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() - Datensatz zuletzt geändert: 2020-09-12
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:Berlin, 12. April.
In dem Privatklage-Prozeß des bekannten Schriftſtellers Karl May [...]In: Saarbrücker Zeitung, Saarbrücken - 1910-04-12
"Berlin, 12. April. In dem Privatklage-Prozeß des bekannten Schriftstellers Karl May in Dresden gegen den Sekretär der sogenannten Gelben Gewerkschaften, Lebius, wegen Beleidigung wurde der Privatbeklagte freigesprochen. Gegenstand der Privatklage bildete ein Brief, den der Beklagte an eine Opernsängerin, Fräulein F. gerichtet hatte, worin er behauptete, May sein ein geborener Verbrecher. In der heutigen Verhandlung trat der Verteidiger des Angeklagten den Wahrheitsbeweis an, der dahin ging, daß Karl May tatsächlich Zuchthausstrafen von 4 Jahren und 3 Jahren erlitten habe und daß er ferner der Anführer einer Räuberbande gewesen sei, die längere Zeit das Erzgebirge unsicher gemacht habe und daß May ferner niemals die deutsche Grenze überschritten habe, trotzdem aber ausführliche Reisebeschreibungen über Amerika usw. geliefert habe. May gab in der heutigen Verhandlung zu, wiederholt vorbestraft zu sein, bestritt jedoch die Richtigkeit der Höhe der in dem Wahrheitsbeweis angegebenen Strafen. Das Gericht billigte dem Verklagten den Schutz des § 193 zu."
Neusatz in: Das Abenteuer Karl May / Die Geschichte vom armen Webersohn, der ein berühmter Mann wurde. Wemmetsweiler 2010, S. 24
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