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HARTMUT SCHMIDT


Die Beziehungen Karl Mays zur Presse seiner Vaterstadt in den Jahren 1899 bis 1912*





Als Karl May im Sommer 1910 wieder einmal in Hohenstein-Ernstthal weilte, war er angenehm überrascht. Er fand seine Vaterstadt verändert und berichtete noch erfreut in seiner Selbstbiographie darüber:


... die Seele Hohenstein-Ernsttals war zwar noch die alte; das sah ich sofort; aber sie hatte sich gehoben; sie hatte sich gereinigt; sie hatte ein ganz anderes, besseres und würdigeres Aussehen bekommen. Ich hatte Gelegenheit, sie einige Tage lang beobachten zu können, und darf wohl sagen, daß mir diese Beobachtungen Freude bereiteten.1


Wenige Zeilen vorher hatte das noch ganz anders geklungen, als der Schriftsteller an die frühen Jahre in seiner Geburtsstadt und an die Auswirkungen auf die Gegenwart erinnerte:


Daß meine Gegner es wagen konnten, den Karl May, der ich in Wirklichkeit und Wahrheit bin, in die verlogenste aller Karikaturen zu verwandeln und mich sogar als Marktweiberbandit und Räuberhauptmann durch alle Zeitungen zu schleppen, das wurde zum größten Teil durch die Lügenschmiede ermöglicht, deren Stammgäste gar nicht bedachten, was sie an mir begingen, als sie einander mit immer neuen Erfindungen über meine angeblichen Abenteuer und Missetaten traktierten.2


Die Beziehungen zwischen Karl May und seiner Geburtsstadt sollen das Thema sein. Über seine Kindheit und die Jahre bis März 1883 in Hohenstein-Ernstthal sind wir durch des Schriftstellers Selbstbiographie sowie die Prozeßschriften gut informiert. Außerdem gibt es eine ganze Reihe von Vorarbeiten und Veröffentlichungen, die sich mit Mays Aufenthalt in seiner Heimatstadt befassen.3

   In jüngster Zeit hat sich Jürgen Seul in der von ihm herausgegebenen ›Juristischen Schriftenreihe‹ mit dem Verhältnis der beiden Lokalblätter ›Hohenstein-Ernstthaler Anzeiger‹ und ›Hohenstein-Ernstthaler Tageblatt‹ zu Karl May befaßt, die Privatklagen-Akten dokumentiert und juristisch kommentiert.4




* Vortrag, gehalten am 25. 9. 1999 auf der 15. Tagung der Karl-May-Gesellschaft in Hohenstein-Ernstthal.


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   Damit ist ein besonders interessantes Feld genannt: Mays Beziehungen zur Presse seiner Vaterstadt in den für ihn schweren Jahren zwischen 1899 und 1912. Über einzelne Artikel in den beiden Lokalblättern ›Hohenstein-Ernstthaler Anzeiger‹ und ›Hohenstein-Ernstthaler Tageblatt‹ in diesem Zeitraum sind wir durch die bisherige Sekundärliteratur informiert; aber noch nie hat sich jemand der Mühe unterzogen, die dicken Wälzer Nummer für Nummer und Blatt für Blatt nach May-Berichten durchzusehen. Im Hinblick auf die Tagung der Karl-May-Gesellschaft in dieser Stadt faßte der Wissenschaftliche Beirat des Karl-May-Hauses den Entschluß, diese Lücke zu schließen. Deshalb kann hier und heute eine erste Auswertung vorgenommen werden. Mit dem aufwendigen und zeitraubenden Sichten der Blätter wurden Mitarbeiter des Kulturamtes der Stadt betraut. Alle entdeckten Texte konnten per Computer eingescannt werden und lagen mir vollständig in Originalkopie als Arbeitsmaterial vor. Die systematische Erfassung sämtlicher mayrelevanter Zeitungsartikel über einen Zeitraum von dreizehn Jahren erschloß wichtiges und praktisch lückenloses Material. So nun auch jene Artikel aus ›Anzeiger‹ und ›Tageblatt‹, die Jürgen Seul in seiner ›Juristischen Schriftenreihe‹ zwar erwähnt, aber nicht einsehen konnte. Wenn schon eine solche Gesamtübersicht für jede beliebige deutsche Stadt eine wahre Fundgrube für die May-Forschung wäre, so erhöht sich der Aussagewert des gewonnenen Materials noch bei der Karl-May-Geburtsstadt!

   Und an dieser Stelle sei schon erwähnt, daß die Herausgabe eines Materialienbandes geplant ist, der sämtliche Artikel in Faksimile sowie im Neusatz mit Stellenkommentaren enthalten wird.

   Worüber informierte nun die Hohenstein-Ernstthaler Lokalpresse ihre Leser in Sachen Karl May, was erschien ihr berichtenswert? Nun, an erster Stelle standen die Prozesse vor Ort und in anderen Städten. Hinzu kamen Zuschriften Mays und die weiterer Personen an die Redaktionen. Mit künstlerischen Wertungen hielten sich beide Blätter fast völlig zurück, veröffentlichten aber Proben aus seinem Schaffen. Nach Mays Ableben würdigten ›Anzeiger‹ und ›Tageblatt‹ ausführlich den berühmten Sohn der Stadt mit Nachrufen.

   Damit ist auch der Rahmen für meine Darlegungen abgesteckt. In ihm sollen hauptsächlich die Prozeßberichterstattung und das Verhältnis von May zu beiden Blättern bzw. zu den verantwortlichen Redakteuren beleuchtet werden. Da ›Anzeiger‹ und ›Tageblatt‹ gegensätzliche Positionen in dieser Angelegenheit bezogen, kam es schließlich zum Streit zwischen ihnen. Damit ist ein weiterer Schwerpunkt genannt. Themenkomplexe unterschiedlicher Art werden das Bild abrunden.

   Beim Sichten der Kopien stieß ich auf eine ganze Reihe von Überraschungen. Eine davon ist in dem kleinen Beiheft sehen, das vom Karl-May-Haus anläßlich der Tagung der Karl-May-Gesellschaft in Hohenstein-Ernstthal herausgegeben wurde.5 Es handelt sich um ein bisher unbekann-


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tes Foto von Karl May, das dem Nachruf des ›Anzeigers‹ vom 3. April 1912 beigegeben war. Ich gehe davon aus, daß die Redaktion eine der beiden im Ort lebenden Schwestern, entweder Karoline oder Wilhelmine, um dieses Bild gebeten hatte. Denn das war der kürzeste und einfachste Weg. Das Foto kam wohl nicht aus Radebeul von der Witwe Klara, denn es erscheint unwahrscheinlich, daß sie es in der kurzen Zeit - zwischen 30. März und 3. April - schicken konnte.

   Am Begräbnistag erschienen in beiden Zeitungen Nachrufe. Bereits einen Tag früher, am 2. April 1912, meldete der ›Anzeiger‹ unter der Überschrift ›Depeschen‹: »Wie uns kurz vor Redaktionsschluß telegraphisch aus Deuben mitgeteilt wird, ist der in Hohenstein-Ernstthal geborene Schriftsteller Karl May, dessen Prozesse in den letzten Jahren mehrfach die Gerichte beschäftigten, gestorben.«6 Und am 5. April lesen wir im gleichen Blatt:


Die Beerdigung Carl Mays fand gestern unter einer riesigen Anteilnahme in Radebeul, wo der Verstorbene bekanntlich lebte, statt. In dem zahlreichen Trauergefolge, das den besten Beweis für die Beliebtheit des Dahingeschiedenen bot, waren auch Hohenstein-Ernstthaler vertreten. Der hiesige ›Turnerbund‹ hatte es sich nicht nehmen lassen, dem heimgegangenen Gönner einen Kranz aufs Grab zu legen.7


An dieser Notiz ist zweierlei interessant:

   1. Klara May hat mehrfach behauptet, daß sie vorhatte, den Tod ihres Gatten erst nach seiner Beisetzung bekanntzugeben. So lautete eine Nachricht an Henriette Schrott: »Ich gebe es erst nach der Beisetzung bekannt, so ist es in seinem Sinne (...)«8 Falls die Aussage wahr ist, stellt sich doch die Frage, wie dann vorher »telegraphisch aus Deuben« Mays Ableben mitgeteilt werden konnte und wie es möglich war, daß die Beisetzung »unter einer riesigen Anteilnahme« und mit einem »zahlreichen Trauergefolge« vonstatten ging.

   2. Es existiert ein Brief, in dem May eine Spende von 500 Mark für den Neubau der Pfaffenberg-Turnhalle übermittelt. Für die Spende ließen sich bisher keine weiteren schriftlichen Belege finden, ja man ging sogar davon aus, daß »dieser Betrag von der Stadt zurückgewiesen« wurde.9 Wenn im Bericht des ›Anzeigers‹ steht, daß der Turnerbund »es sich nicht nehmen« ließ, »dem heimgegangenen Gönner einen Kranz aufs Grab zu legen«, dürfte das ein Indiz dafür sein, daß Mays Spende willkommen war und wohl kaum zurückgewiesen wurde.

