanwalt Netcke, Dresden, am 22. März 1911 und Rechtsanwalt Thiele, Blasewitz, am 23. März 1911 beeidet. Daß Rechtsanwalt Thiele als Zeuge ausfalle, weil sein Schwiegersohn auf meine Kosten studiert hat und mir zur Dankbarkeit verpflichtet ist, ist wieder eine der Ungeheuer­lichkeiten des Herrn Lebius. Rechtsanwalt Thiele ist nämlich noch so jung, daß er selbst beim besten Willen wenigstens noch 15 Jahre zu warten hat, ehe es für ihn möglich ist, Schwiegervater zu werden.

Herr Lebius schreibt auf Sei­te 3 sei­nes Schriftsatzes mit ganz erstaunlicher Aufrichtigkeit: „Es war also mein höchstes Interesse, zu verhindern, daß auf meine Kosten Frieden geschlossen wurde. Er hat also gehandelt aus Rücksicht auf seine Kosten und auf sein Interesse. Er war gegen jeden Frieden zwischen mir und meiner geschiedenen Frau, der ihm keinen Nutzen brachte. Mit anderen Worten: er war fest entschlossen, der Frau Pollmer nur dann zu helfen, wenn es für ihn von Vorteil war. Darum mußte er verhindern, daß Fräulein vom Scheidt als die Pollmersche Abgesandte es zu einem Friedensschlusse zwischen den beiden Geschiedenen bringe. Darum mußte er sich beeilen, Fräulein vom Scheidt derart gegen mich einzunehmen, daß sie von allem weiteren Verkehr mit mir absah. Darum mußte er einen Brief an sie schreiben, der sie vor mir warnte. Darum teilte er ihr gleich am Anfange dieses Briefes mit, „daß er sehr schlechte Erfahrungen mit mir gemacht habe“, denn hierdurch mußte ja in ihr der Gedanke entstehen, daß auch sie derartige schlimme Erfahrungen mit mir machen werde. Damit diese Befürchtung nicht nur wahrscheinlich, sondern ganz sicher in ihr erweckt werde, mußte gleich auf der zweiten Zeile des Briefes der Superlativ aller Bösartigkeit gezeichnet werden, nämlich daß ich ein geborener Verbrecher sei. Darum mußte er in diesem Briefe sagen, daß ich ihrer Freundin die Rente entzogen habe, nicht aber, daß er die Veranlassung sei. Darum mußte er sagen, daß er die Pollmer schon mit mehreren hundert Mark unterstützt und ihr sogar eine lebenslängliche Rente versprochen habe. Verschweigen aber mußte er, daß diese Unterstützung, die vom April bis mit November, also volle acht Monate zu reichen hatte, nur armseli­ge 200 Mark betrug und daß sein Rentenversprechen -

Rentenversprechen keinen Pfennig wert war, weil er es nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Weise gegeben hatte. Sagen mußte er ihr auch, daß er sich gerichtlich mit mir geeinigt habe und es ihm also nicht möglich sei, sich meiner Geschiedenen anzunehmen, solange sie sich wohl befinde. Darum habe er von ihr verlangt, daß sie ihre Schmucksachen versetze, weil das nach außen den Eindruck macht, daß sie sich nicht wohlbefinde, und er sie also „retten“ darf. Hierauf zählt er fünf Anwälte auf, die er der Pollmer zu ihrer Rettung zur Verfügung stellt. Es ist sogar ein Geheimer Justizrat dabei, um Fräulein vom Scheidt zu imponieren. Und falls auch das keine Wirkung haben sollte, so ballt er am Schluß beide Fäuste und bedroht beide, das Fräulein und die Frau, mit Privatbeleidigungsklagen. Hieran fügt er noch den letzten, materiellsten Druck, indem er andeutet, daß er durch „seinen“ Syndikus, den obengenannten Geheimen Justizrat Ueberhorst, bereits Schritte vorbereiten ließ, um wieder zu „meinem“ Gelde zu kommen! Das klingt ganz wie Jupiter: „Meinen Syndikus!“ Alle Wetter! Wenn Herr Lebius einen Geheimen Justizrat als „meinen Syndikus“ besitzt, was ist er da für ein großer, großer Mann! Von da an konnte es Fräulein vom Scheidt nicht mehr einfallen, selbst im Träume nicht, noch einmal zu „dem May“ zu gehen, um Versöhnung zu erbitten! Leider aber hatte Lebius mit seiner letzten Zeile den beabsichtigten Eindruck des ganzen Briefes vernichtet. Das waren die Worte, „um zu meinem Gelde zu kommen!“ Das waren lumpi­ge 200 Mark, für volle acht Monate! Und um das einzuklagen, bedurfte es der „Vorbereitung von Schritten“? Und zu diesen Schritten war kein Anderer fähig als grad „mein Syndikus“, der Geheime Justizrat Ueberhorst? Die­se 200 Mark nannte Herr Lebius erst „Unterstützung“! Und trotzdem dann „sein“ Geld! Unterstützungen nimmer man doch nicht wieder! Noch viel weniger klagt man sie ein! Und für die­se 200 Mark drohte Herr Lebius mit einem Zahlungsbefehl auf 300 Mark! Und zu diesem Zahlungsbefehl hatte es der vorbereitenden Schritte eines Lebiusschen Geheimrates bedurft!

Indem Fräulein vom Scheidt sich das Alles überlegte, kam sie zu den Entschlusse, sich nicht nach Herrn Lebius, sondern nach dem „geborenen Verbrecher“ zu richten: Sie schickte mir den Brief!

Als ich ihn gelesen hatte, sah ich ein, daß sie gar nicht anders hatte handeln können. Dieser Brief ist ein Meisterstück! Aber ein lebiussisches! Die Pollmer wäre mit Freuden in dieses Netz geflogen, und das war es ja, was berechnet wurde. Die feinfühlende und scharfblickende Diva aber durchschaute den Verfasser und tat alles, ihm sein Opfer zu entziehen. Es ist ihr leider nur für kurze Zeit gelungen!

Lebius fährt auf Sei­te 3 seines Schriftsatzes fort, daß es seine Absicht gewesen sei, mich und die Pollmer unter den Druck der öffentlichen Meinung zu bringen. Das war es aber doch gerade, was sie ihm verboten hatte. Sie selbst sagt es, und alle Zeugen bestätigen es, daß sie ihm untersagt hat, etwas zu veröffentlichen, weil sie sonst Gefahr laufe, ihre Rente zu verlieren. Und grad das, grad das hat er getan! War das etwa im „Pollmerschen Interesse“ gehandelt? Stellt ihn das in den Schutz des 193. Paragraphen? Wo er eingesteht, daß die Pollmer eher zu Grunde gehen sollte, als daß er den Frieden ohne seinen Vorteil zustande kommen ließ! Er klagt ja auch in den nächsten Zeilen darüber, daß eine Einigung zustande gekommen ist und daß die Pollmer dabei Erklärungen über ihn und sein Verhalten abgegeben hat. Mußten diese Erklärungen denn partout gegen ihn sein? Und brauchte er sie zu fürchten, falls er ein gutes Gewissen besaß?

