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XIV. Quellen


Mays ›Studie‹ ist aber weitaus mehr als das individuelle Dokument einer qualvoll gescheiterten Ehe. Denn natürlich haben ex-post-Betrachtungen über eine langjährige Lebenspartnerin immer auch die Qualität einer Projektion. Der letzte, der entscheidende, der schmerzvolle Blick zurück zählt. Frühere Phasen des Glücks werden denunziert und nur noch als Anlaß zur Scham darüber gesehen, wie man bloß einem solch schrecklichen Irrtum unterliegen konnte. Unbewußt verläuft ein Prozeß, in dem früheres Glück zur Illusion erklärt und als nur scheinbares Glück entwertet wird. Das öffnet Raum für Projektionen; genauer gesagt: für Männerphantasien.

   Zunächst einmal lassen sich in Mays Wertung zeitlose Männerphantasien über die kastrierende, sinnliche Frau entdecken, wie sie bereits in den Bibelgestalten von Salome, Ruth, Judith und Esther, in Figuren wie Medea und den Erinnyen sowie in dem Phänomen der Hexenverfolgung nachweisbar sind: als Abwehrkonstruktionen männlicher Angst vor der erotischen Frau.550

   Wie zeitlos gültig bis heute die Dämonisierung von Sexualität schlechthin, insbesondere aber die der Frau, ist, belegt (unfreiwillig) eine Anmerkung von Stolte zu der ›Studie‹, und zwar merkwürdigerweise im Zusammenhang mit der Mayschen Formulierung, die sich in keiner Weise auf erotische Abhängigkeiten bezieht, nämlich, ihm sei eine Unterstützung seiner Geschwister von Emma streng verboten worden: »Seine [Mays] erotische Hörigkeit als Mann ist wohl eben dasjenige, was gemeint ist, wenn unaufhörlich von den ›Pollmerschen Dämonen‹ die Rede ist. Leidenschaftliche sexuelle Anziehung und Faszination als ›dämonisch‹ zu empfinden, liegt ja gewiß nahe.«551 Gewiß? Ist das keineswegs: nur wenn dieselben psychischen Grundstrukturen wirksam wären wie bei May, wenn dieselben Verunsicherungen bei Definition und Leben der männlichen Rolle im Spiele wären, könnte man von ›Gewißheit‹ reden, die sich allerdings nur allzu leicht aufdrängt: denn auch der zitierte Artikel im ›Spiegel‹, in dem die neuesten psycho-biologischen Theorien über die Naturgeschichte der Vergewaltigung vorgestellt werden, trägt noch im Jahr 2000 den Titel: ›Dämonen der Begierde‹.552

   Das Frauenbild Mays und seine Bearbeitung weisen aber einige Züge auf, die den mythischen Bereich überschreiten und deutlich auf das 19. Jahrhundert verweisen: die auffällige Koppelung von lesbischer Liebe mit aggressiver Frauenbewegung; die Rolle von Suggestion und Spiritismus als Machtmittel bei der sexuellen Eroberung durch die Beutejägerin Frau; der Kampf um die wirtschaftliche Dominanz und die finanzielle Unabhängigkeit der Frau; das Bemühen um Psychologisierung und Wissenschaftlichkeit.

   1929 gab der Sexualforscher Magnus Hirschfeld das Werk ›Sittengeschichte des Weltkrieges‹ heraus, an dem auch zwei Personen mitwirkten,


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die Mays Lebensweg gekreuzt hatten: Prof. Dr. Friedrich Salomon Krauss aus Wien und Staatsanwalt Dr. Erich Wulffen, Dresden. Von welch hohem ethisch-moralischen Rang (im Vergleich zur platten biologistischen Betrachtungsweise der Jetztzeit) dieses Werk ist, mag ein Satz aus der Einleitung verdeutlichen: »Und nun ein paar Worte über Krieg und Geschlechtsleben. Sie sind absolute Gegensätze, und einem Mann von einiger Kultur wird es sicherlich unvorstellbar erscheinen, die Frauen eines eroberten Landes zu notzüchtigen.«553

   In dem Kapitel zur Moral vor und während des Ersten Weltkrieges wird die geradezu revolutionäre Verschiebung in den Beziehungen zwischen den Geschlechtern hervorgehoben, die insbesondere auch das Verhältnis zur Sexualität betroffen habe. Die gemäß den Keuschheitsbegriffen des Bürgertums in ein mystisches Dunkel gehüllte Sexualität sei zur Jahrhundertwende durch eine mächtige Geistesströmung, eine Art erotischer Aufklärungsbewegung, aus der Verdrängung befreit worden: sozusagen eine Überkompensierung des früher künstlich unterdrückten Trieblebens. Die Frauenemanzipation und die Tendenz der erotischen Befreiung stehen ebenso wie die wirtschaftliche Gleichstellung der Frau - tatsächlich erst verwirklicht im Weltkrieg durch Teilhabe an der Produktion - in engster Verbindung. Und noch etwas: zwar hätte die Emanzipationsbewegung des 19. Jahrhunderts ohne das kriegsbedingte Erfordernis, Frauen am Wirtschaftsleben teilnehmen zu lassen, nicht zum Erfolg geführt. Dennoch hätten die Frauenrechtlerinnen des 19. Jahrhunderts ihre Bedeutung, da sie Vorkämpferinnen der Befreiung von den konventionellen Fesseln der Moral gewesen seien: Fürsprecherinnen der erotischen Freiheit, deren Konsequenzen sie für sich auch praktisch zogen. Zitiert wird auch das grundlegende Werk von Hirschfeld über Homosexualität aus dem Jahr 1914, der der homosexuellen Frau eine hervorragende Bedeutung für die Selbständigkeitsbewegung der Frau beimaß.


Dürfen wir diese [die Frauenbewegung] natürlich nicht als ausschließlich oder auch nur vorwiegend auf urnischen [= homosexuellen] Elementen basierend ansehen, so sind doch die Zusammenhänge zwischen ihr und der weiblichen Homosexualität vielfache und intime, indem die Urninden [= lesbische Frauen], ihren besonderen Naturanlagen entsprechend, sich als Vorkämpferinnen und Bahnbrecherinnen der weiblichen Unabhängigkeit vom Manne betätigen.554


Auch für die Bedeutung des weiblichen Sadismus in der Emanzipation wird eine Beweisführung gesucht und die Herrschsucht des Weibes als Ursache seiner Emanzipationslüsternheit dingfest gemacht:


Alle Versuche zur Erweiterung der weiblichen Machtsphäre entspringen dem Verlangen nach Beherrschung des männlichen Geschlechtes in irgend einer Form. Das ist von einzelnen klar denkenden und fühlenden Frauen sehr wohl erkannt worden,


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wird E. F. W. Eberhard zitiert555 und, gleichermaßen pessimistisch, festgestellt: »Die wütenden Ausfälle gewisser Frauenrechtlerinnen gegen das männliche Geschlecht sind notorisch.«556

   Als wegweisend für den Umsturz der Moral des 19. Jahrhunderts wird die wissenschaftliche Forschung auf dem Gebiet des Sexuallebens gegen Ende des 19. Jahrhunderts aufgeführt, und als einige der ersten wirksamen Rufer im Streite um die Befreiung von sexuellen Vorurteilen werden die Namen Krafft-Ebing, Havelock Ellis, Forel, Freud, Magnus Hirschfeld, Iwan Bloch, Lewandowski, Erich Wulffen u. a. genannt, zu denen auch Friedrich S. Krauss mit seinen ›Anthropophyteia‹ gezählt werden muß.

   Alles dies habe die nach der bürgerlichen Moral zur Passivität, höchste weibliche Tugend der Frau in der Liebe, verdammte Frau befreit; tatsächlich sei das männliche Wunschbild der erotischen Passivität und des angedichteten Anlehnungsbedürfnisses der Frau lediglich eine Übertragung der wirtschaftlichen Hörigkeit der Frau auf die Welt des Sexuellen und Moralischen gewesen. Die neuen Frauentypen nach der Jahrhundertwende werden von dem Sittengeschichtler Curt Moreck in drei Kategorien eingeteilt: die Grande-dame, die Halbjungfrau (demi-vierge) und der Lulu-Typus.