   Wenden wir uns nun jenen Artikeln zu, in denen aus Mays Schaffen zitiert wird. Das ›Tageblatt‹ nahm den 66. Geburtstag des Schriftstellers zum Anlaß, am 23. Februar 1908 eine Würdigung unter dem Titel ›Aus einem bewegten Dichterleben‹ zu veröffentlichen. Es wird darauf verwiesen, daß »ein reichbewegtes Leben (hinter Karl May liegt), ein Leben, das ihm viel Leid, aber auch viel Freud' gebracht hat: das Leid von seinen wirklichen und


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eingebildeten Feinden, die Freude von seinen ernsten Lesern. Man hat seine Werke mißverstanden, wenn man sie zu Jugendschriften machen wollte. Für eine ›Jugend‹ sind sie auch, aber für eine geistige, nicht für die unreife, urteilslose.«10 Das deckt sich genau mit Äußerungen Mays über sich selbst zu dieser Zeit und hätte auch von ihm verfaßt sein können. Zugleich klingt aber behutsame Kritik an, wenn von »eingebildeten Feinden« gesprochen wird.

   Das ›Tageblatt‹ druckte in diesem Artikel die ›Legitimation‹ aus Mays Gedichtsammlung ›Himmelsgedanken‹ ab und wollte wohl damit verdeutlichen, daß May beileibe nicht nur Jugendschriftsteller sei. Der Beitrag schloß mit dem Wunsch: »Mögen Karl May auch im 67. Lebensjahre die alte Schaffenskraft und neuer Erfolg beschieden sein.«11

   Auch im ›Anzeiger‹ werden Kostproben aus Mays Lyrik vorgestellt; die bunten und gefährlichen Abenteuer mit Winnetou, Old Shatterhand oder Hadschi Halef Omar sucht man dagegen vergeblich in den Texten. Statt dessen finden wir in einem Artikel12 von Oberlehrer Wilhelm Mangels aus Krefeld Proben aus dem Alterswerk. Mangels beginnt seine Würdigung mit dem Motto der Selbstbiographie Wenn dich die Welt aus ihren Toren stößt ... und endet mit dem Gedicht Nach meines Lebens schwerem Arbeitstag ...13

   Zu dieser Gruppe gehört auch der Beitrag ›Karl Mays literarischer Nachlaß‹ von Dr. Euchar Schmid im ›Anzeiger‹ vom 21. Juli 1912. In ihm zitiert der Verfasser aus den Dramen-Fragmenten ›Scheitana‹ und ›Kyros‹. Daß Schmid bereits im Todesjahr von ihnen Kenntnis hatte, ist erstaunlich; denn der Verlag der Karl-May-Stiftung wurde erst am 1. Juli 1913 gegründet. Die frühe Veröffentlichung beweist, daß Schmid sich kurze Zeit nach Mays Tod nicht nur mit der Planung der ›Gesammelten Werke‹ beschäftigte, sondern auch von Klara May Einblick in den Nachlaß erhielt. Seine Veröffentlichung von 1912 übernahm der Karl-May-Verleger dann übrigens in bearbeiteter Form in den 1916 erschienenen Band ›Ich‹. Im II. Anhang des Buches ›Karl May's Tod und Nachlaß‹ finden wir wesentliche Teile aus der Presseveröffentlichung.

   Ähnlich verhält es sich mit Prof. Ludwig Gurlitts Nachruf im ›Anzeiger‹ vom 28. April 1912. Er wurde erstmalig im Hamburger Blatt ›Allgemeiner Beobachter‹ am 15. April veröffentlicht. Der Abdruck im ›Anzeiger‹ kam sicherlich durch Vermittlung Klara Mays oder Dr. Euchar Albrecht Schmids zustande. Gurlitt hat seinen Nachruf auf Karl May in sein Buch ›Gerechtigkeit für Karl May‹ in unveränderter Form als Anhang aufgenommen.14

   Bevor wir uns dem für Karl May schicksalsträchtigen Jahr 1910 zuwenden, noch zu einigen interessanten Zuschriften, die 1907 in beiden Blättern erschienen. Sie stammen alle vom gleichen Verfasser und sind mit den Kürzeln ›W.‹ oder ›W-r.‹ unterzeichnet. Gemeinsam ist ihnen, daß W. May durchweg positiv beurteilt.

   W.s erste Zuschrift druckt der ›Anzeiger‹ am 26. Februar 1907 als Ge-


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burtstagswürdigung ab. W. äußert sich mit überschwenglichen Worten und appelliert an seine Mitbewohner:


Und dieser herrliche Führer ist unser, ist in Ernstthal als Kind armer Weber geboren. Was aber hat man hier mit seinem Bilde gemacht? Grelle Farben toller Jugendstreiche hat man über den klaren Zügen in dem Greisenantlitz aufgetragen und hat das schöne Bild zum Zerrbild gemacht. Die meisten wissen gar nichts von ihm, und die etwas wissen, kennen ihn nicht (...). Setzt ihm ein Denkmal in Euren Herzen, daß ihm an seinem Lebensabend noch das Glück trifft, in seiner Heimat recht erkannt zu sein! (...) Heute ist der Geburtstag jenes Mannes, schenkt ihm Eure Achtung und lernt Euren Karl May kennen.15


W.s nächste Zuschrift erscheint am 12. Mai im ›Tageblatt‹. Hier zitiert er den Kritiker Fred Holm: »›Man wollte verhindern, daß seine Werke begriffen und verstanden würden, und so mußten sie Jugendschriften sein und bleiben (...) Jene tiefen Rätsel des Hadschi Halef, des Münedschi, des Ustad, der Shen, des Herrn der Sillan, sollen für die Jugend geschrieben sein! Marah Durimeh, die geheimnisvolle Menschheitsseele, zur Unterhaltung jedes Lehrjungen abgerichtet!‹«16 Auch am Ende dieser Zuschrift übt W. Kritik und tritt für eine gerechtere Beurteilung Karl Mays ein:


Mich hat es merkwürdig angemutet, daß ihm seine Vaterstadt so wenig Achtung und Anerkennung entgegenbringt, daß sie ihm z. t. angedichtete ›Vergehen‹ noch jetzt nachträgt und sich nicht Mühe gibt, Karl May den Platz zu geben, der ihm gebührt. Freilich, die einen wollen ihn nicht kennen und die anderen kennen ihn nicht. Diese anderen bitte ich, Karl May zu lesen und in seinen herrlichen Werken den Freund zu suchen, der er mir geworden ist, namentlich auch, nachdem ich ihn persönlich habe kennen lernen dürfen.17


Ein drittes Mal meldet sich W. am 6. September 1907 im ›Anzeiger‹ zu Wort. Unter der Überschrift ›So ist es!‹ schreibt er:


In der Fensterauslage eines hiesigen Buchhändlers fand ich vor kurzem ein Buch mit dem Titel: ›Karl May's illustrierte Werke, Die Liebe des Ulanen‹. Das ist eine Lüge. Karl May, unser Stadtkind, hat 6 Jahre lang gegen die Verleger dieses und mehrerer anderer Bücher vor Gericht um sein Recht gekämpft (...). Am 9. Januar 1907, nach langem, fast siebenjährigem Kampfe wurde Karl May der Sieg vor dem Reichsgerichte zu Leipzig (...). Das auch hier bekannt zu machen, hielt ich für meine Pflicht. Nun mag jeder das seine tun. Entweder gegen Karl May und für die Unsittlichkeit oder für Karl May und gegen die Schundromanfabrikanten!18


Während im ›Anzeiger‹ W.s Zuschriften ohne Anmerkungen der Redaktion erschienen, veröffentlichte das ›Tageblatt‹ die mayfreundlichen Äußerungen in der Rubrik ›Sprechsaal‹ mit dem üblichen Vermerk: »Für Einsendungen an dieser Stelle übernimmt die Redaktion nur die preßgesetzliche Verantwortung.«19


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   Wer steckt nun hinter dem Kürzel W.?20 In der ersten Veröffentlichung gab er noch den Abschlußbuchstaben seines Namens, ein r, preis; an anderer Stelle steht als Wohnort Hohenstein-Ernstthal.21 Eine Anfrage bei Herrn Lothar Schmid brachte Klarheit. Im Nachlaß Karl Mays fanden sich Briefe eines Willy Winter aus Hohenstein-Ernstthal an den Schriftsteller. Aus ihnen läßt sich ableiten, daß Winter, ein aus Bautzen stammender Hohensteiner Lehrer, der Verfasser der Zuschriften war. Er empfand eine schwärmerische Verehrung für Karl May; das belegen seine überlieferten Briefe. Im Frühjahr 1907 besuchte er May in der Villa ›Shatterhand‹.