Er behauptet weiter, ihr 300 Mark bar zugewendet zu haben. Sie aber sagte bei ihrer Vernehmung am 14. November 1911 in Weimar wörtlich aus: „Vor etwa zwei Jahren hat Lebius von mir die Rückzahlung von 300 Mark verlangt, obgleich er mir damals im ganzen nur 200 Mark gegeben hatte. Er drohte mir auch wegen dieser Summe mit einem Zahlungsbefehl. Siehe Beweis Nr. 24. Er begründet diese Mehrforderung damit, daß sie zuweilen bei ihm gegessen habe! In dem inkriminierten Briefe und auch anderweit geberdet er sich, als ob er ihr die 200 Mark geschenkt habe. Nun stellt sich heraus, daß er sich Darlehnsquittungen geben ließ, um das Geld später einklagen zu können. Schließlich verlangt er sogar Geld dafür, daß er sie zum Essen eingeladen hat. Wie er gerade in Beziehung auf dieses Geld sich brüstet und mit Unwahrheiten um sich wirft, geht daraus hervor, daß er in der erstinstanzlichen Verhandlung behauptet, daß er ihr monat­lich 100 Mark gegeben habe, also nicht etwa bloß 200 Mark. Hierauf lobte ihn der Vorsitzende: „Daß Sie der Frau monat­lich 100 Mark geben, ist ja sehr edel!“ Worauf ich einfiel: „Das ist ja alles nicht wahr! 200 Mark hat er ihr aufgezwungen, und jetzt soll sie sogar 300 Mark wieder zurückzahlen!“ Siehe Beweis Nr. 32.

Ich soll die Pollmer als irrsinnnig bezeichnet haben. Das ist nicht wahr. Schrotts sollen mir Pollmersche Briefe nach Radebeul gesandt haben. Das ist ebenso unwahr.

Was die Zeugen Meyer, Dittrich und Achilles betrifft, so behaupte ich, daß Lebius bei ihnen gewesen ist und ihnen ihre eidesstattlichen Versicherungen vorgeschrieben hat. Daß dies geschehen ist, geht schon aus der Gleichheit der Anfänge hervor. Übrigens weise ich sowohl Frau

Achilles als auch Frau Dittrich als Zeuginnen zurück. Sie sind nicht einwandfrei, sondern gegen mich erbittert. Frau Achilles ist jenes langnamige „Karnickel“, welches mit ihrer Liebe zu mir wie eine „Löwin“ gekämpft hat und nun, da ich eine Andere genommen habe, diese Andere als „Scheusal“ betrachtet. Und Frau Dittrich ist jene Turnlehrerswitwe, welche den Todestag ihres Mannes als den schönsten Tag ihres Lebens betrachtete. Meine erste Frau sollte ihr einst in meiner Abwesen­heit 800 Mark geben; sie hätte das wohl auch getan, ohne es mir zu sagen, aber meine jetzige Frau, damals meine Sekretärin, duldete es nicht, weil es unehrlich gegen sie sei. Ferner wiesen Plöhns die Besuche dieser Frau streng zurück. Und endlich verführte die Turnlehrerin meine damalige Frau, heimlich Gelder zu ihr zu bringen, für welche sie ein Sparkassenbuch anlegte. Plöhns erfuhren das und hielten es als aufrichtige Freunde für ihre Pflicht, es mir mitzuteilen. Da mußte diese Frau das Geld hergeben. Aus allen diesen Gründen ist sie nicht fähig, eine wahre, ungetrübte Aussage über mich resp. meine jetzige Frau zu machen.

Was ich über Glasermeister Beyer gesagt habe, weiß ich von wahrheitsliebenden Leuten. Diese behaupten es noch heut. Daß ich nur aus reinem Zufalle nicht wieder in das Zuchthaus gekommen sei, ist eine Beleidigung, die gar nicht größer gedacht werden kann. Ich überlasse es meinem Anwalte, die hier gebotenen Schritte zu bestimmen.

Er nennt es eine „theatralische Unrichtigkeit“, daß kein Mensch das Recht habe, einem andern seine Vorstrafen vorzuwerfen. Ich gebe in Beweis 37 ein Beispiel der Auffassung, daß man nach gesühnter Tat kein Verbrecher mehr ist. Dies ist die Auffassung eines jeden gebildeten Mannes. Er behauptet: „May tut es ja auch selbst mir gegenüber.“ Das ist nicht wahr. Wollte ich Gleiches mit Gleichem vergelten, so hätte ich schon längst die mangelhafte Aufzählung seiner Vorstrafen berichtigt. Er spricht auch in dem gegenwärtigen Schriftsatze nicht davon, daß er z. B. auch in Dresden bestraft worden ist. Er ist in diesem Fache Spezialist, sagen wir: Gewohnheitsverbrecher, und verdient also Strafverschärfung. So beleidigte er in seiner Zeitung den Rechtsanwalt Bernstein in Dresden. Er wurde verurteilt, und Bernstein erhielt das Recht zugesprochen, das Urteil veröffentlichen zu lassen. Er verzichtete aber darauf, weil er nicht wünsche, daß sein Name öffentlich neben dem des Lebius stehe!

Es ist nicht wahr, daß ich durch die Zentrums- und sozialdemokratische Presse unterstützt worden bin. Diese Unwahrheit ist um so größer, als ich niemals für irgend ein sozialdemokratisches Blatt Mitarbeiter gewesen bin. Diese Unwahrheit ist wissentlich, ist sogar berechnet. Er bezeichnet mich und meine Frau als „Genosse“ und „Genossin“ May, um glauben zu machen, daß wir Sozialdemokraten seien. Er mag die sozialdemokratische Zeitung bringen, deren Mitarbeiter ich gewesen bin, und wäre es auch nur für eine Zeile!

Ferner mag er beweisen, daß ich selbst jene Broschüre verfaßt habe. Er mag zeigen, wann und wo ich mich mit Christus verglichen und als das edelste und größte Genie der Jetztzeit hingestellt habe. Er spricht von „angeblichen Zuschriften“, die das „Tollste an Selbstverhimmelung darstellen, was es gibt.“ Er behauptet, daß ich diese Briefe gefälscht habe und fordert ihre Vorlegung. Wohlan, es sieht zwar wie Prahlen aus, wenn ich die Wirkung meiner Schriften nachweise, aber Lebius zwingt mich dazu: Ich gebe in Beweis Nr. 38 und 39 die von ihm geforderten Originale und auch noch 500 Stück darüber.