   Marie Hannes, das frei denkende Mädchen, wäre danach dem Typus der Halbjungfrau zuzuordnen, die nämlich per definitionem die Schranken der Moral achte, im Schoße der bürgerlichen Familie bleibe und ihre physische Unberührtheit als Ausweis der Heiratsfähigkeit hüte: »Ihre Sinnlichkeit aber überflutet bereits die Dämme einer Moral, die sie als überholt erkennt.«557

   Emma dagegen wäre der klassische Vorkriegstypus der Lulu, literarische Personifikation der übermächtig gewordenen Triebe.


Sie ist, wie ihr Schöpfer Wedekind sagt, ›abgeklärt und jeder Hemmung bar‹, die Frau, die sich an keine erotische Konvention mehr kehrt, das aus passivem Lustobjekt zum unersättlichen Dämon gewordene Weib, das sein ihm bis jetzt verweigertes Recht auf freie Liebeswahl fordert.558


Da ist er wieder, der Dämon, und auch die emanzipatorische Lesbierin, die männerbeherrschende Furie, die um Befreiung aus wirtschaftlicher Hörigkeit kämpfende Frau fehlen nicht. Der Aufbruch in die wissenschaftliche Eroberung der dunklen Erdteile der Seele und der Sexualität, der aufklärerische Gestus - Karl May erweist sich in seiner ›Studie‹ als typischer Vertreter seiner Epoche, zu der auch ein Werk wie ›Geschlecht und Charakter‹ von Otto Weininger aus dem Jahr 1903 gehört. In diesem Buch geißelt er, voll Haß und Selbsthaß, die »›unmoralischen und lasterhaften‹ Frauen«,559 und, so eine Kommentatorin,


gestaltete darin gleichsam mit Besessenheit das Bild einer heldenhaften Männlichkeit, die gegen die Niedertracht des Weibes ankämpft, das den blinden Instinkten ihrer Natur ausgeliefert ist (...) Neben den Frauen rechnete Weininger


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auch gleich noch mit den Juden ab. Er glaubte erkannt zu haben, daß die für ihn typisch weiblichen Charakterzüge wie Unehrlichkeit, Materialismus und Verschlagenheit das Resultat der Verinnerlichung einer jahrtausendelangen Unterdrückung waren.560


Weininger, selbst Jude, nahm sich nach Vollendung des Werkes, 23jährig, das Leben.

   Allein der Spiritismus, das Reich des Übersinnlichen, fehlt noch, jene Modeerscheinung des wilhelminischen Zeitalters. Als »geheimes Gesellschaftsspiel der Oberen im Dunkel der Macht«,561 so hat Klaus Theweleit die von einschlägiger Betätigung kaum geprägte ›Homosexualität‹ des Eulenburg-Kreises um den deutschen Kaiser gedeutet, zu dessen stabilisierenden Elementen auch spiritistische Sitzungen unter Einbeziehung von Magnetiseuren gehörten, von denen Moltke eindrucksvoll brieflich berichtet hat. »Die Sphären von Okkultismus und Analverkehr werden benutzt, die Übertretung, die die Mächtigen sich genehmigen, zu intensivieren (...) Es ist der Gebrauch von Macht, der die Lust abwirft.«562 Eine Deutung von Überschreitungen konventioneller Sexualmoral und der Grenzen der naturwissenschaftlich faßbaren Welt, die mit Mays Wertung von Emmas ›dämonischem‹ Macht- und Unterwerfungsstreben in verblüffendem Einklang steht.

   Auch Peter Gay, einer der größten Kenner der Sittengeschichte des 19. Jahrhunderts, hat hierzu erhellende Ausführungen gemacht: in seinen psychoanalytisch orientierten Forschungen zur Sittengeschichte des 19. Jahrhunderts stellt er die durch Tagebuchaufzeichnungen überlieferte mehrjährige Werbung des 29jährigen Juristen Otto Beneke um die 18jährige Marietta Banks aus einer Patrizierfamilie englischen Ursprungs in Hamburg in der Zeit von November 1841 bis zum Tag der Eheschließung im Oktober 1845 vor, als exemplarisches Einzelschicksal sozusagen. Wenn auch diese Werbung, typisch für den großbürgerlichen Stand, mit der proletarischen Eroberung Emmas durch May ca. dreißig Jahre später wenig gemein hat, liefert dieser Einblick doch erstaunliche Parallelen: Beneke fühlt sich von Marietta magnetisch angezogen, so notiert er, und: »›Entweder M. hat mich verzaubert, oder ich war vorher v. Suzette behext an sie gebannt. (...) Nun plötzlich (...) läßt ihr Zauber urkräftig nach.‹«563 Diese Ausdrucksweise, dem Reich des Übersinnlichen entlehnt, erlaubt es Beneke, so Peter Gay, sich als willenloses Spielzeug von Mächten zu geben, die er nicht beherrschen, ja, nicht einmal ermessen konnte.

   Nach den zunächst oberflächlichen Begegnungen mit Marietta kommt es Ende November 1841 zu einem intimeren Treffen, bei dem er Marietta inmitten ihrer hochansehnlichen Familie bei der Näharbeit antrifft; sie sagt wenig und errötet oft, was Beneke zu folgender Analyse treibt: »›Dies zarte Erröthen ist eine ihrer charmantesten Eigenschaften; nicht allein sieht es allerliebst mädchenhaft aus, sondern es ist auch ein farbiger Beweis von der


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Bewegtheit ihrer Seele, - indem sie oft gänzlich ohne äußern Anlaß erröthet.‹«564 Beneke betreibt exzessive Selbstbeobachtung, angstvollen Voyeurismus und seelische Zergliederung jeder einzelnen der Reaktionen von Marietta: »Mit einem Wort«, schreibt Gay, »Otto Beneke war besessen von Marietta Banks.«565 Gesteigert noch durch die jahrelange Unterdrückung seiner erotischen Wünsche und mit allen Ängsten dahingehend ausgestattet, auf Grund beruflichen Mißerfolgs kein angesehener Heiratskandidat zu sein ... Natürlich ist für Beneke, als er das allegorische Bild eines Schachspiels zwischen dem Teufel und einem Jüngling analysiert, der Teufel die Verkörperung der Lust am Bösen; die Schachfigur der zum Teufel gehörigen Königin ist »›der Menschen mächtigste, allgemeinste Triebfeder zum Bösen, des Teufels glücklichstes Verführungsmittel:  S i n n e n l u s t ,  eine schöne reizende verlockende Frauengestalt, die Schale der Berauschung darbietend.‹« Der Schutzengel aber ist die Liebe. So muß der gegen den Teufel schachspielende Jüngling gewinnen. »Denn ›wo  E h r e  wacht‹ und Liebe ihn umflattert, muß der Mensch den schlimmsten Verführungen des Satans siegreich trotzen.«566 Marietta, trotz aller gebotenen Zurückhaltung, ist ebenso natürlich handfest genug, den Zauderer endlich, 1844, zum ersten Kuß zu verleiten und im April 1845 eine Verlobungsentscheidung herbeizuführen.

   Spontan erinnert man sich an die - nicht aus der ›Studie‹ stammenden - Worte Mays über die erste Begegnung mit Emma Pollmer, wie er sie in seiner stilisierenden Selbstbiographie schildert.


Er [der ›Nickel‹ von früher] saß so still und bescheiden am Tisch, beschäftigte sich sehr eifrig mit einer Häkelei und sprach fast gar kein Wort. Das gefiel mir. Dieses Gesicht errötete leicht. Es hatte einen ganz eigenartigen, geheimnisvollen Augenaufschlag. Und wenn ein Wort über die Lippen kam, so klang es vorsichtig, erwägend, gar nicht wie bei andern Mädchen, die Alles grad so herausschwatzen, wie es ihnen auf die Zunge läuft. Das gefiel mir sehr.567


Hier wie dort das gleiche Bild: Das errötende, zurückhaltende Mädchen mit dem geheimnisvollen Augenaufschlag bei der Handarbeit, ein wesentlich jüngeres Mädchen, das in zauberischen, machtvoll-obsessiven Bann schlägt, mit der Folge der Fremd- wie auch der quälenden Selbstbeobachtung des werbenden bzw. des besiegten Mannes. Engel und Teufel, böse Sinneslust, der Kampf mit diabolischen Mächten - May, der aus dem Proletariat aufsteigende Bürger, hatte seine Wurzeln ganz offensichtlich in der Mitte des 19. Jahrhunderts.