   Ebenfalls durch Winters Vermittlung erschien am 9. Dezember 1906 im ›Anzeiger‹ eine Rezension von ›Babel und Bibel‹. Einen Tag früher schrieb Winter an May:


Sehr geehrter Herr! Sie werden gewiß gedacht haben, ich hätte mich nicht mehr um den Nachdruck des von Witzleben'schen Aufsatzes über Ihr ›Babel und Bibel‹ bemüht. Ich habe aufgehört, Herrn Dr. Frisch [den Verleger des ›Tageblattes‹] zu bitten, es hilft nichts, ein Versprechen von seiner Seite löst das andre ab, sodaß es mir geradezu lächerlich erschien, hier noch zu  b i t t e n, wo ich nach den verschiedenen Versprechen fast zu  f o r d e r n berechtigt bin. Ich habe deshalb den Aufsatz dem Ernstthaler Reporter, einem Herrn Meyer, übergeben, sodaß ich Ihnen endlich die angenehme (...) Mitteilung machen kann, daß Ihre Person in Ihrem Heimatorte an gebührender Stelle zur Anerkennung kommt.22


Auch der schon erwähnte Geburtstags-Artikel ›Aus einem bewegten Dichterleben‹ im ›Tageblatt‹ vom 23. Februar 1908 wurde von Winter vermittelt, wenn nicht gar selber von ihm geschrieben. Auf einem Gedichtblatt mit dem Titel ›Meinem Karl May zum Geburtstage. 08.‹23 vermerkte Winter: »Endlich ist's erreicht! Herr Redakteur Petzold hat es möglich gemacht. Er hat die Einsendung redigiert. Sind Sie zufrieden mit diesem kleinen Erfolge? Mit herzlichen Grüßen Ihr treuer Winter.« Damit kann nur die Geburtstagswürdigung gemeint sein, denn es war die einzige Veröffentlichung im Jahre 1908. Die Ermittlungen zu Mays treuem Gehilfen Willy Winter in Hohenstein-Ernstthal stehen erst am Anfang.

   Kommen wir nun zum Hauptteil, den mayrelevanten Veröffentlichungen beider Blätter im Jahr 1910. Ausgangspunkt für die Berichterstattung mit anschließender Kontroverse war das skandalöse Charlottenburger Urteil vom 12. April 1910. Wir erinnern uns: Rudolf Lebius (1868-1946) hatte in einem Privatbrief vom 22. November 1909 an die Sängerin Selma vom Scheidt (1874-1959) Karl May als »einen geborenen Verbrecher« bezeichnet. In seiner Zeitschrift ›Der Bund‹ glaubte Lebius dann am 19. Dezember 1909 seine ungeheuerliche Behauptung beweisen zu müssen. Unter der Überschrift ›Karl May als Räuberhauptmann‹ veröffentlichte er das Märchen vom Räuber Karl May, der in seiner Jugend als Oberhaupt einer Bande die Wälder um Hohenstein-Ernstthal unsicher gemacht haben soll.


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   Unter den vielen Blättern, die über die sogenannten Enthüllungen des ›Bundes‹ berichteten, waren auch der ›Hohenstein-Ernstthaler Anzeiger‹ und das ›Hohenstein-Ernstthaler Tageblatt‹. Beschäftigen wir uns zunächst mit dem ›Anzeiger‹.

   Am Heiligabend 1909 hatte der in Ernstthal erscheinende ›Anzeiger‹ seinen Beitrag ›Sensationelle Enthüllungen über Karl May?‹ aus naheliegenden Gründen mit einem Fragezeichen versehen. Zu groß waren die Zweifel am Wahrheitsgehalt der Lebiusschen Behauptungen. Das wird auch am Ende des Berichtes deutlich: »Was nunmehr von seinen [Mays] Taten, insbesondere in Gemeinschaft mit einem gewissen Krügel erzählt wird, klingt so phantastisch, daß man eine Bestätigung erst abwarten muß. Aus diesem Grunde nahmen wir von der Wiedergabe des Artikels, der uns bereits am Sonntag vorlag, Abstand.«24

   Ganz wohl muß der Redaktion also bei ihrer Veröffentlichung nicht gewesen sein. Denn obwohl der ›Bund‹-Artikel »bereits am Sonntag«, dem 19. Dezember, vorlag, informierte das Blatt erst am 24. Dezember seine Leser darüber. Selbst die Tatsache, daß May aus dem Seminar Waldenburg wegen Diebstahls entlassen wurde, bezweifelte der ›Anzeiger‹ und formulierte vorsichtig, er sei »angeblich entlassen«25 worden. Und das Märchen vom Räuberhauptmann May war der Redaktion dann wohl doch entschieden zu heiß. Man verzichtete darauf, Einzelheiten wiederzugeben.

   Es war gewiß nicht sehr taktvoll, den Bericht ausgerechnet in der Heiligabend-Ausgabe zu bringen. May wird sich kaum über dieses ›Weihnachtsgeschenk‹ aus seiner Vaterstadt gefreut haben, und auch die beiden Schwestern in Hohenstein-Ernstthal dürften nicht erbaut gewesen sein, erfundene und wahre Episoden aus der Jugendzeit ihres Bruders unterm Christbaum zu lesen.

   Immerhin bewies die Redaktion wenig später Fair play und meldete am 13. Januar 1910, daß Karl May »in den letzten Tagen der deutschen Presse Berichtigungen zugehen (lasse), wonach die von dem Organ des ›gelben‹ Arbeiterbundes, dem ›Bund‹, aufgestellten Behauptungen nicht der Wahrheit entsprechen sollen.«26

   Nach dem Charlottenburger Urteil vom 12. April, mit dem Lebius von der Anklage der Beleidigung freigesprochen wurde, schwenkte jedoch der ›Anzeiger‹ um. Unter den ›Depeschen vom 12. April‹ meldete er den Freispruch und teilte mit: »Es ist ferner festgestellt, daß der Privatkläger Carl May das Leben eines Räuberhauptmanns in den erzgebirgischen Wäldern geführt hat und schon in früher Jugend ein gemeiner Dieb gewesen ist.«27 Der Bericht war als ›Privat-Telegramm‹ gekennzeichnet, also keine direkte Stellungnahme der Redaktion. Bereits einen Tag später folgten Details. Schriftleiter Emil Horn sah wohl die Anschuldigungen von Rudolf Lebius als wahr erwiesen. Das Gericht hatte ihn ja freigesprochen. Allerdings muß man Horn zugute halten, daß er am Ende des Beitrages Mays Worte vor Gericht zitierte: Wenn das alles wahr wäre, was hier gegen mich vorgebracht


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worden ist, so würde ich nicht mehr leben. Dafür gibt es noch immer einen Revolver. Es ist richtig, daß ich Strafen verbüßt habe, aber nicht die, die mir hier vorgeworfen wurden.28 Mitgefühl schwingt auch mit, wenn vom »greise(n) Kläger Karl May«29 gesprochen wird.

   Der Prozeßausgang, der dem ›Anzeiger‹ zufolge »in unserer Stadt wohl allgemeines Aufsehen erregt«30 hat, veranlaßte dann auch einige Bürger von Hohenstein-Ernstthal, sich mit Briefen an die Redaktion zu wenden. Am 15. April konnte man im ›Anzeiger‹ lesen:


Aus unserem Leserkreise wird uns zu unserm gestrigen Bericht geschrieben: Es ist nicht richtig, daß sich an der May-Verfolgung Militär beteiligt hat, außer der Gendarmerie, den Ernstthaler Turnern und der Hohensteiner Feuerwehr hat niemand weiter an der Verfolgung teilgenommen (...). So schlimm, wie die ganze Angelegenheit aufgebauscht wurde, hat sie sich in vielen Fällen nicht zugetragen.31


Leider wissen wir nicht, wer der Verfasser des Briefes war. Das gilt ebenfalls für die Zuschrift eines alten Schulgenossen Karl Mays, die am Folgetag veröffentlicht wurde:


Zur Rechtfertigung des Schriftstellers Karl May, der in letzter Zeit vielfach in der Presse Erwähnung fand, dürfte es sich empfehlen, wenn seine ehemaligen Jugendfreunde, die mit May länger als [vor] 55 Jahren die Schule zu Ernstthal besuchten - zumal deren noch eine ziemliche Anzahl vorhanden sind - auch einmal für ihn eintreten würden (...). Als begabter Junge war Karl May wegen seiner gern gehörten Unterhaltungen bei der Schuljugend sehr beliebt (...). Sein früherer Lebenswandel darf ihm nicht als Schlechtigkeit ausgelegt werden, er läßt ihn vielmehr als Abenteurer erscheinen (...). Da die ganzen Affären 40-50 Jahre zurückliegen und Karl May seine Strafe hierfür verbüßt hat, so ist die teilweise große Entstellung seitens des Schriftstellers Lebius in Charlottenburg nicht sehr rühmlich.32


Eine bessere Verteidigung hätte Karl May sich nicht wünschen können, und es gereicht Hohenstein-Ernstthal zur Ehre, daß es damals Mitbürger gab, die für den geschundenen Sohn der Stadt eintraten. An dem Leserbrief ist aber noch zweierlei bemerkenswert:

   1. Die »gern gehörten Unterhaltungen«, durch die er »bei der Schuljugend sehr beliebt« war, belegen, daß Mays Schilderung in ›Mein Leben und Streben‹, er habe sich unter dem Kirchentore zum Geschichtenerzählen33 eingestellt, auf Wahrheit beruht, denn der Leserbrief erschien ein halbes Jahr vor der Selbstbiographie.

