Juristische Schriftenreihe

In der Juristischen Schriftenreihe der Karl-May-Gesellschaft (Herausgeber: Jürgen Seul und Ruprecht Gammler) sind folgende Bände erschienen:

Band 1: Jürgen Seul: Das Strafverfahren Karl May versus Emil Horn. Karl Mays Prozess gegen den ‚Hohenstein-Ernstthaler Anzeiger‘. 2., überarbeitete Auflage Husum 2013. 115 Seiten. Preis: 8,50 zzgl. Versandkosten (D: 1,30; Ausland 3,30). Dieser Preis gilt nur für Mitglieder der KMG. Nichtmitglieder bestellen bitte über den Buchhandel (ISBN 978-3-941629-10-3).

Zu Beginn des 20. Jahrhunderts kam es in Berlin zu einer ganzen Reihe spektakulärer Gerichtsprozesse (u. a. um den ›Hauptmann von Köpenick‹ oder Maximilian Harden). Einzureihen in diese Großereignisse der Berliner Gerichtsgeschichte ist auch der 12. April 1910. An diesem Tag unterlag Karl May vor dem Amtsgericht Charlottenburg völlig überraschend mit seinem Privatklageverfahren gegen den Sensationsjournalisten Rudolf Lebius, der den Schriftsteller in einem Brief einen »geborenen Verbrecher« genannt hatte und deshalb wegen Beleidigung verklagt worden war. Der Freispruch von Lebius brachte im gesamten Kaiserreich eine Presselawine ins Rollen. Neben Berichten aus dem Reichstag und noch vor dem ›Vermischten‹ prangten die effektvoll herausgemachten und fett gedruckten Schlagworte (»Entlarvung Karl Mays« oder »Karl May‘s ›Räuberleben‹«) in den Gazetten; von Nord nach Süd, von Ost nach West quer durch das Reichsgebiet wanderte die Nachricht, an der niemand vorbeisehen konnte.
Auch der ›Hohenstein-Ernstthaler Anzeiger‹ in der Heimatstadt des Schriftstellers berichtete  von dem Ereignis in einer Weise, die Karl May zu juristischen Schritten veranlasste. Der Prozess vor dem Amtsgericht Hohenstein-Ernstthal gegen den Redakteur Emil Horn wurde zu einem Spiegelbild jener Charlottenburger Auseinandersetzungen um das Ansehen Karl Mays.
Erneut ging es um die zahlreichen von Lebius gesammelten Vorwürfe von Kritikern wie Ansgar Pöllmann, die die These vertraten, dass der in seiner Jungerwachsenenzeit vorbestrafte Schriftsteller möglicherweise noch immer als kriminell zu betrachten sei, nur dass er jetzt mit dem Verfassen von unsittlichen Romanen, Plagiaten und Ähnlichem gegen das Gesetz verstoße. Im Kern ging es damit auch im vorliegend dokumentierten Strafverfahren gegen Emil Horn wieder um die Frage: War Karl May tatsächlich ein »geborener Verbrecher« und durfte man in diesem Sinne auch in Artikeln über ihn schreiben?


Band2: Jürgen Seul: Karl May ./. Dr. Alban Frisch & Wilhelm Lippacher. Ahrweiler 1997. (vergriffen)

Band3: Jürgen Seul: Rudolf Lebius ./. Karl May: Die Lu-Fritsch-Affäre. 2., überarbeitete Auflage. Hansa Verlag, Husum

In der Zeit der schlimmsten Presse- und Prozesstumulte um den alten Karl May trat 1910 die damals erst zwanzigjährige Marie Louise („Lu“) Fritsch in die Öffentlichkeit, um den Schriftsteller zu unterstützen. Dabei bediente sie sich der Methoden eines investigativen Journalismus. Sie entlarvte im Rahmen einer geheimen Aktion die Machenschaften des schlimmsten May-Gegners Rudolf Lebius und publizierte sie in einer mehrteiligen Artikelserie der Stettiner Gerichts-Zeitung. Die aufsehenerregenden Enthüllungen zogen mehrere Prozesse – auch gegen Karl May – nach sich und führten zu einer Meineidsuntersuchung gegen Lu Fritsch. Dabei zeigte sich, dass die junge Frau mit einer Mischung aus jugendlicher Begeisterung und juristischem Leichtsinn ihr Idol verteidigte. Liebevoll nannte Karl May sie deshalb seine „Merhameh“ und setzte ihr mit einer gleichnamigen Altersnovelle ein literarisches Denkmal.