Seite 4 sei­nes Schriftsatzes behauptet er: „Die Darstellung, als wenn May allegorische Reisebeschreibungen verfaßt hätte, ist erst neueren Datums.“ Das ist nicht wahr. Sie sind stets allegorisch gewesen und ich habe das nie geleugnet. Aber stärker betonen mußte ich es, als Leute vom Charakter des Herrn Lebius es ableugneten, um mich als Lügner und Schwindler hinzustellen. Da war ich gezwungen, nun auch laut zu erklären, daß ich nur symbolisch schreibe. Aber trotz dieser Symbolik habe ich nicht nur behauptet, sondern behaupte auch noch heut, alle diese Reiseabenteuer selbst erlebt zu haben. Wer das nicht begreift, dem fehlt es eben an Einsicht, über mich und die Aufgaben, die ich mir gestellt habe, zu urteilen.

Was den bei den Akten befindlichen Brief an den Verlagsbuchhändler Langenscheid betrifft, so sticht sich Lebius hiermit in das eigene Fleisch. Langenscheid, den ich gar nicht kannte, schickte mir den von ihm herausgegebenen Band Manolescu. Er fragte mich, ob ich gesonnen sei, ihm einen zweiten Band dazu zu schreiben. Ich war erstaunt über diese mehr als sonderbare Zumutung und schickte ihm sein Buch zurück. Hierzu schrieb ich den Brief, von dem Lebius sagt, daß er bei den Akten liege. Ich werde bei der Verhandlung bitten, ihn sehen zu dürfen. Das, was ich da geschrieben habe, kann nur für, nicht aber gegen mich sprechen.

Ich kann mich nicht erinnern, schon zwei Tage nach unserm Friedensschluß an die Staatsanwaltschaft I einen Lebius beleidigenden

Brief gerichtet zu haben. Ich bezweifle auch sehr, daß die Staatsanwaltschaft ihn diesem Herrn vorgezeigt hätte. Ich beantrage, daß Lebius ihn vorzuzeigen hat. Sodann soll ich unter dem Pseudonym Moenanus heftige Angriffe gegen ihn erhoben haben. Das ist eine wissentliche Unwahrheit, denn er ist Journalist, und jeder erfahrene Journalist weiß, daß unter Moenanus ein Aachener Chefredakteur schreibt.

Was den Indianer Brant Sero betrifft, so habe ich ihn nicht nur auf der Dresdener Völkerwiese aufgesucht, sondern sogar seine nicht unbeträchtlichen Schulden bezahlt. Die Quittungen liegen bei meinem Anwalte. Das tat ich aus Interesse für die rote Rasse. Ich wollte diesen Mann vor Konflikten mit der Polizei bewahren, habe aber doch nicht verhindern können, daß er dann in Berlin doch noch vor den Untersuchungsrichter geführt worden ist. Lebius behauptet, daß dieser Rote ein Gelehrter sei, daß er zweiter Vorsitzender einer kanadischen geographischen Gesellschaft sei, daß er alle amerikanischen Indianerhäuptlinge kenne usw. Ich glaube nicht daran. Ein ehrenhafter Indianer läßt sich niemals für Geld sehen; das duldet sein Stolz nicht. Es ist nachzuforschen, ob Brant Sero wirklich der ist, für den er sich ausgibt. Er hat etwas gegen mich geschrieben, ganz im Lebius’schen Sinne, und hierbei eine ganz erstaunliche Unwissenheit verraten. Lebius will das nicht etwa selbst verfaßt, sondern nur in das Deutsche übersetzt haben. Ich ließ Brant Sero in Berlin vernehmen. Hierbei stellte sich heraus, daß von diesen beiden guten Bekannten einer gerade so klug war wie der andere und daß der Rote von dem Weißen bezahlt worden war. Brant Sero ist nämlich seit seiner Jugend nicht mehr in Amerika gewesen!

Ich fordere, mir die „Berge von Zeitungen“ vorzulegen, in denen ich Stimmung für den Prozeß zu machen versuchte.

Es soll mir im Jahre 1905 gelungen sein, ihn durch einen „solchen Schwindel“ bankerott zu machen. Ich verweise bei dieser immer wiederholten, bewußten Unwahrheit von neuem auf Beilage D, wo er in seinem eigenen Schriftsatze sagt, daß sei lächerlich, denn er sei ja gar nicht bankerott gewesen! Kennzeichnend für ihn!

Daß Lebius Bettelbriefe an meinen Freund, den Kommerzienrat Pustet in Regensburg geschickt hat, ist von Frau Pollmer bestätigt worden. Siehe ihre Erklärung vom 14. Fe­bruar 1910, siehe Seite 102 dieser Schrift. Und wenn sie sich 1500 Mark hat borgen müssen, so ist es doch klar, daß er die Schuld daran trägt. Es wäre doch nicht nötig gewesen, wenn sie nicht durch ihn ihre Rente verloren hätte.

Ich habe niemals erklärt, daß mein Verleger zahlungs­unfähig sei.

Seite 5, zu 1., der Verlagsbuchhändler Bechly. Lebius mag die „Fülle von Prozessen“ aufzählen, durch welche ich Bechly „aufs fürchterlichste drangsaliert“ habe. Er mag zeigen, welche „Prozesse“ (plural) ich zurückgezogen habe. Und er mag beweisen, daß ich die Prozeßkosten bezahlt habe. Ich bin nämlich bei alledem gar nicht persönlich dabei gewesen. Die neueste Erklärung hat Lebius von Bechly nur durch falsche Darstellung herausholen können. Ich gebe im Beweis Nr. 40 drei Postkarten, die Bechly an mich schrieb. In Nr. 1 teilt er mir mit, daß man neuerdings bei der Behörde gegen Lebius etwas zu haben scheine, jedenfalls sei man bei der politischen Polizei nicht gut auf ihn zu sprechen. In Nr. 2 sagt er, daß er Lebius einen Brief schreiben werde, den er sich nicht träumen lasse, und daß er ihm Ohrfeigen anbieten werde. In Nr. 3 ge­steht er mir zu, daß Lebius (jedenfalls infolge dieses groben Briefes und der angebotenen Ohrfeigen) an ihn geschrieben habe und ihn wieder für sich einfangen zu wollen scheine. Na, das ist nun geschehen; er hat ihn wieder eingefangen!

Was den Zeugen Kahl betrifft, so soll Lebius die Prozesse nennen, durch deren Androhung ich ihn gefügig gemacht haben soll. Ich habe Kahl in anderer Sache am 15. Sep­tember in Ueberlingen am Bodensee vernehmen lassen. Er hat seine Aussagen eidlich erhärtet. Es sei hiervon nur einiges, weniges erwähnt:

1.Lebius sage wissentlich Falsches, Unwahres.

2.Lebius verleitete ihn zur Lüge, zur falschen Aussage.

3.Lebius hat gesagt, May müsse kaput gemacht werden, weil er als Zeuge gegen ihn benannt sei.

4.Lebius wollte die Berliner Professoren Lieszt und Kahl übertölpeln, gegen May.

