15. Dezember 2013

Archiv, Neuerscheinungen

Band 1 der Juristischen Schriftenreihe in überarbeiteter Neuauflage erschienen

2013-12-15-02Zu Beginn des 20. Jahrhunderts kam es in Berlin zu einer ganzen Reihe spektakulärer Gerichtsprozesse (u. a. um den „Hauptmann von Köpenick“ oder Maximilian Harden). Einzureihen in diese Großereignisse Berliner Gerichtsgeschichte ist auch der 12. April 1910. An diesem Tag unterlag Karl May vor dem Amtsgericht Charlottenburg völlig überraschend mit seinem Privatklageverfahren gegen den Sensationsjournalisten Rudolf Lebius, der den Schriftsteller in einem Brief einen „geborenen Verbrecher“ genannt hatte und deshalb wegen Beleidigung verklagt worden war. Der Freispruch von Lebius brachte im gesamten Kaiserreich eine Presselawine ins Rollen. Neben Berichten aus dem Reichstag und noch vor dem „Vermischten“ prangten die effektvoll herausgemachten und fett gedruckten Schlagworte („Entlarvung Karl Mays“ oder „Karl May’s Räuberleben“) in den Gazetten; von Nord nach Süd, von Ost nach West quer durch das Reichsgebiet wanderte die Nachricht, an der niemand vorbeisehen konnte.

Auch der „Hohenstein-Ernstthaler Anzeiger“ in der Heimatstadt des Schriftstellers berichtete von dem Ereignis in einer Weise, die Karl May zu juristischen Schritten veranlasste. Der Prozess vor dem Amtsgericht Hohenstein-Ernstthal gegen den Redakteur Emil Horn wurde zu einem Spiegelbild jener Charlottenburger Auseinandersetzungen um das Ansehen Karl Mays.

Erneut ging es um die zahlreichen von Lebius gesammelten Vorwürfe von Kritikern wie Ansgar Pöllmann, die die These vertraten, dass der in seiner Jungerwachsenenzeit vorbestrafte Schriftsteller möglicherweise immer noch als kriminell zu betrachten sei, nur dass er jetzt mit dem Verfassen von unsittlichen Romanen, Plagiaten und Ähnlichem gegen das Gesetz verstoße. Im Kern ging es damit auch im vorliegend dokumentierten Strafverfahren gegen Emil Horn wieder um die Frage: War Karl May tatsächlich ein „geborener Verbrecher“ und durfte man in diesem Sinne auch in Artikeln über ihn schreiben?

Seul, Jürgen: Das Strafverfahren Karl May versus Emil Horn. Karl Mays Prozess gegen den ‚Hohenstein-Ernstthaler Anzeiger‘. 2., überarb. Aufl. Husum: Hansa-Verlag 2013 (Juristische Schriftenreihe der Karl-May-Gesellschaft. Hrsg. von Ruprecht Gammler und Jürgen Seul. Bd. 1).

Brosch. 115 S. ISBN 978-3-941629-10-3

Preis für Mitglieder der Karl-May-Gesellschaft: € 8,50 zzgl. Versandkosten (D: € 1,30; Ausland: € 3,30). Bestellungen richten Sie bitte an: vertrieb[ät]karl-may-gesellschaft.de

Für Nichtmitglieder ist das Buch über den regulären Buchhandel zu beziehen.

Die erste Auflage erschien 1996 unter dem Titel ‚Karl May ./. Emil Horn. Die zweite Auflage ist gründlich überarbeitet, auch in wichtigen Aspekten erweitert und im Äußeren den Bänden 3 bis 5 angepasst.

Archiv, Neuerscheinungen

Heft 178 der Mitteilungen der Karl-May-Gesellschaft erschienen

Inhaltsverzeichnis 2013-12-15

  • Joachim Biermann: In eigener Sache (S. 1)

  • Eckehard Koch: Therese Prinzessin von Bayern. Die reisefreudige Tante der Karl-May-Verehrerinnen (S. 2)

  • Lothar Greunke: ›Edel-‹ versus ›Übermensch‹. Vergleich der ethischen Visionen von Karl May und Friedrich Nietzsche (Teil 1) (S. 7)

  • Hartmut Kühne: Die Gnadenarie des Hobble-Frank. Eine Ergänzung zu ›Karl May und die Musik‹ (S. 23)

  • Joachim Biermann: … der Komantsche wird den ›geschundenen Raubritter‹ geben. Eine Ergänzung zu Hartmut Kühnes Aufsatz zur Gnadenarie des Hobble-Frank (S. 25)

  • Rudi Schweikert: Kombinierte Marter. Burnet – Uhde – May: Zum Quellen-Hintergrund einer Szene in Winnetou III (S. 30)

  • Peter Essenwein: Stolpersteine auf dem Weg zum Silbersee (1) (S. 35)

  • Thomas Le Blanc: Der Orden der ›Shen‹ – eine totalitäre Sekte? Einige Hinweise zu einer distanzierten Wertung (S. 50)

  • Jörg-M. Bönisch / Gerd Hardacker: Die Karl-May-Stummfilme und die Ustad-Film GmbH im Spiegel der Filmzeitschriften 1920/21 (Teil 7) (S. 58)

  • Stefan Schmatz / Friedhelm Spürkel: Eine Lanze für Carl Lindeberg (S. 66)

  • Axel Delorme: Hundertdreißig Jahre Karl May in den Niederlanden und Belgien. Zum 100. Todestag von Karl May erschien eine neue niederländische Bibliographie (S. 69)

 Unser Titelbild

Friedrich Nietzsche (Fotografie von Gustav-Adolf Schultze, 1882). Zu Gemeinsamkeiten und Unterschieden zwischen Nietzsches und Mays Weltsicht vgl. den Beitrag von Lothar Greunke, der in diesem Heft beginnt.

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