   2. Daß Mays »früherer Lebenswandel« ihn »als Abenteurer erscheinen« läßt, ist eine später häufig geäußerte Meinung in der Sekundärliteratur. Denken wir nur an ähnliche Beurteilungen von Heinrich Mann oder Egon Erwin Kisch.34

Am 20. April brachte der ›Anzeiger‹ eine weitere Verteidigung Karl Mays. Diesmal wurde aus der ›Augsburger Postzeitung‹ zitiert: »Haben wir



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Christen wirklich Ursache, das große Lebenswerk eines Mannes zu bekämpfen, auf die Autorität eines Lebius hin?«35 Im gleichen Beitrag wird darauf verwiesen, daß May gegen das Charlottenburger Urteil Berufung eingelegt hat.

   Damit liegen drei positive Stellungnahmen zu Karl May vor, die der ›Anzeiger‹ abdruckte. Man kann eigentlich nur zu dem Schluß kommen, daß die Redaktion trotz ihrer Gerichtsberichte vom 13. und 14. April 1910 May wohlgesonnen war; denn die Zeitung war ja nicht verpflichtet, die Leserbriefe abzudrucken, und schon gar nicht die Äußerung der ›Augsburger Postzeitung‹. May stellte jedoch wegen der Artikel vom 13. und 14. April Strafantrag und ermächtigte am 20. Mai 1910 den ortsansässigen Rechtsanwalt und Notar Dr. Max Haubold (1854-1923), seine Interessen vor dem Amtsgericht in Hohenstein-Ernstthal wahrzunehmen. Bereits einen Tag später, am 21. Mai 1910, wandte sich der Schriftsteller persönlich, »obwohl er Haubold bereits als seinen Rechtsvertreter beauftragt hatte, mit eigenhändigen maschinenschriftlichen Strafanträgen und einer Privatklage an das Königliche Amtsgericht Hohenstein-Ernstthal.«36 Dabei war May völlig entgangen, daß der ›Anzeiger‹ am 28. April 1910 behauptet hatte: »Dem Vernehmen nach hat das Ermittelungsverfahren die Wahrheit der von Lebius verfochtenen Behauptungen ergeben.«37 Das dürfte Grund genug gewesen sein, auch hiergegen zu klagen!

   Aber noch ehe das Hauptverfahren eröffnet werden konnte, informierte Haubold am 29. Juni 1910 das Amtsgericht, daß außergerichtliche Vergleichsverhandlungen laufen, und bat darum, »von Erlaß eines Beschlusses über Eröffnung des Hauptverfahrens und von Anberaumung des Hauptverhandlungstermins zur Zeit noch Abstand zu nehmen.«38 Und am 3. Juli 1910 veröffentlichte der ›Anzeiger‹ den erzielten Vergleich:


Zur gütlichen Beilegung der vorgedachten Privatklagsachen P 23/10 und P 26/10 erklärt die unterzeichnete Redaktion:

   1., sie zieht die in Nr. 83 ihres Anzeigers unter der Rubrik ›Depeschen vom 12. April 1910, Charlottenburg (Privattelegramm)‹ und die in Nr. 84 ihres Anzeigers unter der Rubrik ›Oertliches und Sächsisches‹, Hohenstein-Ernstthal, 13. April 1910 gebrachten Artikel hiermit zurück, weil dieselben unwahre Behauptungen über den Privatkläger Karl May enthalten;

   2., sie bedauert, mit diesen unwahren Behauptungen informiert worden zu sein;

   3., sie verpflichtet sich, in ähnlichen Fällen vorher sich beim Privatkläger nach dem wahren Sachverhalt zu erkundigen;

   4., sie übernimmt die durch die Privatklagen entstandenen Kosten und die dem Privatkläger erwachsenen notwendigen Auslagen.39


Mit diesem Ergebnis konnte May zufrieden sein; künftig stellte sich der ›Anzeiger‹ stets auf seine Seite und gab ihm eine publizistische Plattform. Es versteht sich von selbst, daß in dem Zeitraum vom Stellen der Strafanträge bis zum Vergleich nichts über den Vorfall im ›Anzeiger‹ zu lesen war.


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Erstaunlich ist, daß May überhaupt so spät auf die Artikel vom 13. und 14. April reagierte, denn seine Vollmachten für Haubold stammten vom 20. und 25. Mai, also gut fünf Wochen später.

   Nun zu dem zweiten Hauptpunkt meiner Ausführungen, zur Auseinandersetzung Mays mit dem in Hohenstein erscheinenden ›Tageblatt‹. Ausgangspunkt war auch hier - wie bereits beim ›Anzeiger‹ - die Berichterstattung der Zeitung über die Veröffentlichungen im ›Bund‹. Am 23. Dezember 1909 meldete das Lokalblatt:


Von unserem Landsmann Karl May gehen wieder einmal recht merkwürdige Dinge durch die Zeitungen. Daß er in seinen Jugendjahren manchen Streich verübt hat, ist für unsere Stadtkinder nichts Unbekanntes, was aber jetzt der in Berlin erscheinende ›Bund‹, des [sic!] Organ des sogenannten gelben Arbeitnehmer-Verbandes, von ihm erzählt und was mit gewissem frohen Behagen ein gut Teil der deutschen Presse nachdruckt, ist für May so gravierend, daß er wohl zu den behaupteten Tatsachen selbst das Wort wird nehmen müssen.40


Das ›Tageblatt‹ berichtet dann über die Behauptungen des ›Bundes‹, namentlich die Räuberhauptmann-Legende und »daß May heute mit den ersten Dresdner Kreisen verkehre, als Millionär gelte, ein kostbares Automobil besitze und teuren Launen huldige.« Der Artikel schließt mit der Aufforderung: »Was hiervon Wahrheit und Dichtung ist, wird Karl May, wie schon hervorgehoben, selbst zu erweisen haben.«41 May reagierte prompt und wandte sich mit einem längeren Brief an die Redaktion. Am 28. Dezember brachte das ›Tageblatt‹ Auszüge aus dieser Zuschrift. May bestreitet die Vorwürfe darin und teilt der Redaktion mit, daß er sofort Strafantrag gestellt habe, um diese Anschuldigungen gerichtlich untersuchen und bestrafen zu lassen.42 Interessant an seinem Schreiben ist, daß er auch jene Verleumdungen erwähnt, über die das ›Tageblatt‹ seine Leser am 23. Dezember überhaupt nicht informiert hatte, nämlich den Einbruch in einen Uhrenladen, die Befreiung Krügels aus der Arretur, den Überfall auf Marktweiber, die Flucht nach Mailand und weitere Einzelheiten. Warum May auf die Anschuldigungen aus der Gegenwart - er sei Millionär, besitze ein kostbares Automobil und huldige teuren Launen - mit keinem Wort einging, sondern statt dessen die Verleumdungen aus seiner Hohenstein-Ernstthaler Zeit zurückweist, können wir nur vermuten. Die Vorwürfe aus der jüngsten Vergangenheit, also seiner Dresdner Zeit, konnten von den Bewohnern seiner Vaterstadt nur schwer auf ihren Wahrheitsgehalt überprüft werden. Aber die Legende vom Räuberhauptmann und all der andere Unsinn konnten von ihnen widerlegt werden. May hoffte wohl auf Schützenhilfe aus seiner Heimat, denn solche ungeheuerlichen Erlebnisse, wie sie Lebius als Wahrheit verkaufte, sprechen sich in einem kleinen Ort schnell herum und bleiben den Mitbewohnern noch jahrelang im Gedächtnis. Und die Rechnung ging auf, es meldeten sich Zeitgenossen zu Wort, die die Legenden als unwahr bezeichneten.43 Damit war die Glaubwürdigkeit von Lebius


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angekratzt, und seine Behauptungen über Mays aufwendigen Lebensstil in Dresden-Radebeul wurden zumindestens in Frage gestellt. Ob Karl May hier ganz bewußt und planvoll vorging, darüber kann heute nur noch spekuliert werden.

   An dieser Stelle flechte ich eine notwendige Bemerkung über das Verhältnis der Hohenstein-Ernstthaler Bewohner zu Karl May ein. Es sei erwähnt und ausdrücklich hervorgehoben, daß die Erpressung Mays nicht von ehemaligen Mitbürgern ausging. Rudolf Lebius aus Berlin war es vorbehalten, in dieser Angelegenheit traurige Berühmtheit zu erlangen. Für jeden Einwohner der Stadt wäre es leicht gewesen, als der Schriftsteller seine Old-Shatterhand-Legende aufbaute und in alle Welt hinausposaunte, ihn zu erpressen. Denn in Hohenstein-Ernstthal wußte fast jeder, daß er keineswegs im Orient auf Kamelen oder im Wilden Westen auf Mustangs gefährliche Abenteuer erlebte, sondern in der Heimat weilte, davon lange Jahre hinter Gittern in Waldheim und in Zwickau. In der Zeit danach, als er jegliches Maß an Selbsteinschätzung vermissen ließ, hemmungslos flunkerte und das Blaue vom Himmel herunterlog, gab es auch nicht den geringsten Versuch von einem Bewohner der Stadt, aus diesem Wissen über seine kriminelle Vergangenheit Kapital zu schlagen. Das soll bei aller kritischen Distanz, die May seiner Vaterstadt nach schlimmen Erfahrungen entgegenbrachte, auch einmal gesagt werden.