5.Lebius habe gewaltig mit seinen forensischen Talenten geprahlt.

6.Lebius sagte, May müsse totgemacht werden; alles an­dere sei nur Beiwerk.

In Beziehung auf die Behauptung, daß ich Karl 3000 Mark gezahlt habe, erklärte er mir, daß seine Schwägerin das nicht gesagt habe und fügte eidlich hinzu:

7.Es ist nicht wahr, daß Herr May mir solche Summen bezahlt oder angeboten hat.

Das Protokoll dieser Zeugenvernehmung lege er als Beweis Nr. 41 bei.

Der Zeugin Achilles habe ich kein Darlehnsanerbieten machen lassen, sondern es war von ihrem Bruder die Rede. Der war ein

armer, aber fleißiger, braver Mann und bat mich brieflich um Geldunterstützung und Kleidung, weil er durch sie seine ganzen Ersparnisse verloren habe.

Daß ich Krügel „mehrfach“ nach Dresden kommen ließ, ist nicht wahr, Krügel kam damals nicht als Zeuge in Betracht. Es ist weder von mir, noch von meinen Anwälten irgend jemand „gezwungen“ worden, Erklärungen gegen Lebius zu unterschreiben. Daß ich eine „Scheinklage“ erhoben habe, ist nicht wahr. Daß ich die feste Absicht gehabt habe, mich zu vergleichen, ist nicht wahr. Daß Krügel einen Falscheid geleistet habe, ist nicht wahr. Kurz, diese ganze Darstellung ist unwahr. Ich bitte, Lebius anzuhalten, diese seine Behauptungen zu beweisen.

Daß ich ganz besondere Angst vor meiner Schwester habe, ist mehr als Unwahrheit; das eigentlich richtige Wort will ich nicht schreiben. Grad diese Schwester ist mir immer wert gewesen. Er suchte sie auf, wie er die Pollmer aufsuchte, um Prozeßmaterial gegen mich zu gewinnen, bekam aber keins. Und er suchte sie auf, um seine Zahlungsverpflichtungen gegen die Pollmer loszuwerden. Er wußte nämlich, daß ich viel auf sie gab und forderte von ihr, mich zu überreden, der Pollmer ihre Rente wieder zu geben. Das tat sie aber nicht. Er ging von der Schwester fort, ohne das Geringste erreicht zu haben. Und nun kommt er mit seinen Unwahrheiten! Vierzig Jahre lang habe diese Schwester für mich nicht existiert! Und nun nach seinem Besuch bei ihr habe ich ihr gleich eine Jahresrente von 1200 Mark gewährt! Das ist — — nicht mehr Unwahrheit, sondern Schlimmeres! Diese Schwester war mein Gast in Dresden, als sie ihren Hebammenkursus absolvierte; mehr brauche ich wohl nicht zu sagen. Sie hat dann gewissenhaft ihren Beruf erfüllt und redlich verdient, was sie brauchte. Zuschüsse oder irgendwelche Almosen zu nehmen, dazu war sie zu charaktervoll. Als sie älter wurde und ich der andern Schwester eine Rente zu zahlen begann, teilte ich ihr mit, daß ich nur auf ihren Wunsch warte, auch ihr dieselbe Summe zu zahlen. Sie war die Jüngere und wartete noch; aber von dem Tage an, an dem sie es wünschte, hat sie ihren Unterhalt von mir bezogen, ohne daß ein Mann wie Lebius dazu von nöten war.

Was hierauf von mir und dem Kinde erzählt wird, klingt so genau nach Lebius und Pollmer, daß es eigentlich vollständig überflüssig ist, darauf einzugehen. Dieselbe Schwester, von der soeben behauptet wurde, daß sie­40 Jahre lang nicht für mich vorhanden gewesen sei, kam zu mir und vertraute mir, dem Kinderlosen, ihr Töchterchen an, damit in meine Ehe ein wenig Sonnenschein komme. Ich war glücklich darüber, hatte das Kind lieb

und gab mir Mühe, es gegen die Roheiten meiner Frau, der Pollmer, zu schützen. Vergebens! Das Kind wurde geschlagen, mit Hunger bestraft, in den Keller gesteckt, mußte zur Strafe die kleinen nackten Füßchen stundenlang in kaltes Wasser halten, kurz es mußte sich ganz à la Marquis de Sade behandeln lassen, ohne daß ich eine Ahnung davon hatte, denn hätte es sich bei mir beschwert, so wäre noch Schlimmeres zu erwarten gewesen. Damals verkehrte die mich liebende „Löwin“ und die Witwe mit dem „glücklichsten Lebenstage“ bei der Pollmer, ohne daß ich es zu ändern vermochte, und ich hatte es fast noch schlimmer als das Kind. Da plötzlich erschien meine Schwester und erklärte mir zu meinem Erstaunen, daß sie gekommen sei, ihr Töchterchen wiederzuholen. Das Dienstmädchen hatte es verraten, wie sehr das Kind zu leiden hatte, ohne daß ich es wußte. Ich gab es hin, der Sonnenschein war verschwunden.

Jetzt nun, nach so langer Zeit, formulierte die Firma Löwin-Lebius-Pollmer eine Anzeige wegen Blutschande gegen mich. Die Betreffenden wurden vernommen. Meine Schwester und das damalige Kind, welches nun schon Mutter ist, haben den mir gemachten Vorwurf natürlich in höchster Entrüstung zurückgewiesen und die damaligen Grausamkeiten der Pollmer an das Licht gestellt.

Daß die Wulffsschen Veröffentlichungen vor den Lebiusschen geschrieben seien, ist nicht wahr. Lebius schrieb schon 1904 gegen mich; aber Wulffens „Psychologie des Verbrechens“ ist erst 1908 erschienen. Übrigens mag Wulffen Aktenstücke bringen, so viel er will, aber ob das, was er daraus schließt, das Richtige ist, das kann wohl selbst kein Lebius entscheiden. Jedenfalls ist es weder menschlich noch christlich, sondern die grausamste aller Vivisektionen, die Seele eines Menschen bei lebendigem Leibe in aller Öffentlichkeit zu zerreißen, zu zerfetzen und zu zerstückeln, damit die Schand- und Schundpresse sich an diesen Fetzen delektiere. Wenn das die Aufgabe der Kriminalpsychologie ist, so steht sie im gleichen Range mit dem Pranger und der Folter!

Daß ich noch vor 10 Jahren, also im Jahre 1900, einen „ganz gemeinen Einbruchsdiebstahl“ versucht haben soll, ist eine geradezu wahnsinnige Beschuldigung. Ich soll durch das Glasdach in den Saal gefallen und mit verstauchten Füßen dort aufgefunden worden sein. Nun hat aber dieser Saal gar kein Glasdach, und ich kann meine Füße fragen, wie ich will, sie bleiben dabei, niemals im ganzen Leben auch nur im geringsten verstaucht gewesen zu sein. Lebius war sehr besorgt, daß ich sofort zu den Wirtsleuten gehen und sie beeinflussen würde. Das habe ich aber nicht getan, sondern gewartet, bis ich mit dem Wirte Hempel im Zeugenverhör -

Zeugenverhör zusammentraf, und da hat er, wie nicht anders zu erwarten war, beeidet, daß von einem Einbruch oder von einem Versuche hierzu gar keine Rede sein kann.

