Mitglied werden

Aufnahmegebühr: 4,– EUR
Jahresbeitrag: 36,– EUR

Der Eintritt wird rückwirkend zum 1. Januar des laufenden Jahres wirksam. Nach Eingang Ihres Beitrittsantrages erhalten Sie in den nächsten Tagen ein „Begrüßungspaket“, in dem Sie Ihre Mitgliedsnummer mitgeteilt bekommen. Das Paket enthält auch einen Überweisungsvordruck für Aufnahmegebühr und Jahresbeitrag. Bitte überweisen Sie Aufnahmegebühr und Beitrag erst nach Erhalt dieses Schreibens unter Verwendung des Vordrucks oder geben Sie bei einer Online-Überweisung unbedingt unter „Verwendungszweck“ Ihre Mitgliedsnummer an! Die Mitgliedschaft beginnt, sobald der Jahresbeitrag und die Aufnahmegebühr überwiesen worden sind. Der volle Jahresbeitrag ist auch dann zu zahlen, wenn ein Mitglied im laufenden Geschäftsjahr eintritt oder ausscheidet. Nach Eingang von Jahresbeitrag und Aufnahmegebühr erhalten Sie alle bisher in diesem Jahr erschienenen Mitteilungen, KMG-Nachrichten sowie ggf. das Jahrbuch zugeschickt.

Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Sie ist berechtigt, sowohl für Mitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihr zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen auszustellen. Für den regulären Mitgliedsbeitrag gilt die Beitragsrechnung als Zuwendungsbescheinigung.

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Anrede
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