[R-68] - Datensatz zuletzt geändert: 2020-06-10
Information: karl-may-filme.de
Art der Sendung: TV
Titel: Freispruch für Old Shatterhand
Datum: 1965
Beteiligte Personen:
Inhalt: Karl May steht mal wieder vor Gericht. Dieses Mal verklagt er den Verleger Rudolf Lebius, da dieser ihn verleumdet und als geborenen Verbrecher bezeichnet hatte. In der Verhandlung muss Lebius diese Aussagen beweisen. Sein Rechtsanwalt erzählt aus Karl Mays Leben.
Mays erste Straftat, die Entwendung einiger Talgreste, wird vom Gericht noch als Bagatelle bewertet. Doch schon die nächste Tat, den Diebstahl einer Uhr, sieht der Angeklagte schon als Beweis von Mays verbrecherischem Charakter.
In dieser Weise wird die Dokumentation fortgesetzt. Die Schilderungen von Lebius Anwalt werden mit Szenen aus Mays früherem Leben und Zitaten aus Mays Werk "Ich" untermalt. Auch Szenen aus den CCC-Filmen "Old Shatterhand" und "Der Schut" sind eingebunden, um Karl Mays Phantasie zu unterstreichen.
Am Ende wird Mays Klage abgewiesen. Doch in einem abschließenden Gespräch beider Anwälte unter vier Augen wird May moralisch freigesprochen. Sogar der Anwalt von Lebius gibt zu, dass er May lese und den Prozess nicht richtig fand.
Regie - Hans Heinrich
Drehbuch - Hellmut Kotschenreuther
Musik - F. H. Heddenhausen, Martin Böttcher, Riz Ortolani
Ton - Erwin Schänzle
Kamera - Günter Knuth
Schnitt - C. O. Bartning
Produktionsleitung - Hanns Stani
Produktion - CCC Television GmbH, Berlin
Im Auftrag des Zweiten Deutschen Fernsehens
Sendungen:
1965 ZDF
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