Was Ilbenstadt in Hessen betrifft, so ist dieses Dorf mir und meiner Frau derart unbekannt, daß wir seinen Namen jetzt zum ersten Male hören. Wir kennen auch keine Alma Schubert und keinen Postagenten Nau. Daß meine Frau eine Karte dorthin geschrieben hat, ist nicht wahr. Hierzu kommt, daß der Zeuge Kurt Weiße hierüber in Dresden vernommen worden ist und auf seinen Eid genommen hat, daß ich niemals zu ihm behauptet habe, Lebius einen Falle gestellt zu haben.

Ich habe der Pollmer niemals gesagt, daß man mich ruinieren werde. Nie ist ein Mann wie Lebius imstande, meinen Ruin herbeizuführen. Auch habe ich niemals von der Pollmer die Unterzeichnung unwahrer Erklärungen gefordert.

Die Herabsetzung der Rente soll ich mit den Worten begründet haben: „Ich verdiene lange nicht mehr soviel wie früher. Außerdem verschlingen die Prozesse ein enormes Geld.“ Und auf Sei­te 5, oben, soll ich sie damit begründet haben, daß mein Verleger zahlungsunfähig sei, „was eine Unwahrheit ist“. Man sieht, wie er bald so und bald so sagt, um mich einer Unwahrheit zeihen zu können!

Es ist mir gar nicht eingefallen, zu sagen, daß ich die Achilles mit ein paar tausend Mark unterstützen wolle. Ich habe nur gesagt, daß ich es früher, wo sie bei uns wohnte und wir Lebius noch gar nicht kannten, vielleicht getan hätte.

Was nun noch folgt, ist Ausgeburt des Trio „Löwin-Lebius-Pollmer“. Da vereinigen sich Haß und Rache mit hochgradiger Hysterie und anderen ähnlichen Dingen. Die Schilderung des „Champagnergelages“, wie Lebius sich an anderer Stelle auszudrücken beliebt, ist unwahr. Wahr ist, daß ich nur die von mir sehr verehrte Künstlerfamilie Scheidt zu mir geladen hatte, Fräulein vom Scheidt, Kammersängerin, ihre Mutter und ihren Bruder, hochbegabter Bariton in Köln. Es sollte ein schöner Abend werden mit interessanten, ernsten Kunstgesprächen gefüllt. Da kam die Pollmer mit dem Karnickel, gänzlich uneingeladen und ungewünscht. Nun war der Abend verdorben! An Stelle des heiligen Ernstes traten Klatsch und Tratsch. Und hinterdrein wird alles umgedreht und gefälscht, wie man es braucht.

Es ist uns gar nicht eingefallen, zu sagen, daß unsere Stellung unerquicklich sei und daß wir nach Italien übersiedeln würden. Der Pollmer habe ich nur wegen ihrer Angst vor Lebius beigestimmt, das Zeugnis zu verweigern, um sich nicht zu blamieren. Von mir aus

aber verlange ich von ihr ganz das Gegenteil: Sie soll und muß aussagen! Ich will von diesen Personen los, von ihnen allen! Ich will frei sein! Und das werde ich nicht dann, wenn es Lebius und der Pollmer noch länger möglich ist, sich hinter einander und hinter den Weiberklatsch zu verstecken, sondern nur dann, wenn sie beide gezwungen sind, sich vor das scharfe Auge des Gesetzes zu stellen, ohne sich gegenseitig herauslügen zu können.

Alles, was auf dieser letzten Seite des Schriftsatzes gesagt wird, charakterisiert sich durch die vorletzte Alinea, wo meine Frau gestanden haben soll, daß sie vor der gerichtlichen Erörterung unserer Ehescheidung sehr große Angst habe. Es ist gerad das Gegenteil der Fall: Wir freuen uns auf diese Erörterung, denn sie wird endlich Klarheit bringen, jedermann den ihm gebührenden Platz anweisen und uns beide von dem Schmutz befreien, mit dem niedrigdenkende Menschen uns bewarfen.

Die am Schlusse erwähnte Broschüre eines Gymnasial­lehrers ist, genau wie die Machwerke des Indianers Brant Sero, vollständig Lebiusscher Abstammung und hat nicht den geringsten kritischen Wert.

       

Ein noch viel schlimmeres Machwerk ist die von Lebius verfaßte Broschüre „Die Zeugen Karl May und Klara May“, durch welche er mich mit einem Schlage vollständig zu vernichten gedachte. Es ist geradezu Unmenschliches, was da geleistet wird. Ich lege diese Broschüre als Beweis Nr. 42 bei. Von ihrem ganzen, entsetzlichen Inhalte sollen mich hier nur die letzten vier Seiten kümmern (von pag. 330 an: „Zur Kritik der Entscheidungsgründe“). Sie beziehen sich auf die Vernehmung der Zeugen Schrott und Kößler in Bozen. Lebius war dabei selbst zugegen. Er erkannte, daß unter der Wahrheitswucht dieser Zeugnisse sein ganzes, für die Pollmer aufgebautes Kartenhaus zusammensinken müsse, und gab sich am Ende der genannten Broschüre alle Mühe, durch eine vollständig gefälschte Darstellung die Zeugen und ihre Aussagen lächerlich zu machen und dadurch zu retten, was noch zu retten war. Der Bozener Rechtsanwalt Dr. Rudolf Schlesinger hatte der Vernehmung beigewohnt. Er bekam die Broschüre zugeschickt. Als er die letzten Seiten las, übermannte ihn der Zorn über die Gesinnung, die sich in diesen Erfindungen offenbarte. Daß eine allgemein so hochgeachtete Dame wie Frau Schrott von einem Manne wie Lebius hier öffentlich und gedruckt als „kolossal und fettgepolstert“ karikiert werden durfte, das mußte ihn empören. Er schrieb sofort eine Berichtigung wenigstens der größeren

Unwahrheiten, die Lebius sich da geleistet hatte, und schickte sie mir zu, damit man an geeigneter Stelle hierüber befinden möchte. Ich gebe diese Berichtigung hier wörtlich wieder:

Berichtigung.

Ich, gefertigter Dr. Rudolf Schlesinger, Rechtsanwalt in Bozen, habe Herrn Karl May, Schriftsteller in Dresden-Radebeul, in seiner Privatbeleidigungssache gegen Herrn Lebius bei der Verhandlung in Bozen am 23. November l. J. vertreten und erbiete mich, jederzeit zu bezeugen, daß die von Herrn Lebius über den Verlauf der Verhandlung unter

Zur Kritik der Ehescheidungsgründe

gegeben Darstellung entstellt und lügenhaft ist.