   Doch zurück zum ›Tageblatt‹. Über das beschämende Charlottenburger Urteil berichtete die Zeitung am 14. April 1910. Und im Gegensatz zur Veröffentlichung im ›Anzeiger‹ am gleichen Tage wurden die Leser detaillierter über Vorgeschichte, Anschuldigungen und teilweise auch über den Prozeßverlauf informiert. Am Anfang des Berichtes erklärte das Blatt, warum seit dem Abdruck des Mayschen Leserbriefes am 28. Dezember 1909 nichts mehr über die ganze Angelegenheit geschrieben wurde: »Da so mancher unserer älteren Einwohner von Karl May und seinem Verhalten hier aus eigenem Erleben noch vollkommen unterrichtet ist, so haben wir bisher davon abgesehen, auf die vielerlei Beschuldigungen an dieser Stelle näher einzugehen.«44 Daß das immer noch die Absicht sei, macht die Redaktion wenige Zeilen später deutlich, indem sie erläutert, »so erübrigt es [sich] doch, auf die Angelegenheit näher einzugehen, auch wenn man der Annahme huldigt, daß May die Sünden seiner Jugend, die nun mehr als ein Menschenalter zurückliegen, durch sein Leben und Wirken im Mannesalter wett gemacht habe.« Hier klingen Sympathie und Verständnis für seine Situation an. Und darum ist es schlicht unverständlich, warum im folgenden - wie schon erwähnt - in aller Breite die Beschuldigungen aufgelistet werden. Auch die ausführliche Wiedergabe des Prozeßverlaufes steht im Widerspruch zu der oben erklärten Absicht. Immerhin informierte das ›Tageblatt‹ fünf Tage später seine Leser fairerweise, daß »Karl May (...) gegen das den Redakteur Lebius freisprechende Urteil Berufung angemeldet«45 habe.


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   Am 28. April 1910 brachten beide Hohenstein-Ernstthaler Lokalblätter dann die gleichlautende falsche Agenturmitteilung, daß das May-Lebiussche Verfahren eingestellt sei.

   Drei Wochen später berichteten sie fast übereinstimmend in Berichten über das Interview von Egon Erwin Kisch mit Karl May für die Prager ›Bohemia‹. Eine bessere Hilfe und Unterstützung hätte May sich kaum wünschen können, denn die Redaktionen druckten gerade jene Passagen aus dem Interview ab, in denen Karl May die Märchen über seine angeblich gemeinsame Zeit mit Krügel als Oberhaupt einer Räuberbande zurückwies.46 Außerdem äußerte er sich über seine Gefängnis- und Zuchthausstrafen - aber das pfiffen die Spatzen in dem kleinen Ort sicher von jedem Dach, denn zumindestens seine letzte Haftstrafe als Folge der sogenannten Stollberg-Affäre dürfte vielen älteren Einwohnern der Stadt im Gedächtnis geblieben sein. Auch hier verwundert es, daß dieser erst vor 40 Jahren bekanntgewordene dreiwöchige Gefängnisaufenthalt im Jahre 1879 - der bestimmt seinerzeit viel diskutiertes Stadtgespräch in Hohenstein-Ernstthal war - so gar keine Rolle bei den Auseinandersetzungen der Prozeßjahre gespielt hat. Lebius wußte bestimmt nicht davon, denn es ist absolut sicher, daß diese Verurteilung wegen Hochstapelei voll und ganz in sein Verleumdungskonzept gepaßt und er kaum gezögert hätte, auch diesen Fakt gehörig auszuschlachten.

   Nach diesen mayfreundlichen Äußerungen in beiden Blättern schrieb das ›Tageblatt‹ am 28. Juni 1910 nochmals über Mays Berufungsverfahren. Und ein Satz brachte das Faß zum Überlaufen: »Er [May] gibt jetzt zu, daß er in seiner Jugend Vorstrafen erlitten habe, was er in der Verhandlung vor dem Charlottenburger Schöffengericht bestritten hatte.«47

   Diese Bemerkung ist absurd, denn in der Ausgabe vom 14. April 1910 hatte die Redaktion noch May zitiert, wonach er mehrfach seine Vorstrafen zugab. So antwortete er beispielsweise auf eine entsprechende Frage des Vorsitzenden: Ich bin vorbestraft, aber das, was mir hier vorgeworfen wird, habe ich nicht getan.48

   Mays Empörung war verständlich, denn vor dem Hintergrund dieser Passage mußte er als Lügner erscheinen. So entschloß er sich, am 11. Juli 1910 Strafantrag gegen den verantwortlichen Redakteur Wilhelm Lippacher und den Herausgeber und Verleger Dr. Alban Frisch zu stellen. Jedoch erst am 15. August reichte er eine Privatklage beim Amtsgericht Hohenstein-Ernstthal gegen beide Herren ein. In ihr weist der Schriftsteller auch auf die unterschiedlichen Aussagen in den beiden Artikeln hin und hebt den Widerspruch hervor. Den Strafantrag stellte May wegen der Artikel vom 14. April und 28. Juni 1910: Beide Artikel enthalten Beleidigungen der schwersten Art, die gegen mich, den unterzeichneten Antragsteller gerichtet sind.49 Die Privatklage wurde ähnlich begründet.

   Auch hier erstaunt, daß Karl May, wie schon in der Auseinandersetzung mit dem ›Anzeiger‹, relativ spät reagierte. Zwischen dem Erscheinungster-


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min des ersten Artikels und dem Strafantrag lagen fast drei Monate. Gab es einen Grund dafür, daß er bis zur Einreichung der Privatklage weitere Wochen verstreichen ließ, etwa eine für ihn günstige Berichterstattung? Sehen wir daraufhin die in diesem Zeitraum erschienenen Nummern durch.

   Am 30. Juni 1910 meldete das ›Tageblatt‹: »I. Ojijatekha Brant-Sero - wie er schreibt, ein Vollblut-Mohawk-Indianer, der sich gegenwärtig in Berlin aufhält - veröffentlicht einen Protest ›gegen die blutrünstige Indianer-Literatur‹, als deren hervorragendsten Vertreter er jetzt, etwas spät allerdings, gelegentlich seines Aufenthaltes in Deutschland Karl May kennen gelernt hat.«50 Das ›Tageblatt‹ schien die Kompetenz des Indianers anzuzweifeln; denn wie sonst ist die Formulierung erklärlich, Brant-Sero habe Karl May, »etwas spät allerdings« als hervorragendsten Vertreter der blutrünstigen Indianer-Literatur kennengelernt. Und sicher blieb der Redaktion der zeitliche Zusammenhang zwischen seinem Auftritt und den Verleumdungen Lebius' nicht verborgen. So war das Blatt auch bereit, am 5. Juli 1910 eine längere Gegenerklärung Mays, in der er Brant-Sero als Strohmann Lebius' und als herumziehenden Zirkusindianer bezeichnete, aufzunehmen. Das hätte den Schriftsteller versöhnlich stimmen können, aber der Ärger über die schon erwähnten Artikel muß wohl doch zu tief gesessen haben. Deshalb entschloß er sich dazu, den Strafantrag zu stellen.

   An dieser Stelle gehe ich auf einen weiteren Zweig des nur schwer durchschaubaren Prozeßgeflechtes ein. In die Zeit der Auseinandersetzungen mit dem ›Tageblatt‹ fällt auch der Prozeß May-Krügel am Amtsgericht in Hohenstein-Ernstthal. Der Gartenarbeiter Richard Krügel war bekanntlich der Informant von Lebius und versorgte diesen mit angeblichen Tatsachen über Karl Mays Leben als Räuberhauptmann. Wie wir noch sehen werden, nahmen beide Lokalblätter regen Anteil an dem Prozeßgeschehen, und interessant ist zunächst, wie das ›Tageblatt‹ berichtete.

