Editorische Hinweise:An die 4. Strafkammer
des Königl. Landgerichtes III in Berlin
Textvorlagen
An die 4. Strafkammer des Königl. Landgerichtes III in Berlin. Berufungssache May- Lebius 16 P. 221/17 10.. Radebeul-Dresden: [Privatdruck], Mitte Juni 1910. Rekonstruktion und unvollständiger fotomechanischer Nachdruck in:
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Karl May: An die 4. Strafkammer des Königl. Landgerichtes III in Berlin. Schriftsatz aus dem Jahr 1911 mit Erläuterungen und Textvarianten als Anhang. Erstveröffentlichung aus dem Nachlaß. Herausgegeben von Roland Schmid. Bamberg: Karl-May-Verlag, 1982; S. 148–169. (= Prozeß-Schriften Band 3)
Begleitwort [zum obigen Schriftsatz]. [Radebeul]: [Privatdruck], August 1910. Neusatz in:
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Karl May: An die 4. Strafkammer des Königl. Landgerichtes III in Berlin. Schriftsatz aus dem Jahr 1911 mit Erläuterungen und Textvarianten als Anhang. Erstveröffentlichung aus dem Nachlaß. Herausgegeben von Roland Schmid. Bamberg: Karl-May-Verlag, 1982; S. 170–175. (= Prozeß-Schriften Band 3)
An die 4. Strafkammer des Königl. Landgerichtes III in Berlin. Berufungssache May-Lebius 16 P. 221/17 10. Schriftsatz. [Radebeul]: [Privatdruck], 3. Dezember 1911. Fotomechanischer Nachdruck in:
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Karl May: An die 4. Strafkammer des Königl. Landgerichtes III in Berlin. Schriftsatz aus dem Jahr 1911 mit Erläuterungen und Textvarianten als Anhang. Erstveröffentlichung aus dem Nachlaß. Herausgegeben von Roland Schmid. Bamberg: Karl-May-Verlag, 1982; S. 1–147. (= Prozeß-Schriften Band 3)
Zur Textgeschichte
In den Auseinandersetzungen zwischen Karl May und Rudolf Lebius war der Höhepunkt sicherlich die Beleidigungsklage wegen der von Lebius in einem Schreiben an Selma vom Scheidt verwendeten Charakterisierung Karl Mays als „geborener Verbrecher“.
In der ersten Instanz wurde Lebius nach einem fragwürdigen Prozessverlauf freigesprochen, was von Lebius benutzt wurde, seine ohne Beweiserhebung im Prozess geäußerten Behauptungen und Verleumdungen Karl Mays nun als „erwiesen“ in der Presse zu verbreiten.
Karl May legte sofort Berufung ein. Zur Begründung schrieb er den Schriftsatz vom Juni 1910, der Teile von „Ein Schundverlag und seine Helfershelfer“ wieder aufnimmt und auf den aktuellen Stand ergänzt.
Das „Begleitwort“ vom August 1910 zeigt, dass dieser „als Manuskript gedruckte“ Schriftsatz auch an befreundete Redakteure verschickt wurde, um in der Presse gegen Lebius zu arbeiten.
Kurz vor dem Prozesstermin im Dezember 1911 hat Karl May diesen Schriftsatz noch wesentlich erweitert, wobei er insbesondere auf die Umstände seiner Ehescheidung von Emma Pollmer eingeht. Dabei handelt es sich wohl um eine Reaktion auf die zwischenzeitlich von Lebius in seiner Schrift „Die Zeugen Karl May und Klara May“ erhobenen Beschuldigungen.
Der Schriftsatz vom 03. 12. 1911 wurde erstmals vom Karl-May-Verlag 1982 als Reprint „Prozess-Schriften 3“ veröffentlicht. Dort findet sich auch das „Begleitwort“ vom August 1910. Die Angaben auf den Seiten 148–166 ermöglichten eine Rekonstruktion des Schriftsatzes vom Juni 1910.Hans-Jürgen Düsing
Verfügbare Online-Versionen
der Erstfassung von Mitte Juni 1910
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des Begleitwortes von August 1910
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der Zweitfassung vom 3. Dezember 1911
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Erfassung:
Hans-Jürgen Düsing,
Glinde, 20. März 2013
Webversionen:
Wolfgang Hermesmeier,
Berlin, 4. März 2017
Digitalisat (KMV-Reprint):
Ralf Schönbach,
Hennef, 13. Juli 2018
Revision:
Wolfgang Hermesmeier,
Berlin, 13. Juli 2018