Ich stelle insbesondere richtig:

Daß eine Begrüßung zwischen Herrn Karl May und dessen Gattin einerseits, Frau Schrott, Mutter des Eigentümers des Mendelhotels Walter Schrott, und deren Tochter Henriette andererseits erfolgen mußte, war eine gesellschaftliche Notwendigkeit, da die genannten Personen seit dem Aufenthalt des Herrn Karl May und seiner Gattin auf der Mendel miteinander bekannt waren.

Was zwischen diesen Personen bei der Begrüßung gesprochen wurde — es handelte sich keineswegs um mehr als konventionelle Redensarten — entzog sich vollkommen der Kenntnis des gar nicht in der Nähe befindlichen Herrn Lebius.

Es ist eine Unwahrheit, was dieser über den Inhalt des erwähnten Gespräches mitteilt. Die wenigen Minuten, welche zwischen der Ankunft der Eheleute May vor Gericht und dem Beginn der Verhandlung lagen, wären schon wegen der Kürze der Zeit vollkommen unzureichend gewesen, die Zeugen Namens Schrott über den Verhandlungsstoff zu unterrichten, dessen Erörterung fast den ganzen 23. November in Anspruch nahm.

Die Zeugen Schrott, so bestätige ich ausdrücklich, sind ehrenwerte Leute, die hierzulande sich des besten Ansehens erfreuen und denen von vornherein jeder anständige Mensch zubilligt, daß sie unter ihrem Eid vor Gericht nichts als die Wahrheit angaben.

Die Verhandlung begann ganz richtig mit der Vernehmung der Zeugin Frau Schrott.

Unwahr ist, daß diese zugab, daß sich May mit seinen beiden Damen unter falschem Namen in ihrem Hotel aufgehalten habe.

Vielmehr gab die Zeugin an, es sei ihr nicht bekannt, unter welchem Namen sich die Ankömmlinge meldeten.

Auch gab die Zeugin nicht an, daß Karl May und seine „Geliebte“ (die Witwe Plöhn) schon am zweiten oder dritten Tage spornstreichs in einer Kutsche fortgereist seien.

Vielmehr lautete die diesbezügliche Aussage dieser Zeugin: „Herr May sei nach einigen Tagen mit der einen Dame per Wagen abgereist, da damals noch keine Bahnverbindung bestand.“

Zeugin bestätigt, nach einigen Tagen einen Brief Mays erhalten zu haben, in welchem er mitteilte, die zurückgelassene Dame sei seine Frau, im Hause der Zeugin habe sich sein Schicksal vollzogen, er müsse sich von ihr scheiden lassen, und bat, Zeugin möge sich seiner Frau annehmen, und, falls sie sich entfernen sollte, ihn sofort telegraphisch verständigen. May habe ferner geschrieben, seine Frau müsse hier (auf der Mendel) bleiben; er habe ihr aufgetragen, hier zu bleiben; es sie ihm unmöglich, mit seiner Frau weiter zu leben, nachdem sie sich ihm gegenüber so schlecht betragen habe. Frau May habe mit einem jungen Manne Verkehr, Zeugin möge, falls dieser auf die Mendel komme, May davon in Kenntnis setzen.

Unwahr ist, daß Zeugin bestätigte, daß May ihr mitteilte, sich von seiner Frau scheiden lassen zu müssen, weil diese ihn bestohlen habe.

Dagegen gab Zeugin an, nach Empfang dieses Schreibens habe sich Frau May selbst angeklagt, sie verdiene es, wenn ihr Mann sich von ihr trenne; sie habe ihm große Summen von 18 000—20 000 Fl. entwendet; sie sei böse und aufgeregt mit ihm gewesen; sie habe ihm Schriftstücke unterschlagen; ihr Mann habe sie stets gut behandelt und sie bedaure, daß sie aus der Villa Shatterhand fort müsse, wo sie so schöne Pelze und Kleider habe.

Es ist unwahr, daß Herr Lebius sich an die Zeugin mit dem Bemerken wandte: „Die geschiedene Frau May behauptet, daß Sie von May bestochen seien.“

Daher gab die Zeugin auch nicht die von Lebius behauptete Antwort.

Unwahr und erfunden ist, daß Herr Lebius, an diese Frage anknüpfend, das von ihm behauptete Gespräch mit Frau Schrott geführt hat.

Unwahr ist also, daß Herr Lebius an diese Zeugin folgende Fragen gestellt oder zu ihr folgende Äußerungen getan hat:

1)Zum mindesten steht fest, daß May Sie hat bestechen wollen. Er hat Papiergeld in die Ihnen gesandten Briefe gesteckt. Warum ergreifen Sie Partei gegen die geschiedene Frau May?

2)Sie sind eine schlechte Menschenkennerin.

3)Die Menschkenntnis der Hotelbesitzer erstreckt sich nur auf den Geldbeutel der Reisenden. Je mehr ein Gast ausgibt, desto edler ist er in den Augen der Gastwirte.

4)Darin sieht man eben, wie gutartig diese angeblich schlechte Frau ist. Selbst der Wurm krümmt sich, wenn er getreten wird, aber diese schuldlose Frau wehrte sich nicht gegen ihre Peiniger und falschen Ankläger. Sie konnte unendlich viel gegen Karl May vorbringen, aber schwieg, sie kennt ihn, vor dem der Polizeipräsident als vor einem gefährlichen Verbrecher und Hochstapler warnt, aber sie vergalt Böses mit Gutem und schwieg.

5)Ich glaube es nicht, wenn sie es aber tat, geschahen die falschen Anschuldigungen vielleicht aus gewissenen verworrenen spiritistischen Gedanken heraus. Bei der schwachen energielosen Intelligenz der geschiedenen Frau ist es auch möglich, daß man ihr ihre Schuld eingeredet hatte. Welche Frau wäre dem Verrate gewachsen gewesen, dem die geschiedene Frau zum Opfer fiel! Ihr Mann, mit dem sie 23 Jahre verheiratet gewesen, konspirierte heimlich mit ihrer besten Freundin gegen sie. Sie merkte erst nach Jahr und Tag, was gegen sie gespielt worden war.

6)Sie ist eben nicht Ihre Vertraute gewesen. Sie hatte instinktiv gefühlt, daß die Schrotts Werkzeuge ihres Mannes waren.

Es ist daher auch unwahr, daß Frau Schrott die ihr von Lebius fälschlich in den Mund gelegte Entgegnung getan hat, und daß Herr May zu der Bemerkung lachte.

Wahr ist dagegen, daß derartige Beleidigungen der Zeugen, wie sie Herr Lebius vorgebracht haben will, vom amtierenden Richter im Sinne der österreichischen Strafprozeßordnung niemals geduldet worden wären.