Band4: Jürgen Seul: Karl May und Rudolf Lebius: Die Dresdner Prozesse. Mit einem Geleitwort von Prof. Dr. Claus Roxin. 208 Seiten. Hansa Verlag, Husum 2004.

Nach 1900, als Karl May zu einem der erfolgreichsten Schriftsteller deutscher Zunge avanciert war, der in der Öffentlichkeit überzeugend seine erfundene Lebensgeschichte verkörperte, wurden erste Zweifel an seiner Glaubwürdigkeit laut. Mehrere Pressekampagnen, die nicht zuletzt durch den ungeschickt agierenden Dichter weiter angeheizt wurden, mündeten schließlich in erbitterte juristische Auseinandersetzungen. Vor allem der aus Tilsit stammende Journalist Rudolf Lebius erwarb sich zweifelhafte Meriten bei seinem unsäglichen „Vernichtungsfeldzug“ (so der Titel eines Flugblatts) gegen den Radebeuler Schriftsteller. Im Spätsommer 1904 begann Lebius in seiner Dresdner Zeitung, der „Sachsenstimme“, mit polemischen Artikeln gegen May zu agitieren. Die Beiträge enthielten vor allem Spekulationen und verstellte Fakten über Mays Vorstrafen. Die Grenzen der üblen Nachrede und Verleumdung wurden vielfach überschritten und beschäftigten Staatsanwaltschaft und Gerichte in Dresden. Die vorliegende Dokumentation zeigt die Hintergründe der Beziehung zwischen May und Lebius auf und gibt erstmalig auch die wichtigsten Artikel der „Sachsenstimme“ wieder sowie zahlreiche Beiträge anderer Zeitungen, die – oft von May direkt oder indirekt inspiriert – den Schriftsteller gegen Lebius in Schutz nahmen. Die neuen Fakten beleuchten das skandalöse Kesseltreiben eines Journaille-Vertreters, der nicht zu Unrecht als „Karl-May-Töter“ bezeichnet wurde. Zudem beinhaltet der Band in seinem zweiten Teil die transkribierte und kommentierte Akte eines ,typischen‘ Presseprozesses zwischen Lebius und May vor dem Amtsgericht Kötzschenbroda, die im Sächsischen Hauptstaatsarchiv Dresden vorliegt. In einem umfangreichen Anhang werden nicht nur die Prozessakten vollständig faksimiliert, sondern darüber hinaus zahlreiche Zeitungsartikel sowie die handschriftlichen Briefe des Lebius.

Band5: Jürgen Seul: Karl Mays Zivilprozesse und Honorare. Hrsg. von Ruprecht Gammler und Jürgen Seul. Husum: Hansa-Verlag 2013 (Juristische Schriftenreihe der Karl-May-Gesellschaft, Band 5). 90 Seiten, zahlreiche Faksimiles. Broschiert, Format: 21 x 29,7 cm. ISBN 13: 978-3-941629-08-0. Preis: 10,95 €

Als der Herausgeber der angesehenen Zeitschrift „Kunstwart“, Ferdinand Avenarius, davon sprach, dass Karl May „mit seiner Million im Trocknen“ sitze, gab er eine weit verbreitete Meinung der Gegner des Schriftstellers wieder. Ein Millionär ist May jedoch auch damals nicht gewesen. Noch in den 80er-Jahren des 19. Jahrhunderts geriet er aufgrund seiner wirtschaftlichen Situation mehr als einmal in Konflikte mit dem Gesetz. Vor allem die Jahre zwischen 1887 und 1891 werden neben dem erfolgreichen literarischen Aufstieg vor allem von Zahlungsbefehlen und Zahlungsklagen zahlreicher Gläubiger geprägt. Das Erstaunliche dabei ist, dass trotz des enormen Umfangs von Mays Veröffentlichungen seine Honorare zur vollständigen Deckung seiner Lebenshaltung anscheinend nicht ausreichten.

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