   Diese Identität zwischen individueller und kollektiver Stellungnahme zu den Herausforderungen, die der Umbruch der Jahrhundertwende auf allen gesellschaftlichen Feldern stellte, war sicherlich eine der wichtigsten Bedingungen für Mays literarische Erfolge: denn seine Welt der Reiseerzählungen sparte das angstbesetzte Thema der Geschlechtsliebe, zu dem ihm lediglich Stichworte wie ›Untreue‹ und ›Ehebruch‹ einfallen wollten, bewußt


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aus.568 Zusammenfassend und mit zahlreichen Nachweisen führt Peter Gay zu dem kollektiven Bild der Frau im 19. Jahrhundert aus:


Soviel ist sicher: Kein anderes Jahrhundert hat die Frau so konsequent, so programmatisch und so nackt wie das neunzehnte als Vampir, als Kastriererin, als Mörderin geschildert. Und die bekannte Dialektik von  a c t i o  und  r e a c t i o  war fraglos kennzeichnend für die Zeit: An der Aktivität der Feministen kristallisierten sich die Ängste der Männer, so wie umgekehrt die männlichen Ängste richtungweisend für die Aktivität der Feministen waren.569


Dennoch sei diese Erklärung nicht ausreichend, denn die Einstellung des 19. Jahrhunderts zu der auf ihre Rechte pochenden Frau sei stark unterschiedlich gewesen:


Der Antifeminismus, ich wiederhole es, war nicht allein ein Symptom von Kastrationsängsten. Er beruhte ebensosehr auf Unkenntnis wie auf unangebrachter Ritterlichkeit und nicht zuletzt auf einem ängstlichen Festhalten an der Tradition - also auf anderen Arten der Furcht. Er bestand, mit einem Wort, in Versuchen der Anpassung an sich verändernde Anforderungen. Die Sphingen Stucks und die Mannweiber in  P u n c h ,  die Delilas Gautiers und die Drachen in den  F l i e g e n d e n  B l ä t t e r n  bewohnten sehr verschiedene ästhetische Universa, aber sie gehörten in ein und dieselbe psychologische Welt.570


Daß auch May auf die in Emma geradezu klassisch repräsentierten Herausforderungen seiner Zeit mit Angst und Aggression reagierte, bewegt sich mithin im gesamtgesellschaftlichen Rahmen; eine ergänzende Fortschreibung der bereits vorhandenen Charakteranalysen Wollschlägers würde vermutlich belegen können, daß May auf Grund seiner individuellen seelischen Struktur so reagieren mußte: eine Untersuchung, die allerdings von Berufeneren zu leisten wäre. Im Rahmen dieser Arbeit soll lediglich der Frage nach Mays zeitgenössischen Quellen zu seiner ›Studie‹, soweit er nicht nur aus eigener Lebenserfahrung schöpfte, nachgegangen werden. Denn die hohe Übereinstimmung zwischen Zeitströmung und individueller Wertung legt nahe, daß May, wie alle Künstler, seismographisch genau auf diejenigen gesellschaftlichen Erschütterungen reagierte, die das spannende 19. Jahrhundert prägten. Eine Zeit im übrigen, die nicht nur auf dem Gebiet der Seelenforschung und der Sexualität weitaus revolutionärere Fortschritte zeitigte als beispielsweise die nur scheinbare Entwicklung im 20. Jahrhundert: der Weg von der spießig-erstickenden Restauration der 50er Jahre hin zur Talkshow-Freizügigkeit von heute gaukelt fortschreitende Befreiung durch Erkenntnis ja nur vor; tatsächlich ist das frühere Schweigegebot nur durch ein Redeverbot zu Inhalten ohne Unterhaltungswert ersetzt worden, ohne daß sich eine Vermehrung des wesentlichen Wissens und dessen Internalisierung feststellen ließen.

   May selbst jedenfalls gibt deutliche Hinweise, daß er sich mit den ihm zur Verfügung stehenden Forschungsarbeiten seiner Zeit beschäftigt hat. Wann


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immer auch in Mays ›Studie‹ etwas in Anführungszeichen steht, handelt es sich um ein Zitat; in der ›Studie‹ setzt er, wie bereits ausgeführt, den falsch geschriebenen Namen »Nscho-Nschi« regelmäßig in Anführungszeichen, weil er Emmas Unterschrift zitiert; erwähnt er »das Strohmännle«, dann nahezu ausschließlich in Anführungszeichen, weil dieser Ausdruck von Max Welte herrührt (Studie, S. 859; in der Folge als Zitat: Studie, S. 876, S. 916, 927, erstes Zitat; beim zweiten Ausdruck Strohmännlemenschen auf S. 927 hat er die Anführungszeichen ausnahmsweise vergessen). Den Namen des »nackten Zimmers« setzt May immer in Anführungszeichen, teilweise mit einem vorangesetzten sogenanntes, weil es sich eben um eine Namensgebung Emmas handelt.

   Und so laden auch die Anführungszeichen im zweiten Teil der ›Studie‹ um die Begriffe: »Weib als Bestie« (S. 888), »Dämon im Weibe« (S. 893) »Furie im Weibe« (S. 893) und »Bestie im Weibe« (S. 893) zur Nachforschung nach dem Ursprung des Zitats ein. Einen bedeutsamen Hinweis auf die Quelle gibt May in seiner Selbstbiographie, als er über seine zweite Frau Klara spricht:


Wenn man berechtigt gewesen ist, Bücher über das Thema »die Bestie im Weibe« zu schreiben, so könnte ich mich wohl verpflichtet fühlen, dem gegenüber ein Buch zu veröffentlichen, welches den Titel »Der Himmel im Weibe« führt.571


Hierzu bemerkt Hainer Plaul, daß es sich bei dem - in der Selbstbiographie ja ebenfalls in Anführungszeichen gesetzten - zitierten Buchtitel ›Die Bestie im Weibe‹ um ein Werk von Carl Felix von Schlichtegroll (1862-1946) handele, Beiträge zur Geschichte menschlicher Verirrung und Grausamkeit, 2 Bände zu je 323 bzw. 314 Seiten, Dresden 1903, 2. Auflage 1905.572

   Carl Felix von Schlichtegroll, ein belesener, kultivierter Mann mit masochistischer Veranlagung, stammte aus einer Gelehrtenfamilie und war zunächst Sekretär von Sacher-Masoch. Sodann veröffentlichte er, seine Erfahrungen aus jener Zeit zusammenfassend, ein Werk mit dem Titel ›Sacher-Masoch und der Masochismus, litterar-historische und kultur-historische Studien‹, Dresden 1901, und begann eine Laufbahn als Unterhaltungsschriftsteller, Übersetzer sowie als wissenschaftlicher Autor (u. a. auch für die ›Anthropophyteia‹, wie bereits erwähnt). Unter dem Titel: ›Die Venuspeitsche‹ veröffentlichte er insgesamt vier Novellen, die die göttliche Grausamkeit der Frau und die Lust des Mannes an Schmerz und Unterwerfung preisen, von denen die 1901 erschienene Novelle ›Die Hexe von Klewan‹, 2. Auflage 1903, den ersten Band bildet. 1902 folgte die Novelle ›Ulrich von Liechtenstein‹, in der es tatsächlich um die Macht geht, die Ulrichs Herrin, die Gräfin von Pfannenberg, über ihn ausübt. In einer zeitgenössischen Rezension aus dem Litterarischen Echo Nr. 15 von 1902 heißt es zu diesem Werk: »Schließlich aber ist man, wie bei der ›Hexe von Klewan‹ froh, wenn man das Buch schließen darf; auf gesunde Kreaturen kann eine so raffinierte Schilderung weiblicher Geilheit und männlicher Liebes-


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tollheit nur abstoßend wirken.«573 Kein Wunder, daß sein Verleger diese verkaufsfördernde Kritik in seine Verlagsreklame am Ende des 2. Bandes von der ›Bestie im Weibe‹ aufgenommen hat.