Es ist unwahr, daß die Zeugin Fräulein Henriette Schrott, als sie aufgerufen wurde, mit Frau May spazieren gegangen war, daß diese Zeugin die geschiedene May als eine boshafte, tückische Person schilderte und bemerkte, das Gesicht der Frau habe gewöhnlich einen teuflischen Ausdruck gehabt.

Es ist unwahr, daß Herr Lebius zu dieser Zeugin folgende Bemerkungen gemacht hat:

1)Dieses Geld wurde im Beisein und auf Veranlassung der jetzigen Frau May, die damals Mays Geliebte war, fortgenommen und zum Kaufe von Geschenken für diese Person ausgegeben.

2)Gespart, nicht gestohlen; bei der finanziellen Lotter­wirtschaft ihres Mannes hatte die Frau die sittliche Pflicht, zu sparen. Hätte sie das Geld, wie ihr Mann zu tun pflegte, verschwendet, so hätte

niemand etwas gemerkt. So sparte sie, um ihrem Mann zur silbernen Hochzeit eine Hochzeitsgabe überreichen zu können, und sie gab schließlich der Geliebten ihres Mannes dieses Geld zur Aufbewahrung. Wer darf sich erdreisten, bei dieser Sachlage von Diebstahl zu reden.

Angesehene Männer und Frauen, die mit der geschiedenen Frau jahrelang verkehrt sind, stellen ihr das beste Zeugnis aus. Sie sind mit ihr nur 3 Wo­chen zusammengewesen und verunglimpfen sie. Sie ist unbestraft, May dagegen ist ein schwer vorbestrafter Mensch.

Um die

„Berichterstattung“

des Herrn Lebius über diese Zeugenaussagen zu kennzeichnen, genügt es vollkommen, die dem amtlichen Protokoll entnommene Aussage der Zeugin Fräulein Henriette Schrott hier wortgetreu wiederzugeben:

Zur Zeit, als Karl May und Frau Plöhn auf der Mendel weilten, bin ich mit ihnen nicht bekannt geworden. Erst als Frau May allein auf der Mendel zurückblieb, fiel mir der schmerzhafte Zug auf und erfuhr ich, daß die unter dem Namen Friedrich im Hotel lebende Dame die Frau Karl Mays sei.

Da mir diese Frau wegen ihres leidenden Ausdruckes Mitgefühl erregte, habe ich mich ihr genähert und ihre Gesellschaft gesucht. Dies hatte den Erfolg, daß sie mich einmal mit in ihr Zimmer nahm und sich dort in Selbstanklagen erging. Sie sagte, sie habe gegen ihren Mann böse gehandelt, ihm Geld aus seinen Hosen entwendet, sie habe ihm verschlossene Kästen erbrochen oder erbrechen lassen und daraus Dokumente entwendet, die sie anderen Leuten ausgeliefert habe, welche einen nachteiligen Gebrauch für ihren Mann davon gemacht hatten. Und nun sei die reine Schreibweise ihres Mannes durch sie geschwärzt worden. Den genauen Wortlaut kann ich heute nicht mehr angeben, und ich habe nur den Eindruck an ähnliche Worte dieses Sinnes. Erst jetzt erkenne sie, wer ihr Mann sei, und welch edlen Charakter er habe. Frau May schien damals ganz gebrochen und von Reue erfüllt zu sein, und erbot ich mich, mich an ihren Mann zu wenden, um eine Aussöhnung herbeizuführen. Sie nahm meinen Vorschlag an und sagte mir, sie wäre gern bereit, ihr weiteres Leben an der Seite ihres Mannes zu verbringen, wenn er ihr verzeihen würde. Ich habe dann auch an Karl May meinem Versprechen gemäß geschrieben, dieser hat jedoch meiner Mutter, wie ich glaube, geantwortet, daß mir mit Rücksicht auf meine Jugend das Verständnis für diese Lage abgehe

und daß er so viel gelitten, daß er unmöglich an der Seite seiner Frau weiter leben könne.

Über Vorhalt des Briefes des Herrn Karl May erkläre ich, daß dieser von meiner Hand herrührt und dessen Inhalt den Tatsachen entsprechend ist, insbesondere, daß Frau May damals die Erwähnung machte, ihr Mann könne ihr mit Rücksicht auf das Vorgefallene keinen Glauben mehr schenken. Dieser Brief ist übrigens rein impulsiv auf Grund des Mitleids mit Frau May von mir selbst verfaßt und geschrieben worden. Als die abschlägliche Antwort ihres Mannes eintraf, war Frau May hierüber furchtbar aufgebracht und obwohl ich mich an ihre Äußerungen nicht mehr erinnere, hatte ich den Eindruck, daß sie ihrem Manne feindlich gesinnt sei. Erinnerlich ist mir, daß Frau May besonders darüber klagte, daß sie sich jetzt von ihren schönen Sachen, Pelzen etc. trennen müsse.

Seit diesem Auftritt habe ich Frau May nie mehr gesprochen. Frau May sprach sich stets über ihren Mann lobend aus. Über Spiritismus wurde nie gesprochen. Den Eindruck, daß Frau May unter einer Zwangsvorstellung leide, habe ich nie gehabt, wohl aber schwebte ihr immer vor, daß sie aus ihren angenehmen Verhältnissen heraus kommen und keine Aussicht habe, dieselben wieder zu erlangen.

Eine physische Krankheit habe ich an Frau May nicht bemerkt. Sie hustete wohl, das schien jedoch nicht von einer schweren Krankheit herzurühren.

Bezüglich der Frau Plöhn kann ich nichts angeben, da ich sie nicht kannte, und war auch von ihrer Rolle im Ehescheidungsprozeß nie die Rede. Ich weiß nichts davon, daß Frau May unter einem moralischen oder physischen Zwang auf der Mendel, oder in Bozen blieb. Ich hörte wohl davon, daß sie hierbleiben solle, und soll auch Karl May meiner Mutter geschrieben haben, er wünsche, daß seine Frau hier bleibe, sie solle für sie sorgen.

Daß Frau May äußerte, sie müsse auf der Mendel bleiben und dürfe dem Scheidungsbegehren keinen Widerstand entgegensetzen, da sie sonst ihre Unterstützung May’s verliere, ist mir nicht bekannt.

Was schließlich den für den Zweck von Herrn Lebius auch fast gänzlich negativen Verlauf — und deshalb von Herrn Lebius auch fast gänzlich übergangenen Aussagen der Zeugen: Herrn Walter Schrott, Frau Josefa Kößler, Frl. Marie Kößler betrifft, so ist nur folgendes richtig zu stellen.

Es ist unwahr, daß Herr May auf Befragen erklärt, seine Werke an alle Zeugen geschickt zu haben.

Wahr ist vielmehr, daß Zeugin Josefa Kößler angab:

„Ich habe weder von Herrn May noch von Frau Plöhn jemals Geschenke erhalten, außer einige Bücher, die aber erst eintrafen, als Frau May schon weg war.“

Es ist unwahr, daß die Zeugin Frl. Marie Kößler angab, Herrn May mitgeteilt zu haben, daß seine geschiedene Frau ihn bitten lasse, sie wenigstens als Köchin bei sich aufzunehmen, er möge sie nicht ganz verstoßen.