   Den Beginn machte eine kurze Notiz vom 30. Juli 1910, in der auf den Termin der auf den 9. August festgesetzten Hauptverhandlung hingewiesen wurde. Wenige Tage später, am 2. August 1910, druckte die Redaktion einen Artikel der in Berlin erscheinenden ›Täglichen Rundschau‹ nach. Aus ihm geht hervor, daß die Chancen auf einen für May günstigen Prozeßausgang nicht schlecht standen. So wird unter anderem darauf hingewiesen, daß »Krügel (...), wie behauptet wird, inzwischen zugegeben haben (soll), daß ein Teil des Inhalts jenes Artikels von ihm, der andere Teil von Lebius erfunden sei, auch soll Krügel den Kläger schriftlich um Verzeihung gebeten haben.«51

   Einen Schritt weiter ging der ›Anzeiger‹, als er am 6. August einen Leserbrief Mays abdruckte, in dem dieser auf die Vorgeschichte einging.52 Erstmals erfuhren die Bewohner Hohenstein-Ernstthals aus der örtlichen Presse, daß Lebius von May 1904 Geld gefordert hatte, daß er ihn dafür in seinem Blatt loben wollte und daß er May sogar zu erpressen versuchte, als der Schriftsteller auf sein Ansinnen nicht einging. Es war sicher kein Zufall, daß


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Hohenstein-Ernstthaler Anzeiger, 6. 8. 1910


May unmittelbar vor Prozeßbeginn über diese Hintergründe informierte. Und bereits einen Tag später konnten die Bewohner - ebenfalls im ›Anzeiger‹ - unter der Überschrift ›Karl May u. die brennende Blume.‹ einen Bericht über den Mohawk-Indianer Brant-Sero lesen. Das Blatt maßt sich »kein Urteil über den Wert oder Unwert der Mayschen Muse zu (...). Aber das Gefühl der Gerechtigkeit treibt uns, den neuen Gegner May's einmal nach authentischen Berichten unter die Lupe zu nehmen.« Und die Redaktion kommt zu einem vernichtenden Urteil: »Wenn Herr Brant Sero über die nötige Bildung verfügte, könnte man ihm ein Urteil über einen deutschen Schriftsteller zutrauen. So aber scheint bei ihm Gewissenlosigkeit und Bildung in entgegengesetztem Verhältnis zu stehen.« Der Artikel schließt mit den Sätzen: »Das ist ein netter indianischer Hochschullehrer und für Herrn Lebius ein Bundesgenosse, der auf die skrupellose Kampfesweise des letzteren die bedenklichsten Schlüsse erlaubt. Wir werden sehen, ob auch hierüber der 9. August Aufklärung bringt.«53

   Nach dieser für Karl May günstigen Stimmung verwundert es eigentlich nicht, daß er die Hauptverhandlung, obwohl es zu keinem Urteil kam, als eigentlicher Sieger verließ. Die Parteien einigten sich auf einen Vergleich, und Krügel stellte May eine Ehrenerklärung aus. Sowohl das ›Tageblatt‹ als auch der ›Anzeiger‹ berichteten am 10. August 1910 ausführlich über die Verhandlung und äußerten Genugtuung über den für May günstigen Aus-



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gang. Das ›Tageblatt‹ beendete seinen Bericht mit der Hoffnung: »Damit wird nun wohl der ›Räuberhauptmann‹ Karl May endgültig aus der Welt geschafft sein. Der eigentlich Verurteilte in dem Prozeß ist der Schriftsteller Lebius, der aus persönlichen Motiven Lügen in die Welt setzte und Zeugen mit Geld erkaufte.«54

   Erinnern wir uns: Karl May hatte am 11. Juli Strafantrag gegen Redakteur Wilhelm Lippacher und Herausgeber Dr. Alban Frisch gestellt. Beide hatten also wenig Grund, May wohlwollend gegenüberzutreten. Unter diesem Gesichtspunkt ist die Bemerkung, daß der »›Räuberhauptmann‹ Karl May endgültig aus der Welt geschafft« sei, durchaus nicht selbstverständlich. Und May hatte bis zu diesem Zeitpunkt auch noch nicht seine Privatklage gegen beide eingereicht.

   Aber Lebius gab sich nicht geschlagen und reagierte sofort auf den Prozeßausgang mit einem Leserbrief an das ›Tageblatt‹. Am 12. August 1910 zitierte die Zeitung aus dem Brief: »›Gewonnen hat May durchaus nichts. Ich werde den Wahrheitbeweis [sic!] in Berlin antreten.‹«55

   Am 13. August 1910, einen Tag später, informierte das ›Tageblatt‹ seine Leser, daß »von der 4. Ferienstrafkammer des Landgerichts 3 in Berlin ein Gerichtsbeschluß ergangen (sei), der dem Antrag des Verteidigers des wegen Beleidigung verklagten Redakteurs Lebius stattgibt und die Ladung einer Anzahl wichtiger von der Partei des Beklagten genannter Zeugen verfügt.« Dann werden die Lebius-Zeugen für die im Dezember 1911 stattfindende Verhandlung im einzelnen aufgeführt - aber das dürfte May kaum erzürnt haben. Brisanter war jedoch eine Bemerkung der Redaktion am Ende des Artikels: »Die Energie, mit der übrigens die Verteidigung Karl Mays in dem eben durch einen Vergleich beendeten Beleidigungsprozeß Krügel erfolgreich bemüht war, die Strafakten Mays zu verheimlichen, erscheint erklärlich, wenn man allein das folgende Urteil zur Kenntnis nimmt.«56 Zitiert wird dann das Mittweidaer Urteil vom 18. April 1870.

   Lebius' Anwalt hatte während des Krügel-Prozesses Einsicht in die Mittweidaer Strafakten genommen, und Mays ärgster Feind spielte nun dem ›Tageblatt‹ das Urteil zu, dessen Verlesung in der Hauptverhandlung May noch hatte verhindern können. Die Veröffentlichung des Urteils in seiner Heimatstadt dürfte May hart getroffen haben und wird wohl der letzte Anstoß gewesen sein, die Privatklage gegen Dr. Frisch und Lippacher einzureichen.

   Am nächsten Tag, dem 14. August, veröffentlichte das ›Tageblatt‹ einen Beitrag, in dem nunmehr nicht nur der Schriftsteller angegriffen wird, sondern auch das Konkurrenzblatt, der ›Hohenstein-Ernstthaler Anzeiger‹. Darauf, daß »es auch innerhalb der örtlichen Presse zu einem ›polemischen Schlagabtausch‹«57 kam, hat bereits Jürgen Seul hingewiesen. Allerdings konnte er den Vorgang nicht lückenlos dokumentieren, weil ihm nur die Zeitungsartikel vorlagen, die den Gerichtsakten beigelegt waren oder die von Lebius zitiert wurden.58


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   Als Ausgangspunkt für diese Pressefehde in Hohenstein-Ernstthal diente eine Notiz im ›Tageblatt‹ vom 14. August 1910. Der Redaktion war eine Nummer des ›Meißner Tageblattes‹ zugesandt worden, in der es heißt: »Aus Hohenstein-Ernstthal wird uns unverlangt eine Nummer des ›Hohenstein-Ernstthaler Tageblattes‹ mit dem Bericht über die Gerichtsverhandlung zugeschickt. Danach herrscht in Hohenstein-Ernstthal tiefes Mitgefühl mit dem ›unschuldig verfolgten Landsmann‹ Karl May und mit dem durch Lebius ›verführten‹ Krügel, dagegen helle Empörung über Lebius. Bezeichnenderweise heißt es am Schlusse dieses Stimmungsbildes: ›Es gibt Stimmen, welche verlangen, daß Lebius gelyncht werde.‹«59 Dieser Satz hatte tatsächlich im Gerichtsbericht gestanden, aber nicht in dem des ›Tageblattes‹, sondern in dem des ›Anzeigers‹; die Redaktion des ›Meißner Tageblattes‹ hatte also die Zeitungen verwechselt. Dies stellte nun das ›Hohenstein-Ernstthaler Tageblatt‹ richtig und distanzierte sich in scharfer Form von dieser Berichterstattung: »Zur Ehre unsrer Stadt stellen wir weiter fest, daß hier niemand daran denkt, Lebius zu lynchen, daß vielmehr alle Vorurteilsfreien und Einsichtigen zunächst den Ausgang des von der Strafkammer des Landgerichts zu Charlottenburg demnächst zu verhandelnden Beleidigungsprozesses May gegen Lebius abwarten, ehe sie ihr Urteil festlegen.«60 Im Schlußsatz wird der Artikel des ›Anzeigers‹ als parteiisch gefärbt und völlig unzutreffend bezeichnet. Damit war dem Konkurrenzblatt der Fehdehandschuh zugeworfen.

   Die Feststellung, daß zunächst der Beleidigungsprozeß May gegen Lebius abzuwarten sei, ehe ein Urteil über Lebius gefällt werden könne, dürfte die Leser erstaunt haben; denn nur 4 Tage früher, am 10. August 1910, war die Redaktion noch ganz anderer Meinung und hatte ihren Prozeßbericht mit folgendem Satz beendet: »Der eigentlich Verurteilte in dem Prozeß ist der Schriftsteller Lebius, der aus persönlichen Motiven Lügen in die Welt setzte und Zeugen mit Geld erkaufte.«61 Was war nun richtig?

   Lebius wandte sich am 12. August 1910 an den ›Anzeiger‹ und ersuchte um die Aufnahme einer Gegendarstellung zum Gerichtsbericht über die Krügel-Hauptverhandlung. Obwohl das Blatt inzwischen auf Mays Seite umgeschwenkt war, mußte es die Zuschrift laut Pressegesetz veröffentlichen, was am 14. August erfolgte. Aber bereits am 21. August konnte May im ›Anzeiger‹ wieder darauf antworten.62 Nach einer kurzen Einleitung durch Karl May druckte die Redaktion ein beeidigtes notarielles Protokoll über die eidliche Zeugenvernehmung der Eheleute Krügel ab. Aus ihm ging hervor, daß Lebius Krügel und seine Frau zu Falschaussagen verleitet hatte und Krügel 2000 Mark zahlen wollte, falls May aufgrund dieser Aussagen den Prozeß verliert.