   Als Band III folgte ›Satans Töchter‹, zu denen der Verlagsreklame einfiel: »Die beiden Frauengestalten, denen das Buch seinen Titel verdankt, sind in ihrer skrupellosen Energie, in der Leidenschaftlichkeit und der Zügellosigkeit ihrer Natur mit Fug und Recht dem Dämonenreiche entstammende Geschöpfe zu nennen.« 1908 folgte als Band IV des Novellenzyklus ›Die Venuspeitsche‹ ›Die Wölfin‹, Leipzig. Das Cover zeigt eine Wölfin mit Menschenkopf in mystisch-vollmondbeglänzter Landschaft, vor ihr liegt ein entblößter Jüngling, aus dessen Brust Blut strömt; erzählt wird die Geschichte der historisch verbürgten Anna Joseph Terwagne, einer Frau in den Strudeln der Französischen Revolution.574

   Schlichtegroll bestätigt in seinem im August 1900 formulierten Vorwort zur ›Hexe von Klewan‹ die von nachfolgenden Erforschern der Sittengeschichte der Jahrhundertwende vorgenommenen Deutungen dieses wichtigen historischen Zeitabschnittes auf geradezu programmatische Weise: Zwar rechne er mit Widerspruch gegen seine Novelle, aber seine Charaktere seien keineswegs Ausgeburten einer zügellosen Phantasie, es seien Typen, wie sie das Leben in seiner bunten Mannigfaltigkeit biete und so alt wie das Menschengeschlecht selber. Da sie existierten, hätten sie auch das Recht auf Beschreibung, denn etwas nicht zu wissen, sei weder nützlich noch mache es tugendhaft. Zwischen den Geschleahtern bestehe ein dauernder Kampf, Liebe genannt, dessen Ziel die Unterjochung des anderen sei. Da das Liebesgefühl beim Weibe intensiver sei als beim Manne, seien auch seine Auswüchse gewaltsamer und monströser. Mysticismus und Sinnlichkeit seien genau so eng verbunden wie Wollust und Grausamkeit. Die vita sexualis eines jeden Menschen gebe dabei die tiefsten Aufschlüsse über seinen Charakter und seine Person. Bislang habe die Kirche jedes Suchen nach Erkenntnis und Forschung verhindert, jetzt aber habe die Wissenschaft, insbesondere die Naturwissenschaft, das Bewußtsein von der Tyrannei der Kirche erlöst; sie, die Wissenschaft, werde die Religion der kommenden Geschlechter sein, und mit ihr werde ein neues Sittengesetz entstehen.

   Es wundert nicht, daß seine Heldin, die Gräfin Severa Ossowski, eine durch mehrere Eheschließungen emporgestiegene Barbierstochter (sic!), Dämon, Furie, Vamp, eine lustvoll-grausame Herrscherin, nebenbei auch noch Schwarze Messen im Namen Gottes mit dem Ziel, Frauen zu emanzipieren, feiert. Den Männern, die ihre Frauen beherrschen, die sie schlagen, die sich dem Alkohol ergeben, die Frauen finanziell (durch Verschwendung der den Ehefrauen gehörenden Mittel, die sie verwalten dürfen) ruinieren und sie betrügen, ja, sie sogar töten lassen, wenn die verlassene Liebste schwanger wird und Forderungen stellt: diesen Männern soll und muß der Teufel ausgetrieben werden. Eine Weiberherrschaft entsteht, finanziert


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durch das den Männern abgenommene Vermögen und stabilisiert durch religiöse Versammlungen sowie brutale Strafaktionen an Männern bis hin zur tödlichen Kastration.

   Schlichtegroll, der in der Figur des der Heldin verfallenen Egon Trostkirchen sensibel genau alle Reaktionen auf die ihm zugefügten Entwürdigungen und den Schmerz beobachtet, feiert die Dämonin, die geradezu einen Klassiker der Jahrhundertwende darstellt. Er fürchtet sie nicht, im Gegensatz zu den erschreckten Bürgern, die alles in Frage gestellt sehen, an das sie glaubten. Severas Programm lautet:


(...) die Männer waren alle gleich - nach Genuss trachtend, und doch nicht werth, dass man ihnen Genuss gewährte! Stolz - hochfahrend, ein Geschlecht, das zu beherrschen wähnte und im Grunde doch nur Sclaven ihrer Sinne, und so lange sie schmachteten, winselnd und demüthig, gleich Hunden, die die Peitsche gefühlt. Sie hatte die Macht der Sinne kennen gelernt, sie hatte erfahren, dass der, dessen Leidenschaften entflammt sind, leicht zu Boden gerissen wird. Das hatte ihre Herrschsucht entflammt, ihre Grausamkeit gestachelt - das hatte sie schließlich in das schwärmerische Bewusstsein versetzt, sie sei berufen, das Weib am Manne zu rächen, ein Bewusstsein, dem sie opferte, in dem sie die, die ihr nahten, unlöslich an sich zu ketten trachtete, um sie dann zu vernichten.575


Klingt ein wenig wie Mays Emma-Porträt ...

   Mays Frauen-Gegenbild wird ebenfalls zitiert, wenn auch Schlichtegroll aus sexuellen Motiven, nämlich der Lust an der Unterwerfung, diesen klassischen Mädchen-Typus ablehnt: Trostkirchen liest die Aufzeichnungen seines bereits verblichenen Vorgängers, der vor der verschlingenden Severa kurzfristig in eine Verlobung mit Bronislawa geflüchtet war, und erfährt:


Wie trostlos, wie langweilig! Bronislawas Mutter war eine Deutsche. Sehr sittsam, sehr brav! alles Regel und Convenienz! die personificirte eheliche Pflicht. Und die Tochter - je länger ich sie sah, desto mehr schien sie mir der Frau Mama zu gleichen. Wie mich das anwiderte. Teufel! diese süsse Miene! stets ergebene Sanftmuth! zum verrückt werden das. Ich fing an, mich nach Severas Rohheit zu sehnen! mochte sie brutal sein - immerzu (...) Nicht zu leugnen, es gewährte einen süsseren Kitzel als Bronislawas sanfter Augenaufschlag. (...) Immerzu an sie denken. Je mehr ich es thue, um so langweiliger wird Bronislawa mir. Stets Ruhe - immer sanft, selbst wenn ich heftig werde. Hol der Henker diese Taubenseelen. Ich ertrage es nicht. Rausch will ich - Glut, Lärm, wenn es sein soll, nur nicht dies ewige Einerlei!576


1903 erschien Schlichtegrolls, von seinen in den Novellen ausgedrückten Gefühlen natürlich nicht unberührtes, Sachbuch ›Die Bestie im Weibe‹, und es befand sich in Mays Bibliothek, in Mays Verzeichnis katalogisiert unter den Nummern 1119, 1120, zunächst einsortiert unter Nr. 2, Naturkunde, Unterbegriff Anthropologie b), Seele und Geist, auf S. 6 des Verzeichnisses.577


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   Dieses Verzeichnis war ein Hilfsmittel, das das Auffinden von Büchern zu einem bestimmten Themenkreis erleichtern sollte; zunächst stellte May einen Plan der fünf in den Jahren 1903/05 existierenden Bücherschränke auf und numerierte regalweise die dort stehenden Bücher durch, die je nach Verwendungshäufigkeit in bequemer Griffhöhe oder ganz oben im Regal standen. Der Plan weist Nummern bis 1756 usw im zweiten Schrank oberstes Regal auf.

   Folgerichtig erscheinen in dem eigentlichen Verzeichnis öfters Dubletten: Ein Buch zum Themenkreis ›Seltene Waffen‹, Nr. 1752, ist sowohl in der Rubrik Nr. 4, ›Krieg, Jagd, Hippologisches‹ (S. 9 des Verzeichnisses) als auch unter Nr. 15, ›Kunst‹, Unterabteilung: ›Kunstgewerbe‹ (S. 68 des Verzeichnisses) aufgeführt. Ein Werk wie ›Kunst und Geschichte‹, Nr. 1876, läßt sich sowohl unter Nr. 15, ›Kunst‹, 1) Allgemeines (S. 62 des Verzeichnisses), finden als auch unter Nr. 6, ›Geschichte‹ (S. 34 des Verzeichnisses). Wenn Bücher, wie auch Angelologie und Dämonologie, jeweils unter Theologie und Occultes vermerkt, verschiedene Themenkreise berührten, wurden sie eben mehrfach, bis zu dreimal wie bei dem Buch Nr. 1548 ›Zum Rechte der Schutzflehenden bei Homer‹ unter ›Geschichte‹, ›Prophetie‹ und ›Juristik‹, in das Verzeichnis aufgenommen.

   Und dann eine Entdeckung: die Abteilung Nr. 11, ›Juristik‹.578 Zunächst sind dort klassische juristische Werke aufgeführt, auch praktische Handbücher für den Hauskauf, das Gesinderecht, Testamentabfassung, sehr viel strafrechtliche Literatur. Als letztes dieser klassischen juristischen Literatur nachträglich angefügt: ›Die Gesetze Hammurabi's‹, Nr. 2015.