Wahr ist vielmehr, daß Frl. Marie Kößler folgendes angab:

Ich erinnere mich, daß Frau May die Befürchtung aussprach, ihre Mann werde bei Frau Plöhn nicht jene gute Verköstigung erhalten, die sie ihm besorgt habe, und würde sie, wenn er die Plöhn heirate, zu ihm als Köchin gehen.

Ich deponiere schließlich als Rechtsanwalt an Herrn Karl May folgendes:

Über die Vorgänge bei der in Bozen in dieser Privatklage geführten Verhandlung vom 23. No6shy;vem­ber l. Js. macht das Verhandlungsprotokoll vollen Beweis. Keine der von Herrn Lebius angeblich gestellten Fragen sind im Verhandlungsprotokoll enthalten. Der amtierende Richter hatte daher auch keinen Anlaß, dieselben als unzulässig zurückzuweisen, was wohl das Schicksal der meisten Fragen gewesen wäre, wenn sie überhaupt gestellt worden wären, weil diese Fragen sich nicht als Fragen nach Tatsachen, sondern als eine Polemik dargestellt hätten, zu welcher die Bozener Verhandlung zur Beweisaufnahme nicht bestimmt war.

Bozen, den 22. De­zember 1910.

Der Rechtsanwalt:

Dr. Rudolf Schlesinger.


gez.

Dies ist die Zuschrift des ehrlichen Bozener Rechts­anwaltes, dem ein derart geniales Fälschen und Beunwahr­heiten bisher als vollständig unmöglich erschienen war. Und in der Tat, wenn der Inhalt von nur vier Seiten dieses Machwerkes einer so langen Berichtigung bedurfte, wie viele Unwahrheiten waren da wohl in den übri­gen 331 Seiten zu vermuten!

Wenn Lebius diese Preßversündigungen nur durch den Buchhandel vertrieb, so wäre ihm doch beizukommen. Aber er versendet sie gratis und privatim an alle Stellen, wo es ihm möglich ist, mir Schaden zu bereiten, an die höchste Aristokratie, wo meine Bücher gelesen werden, an meine Freunde und Verwandten, an meine Behörden, sogar an den Gemeindevorsteher meines Wohnortes, der mir die Sache gab, damit ich

mich wehren könne. Sogar an die Zeitungen, mit denen ich verkehre, und an die Hotels, wo ich wohne, schickt er sie!

552, sage fünfhundertundzweiundfünfzig Unwahrheiten des Lebius brachte ich bis zur Sei­te 48 dieser Schrift zusammen. Ich wollte in dieser Aufstellung fortfahren, kam aber nur noch bis zu 553 und 554; da wurde mir übel vom Zählen; ich hörte auf. Hätte ich fortgefahren, wie hoch wäre ich gekommen. Welche Zahl von den kaltblütigsten Unwahrheiten und Erfindungen ist nur in seinen beiden Schriftsätzen vom 16. Juni und 30. August 1910 enthalten! Sollte es da einem nicht vor solchem Manne grauen? Um das, was man als „absolute Verlogenheit“ nennt, an ihm nachzuweisen, bedarf es da — so frage ich mich — wohl großer Anstrengung? Ich verweise da nur auf sein Verhalten in der Max Dittrichschen Beleidigungsklage gegen ihn. Ich bitte da, Sei­te 31—32 dieser Schrift nachzuschlagen. Da beleidigt er mit Lügen, gibt vor Gericht diese Lügen zu, bittet um Verzeihung und bezahlt die Kosten und bringt nach einiger Zeit ganz genau dieselbe Beleidigung mit denselben Lügen wieder und sagt, daß er damals gelogen und auch das Gericht belogen habe! Warum? Ganz einfach nur darum, weil es ihm an Geld zur Eisenbahnfahrt gefehlt habe! Also die Geldfrage genügt bei ihm für die größte Lüge, selbst zur Lüge vor Gericht! Und nun kommt aber die Hauptsache zu seiner Charakterisierung: Nämlich er hat gelogen, weil er kein Geld hatte, so behauptet er; aber doch übernahm er es ausdrücklich, die Gerichtskosten zu bezahlen. Das war also gleich wieder eine Lüge, sagen wir ruhig, ein Schwindel, denn er hatte ja eben kein Geld! Bei ihm wird immer die nächste Unwahrheit aus der vorhergehenden geboren, und so geht das ununterbrochen immer fort, von der Sei­te 2 bis ganz an den Schluß dieser meiner Schrift! Ich gebe in Beweis Nr. 43 den betreffenden Vergleich Dittrich-Lebius vom 18. No­vember 1906.

Daß er auch über seine Vorstrafen nicht die Wahrheit sagt, sondern sie verschweigt, belege ich mit Be­weis Nr. 34. Er wird da wegen Beleidigung des Rechtsanwaltes Bernstein bestraft. Diesem wird die Befugnis zugesprochen, die Verurteilung auf Kosten des Schuldigen im Amtsblatte bekannt zu machen, er lehnt das aber mit den Worten ab: „Ich verzichte auf die Bekanntmachung der Verurteilung des Lebius, weil ich nicht will, daß mein Name mit dem des Lebius verbunden in die Zeitung gebracht wird“.

So! Das ist Herr Lebius! Nun denke man sich eine Frau Pollmer! Die ihn nicht kennt, von seinen Unwahrheiten umgart und festgehalten, ihm vertraut und von ihm derart umnebelt wird, daß es

ihr schließlich ganz unmöglich ist, seine selbstsüchtigen Interessen von den ihrigen zu unterscheiden! Ein Mann, der vor Gericht eingestanden hat, daß von ihm vor Gericht um nur wenigen Geldes wegen sehr straff gelogen und diese Lüge dann wieder umgelogen wurde! Und eine Frau, die um des Geldes wegen ihren Mann jahrzehntelang belog und betrog, um dieses Geldes willen von ihm geschieden wurde, und sich nun mit Lebius und Konsorten vereinigt, um den Raub, den sie zurückerstatten mußte, gewaltsam und gegen alles Recht wieder an sich zu reißen. Sieht man diese beiden Menschenkinder so neben einander stehen, dann wird man alles begreifen, was man vorher nicht begreifen konnte, sogar die „Wahrung berechtigter Interessen!“ Einst versagte ich ihm die 3—6 und 10 000 Mark, die er von mir verlangte. Jetzt ist seine Zeit gekommen. Er rechnet mit mir ab. Und wer wird die Rechnung bezahlen? Wer bezahlt sie schon jetzt durch Not und Sorge und Kummer? Nicht ich, sondern sein Opfer, die Frau Pollmer!

1911, den 3. De­zember.Karl May.

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