   Mit der Veröffentlichung des Protokolls ließ es der ›Anzeiger‹ nicht bewenden, sondern druckte am 23. August 1910 einen längeren Brief Karl Mays ab, in dem es nicht nur um Lebius ging. Erstmalig erfuhren die Leser von der Privatklage gegen den ›Tageblatt‹-Verleger Dr. Alban Frisch. Und der Schriftsteller äußerte sich erbost:


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Die lügenhaften Gerüchte über mich sind in Hohenstein entstanden und von dort aus weiterkolportiert worden. Will ich das Übel mit der Wurzel ausrotten, so muß das dort geschehen, wo die Wurzel steckt, also in Hohenstein-Ernstthal. Darum habe ich erst Krügel verklagt, und darum hat nun auch Dr. Frisch die Klage von mir erhalten, die ich gern umgehen wollte, die aber notwendig wurde, weil alle meine Nachsicht, die ich seit langem gegen ihn hegte, vergeblich war.63


Nun folgte Schlag auf Schlag. Dr. Frisch antworte bereits einen Tag später in seinem Blatt auf Mays Ausführungen im ›Anzeiger‹ und bezeichnete die Zeitung als Mays ›Leiborgan‹. Dann ging es um Verfahrensfragen, daß nämlich vom Amtsgericht Dr. Frisch bislang keine Klagezustellung zugegangen sei. Der Verleger schilderte ferner genüßlich die vorausgegangene Auseinandersetzung Mays mit dem ›Anzeiger‹ und bemerkte, »daß die Herausgeber des Blattes aber am 3. Juli in einer von ihnen veröffentlichten Erklärung dem May de- und wehmütig Abbitte leisteten und sich verpflichteten, in allen May betreffenden Dingen sich vorher bei May nach dem wahren Sachverhalt zu erkundigen.« Den ganzen Vorgang bewertete er als eine »in der deutschen Presse wohl beispiellose literarische Selbstentmannung (...).«64

   Es würde den Rahmen sprengen, wenn ich jetzt in aller Breite ›Anzeiger‹ und ›Tageblatt‹ zu Wort kommen ließe. Deshalb sei im folgenden nur anhand ausgewählter Zitate deutlich gemacht, daß die Auseinandersetzung zwischen den Zeitungen in aller Schärfe geführt wurde.

   Einen Tag, nachdem Dr. Frisch von einer »literarischen Selbstentmannung« geschrieben hatte, entgegnete der ›Anzeiger‹: »Gift und Galle spuckt das ›Hohenstein-Ernstthaler Tageblatt‹ in seiner gestrigen Nummer (...).«65 Und wenige Zeilen später heißt es: »Wir haben schon bei früheren Gelegenheiten erklärt, daß wir das ›Tageblatt‹ nie ernst genommen haben, leider können wir es auch jetzt nicht ernst nehmen (...).« So erklärt sich auch, daß die Redaktion »ein näheres Eingehen auf die vielleicht unter den Einwirkungen eines zu gut gemundeten Tropfens verfaßte Selbstverherrlichung seines Herausgebers« Dr. Frisch nicht für nötig hielt.

   Schützenhilfe erhielt der ›Anzeiger‹ auch aus der Villa ›Shatterhand‹. Am 26. August 1910 veröffentlichte er einen Brief Karl Mays, in dem dieser den Rat gab: Lassen Sie sich den Ausdruck ›Leiborgan‹ in Gottesnamen gefallen!66

   Am gleichen Tag, als Mays Zuschrift erschien, reagierte das ›Tageblatt‹: »Der ›Hohenstein-Ernstthaler Anzeiger‹, das Organ des Karl May, weiß auf unsere Ausführungen nichts Sachliches zu erwidern und gefällt sich dafür in persönlichen Ausfällen, auf die etwas zu entgegnen wir unter unsrer Würde halten.«67

   Mays Ausführungen im ›Anzeiger‹ vom 26. August 1910 wollte das ›Tageblatt‹ dann aber doch nicht unbeantwortet lassen: »Herr Karl May beehrt uns abermals im ›Hohenstein-Ernstthaler Anzeiger‹, dem einzigen deutschen Blatte, das sich ihm bedingungslos zur Verfügung stellt, mit einer lan-


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gen Auseinandersetzung, die nach dem Goethe'schen Rezept gearbeitet ist, daß getretener Quark breit, nicht stark wird.«68 Und am Ende machte die Redaktion deutlich, daß sie die Auseinandersetzung nicht mehr in ihrer Zeitung führen möchte, sondern im Gerichtssaal.

   Auch der ›Anzeiger‹ zog es jetzt vor, in dieser Angelegenheit zu schweigen. Er druckte am 31. August 1910 noch einmal eine Zuschrift Mays ab, der sich eine redaktionelle Nachbemerkung anschloß: »Wir halten hiermit die Angelegenheit für erledigt und glauben sowohl im Interesse der Beteiligten als auch im allgemeinen Interesse zu handeln, wenn wir solange mit weiteren Veröffentlichungen in der Sache zurückhalten, bis das Gericht gesprochen hat.«69

   Doch dazu sollte es nicht kommen, da ein außergerichtlicher Vergleich zwischen den Prozeßgegnern geschlossen wurde. Dr. Alban Frisch erklärte am 14. Dezember 1910:


1.) Daß er Karl May nicht habe beleidigen wollen.

2.) Daß er Berichte im Hohenstein-Ernstthaler Tageblatt nachgedruckt habe, ohne Zeit und Gelegenheit genommen zu haben, dieselben auf ihre Richtigkeit nachzuprüfen.

3.) Daß er in Zukunft nicht in gehässiger oder verletzender Form über Karl May schreiben werde.70


Daraufhin zog May Privatklage und Strafantrag gegen Dr. Frisch zurück. Die Parteien einigten sich darauf, daß der Vergleich nicht veröffentlicht wurde.

   Wie wir gesehen haben, urteilte die hiesige Lokalpresse recht unterschiedlich über Karl May. Über die Beziehungen des Schriftstellers zur Presse seiner Heimatstadt dürfte das letzte Wort noch nicht gesprochen sein. Anderen Verfassern wird es vorbehalten bleiben, weitere Querverbindungen und neue Erkenntnisse in zukünftigen Publikationen darzulegen. Hier liegt für die Forschung noch ein weites Feld!



Der Abdruck der Zeitungsartikel und Dokumente erfolgt zeichengetreu und mit allen orthographischen Fehlern.

Mein Dank gilt dem Kulturamt Hohenstein-Ernstthal für die Bereitstellung der Artikel aus den Zeitungen ›Hohenstein-Ernstthaler Anzeiger‹ und ›Hohenstein-Ernstthaler Tageblatt‹ (Zeitraum 1899-1912).

Für wertvolle Hinweise danke ich besonders den Herren Hans-Dieter Steinmetz, Dresden, Klaus-Peter Heuer, Berlin, und Andreas Barth, Kuhschnappel.

Herrn Lothar Schmid, Bamberg, habe ich dafür zu danken, daß er mir Einsicht in den Briefwechsel Willy Winters mit Karl May gewährte und daß er die Erlaubnis für den Abdruck der Briefe erteilte.


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1 Karl May: Mein Leben und Streben. Freiburg o. J. (1910), S. 91; Reprint Hildesheim-New York 1975. Hrsg. von Hainer Plaul

2 Ebd., S. 90

3 Siehe zuletzt: Karl May auf sächsischen Pfaden. Hrsg. von Christian Heermann. Bamberg-Radebeul 1999.

4 Siehe Juristische Schriftenreihe der Karl-May-Gesellschaft. Hrsg. von Jürgen Seul. Bd. 1: Jürgen Seul: Karl May ./. Emil Horn. Ahrweiler 1996; Bd. 2: Jürgen Seul: Karl May ./. Dr. Alban Frisch & Wilhelm Lippacher. Ahrweiler 1997.

5 Kleiner Wegweiser auf den Spuren Karl Mays in seiner Geburtsstadt. Hohenstein-Ernstthal 1999, S. 1

6 Hohenstein-Ernstthaler Anzeiger, 2. 4. 1912

7 Hohenstein-Ernstthaler Anzeiger, 5. 4. 1912

8 Zit. nach Hans Wollschläger: Karl May. Grundriß eines gebrochenen Lebens. Zürich 1976, S. 182; siehe auch Hans-Dieter Steinmetz: Karl Mays Grabmal in Radebeul. In: Jahrbuch der Karl-May-Gesellschaft (Jb-KMG) 1995. Husum 1995, S. 37, und ferner Karl-May-Haus Information 4/1990, S. 25, Abb. 28: Faksimile eines undatierten Briefes an Max Moritz Welte folgenden Inhaltes: »Lieber Herr Baumeister! Mein Heiligtum unser Karl May ist Sonnabend Abend heimgegangen. Mittwoch 1/2 11 Uhr Abschied hier in seinem Heim. Außer Weber sagen Sie es vor der Beisetzung keinem Menschen, so ist's im Sinne des Verstorbenen. Ihre ergebene Klara May.« Daß Klara May mehrere Personen vor der Beisetzung über den Tod Karl Mays informierte, geht aus einem Schreiben vom 31. 3. 1912 an Baronin von Wulffen hervor: »Mein Alles auf der Welt unser Karl May ist am 30. d. M. abends 8 1/2 Uhr von uns gegangen (...).« (Karl May: Briefe an das bayerische Königshaus. In: Jb-KMG 1983. Husum 1983, S. 122)