   Dann, nach einer Lücke, folgt eine gesonderte Zusammenstellung:


Die Bestie im Weibe 1119. 1120. [auch unter ›Anthropologie‹ geführt]

Sittlichkeitsverbrechen 1121. [auch unter ›Anthropologie‹ geführt]

Naturrecht oder Verbrechen 1124. [erstmals verzeichnet]

Die Rechte der Schutzflehenden bei Homer 1548. [auch unter ›Geschichte‹ und ›Prophetie‹ geführt]

Das hypnotische Verbrechen u. s. Entdeckung 414. [auch unter ›Occultes‹ geführt]

Ehre und Spiritismus vor Gericht 410. [auch unter ›Occultes‹ geführt]

Geschäftsordnung für die K[öniglich-]S[ächsischen] Justizbehörden 2038.

Sachregister hierzu 2039. [beide erstmals, mit veränderter, steilerer Handschrift eingetragen]579


Wenn May alle diese Bücher (auch) unter ›Juristik‹ aufführte, dann bedeutet das, daß er diese Bücher im Zusammenhang mit einem juristischen Verfahren für wichtig gehalten haben muß. Der einzige Sachzusammenhang, der sich aufdrängt, ist das gegen May durch sächsische Behörden geführte Ermittlungsverfahren wegen Meineids und die in diesem zeitlichen Zusammenhang gefertigte ›Studie‹ ›Frau Pollmer‹. Aus welchen anderen Gründen sollten Werke über Homosexualität, Spiritismus, Hypnose und das dämonische Wesen der Frau gemeinsam mit der Justizgeschäftsordnung Sachsens


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unter ›Juristik‹ eingeordnet sein? Dieser Zuordnung scheint allerdings Hans Wollschlägers Anmerkung, daß May sein Bibliotheksverzeichnis vermutlich 1903 aufgestellt und 1905 ergänzt habe, entgegenzustehen.580

   Gerade die in derselben Abteilung in sich abgeschlossene, räumlich abgesetzte Zusammenstellung schließt aber eine Ergänzung des Verzeichnisses im Jahr 1907 nicht aus. Vor März 1905 jedenfalls kann die Ergänzung überhaupt nicht eingetragen worden sein. Denn bei dem Buch mit der Nr. 1121, von May kurz als Sittlichkeitsverbrechen bezeichnet, handelt es sich um das in 1. und 2. Auflage jeweils 1904 erschienene Werk: ›Die Sittlichkeitsverbrechen im Laufe der Jahrhunderte und ihre strafrechtliche Bedeutung‹, verfaßt von Rudolf Quanter. Mays Exemplar (2. Auflage) enthält eine Widmung des Autors:


Wie der Mai nur einmal im Jahre die schöne Gotteswelt draussen zu neuem Leben und drinnen in der Menschenbrust die Herzen zu neuem Hoffen erweckt, so giebt es in der literarischen Welt auch nur einen May, der auf unser Gemüt dieselbe Wirkung ausübt. Rudolf Quanter, Dresden, 19. 3. 1905.581


Da dieses Buch sowohl in der Abteilung ›Anthropologie‹ als auch in dem Zusatzblock unter ›Juristik‹ sich jeweils mitten in einer fortlaufenden Zusammenstellung befindet, kann das Entstehungsdatum des gesamten Bibliotheks-Verzeichnisses mit »vermutlich 1903«582 nicht zutreffen. Es kann frühestens 1905 gefertigt worden sein, was Ergänzungen im Jahr 1907, insbesondere hinsichtlich der jeweils am Schluß einzelner Abteilungen stehenden Bücher mit den hohen laufenden Nummern 2000ff., zu denen ein korrespondierender Regalplan nicht existiert, noch wahrscheinlicher macht.

   Eine Einsichtnahme in die von May zusammengestellten Bücher belegt jedenfalls, daß May seine ›Studie‹ nicht nur unter Ausschöpfung seiner Lebenserfahrungen, seines Gedächtnisses, der Mitteilungen seiner Frau Klara, der ihm vorliegenden gerichtlichen Akten (insbesondere der Scheidungsakten) sowie der privaten ›Beweismittel‹ wie Fotos, Briefe, Ansichtskarten u. ä., sondern auch unter Auswertung und Benutzung der dort aufgeführten Bücher geschrieben hat.

   Schlichtegrolls ›Die Bestie im Weibe‹ natürlich als wichtigste Quelle.

   »Engel oder Teufel? Lamm oder Bestie? Die Frage, welches von beiden das Weib dem Manne sei, wurde in der nämlichen Stunde geboren, in der jener zum erstenmal über sein Verhältnis zu der Genossin seines Daseins nachzudenken begann«, so beginnt von Schlichtegroll seinen monumentalen kulturhistorischen Streifzug von mehr als 600 Seiten, und es ist genau die Frage, der auch May sich zu stellen hatte.

   In Schlichtegrolls erstem Kapitel in Bd. I, ›Die Stellung des Weibes zum Manne, und das Urteil des Mannes über das Weib‹, S. 7 bis 26, findet sich keinerlei Anstreichung von May. Das verwundert nicht, singt Schlichtegroll doch, ohne seine persönlichen Neigungen durchschimmern zu lassen, das


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Hohe Lied der Emanzipation der Frau nebst gründlicher Kritik an der Unterdrückung der Frau durch den Mann.

   Die erste Anstreichung von May findet man im 2. Kapitel, ›Die Bestie im Weibe‹, S. 27 bis 34, dort auf S. 31. Hier führt Schlichtegroll, bezogen auf die Heroinen der Weltgeschichte, folgendes aus: »Nicht selten sehen wir ihre geschlechtliche Wildheit geradewegs in Nymphomanie ausarten, oder sich in Handlungen äußern, die den unverkennbaren Stempel monströser Perversität tragen. Zumal begegnen wir bei ihnen hochgradigster Gefühllosigkeit« - hier Querstrich am Rand - »und entschiedenen Hange zur Verübung grausamer Handlungen. Solche werden aber keineswegs allein an fernstehenden Objekten verübt, sondern zielen häufig genug auf die geliebte, oder richtiger gesagt, genossene Person.« Hier hat May die Worte: »geliebte« und »richtiger gesagt« unterstrichen.

   »Wollust und Grausamkeit treten in Wechselwirkung.« Dieser Satz ist komplett unterstrichen, und man merkt, wie May liest: was ihn persönlich betrifft, was seine Erfahrungen und Ansichten zu bestätigen vermag, nimmt er auf.

   In dem folgenden Kapitel III, ›Bilder und Gestalten aus der älteren Sage‹, S. 35-60, hat May auf S. 35 den Namen der Figur der Lilith unterstrichen und auf S. 36 Schlichtegrolls religiöse Deutung: »Lachend wandte sie ihm [Adam] den Rücken, um fortan Sammael, dem Obersten der Teufel, zu gehören und durch diesen die Unsterblichkeit der Hölle zu erlangen.« Diese Passage stützt Mays Engel-Teufel-Metaphorik und seine Ausführungen über die diabolischen Kräfte in einer sinnlichen Frau.

   In der Passage über Semiramis hat er auf S. 38 lediglich »Semiramis, syrisch Taube«, unterstrichen; vermutlich kannte er bereits die Sagen über die kühne, gewissenlose Herrscherin und hat sich nur für die ihm möglicherweise unbekannte Übersetzung des Namens interessiert. Auf S. 41 folgt dann die Unterstreichung des Namens ihres Sohnes, Ninias. In den jeweils auf die Frauenporträts folgenden psychologisierenden aktuellen Betrachtungen Schlichtegrolls hat er auf S. 55 folgenden Satz angestrichen: »Ist die Liebe dem Manne Genuß des Lebens, bedeutet sie für das Weib das Leben selbst.« Hierin konnte er sich wiederfinden, denn für ihn war die Arbeit sicherlich mehr Welt als die Liebe, jedenfalls, als sie ihm, dem Liebebedürftigen, im scharfen Kontrast zu den Niederlagen der Geschlechtsliebe, die süchtig erwartete Zuneigung bescherte. Emma dagegen hatte nur ihr regelmäßig in erotischen Wünschen ausgedrücktes Verlangen nach Bestätigung; andere Interessen oder Lebensziele wie materielle Sicherheit oder Freiheit sind sekundäre Ziele und waren ohnehin nur über den Mann zu erreichen: und daß May sich angesichts ihrer Bedürfnisse nach Aufmerksamkeit überfordert fühlen mußte, objektiv auch im Rahmen seiner Produktionszwänge, ließ ihn wohl diesem Satz zustimmen.

   Die nächste Stelle ist auffällig anders, nämlich nicht mit dünnen Bleistiftstrich, sondern mit fest aufgedrücktem Bleistift in mehrfachem Auf- und Abstrich markiert. Dort, auf S. 56, führt Schlichtegroll aus:


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Dem männlichen Don-Juanismus, dessen Träger sich gerne im Glanze der eigenen Erfolge sonnt, und der es gerne sieht, gilt er auch in den Augen anderer als der unwiderstehliche Sieger, steht ausgesprochen die weibliche Neigung gegenüber, um jeden Preis den Schein möglichster Unberührtheit zu bewahren. Diese Neigung wurzelt so tief, daß selbst die schon hundertmal Geküßte immer noch danach streben wird, jedem neuen, erstmaligen Liebhaber den Hauch der Unberührtheit vorzutäuschen.


Da ist sie wieder, Emma, und der Zweifel, ob May wirklich der erste war, weshalb Klara ja im November 1902 Emma in Bozen aufsuchte, um ihr genau diese Frage zu stellen (neben der verwandten Frage, ob sie jemals ein Kind bekommen habe). Hans Wollschläger gab den Hinweis, daß diese heftigere Art der Anstreichung nicht von Karl, sondern von Klara May stamme.583 Wenn Klara aber diese Stelle als bedeutsam vermerkte, spricht viel dafür, daß Karl May ihr das Buch - möglicherweise auch erst 1909/1910 - zu lesen gab, sie mithin an seinen Gedanken und seiner Lektüre teilhaben ließ: vielleicht erinnerte Klara sich an ihren Besuch bei Emma und fand in diesen Sätzen eine Erklärung für Emmas von ihr ja bezweifeltes Bestreiten, vor Karl einen anderen gehabt zu haben ...

   Im IV. Kapitel, ›Judaica‹, hat wiederum May auf S. 61 den Namen »Jael« angestrichen, mehr brauchte der bibelfeste May offenbar nicht, um deren Geschichte Revue passieren zu lassen. In der Betrachtung der Frauengestalt Judith dagegen findet sich wiederum mit dem heftigeren N-förmigen Randstrich Klaras folgende Satzmarkierung:


Alle Bücher der Weltgeschichte würde man vergeblich durchblättern müssen, um einen analogen Fall zu finden, daß ein Mann, um ein Weib planmäßig zu verderben, ihm Tage ja Monate lang Liebe heuchelt, um es dann, nachdem der höchste Genuß durchkostet ist, mit lächelndem Munde abzuschlachten oder zu verraten.


Bestätigung auch hier, insbesondere für Klara. Denn daß Emma, die sie so geliebt (und mit der sie wohl auch den höchsten Genuß durchkostet hatte), sie nach ihrer Heirat mit May mit so unbändigem Haß verfolgte, verstörte sie zutiefst.

   Soweit May im 5. Kapitel, ›Von allerhand kleinen Bestien‹, Erörterungen zur fehlenden Vorstellungskraft, was das reale Bild des antiken Hellas angehe (S. 77), oder von dem Gemüt, das dem Römer durchaus fremd gewesen sei, angestrichen hat, dürften diese Einschätzungen seinen eigenen Empfindungen ebenfalls entsprochen haben. Ein direkter Bezug zum Thema fehlt bei diesen Passagen jedenfalls.

   Die Ausführungen zu Messalina im 6. Kapitel, ›Römische Kaiserinnen‹, sind unkommentiert; entweder hatte May ausreichende Vorstellungen von Messalina - so nannte er Emma jedenfalls auf S. 885 der ›Studie‹ -, oder er hat die Lesefrucht ohne ausdrückliche Markierung verarbeitet. Die letzten


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Anstreichungen finden sich jedenfalls auf den Seiten 162-164 im 11. Kapitel mit dem Titel: ›Schlimme Herrscherinnen‹, in dem es um eine Marozzia geht, die emanzipierte Tochter einer vornehmen Hure, eine geniale Frau, wie Schlichtegroll meint, »die durch Buhlkünste die Geliebte, Mutter und Mörderin je eines Papstes wurde (...)« Hier hat May die betreffenden Papstnamen angestrichen, nämlich Johann X., der ermordet wurde, sowie ihr von Papst Sergius III. stammendes Kind, das sie der Christenheit als Johann XI. aufgezwungen habe.

   Der Rest des Bandes I wirkt unberührt, und es wird wohl auch der Zeitfaktor gewesen sein, der ein weiteres Durcharbeiten des kenntnisreichen Werkes nicht zugelassen hat. Bd. II erscheint auch wegen fehlender Knickstellen völlig unbenutzt, und das, obwohl so inspirierende Kapitel wie Kapitel 1, ›Das Gift in Weiberhand‹, S. 7 bis 73, locken, in dem von Lucrezia Borgia bis Gesche Margarethe Gottfried und anderen sämtliche bekannten weibliche Meuchelmörder abgehandelt werden. Auch das Kapitel 4, ›Gattinnen als Furien‹, hat ihn offensichtlich nicht hinreichend interessiert. Zu beiden Themen dürfte er eigene Erfahrungen vorgezogen haben.

   Ein Motiv und eine Wirkung wird die Lektüre gehabt haben: eine Vergewisserung, daß er mit seiner Wertung Emmas nicht allein dastand, sondern sich auf kulturhistorische Vorbilder berufen konnte.

   An dem sowohl reformerischen, sich gegen Heuchelei und Muckertum wendenden, gleichwohl in den Ausführungen zur Homosexualität eher konservativen Werk Quanters (›Die Sittlichkeitsverbrechen (...)‹), in dem keine Anstreichungen vorhanden sind, dürfte ihn das Kapitel ›widernatürliche Unzucht‹, eine aktuelle Diskussion zur Reform des § 175 StGB, interessiert haben, denn der Autor war durch sein vorangegangenes Werk: ›Wider das dritte Geschlecht. Ein Wort zur Aufklärung über die konträre Sexualempfindung und die Abschaffung des § 175 des R-St.G.-B.‹ als Kenner der Materie ausgewiesen. Das dritte Geschlecht: diesen Ausdruck verwandte auch May, in seiner Kenntnis des Eros und der dazugehörigen Begrifflichkeiten immer auf der Höhe seiner Zeit, in seiner ›Studie‹ (Personen dritten Geschlechts, S. 854). Für die 2., neubearbeitete, Auflage dieses Buches wird im übrigen auf den letzten Seiten der ›Sittlichkeitsverbrechen‹ mit der zeittypischen Heuchelei geworben, daß den Autor eine Menge Zuschriften und obszöne Abbildungen über die ideale Freundesminne erreicht hätten, was einen noch tieferen Einblick in den noch tieferen Abgrund dieses so sehr gepflegten Lasters verschafft habe. Man habe einige Stichproben dieser Einsendungen der vollständig neu bearbeiteten 2. Auflage beigegeben und überlasse es dem Leser, sich darüber ein Urteil zu bilden, ob der § 175 zu Recht oder zu Unrecht bestehe. Das zeitgeistige Umfeld, in dem solche Schriften entstanden - aufklärerischer Gestus - beleuchtet eine weitere Verlagsreklame: ›Pädagogische Irrwege oder Sadismus‹ von D. K. Korell, ein Werk, zu dem ausgeführt wird (was auch schon Schlichtegroll schrieb, von May angestrichen und in seiner ›Studie‹ wörtlich


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ausgeführt wurde): »Grausamkeit und Wollust waren stets in engster Harmonie und werden es bleiben, solange es Menschen gibt, die ihre tierischen Triebe nicht mit eisernem Willen zu beherrschen wissen.« Die Frage nach der Prügelstrafe als bloßer Befriedigung dieser perversen Leidenschaft wird aufgeworfen und den gezielt angesprochenen Müttern der Rat erteilt: »Korell gibt hier Aufklärungen, die über allen Zweifel erhaben sind.«

   Bei dem Buch: ›Naturrecht oder Verbrechen? Eine Studie über weibliche Liebe bei Männern und umgekehrt‹ von Johannes Guttzeit, Naturprediger, Leutnant a. D. in Söflingen bei Ulm a. D., Leipzig o. J., handelt es sich um ein durchaus erfreuliches Traktat von 69 Seiten, das sich mit männlicher wie weiblicher Homosexualität befaßt; angeregt durch die Verurteilung von Oscar Wilde setzt sich der Verfasser für die Betrachtung der Homosexualität, nach damaligem Sprachgebrauch ›Urningtum‹ genannt, als natürlich ein. Ärztliche Einschätzungen wie die, daß jeder Mensch mehr oder minder zum Urningtum veranlagt sei (S. 5), werden genau so selbstverständlich abgehandelt wie en passant die zeitlos gültige Feststellung getroffen, daß der ›Weibmann‹ oft bei der katholischen Geistlichkeit vertreten sei, wo ihm das Cölibat leicht werde (S. 3). Die Fortpflanzung sei jedenfalls nicht in Gefahr, da nur 5% der Männer Urninge seien ... Eine nüchtern-aufgeklärte Einstellung fürwahr, die auch heute noch zieren würde.