9 Karl-May-Stätten in Hohenstein-Ernstthal. Hrsg. vom Rat der Stadt Hohenstein-Ernstthal. Hohenstein-Ernstthal 1985, S. 30 (Faksimile des Briefes und Kommentar)

10 Hohenstein-Ernstthaler Tageblatt, 23. 2. 1908

11 Ebd.

12 Hohenstein-Ernstthaler Anzeiger, 18. 8. 1912

13 Siehe May: Mein Leben und Streben, wie Anm. 1, Zwischenblatt nach Titel bzw. S. 320

14 Ludwig Gurlitt: Gerechtigkeit für Karl May! Radebeul 1919, S. 168-172

15 Hohenstein-Ernstthaler Anzeiger, 26. 2. 1907

16 Hohenstein-Ernstthaler Tageblatt, 12. 5. 1907

17 Ebd.

18 Hohenstein-Ernstthaler Anzeiger, 6. 9. 1907

19 Wie Anm. 16

20 Daß es sich bei allen drei Zuschriften um denselben Verfasser handelt, dürfte mit Sicherheit feststehen. Außer stilistischen Gemeinsamkeiten gibt es weitere Übereinstimmungen, wie folgendes Beispiel beweist: ›Anzeiger‹, 26. 2. 1907: »Die meisten wissen gar nichts von ihm, und die etwas wissen, kennen ihn nicht.« ›Tageblatt‹, 12. 5. 1907: »(...) die einen wollen ihn nicht kennen und die anderen kennen ihn nicht.«

21 Siehe Hohenstein-Ernstthaler Anzeiger, 26. 2. 1907 und 6. 9. 1907, Hohenstein-Ernstthaler Tageblatt, 12. 5. 1907.

22 Brief Willy Winters an Karl May vom 8. 12. 1906; Privatarchiv Nachlaß Dr. E. A. Schmid - Der erwähnte Aufsatz war am 6. September 1906 im ›Hildesheimer Kurier‹ erschienen. Als Verfasser zeichnete Maximilian von Witzleben (1845-1909), der in Hildesheim »einen Zeitungsverlag und eine Druckerei besaß (...). Er stellte ihm [Karl May] sein Blatt, den ›Hildesheimer Kurier‹, zur Verfügung und schrieb auch selbst über Karl May.« (Erich Heinemann: Die Lisbeth-Barchewitz-Story. In:


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Mitteilungen der Karl-May-Gesellschaft (M-KMG) 11/1972, S. 19.) Die Verbindung zwischen Karl May und dem Verleger kam übrigens durch von Witzlebens Nichte Elisabeth Barchewitz (1890-1978) zustande. Sie hatte als 14jähriger Backfisch Karl May im Jahre 1904 in der Villa Shatterhand besucht. Es folgten ein reger Briefwechsel und der Kontakt des Schriftstellers mit Maximilian von Witzleben, dessen Mündel Elisabeth war. (Vgl. ebd., S. 19-22.)

23 Ebenfalls in diesem Archiv

24 Hohenstein-Ernstthaler Anzeiger, 24. 12. 1909

25 Ebd.

26 Hohenstein-Ernstthaler Anzeiger, 13. 1. 1910

27 Hohenstein-Ernstthaler Anzeiger, 13. 4. 1910

28 Hohenstein-Ernstthaler Anzeiger, 14. 4. 1910

29 Ebd.

30 Ebd.

31 Hohenstein-Ernstthaler Anzeiger, 15. 4. 1910

32 Hohenstein-Ernstthaler Anzeiger, 16. 4. 1910

33 May: Mein Leben und Streben, wie Anm. 1, S. 34; schon Plaul weist darauf hin, daß die Zuschrift des Schulgenossen vor Veröffentlichung der Selbstbiographie Mays erschien: Ebd., S. 343*, Anm. 36.

34 So äußerte sich Heinrich Mann im ›Neuen Wiener Tageblatt‹ vom 20. 11. 1935: »Ich höre, daß Karl May der Öffentlichkeit so lange als guter Schriftsteller galt, bis irgendwelche Missetaten aus seiner Jugend bekannt wurden. Angenommen aber, er hat sie begangen, so beweist mir das nichts gegen ihn - vielleicht sogar manches für ihn. Jetzt vermute ich in ihm erst recht einen Dichter (...).« Ein ähnliches Zeugnis gibt es von Egon Erwin Kisch: »Er verdankte den außerordentlichen Erfolg seiner Bücher einer so außerordentlichen Hemmungslosigkeit, daß sie im bürgerlichen Leben nur als kriminell gewertet werden konnte, und er war kein gewöhnlicher Bramarbas, sondern wirklich ein Mann des Abenteuers, das aus dem Tätlichen ins Verbale verdrängt, also innerlich echt war.« (Egon Erwin Kisch: Im Wigwam Old Shatterhands. In: Gesammelte Werke. Bd. 5. Berlin-Weimar 1972, S. 315)

35 Hohenstein-Ernstthaler Anzeiger, 20. 4. 1910

36 Juristische Schriftenreihe Bd. 1, wie Anm. 4, S. 10; bei Seul ist auch der ganze Vorgang dokumentiert; die Daten im Zusammenhang mit der Privatklage Mays sind seinen Ermittlungen zu danken.

37 Hohenstein-Ernstthaler Anzeiger, 28. 4. 1910

38 Juristische Schriftenreihe Bd. 1, wie Anm. 4, S. 31

39 Hohenstein-Ernstthaler Anzeiger, 3. 7. 1910

40 Hohenstein-Ernstthaler Tageblatt, 23. 12. 1909; Seul beklagt in seiner Juristischen Schriftenreihe Bd. 2, wie Anm. 4, S. 6 (Anm. 13), daß der »Artikel (...) leider bislang nicht (...) aufgefunden werden« konnte. Eine Ursache könnte sein, daß Seul von einem falschen Datum ausging: 24. 12. statt korrekt 23. 12. 1909.

41 Hohenstein-Ernstthaler Tageblatt, 23. 12. 1909

42 Hohenstein-Ernstthaler Tageblatt, 28. 12. 1909

43 Das zeigen die schon zitierten Leserbriefe an den ›Hohenstein-Ernstthaler Anzeiger‹ in den Ausgaben vom 15. und 16. 4. 1910. Im ›Tageblatt‹ finden sich solche Zuschriften nicht.

44 Hohenstein-Ernstthaler Tageblatt, 14. 4. 1910

45 Hohenstein-Ernstthaler Tageblatt, 19. 4. 1910

46 Siehe Hohenstein-Ernstthaler Tageblatt, 21. 5. 1910, Hohenstein-Ernstthaler Anzeiger, 21. 5. 1910

47 Hohenstein-Ernstthaler Tageblatt, 28. 6. 1910

48 Wie Anm. 44

49 Juristische Schriftenreihe Bd. 2, wie Anm. 4, S. 16


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50 Hohenstein-Ernstthaler Tageblatt, 30. 6. 1910

51 Hohenstein-Ernstthaler Tageblatt, 2. 8. 1910

52 Hohenstein-Ernstthaler Anzeiger, 6. 8. 1910; siehe Faksimile. May hat in dieser Zeit insgesamt fünf Briefe an den ›Anzeiger‹ geschrieben. Sie sind alle wiedergegeben bei Jürgen Seul: Karl Mays Briefe an die Heimatpresse. In: M-KMG 111/1997, S. 47-67

53 Hohenstein-Ernstthaler Anzeiger, 7. 8. 1910

54 Hohenstein-Ernstthaler Tageblatt, 10. 8. 1910

55 Hohenstein-Ernstthaler Tageblatt, 12. 8. 1910

56 Hohenstein-Ernstthaler Tageblatt, 13. 8. 1910

57 Juristische Schriftenreihe Bd. 2, wie Anm. 4, S. 26

58 In der Schriftenreihe (ebd., S. 26-32) zitiert Seul aus dem ›Anzeiger‹ die Artikel vom 23. 8., 26. 8. und 31. 8. 1910; er erwähnt den Artikel vom 15. 8. Aus dem ›Tageblatt‹ werden die Artikel vom 24. 8. und 26. 8. 1910 abgedruckt.

59 Hohenstein-Ernstthaler Tageblatt, 14. 8. 1910

60 Ebd.

61 Wie Anm. 54

62 Hohenstein-Ernstthaler Anzeiger, 21. 8. 1910

63 Hohenstein-Ernstthaler Anzeiger, 23. 8. 1910

64 Hohenstein-Ernstthaler Tageblatt, 24. 8. 1910

65 Hohenstein-Ernstthaler Anzeiger, 25. 8. 1910

66 Hohenstein-Ernstthaler Anzeiger, 26. 8. 1910

67 Hohenstein-Ernstthaler Tageblatt, 26. 8. 1910

68 Hohenstein-Ernstthaler Tageblatt, 27. 8. 1910

69 Hohenstein-Ernstthaler Anzeiger, 31. 8. 1910

70 Juristische Schriftenreihe Bd. 2, wie Anm. 4, S. 86




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