   Was May an diesem Heft, in dem keine Anstreichungen vorhanden sind, interessiert haben dürfte, sind Guttzeits Ausführungen zu den ›Urninden‹, den weiblichen Homosexuellen. Auf den Seiten 37 bis 39 des Traktates werden sieben typische historisch verbürgte bzw. aktuelle Vertreterinnen des Lesbiertums, und zwar durchweg positiv gezeichnet, vorgestellt: Neben den Dichterinnen Sappho und George Sand auch Königin Christine von Schweden; darüber hinaus aber auch einige, gelinde gesagt, abenteuerliche und kämpferische Frauen: Angela Postowoitow, eine heldenhafte Kämpferin für die Befreiung des polnischen Volkes; Louise Michel, eine kühne Pariser Kommunardin, die erst 1883 noch zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt worden sei. Dazu wird eine Adele Spitzecker vorgestellt, Schauspielerin, Äbtissin und Bankengründerin, die allerdings einen betrügerischen Bankrott hingelegt habe, gerade aus dem Gefängnis entlassen worden sei und sich nun mit einem Damenorchester auf Tournee im Abend- wie Morgenlande befinde. Lebensläufe von Frauen im 19. Jahrhundert: man gerät ins Staunen.

   Und dann noch Marie Astié de Valaire, die überaus positiv, findet der Verfasser, als »thatkräftige Rednerin für vernünftige Frauenerziehung« in Erscheinung getreten sei. Diese mutige Frau habe 1889 das Recht erkämpft, Männerhosen tragen zu dürfen. Die folgenden Beschreibungen ihrer Umgangsformen, Auftreten mit Dogge und Peitsche (auch die Severa in der ›Hexe von Klewan‹ bedient sich dieser Attribute!), umgeben von weiblichen Beschützern, aber durchaus fähig, selbst die Fäuste zu benutzen, wenn es darauf ankomme, bestätigen einmal mehr Mays Koppelung von Lesbier-


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tum und aggressiver Kraft- und Faust-Weiberei, wie er das in der ›Studie‹ (S. 845) nennt; auch dem Verfasser schwant die kontraproduktive Wirkung seiner Darstellung, und so beeilt er sich hinzuzufügen, daß er gar Zweifel an der sexuellen Orientierung dieser Dame hege, denn: »sie soll aber eine treue Gefährtin ihres Gatten sein«. Unabhängig von der positiven Tendenz seiner Ausführungen fährt er dann allerdings, die Thesen von Magnus Hirschfeld aus dem Jahr 1914 vorwegnehmend, fort, daß die Mannweiber einen geraden, offenen Charakter hätten und eine erfolgreiche und hervorragende Rolle in dem Befreiungsstreben des Frauengeschlechts spielten (S. 39).

   Das Werk von Freiherrn von Erhardt, ›Ehre und Spiritismus vor Gericht‹, ist in seiner inhaltlichen Bedeutung für die ›Studie‹ bereits erörtert worden. Auch hier finden sich keine Anstreichungen, vermutlich deshalb, weil May den Inhalt der Streitschrift zu gut kannte und sich das Buch nur als Referenzquelle vermerkt hat.

   Das im Verlag der Academischen Monatshefte, München, im Jahr 1889 erschienene Buch von Dr. Carl du Prel, ›Das hypnotische Verbrechen und seine Entdeckung‹, enthält zahlreiche Fallbeispiele für Suggestion, Hypnose, somnambule Beichte sowie somnambules Fernsehen und stellt die für Strafjuristen abenteuerlichsten Möglichkeiten zur Diskussion, wie man diese Fähigkeiten zur Verbrechensaufdeckung nutzen könne. Ausführlich beschrieben wird auch, wie der suggestive Täter durch ein willenloses Werkzeug Verbrechen begehen könne, die Juristen auf Grund ihrer Unkenntnis von der Materie und wegen unverständlichen Zauderns vor der Zuhilfenahme hypnotischer Methoden oder der Benutzung der ›Chlorose‹, einer OP-Betäubung, die wunderschöne Geständnisse hervorbringe, aber leider nicht nachweisen könnten. May wird diese Schrift bei der Beschreibung eines versuchten Hypnosevorgangs bei Emma durch Prof. Hofrichter oder zur Rechtfertigung seiner Darstellung von Klara als ›willenloses Hypnoseopfer‹ von Emma (Studie, S. 922) gebraucht haben; er hat die Schrift jedenfalls aufmerksam gelesen und sinnentstellende Setzerfehler (Reihenfolge der Zeilen ist willkürlich vertauscht) im Druck auf S. 46, in dem es um Widerstand gegen und verbleibendes Bewußtsein bei Hypnosevorgängen geht, sorgfältig mit Bleistift korrigiert. Die korrigierte Fassung lautet:


Dabei hängt es offenbar von der Tiefe der Hypnose ab, ob sich in das Geistesleben der Versuchsperson noch Reflexion, Verstellung, Berechnung und Lüge einmischen können, oder ob es in der That als bloße Reflexbewegungen zur Aeußerung gebracht werden kann. Wir finden daher widersprechende Aeußerungen. Pitres sagt, daß Hypnotisierte häufig mit Bewußtsein lügen, Beanis aber konnte keiner seiner Versuchspersonen auf einer Lüge ertappen; manche verweigern auf unangenehme Fragen die Antwort, erklären aber, in diesem Zustande überhaupt nicht lügen zu können; die meisten decken mit größter Aufrichtigkeit ihre Empfindungen und Gedanken, Fehler und Laster, Tugenden und Leidenschaften auf.


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Bei dem Werk ›Zum Rechte der Schutzflehenden bei Homer‹ handelt es sich um eine ›Inaugural=Dissertation zur Erlangung der Doktor-Würde der philosophischen Fakultät (I. Sektion) der Kgl. Bayer. Ludwig=Maximilians=Universität‹, München, vorgelegt am 18. Januar 1899 von dem ›Kgl. Gymnasiallehrer zu Passau‹, Franz Joseph Engel (Passau 1899); und aus welchem Grund May dieses Werk schätzte, wenn er sich nicht gar über eine gewisse, von ihm angestrichene Fußnote heimlich amüsierte, wird schnell ersichtlich; der Doktorand Engel bemühte sich nämlich, den Resultaten der orientalischen Forschung bei der Erkundung der altgriechischen Geschichte Rechnung zu tragen. Ausgangspunkt seiner Überlegungen war das Piratenabenteuer im 14. Gesang des Odysseus, das diesen nach Ägypten verschlägt - wobei Odysseus in Gestalt eines Bettlers »eine wohlerfundene Geschichte aus seinem Leben erzählt«, nämlich, wie er als angeblicher unehelicher Sohn des Kastor aus Kreta als einziger seiner Schar erfolgreich den Schutz des Königs von Ägypten erfleht, indem er die Waffen wegwirft und die Knie des feindlichen Herrschers berührt: Ausgangspunkt für gelehrte Ausführungen über die Schutzrechte bei den Beduinen, die nach Forschungen von Burckhardt und Layard durch den Ausruf »ana dakhilak«, »Ich bin dein Schützling« ausgelöst würden (S. 41f.). In der von May angestrichenen Fußnote hierzu merkte der Autor an:


Sehr lehrreich in dieser Hinsicht, wenn auch an sich gewiß nicht beweiskräftig ist eine Stelle, die mir ganz zufällig bei der Lektüre einer unterhaltenden Reiseerzählung (Scheba et Thar) von Dr. Karl May, im Regensburger Marienkalender, 1898, Seite 170f.) begegnete. Ihr Verfasser hat allerdings in der Vorführung dramatischer Momente von dem Rechte dichterischer Freiheit der Erfindung augenscheinlich reichlichen Gebrauch gemacht. Doch verraten einerseits seine Schriften im allgemeinen so sehr den Kenner orientalischer Verhältnisse, andererseits stimmt im besondern die hier einschlägige Stelle wenigstens in ihren Hauptzügen so ganz zu dem, was wir aus Burckhardts Beschreibung wissen, endlich aber auch erinnert sie derart an die homerische Szene vom kretischen Piraten und dem ägyptischen König, daß ich es mir nicht versagen kann, sie hier mitzuteilen (...)


Woraufhin die entscheidende Stelle in der Erzählung des sächsischen Odysseus, des ebenso listenreichen, zitiert wird, in der Kara Ben Nemsi angesichts einer drohenden feindlichen Übermacht das Gewand des gegnerischen Scheiks berührt und dessen Schutz erfleht; eine Marienkalender-Geschichte, die May in das Kapitel ›Der Löwe der Blutrache‹ in den ersten Band des ›Silberlöwen‹ aufgenommen hat.584 Aus welchen Gründen May die Doktorarbeit von Engel in seinem Bibliotheksverzeichnis allerdings (auch) in die Rubrik ›Juristik‹ einordnete, erschließt sich nicht unmittelbar, denn zur juristischen Verteidigung gegen den Vorwurf der unbefugten Führung eines Doktortitels erscheint die angestrichene Passage ungeeignet: auch wenn es nicht der Ironie entbehrt, daß der echte Doktorand den falschen Doktor als, zugegeben zweifelhaften, Beleg zitiert. Ein Bezug zur


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›Studie‹ und zu Emma Pollmer läßt sich allenfalls assoziativ herstellen: unter der Überschrift: Beweise, daß die Frau Pollmer an der Scheidung ihrer Ehe schuldig ist, zitiert May in seiner 1911 verfaßten Eingabe an das Landgericht jedenfalls als Beweis 3 die Bewertung Emma Pollmers durch Frau Vitali, eine hochgebildete Russin mit folgenden Worten: Sie verabscheut die Gesinnung und das Treiben der Pollmer und nennt sie eine Gefallene, die meine Knie umfassen und mich um Verzeihung anflehen sollte.585 Die zwei Kniefälle Emmas mit der flehentliche Bitte um einen Kuß (im Hotel Penegal) bzw. um Einstellung als Köchin bei dem Ehepaar May (in Bozen) mögen ihm hierzu eingefallen sein ...

   In ganz besonderer Art und Weise hat May die dickleibige Schwarte, 1141 Seiten plus Formularanhang, der ›Geschäftsordnung für die Königlich-Sächsischen Justizbehörden‹, in Kraft seit dem 1. Januar 1903, bearbeitet: Im Inhaltsverzeichnis hat er, auffälligerweise mit Tinte, an den Rand von Ziff. I. Nr. 10, ›Aktenwesen‹, Aktenhaltung geschrieben, bei Nr. 11, ›Verkehr mit Sachverständigen und Zeugen‹, das Wort: Verkehr. Markiert hat er weiterhin unter Ziff. V., ›Geschäfte in Strafsachen‹, die Nr. 2 (›Im Vor- und Hauptverfahren‹), die Nr. 5 (›Behandlung von Gnadensachen‹), und zu Nr. 6 (›Geschäfte der Staatsanwälte bei dem Landgericht‹) hat er alle Unterabschnitte ab ›Mitteilung von Akten der Verwaltungsbehörden, Ermittlungsverfahren, Voruntersuchung, Anklageschrift, Schlussvorträge‹ bis hin zu ›Rechtsmitteln‹ angestrichen.

   Deutlicher Hinweis, daß dieses Buch nicht ohne Grund unmittelbar an die vorangegangenen (und nicht etwa an die Gesetze Hammurabis, die ebenfalls nachträglich hinzugefügt wurden) angeschlossen wurde: er wollte alles darüber wissen, was die Staatsanwaltschaft, die ihm weitaus gefährlicher als der Privatmann Lebius werden konnte, über seine Vorstrafen wissen oder herausbekommen konnte; alles darüber, wie mit Zeugen umgegangen werden darf - und mit diesen wurde ja ziemlich rigoros umgesprungen -, und dann, wie eine Staatsanwaltschaft funktioniert und wie deren Verfahrensweise aussieht.

   Letztere Punkte waren nicht ergiebig, denn in einer Geschäftsordnung werden im wesentlichen nur formale Dinge geregelt; das Kapitel ›Verkehr mit Sachverständigen und Zeugen‹ enthält denn auch keine Anstreichungen mehr, weil dort nur Fragen der Sachverständigenauswahl, der für sie zuständigen Kammern und der Entschädigungen für Sachverständige und Zeugen angesprochen sind. Dafür ist May dann, und das spricht für akribisches Studium, bei den Paragraphen 230 und 231 im Allgemeinen Teil fündig geworden, in denen es um das Amtsgeheimnis der Beamten (wichtig für die Weitergabe der ›Studie‹ durch den Richter sowie Weitergabe von Vorstrafenerkenntnissen an Dritte) und um die Behandlung des Publikums (»Jede Schroffheit ist zu vermeiden. Der Beamte hat sich hieran selbst dann zu halten, wenn er in die Lage kommt, Zurechtweisungen zu erteilen«) geht: hier befinden sich Markierungen, die von May stammen.


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   Bezeichnend Mays akribische Anstreichungen zu allen Regelungen, die Aktenvernichtung, Führung von Straflisten, Inhalt von Zentralregisterauszügen und ähnliches angeht. Man stelle sich vor: Da muß er auf S. 386 zu § 704, Zusatz, lesen, daß bei der Anlegung der modernen Straflisten auch die früheren Bestrafungen zu berücksichtigen seien, die sich aus den bis zum 1. Oktober 1879 (!) gehaltenen Vorbestrafungsbüchern ergeben. Unterstrichen! Und dann bei § 705, Ausscheiden aus dem Strafregister - das war gemäß Absatz 1 nur bei Tod des Verurteilten (vierfacher Strich am Rand sowie Ausrufungszeichen) und im übrigen gemäß Absatz 2 nicht vor dem 80. Lebensjahr des Verurteilten (vierfacher Strich am Rand) der Fall - wieder Anstreichungen, die von Klara May stammen dürften, die sich offenbar tatsächlich für die Probleme interessierte, die ihren Mann bewegten. Und diese Regelungen sind fürwahr gnadenlos. Da sitzt der 65jährige May und weiß, wenn Klara ihn darauf hingewiesen haben sollte, daß er noch 15 Jahre älter werden oder gar sterben muß, bevor der Strafmakel beseitigt ist. Tilgungsfristen vor diesem Termin: waren nicht vorgesehen.

   Ein wenig Hoffnung mag er bei Kenntnis von Ziff. 8 des Zusatzes zu § 706 auf S. 386 verspürt haben, denn Privatpersonen durfte nur, wenn sie ein rechtliches Interesse nachweisen, und nur auf Entschließung des Richters aus dem Register Auskunft gegeben werden. »Rechtliches« unterstrichen und drei Ausrufungszeichen am Rand, die möglicherweise wiederum von Klara stammen.

   Ich gestehe, daß mich ein Fund sehr gerührt hat: auf S. 186 der Geschäftsordnung hat May die Blattzahl angestrichen: dort steht der Absatz 2 Ziff. d) von § 379, wonach nach dreißig Jahren Akten über Civil- und Strafprozesse vernichtet werden. Im Jahr 1907 wären danach (bis auf die Stollberg-Akte) alle entscheidenden Vorstrafakten vernichtet gewesen. Diese Erkenntnis bewegte ihn so, daß er auf die Rückseite einer vorgedruckten Glückwunschkarte mit der Aufschrift: »Die besten Wünsche zum Jahreswechsel!« notierte: Akten nach dreißig Jahren vernichtet. Geschäftsordnung 186. Und diese Karte steckte noch im Jahr 2000 zwischen S. 186 und 187 des Paragraphenwerkes ... Gerührt hat mich das vor allem deshalb, weil May, der wie die meisten Laien keine Ahnung von der Regel-Ausnahme-Gesetzestechnik hatte, sich leider irrte. Gemäß § 379 Abs.1 (auf S. 185) galt die regelmäßige Vernichtung nur, soweit die Akten nicht unter § 378 fielen. Und natürlich stand in § 378 das, was auch heute noch so gilt:


Von der Vernichtung bleiben ausgeschlossen:

Akten von staats- oder kulturgeschichtlichem Interesse; dahin gehören Akten in Strafsachen, die wegen ihres Alters (vor dem Jahr 1650) oder Gegenstandes oder wegen der Person des Verfolgten besonderes Interesse darbieten.


Und das war er damals und das ist er immer noch: eine Person, die ›besonderes Interesse darbietet‹.




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